Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab

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Herr Director . proponirt: Nach deme das Churmaintzische directorium
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gestrigen abendt zur consultation ansagen laßen, seye baldt darauff der Chur-
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maintzische secretarius zu ihme kommen mit vermelden, daß man heutt von
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der satisfactione militiae auff die weiß, wie das stättische conclusum auß
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gefallen, reden werde. Weiln man sich aber dies orths schon vorgestern in

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dieser materi und zwar über die 3 ersten fragen eventualiter vernemen laßen,
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habe er auff den fall, da das Churmaintzische directorium nach dem concluso
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schickhen solte, etwas auffgesetzet und werde dahin stehen, ob die herren
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abgesandten, ihre erinnerungen dabey zu eröffnen, ihnen belieben laßen
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wolten.

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Lübeck. Man seye bey der quaestione quis bereits jüngsthin dies orths einig
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gewesen, daß alle stände sine discrimine zu satisfacirung der militiae bey-
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tragen sollen, weiln aber die wortt, wer der süßen früchten des fridens
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genüeßen will, in den sauren apffel beißen müeße, von den höheren vielleicht
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cavilliret werden dörfften, köndten selbige, seines ohnvorgreifflichen erach-
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tens, wohl außgelaßen werden.

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2. Quaestionem cui betreffend, weiln die satisfactio vor keine andere als die
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Schwedische miliçe bißdahero gefordert, in instrumento pacis auch vor
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niemandt anders als die Schwedische decidirt worden, alß seye auch dieselbe
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nur diesen allein zu geben. Sonsten seye er erschrockhen, daß auch die
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Heßischen vor ihre völckher einige satisfaction haben wollen. Welches aber
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gantz ohnbillich, von böser consequenz und also nullo modo zu verwilligen
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sein würde.

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3. Quoad quaestionem quomodo seye für sich expedit, daß es dies orths bey
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den Römerzügen verbleiben müeße und schwärlich auff die gemeine an
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schläg zu bringen sein werde.

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Was sonsten von außtheilung der soldatesque in die craiß anlange, laße er,
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weiln es res altioris indaginis, noch zur zeitt dahin gestelt sein.

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Regensburg. Weiln er, wohin die majora in hoc puncto satisfactionis
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militiae gangen, schon neulich gehöret und sich mit denenselben conformirt,
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alß wolle er sein votum auch hiehero repetiret haben und laße ihme gefallen,
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wann die höhere collegia alle 3 quaestiones vornemen werden, daß man
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ihnen auch stättischen theils folgen solle.

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Die quaestiones an sich selbsten betreffendt, halte er auch ad 1. davor, daß
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bey contentirung der soldatesca eine durchgehende gleichheit gehalten und
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keine exemption verstattet, ad 2. der Schwedischen allein und zwar darum,
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weiln nicht allein die propositio Suecica, sondern auch responsio Caesarea
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dahin gangen, satisfaction gegeben werden solle, ad 3. bey den gewöhn
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lichen reichsanschlägen zu verbleiben seye. Ob die soldaten in entstehung
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paarer bezahlung obligationes annemen werden, stehe er an. Was die abfüh
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rung der völkher betreffe, solte zwar selbige, so baldt der friden geschloßen,
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geschehen, weiln aber die executiones das einige medium seyen, der soldaten
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loß zu werden, were mit den herren Schwedischen, wie selbige anzugreiffen
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sein möchten, zu communiciren. Und ob er zwar, wegen löblicher statt
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Regenspurg bey dieser satisfaction sich zu beschwären, hohe ursach hette,
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werde sich jedoch dieselbe, weiln es communis calamitas seye und sofern
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eine durchgehende gleichheit dabey observiret werde, verhoffentlich davon
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nicht außzuziehen begehren.

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Kolmar. Was die erste quaestionem anlange, habe selbige ihre richtigkeit.
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Bey der 2. seye seines wißens nie kein andere satisfactio militiae als die
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Schwedische in quaestione gewesen. Ratione quaestionis tertiae quomodo
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werde auff die reichsmatricul zu gehen sein, übrigen modus solutionis aber
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ex decisione quanti seine richtigkeit erlangen können. Dabey dann auch
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dahin zu trachten, daß die solutio nicht auff einmahl, sondern etliche zeit
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gestellet werden möge. Stelte dabey zum nachdenckhen, ob nicht thunlich
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were, weiln guthen theils Teutsche sich bey der Schwedischen armee befin-
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den, daß man nur die frembde mit paarem geldt bezahlte, jenen aber die
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örther, darinnen sie seßhaft seyen, zur bezahlung anweisen thete, in hoff-
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nung, die soldaten solten diesen vorschlag darum, weiln sie in loco domicilii
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und beßer mit ihnen zu recht zu kommen were, nicht außschlagen. Daß die
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armee an denen orthen, wo sie bey geschloßenem friden sein möchte, stehen
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bleiben solle, seye zu besorgen, sie dörffte von denenselben, ehe sie total
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satisfaction empfangen, schwerlich ab und hinweg zu bringen sein.

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Nürnberg. Weiln über diesen fragen in puncto satisfactionis militiae bereits
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vorgestern consultirt und eines und anders dabey erinnert worden, seye
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nicht vielmehr davon zu reden und wolle er sich an seinem orth darmitt ver-
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gleichen. Wiewohln aber bey dem 1. löbliche statt Nürnberg, sich von
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diesem satisfactionslast zu eximiren, vor anderen erhebliche ursachen hette,
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weiln sie aber der früchten des fridens eben sowohl zu genüeßen begehre,
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müeße sie auch mitt anderen in diesen sauren apfel beißen und werde bey
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gesuchter satisfactione militiae das ihrige, wann es anderst ordentlich damit
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hergehe, verhoffentlich eben so gerne beytragen. Daß man aber wie bey der
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quaestione cui vel quibus vorkomme, dem churfürsten in Bayern und der
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landgrävin von Heßen alß concivibus imperii für ihre soldatesque eben
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mäßig eine satisfaction versprechen solte, seye nicht allein ohnchristlich und
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ohnbillich, sondern auch ohnmöglich und der Kayserlichen völckher satis-
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facirung in §º „Tandem omnes“ schon begriffen. Ad 3. quaestionem quo-
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modo seye kein ander mittel als nach den reichsanschlägen zu bezahlen. Den
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modum solutionis betreffend, solte man nicht allein mit obligationen, son-
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dern auch anderen materialien und victualien, den soldaten zu contentiren,
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sich anerbietig machen. Wohin aber der miles zu führen und zu vertheilen
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sein werde, falle zwar sehr schwär zu sagen, hielte aber für das beste, einem
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jeden standt die seinigen zu überlaßen. Ad 4. ratione scilicet quanti et modi
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solutionis hette man sich mit denen herren Schwedischen als feldtherren so
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guth, als es geschehen können, zu vergleichen.

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Bremen. Nachdeme die materia satisfactionis militiae widerum vorkomme
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und ein schluß darinnen gemacht werden solle, müße er bekennen, daß ein
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jegliche in derselben begriffene quaestio ihre difficulteten, welche sich in
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progressu finden werden, auff sich habe. Und halte er dafür, daß, gleich wie
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fast keiner sein werde, der nicht bey diesem krieg das seinige gelitten und
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ertragen, also auch billich kein standt von dieser satisfactione militiae sich

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excipiren, sondern zu letst nach seinen kräfften angreiffen müeße, wolle er
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anderst der edlen fridensfrüchte genüeßen. Auff welchen fall dann, wann
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nemblich diese satisfactio von allen ständen nemine excepto idque propor-
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tionabiliter geschehen werde, seine herren und oberen das ihrige dabey eben
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mäßig zu thun und sich nicht außzuziehen erclärt haben, bitte dabey, es
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nicht allein in ohnbeschwerdte consideration zu nemen, sondern auch in
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dem concluso zu gedenkhen, wann löbliche statt Bremen durch diese pacifica-
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tion aus ihrem statu libertatis in völlige ruin gesetzet werden solte, ob auch
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derselben, solcher gestalt an dieser satisfaction etwas beyzutragen, zuzu-
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muthen seye? Wolle man sich also an seiten gedachter statt Bremen, wann
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alle praejudicia hierbey verhüetet und außgelaßen werden, mit den majori-
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bus gerne vergleichen.

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Ad 2. seye er auch mit den vorstimmenden einig, daß nur denjenigen, von
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derer satisfaction in der proposition anfänglich anregung geschehen, nemb-
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lich der Schwedischen militiae, satisfaction zu geben. Solte aber auch übriger,
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der Kayserlichen und Bayerischen soldatesca dergleichen geschehen, würde
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consequenter auch ein jede statt, welche zu conservirung ihres estats guar-
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nison bißdato gehalten habe, eine satisfactionem praetendiren können. Bey
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dem 3. finde sich große schwärighkeit, dann ob man gleich auff Römerzüg
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gehe und sich eines gewißen quanti berede, so hange doch alles an deme, auff
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was weise man nemblich zur exauctoration der soldatesca füglich kommen
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möge, zumahln es dabey allerley difficulteten, sonderlich mit vertheilung der
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völckher in die craiß und bezahlung derselben abgeben werde. Welche doch
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alßdann zu statten kommen dörfften, wann man die völckher in kleine
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hauffen und theil, als immer möglich, distribuiren und alsobalden contentiren
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thete. Quoad modum exauctorationis halte er auch dafür, wie Nürnberg,
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daß nemblichen die soldatesca auff beeden seithen alternative abzudanckhen
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seye, gleich wie aber solcher gestalt kein armistitium getroffen werden
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müeßte, also were zuvorderst ein conclusum zu machen, daß Ihre Kayser-
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liche Majestät und Churfürstliche Durchlaucht in Bayern ihre völckher ohne
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satisfaction vorhero abführen solten.

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Bey ablegung dieses voti wardt der Herr Director zu dem Churmaintzi-
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schen herrn Mehl hinaußgefordert und, alß ihme von demselben in gegen-
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wart etlicher herren fürstlichen angedeutet worden, daß sie über beeden
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jungsthin zur consultation außgestelten fragen anietzo ihre gedanckhen zu-
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sammen tragen und re- und correferiren wolten, hatt er, herr director, mit zu-
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ziehung des Lübeckhischen, Regenspurgischen und Nürnbergischen herrn
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abgesandten zu gedachter re- und correlation sich eingefunden und nach
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seiner zuruckhkunfft übrigen herren stättischen referirt.

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Nach deme das Churmaintzische directorium zuvorderst praemittiret, daß
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man durch diese re- et correlation weder denen abwesenden und zu Münster
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anietzo sich befindenden herren gesandten noch auch sonsten, darum, weiln
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selbige in pleno wegen ohnbequemlichkeit des orths nicht vorgenommen

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werden können, jemanden praejudiciren wolle, seye, was beede puncten an
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sich selbsten betreffe, ein conclusum abgelesen und von ihme der herren
3
chur- und fürstlichen darüber gefaßte gedanckhen dahin eingenommen
4
worden.

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Ad 1. Soviel den § um „Tandem omnes“ anlange, hetten sie dafür gehalten,
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ob zwar in die herren Kayserlichen deßwegen weitter nicht zu dringen, were
7
jedoch bey denselben per deputatos auß allen dreyen reichscollegiis zu allem
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überfluß zu versuchen, ob sie der Böhmischen exulanten jüngsthin gethanen
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vorschlägen nach bey dem aufsatz obgedachtes § i noch einige temperamenta
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zulaßen wolten; widrigen falls aber es dabey bewenden zu laßen. 2. Solte
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auch den herren Schwedischen, daß sie dieses § i halber dem fridenswerckh
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keine hindernus zuwachsen laßen möchten, eodem modo zugesprochen und
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daß man, den punctum satisfactionis militiae materialiter zu erledigen, vor-
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habens seye, angedeutet werden. Zum fall aber die herren Kayserlichen in §º
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„Tandem omnes“ zu obbedeutetem nicht zu disponiren weren, köndte man,
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wann der § us underschriben, an Ihre Kayserliche Majestät in namen gesamb-
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ter reichsstände ein schreiben abgehen laßen und vermittelst deßelben, ob
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bey besagtem §º denen Böhmischen exulanten etwas zu erhalten sein möchte
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oder nicht, nochmahlen in der güthe einen versuch thun. Dieweiln er nun,
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neben übrigen mitbeygeweßten herren abgesandten diese der höheren
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schließliche gedanckhen dem stättischen concluso quoad materialia gantz
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gleich befunden, alß habe man auch dies orths sich davon zu separiren keine,
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vielmehr aber mit denenselben in einem und anderem, wie nicht weniger, mit
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denen an Ihre Majestät vorgeschlagenen intercessionalen für die Böhmische
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exulanten sich zu conformiren und zu vergleichen, ursach gehabt. Werde also
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anietzo dahin stehen, daß man von der satisfactione militiae, soviel das
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quantum betreffe, sich undereinander vernemen laße. Weiln aber der herr
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Bremische und Lindauische ihre vota über vorgelegte materiam zum theil
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nicht völlig, zum theil gar nicht abgeleget, hatt jener seinem voto noch
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dieses addiret, daß bey contentirung der soldatesca seines wenigen ermeßens
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der beste modus were, wann nur die frembden völckher mit parem geldt
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bezahlet, übrige aber, weiln es meisten theils Teutsche, ihren landtsherren,
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darunder sie gehören, zu contentiren, assignirt und angewiesen werden
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solten.

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Lindau. Gleich wie er, was anietzo de satisfactione militiae praeliminarie
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geredet worden, angehöret habe, also halte er auch ad primam quaestionem
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dafür, jedermenniglich solle darzu verhelffen, daß man der soldatesca loß
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werde, seye dabenebens, daß etliche von den höheren sich von der satis-
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factione militiae eximiren und nichts darzu geben wollen, bedaurlich zu
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vernemen und im gegentheil dahin zu trachten, daß ein jeder standt das
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seinige nach möglichkeit beyschießen möge, mit denjenigen aber, die gar
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nichts haben, um etwas gedult zu tragen. Ad quaestionem 2. quibus, weiln
43
man niemand anders als dem Schwedischen militi satisfaction zu geben ver-

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1
sprochen, seye man auch, die Kayserliche und Churbayerische soldatesca,
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zumahln sie auß denen biß dato jederzeit ingehabten quartiren große contri-
3
butiones erhoben und dieselbe, sonderlich die drey obere craiß ad extremam
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pauperitatis lineam dadurch adigiret und erst in neulichkeit der statt Nördt
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lingen 120 Römermonat dictirt haben, zu satisfaciren nicht schuldig. Ad 3.
6
halte er auch dafür, die bezahlung der miliçe werde zwar nach den Römer
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anschlägen angesehen werden müeßen, seine herren principalen aber beten,
8
das absehen dies orths auff ihre noth und nicht, wie hoch sie angeschlagen
9
seyen, zu nemen und ihnen die conditionem, daß nemblich derjenigen,
10
welche notorie nicht solvendo, zu verschonen seye, zumahln, wie bekandt,
11
auff selbige in jüngstem Regenspurgischen reichstag geschloßen worden

40
Anspielung auf die §§ 70ff. des Reichsabschieds, wo den Zahlungsunfähigen eine Reduktion ihrer
41
Kontingente in Aussicht gestellt wird (RA III S. 563).
,
12
gedeuen zu laßen.

13
Die distributionem in die craiß betreffend werde selbige ohnmöglich fallen,
14
darwider omnibus modis zu laboriren und andere expedientia bey abdanckh-
15
und bezahlung der soldaten zu erfinden und zu gebrauchen sein.

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Herr Director. Es seye jetzund nicht eben um die materialia in puncto
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satisfactionis militiae zu thun gewesen, weiln man sich jüngsthin genugsam
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darüber außgelaßen, sondern werde nur von dem quanto eventualiter zu
19
reden und zu der herren abgesandten belieben stehen, sich darüber ver-
20
nemen zu laßen.

21
Bremen erinnerte incidenter, daß die stätt zu entrichtung ihres contingents
22
anderer gestalt nicht anzuhalten, es seye denn, daß sie insgemein und in
23
particulari auch löbliche statt Bremen bey ihrem standt und wesen gelaßen
24
werden. Ließe es aber, weiln es eine frag von größerer consideration und
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consequenz, dahin gestellt sein.

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Lübeck. Legte hierauff sein votum ratione quaestionis quanti dahin ab, er
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müße bekennen, daß es eine sehr hitzige spitzige frag seye, dann viel zu sagen, falle
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schwär, wenig zu sagen aber, ergebe nichts. Solte es, wie herr grav von
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Trautmansdorff mit herrn Salvio hiebevor geredet, daß pro omni militia
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überhaubt 120 Römermonat gegeben würden, eine praejudicirliche practicirliche sache
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sein, wolte er auch dafür halten, daß die satisfactio militiae, wann sie völlig
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auff 120, zum fall sie aber nur einseittig gefordert werden solte, nur auf 60
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Römermonat zu stellen seye, doch mit diesem praesupposito, daß dabey nicht
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allein kein standt vor dem anderen praegravirt, sondern auch den gravamini-
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bus in puncto jurium statuum dergestalt vorhero remediirt werden solle, daß
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man auch des fridens würckhlich genießen könne.

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Regensburg. Er bekenne auch, daß es ein schwäre sach seye und er deß
38
wegen keinen anderen befelch von seinen herren und oberen habe, als mit
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denjenigen, welche die wenigste zahl ernennen werden, sich zu confor-

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1
miren. Seye gleichwohl aber auch der meinung, daß, wann neben der Schwe-
2
dischen auch den Kayserlichen und Bayerischen armeen satisfaction gegeben
3
werden solte, denenselben 120, der Schwedischen soldatesque aber a part
4
nur 40 Römermonat zu bewilligen sein möchten. Begehre sich sonsten, ehe er
5
übrige herren abgesandten, was sie bey der sach thun werden, vernommen
6
habe, noch zur zeit schließlich nicht außzulaßen.

7
Kolmar. Diese frag seye freylich sehr kurtz, ziehe aber viel nach sich und
8
halte hielte er ebenmeßig dafür, man solte so wenig als immer möglich zu conten-
9
tirung der soldatesca einwilligen und zwar anfänglich nur auff ein monats-
10
soldt stellen, zu sehen, ob sich derselbe practiciren laße. Im widrigen wolle
11
er sein votum auch auff 40 einfache Römerzüg, doch dergestalt gegeben
12
haben, daß, wann es auff ein geringeres kommen solte, er ihme oder seinen
13
herren nicht damit praejudiciret haben wolte. Und daß man auch erwarte,
14
weßen sich die höhere in hoc passu resolviren werden.

15
Nürnberg. Es komme ihme zwar diese quaestio sehr schwär vor, möchte
16
auch seines theils wünschen, daß man gar nichts pro satisfactione militiae
17
geben dörffte, es werde aber, um des lieben fridens willen zu contentirung der
18
soldatesque etwas geschehen müeßen, wiewohl es eine schwäre sach seye, daß
19
die stände, welche vorhin auff marck und bein außgesogen, noch darzu den
20
soldaten bezahlen sollen. Wann man aber bedenckhe, was die in den oberen
21
craißen gelegene stätt dem churfürsten in Bayern biß dato contribuirt und
22
noch immerdar hergeben müeßen, were es beßer, daß, wann dieser last durch
23
der soldatesque bezahlung, auff einmahl abzukommen, man sich in etwas an-
24
greiffe und das eußerste versuche; 30 oder 40 monat aber zu bieten, seye
25
nicht genug, weiln die herren Schwedischen selbige schwärlich acceptiren,
26
sondern vielmehr auff denen 120 monaten, welche der herr grav von Trautt-
27
mansdorff in seinem anwesen vorgeschlagen, bestehen werden. Köndte man
28
sonsten mit einem monatssoldt außlangen, were es deßto beßer, inmittelst
29
aber zu penetriren, wohin der herren fürstlichen gedanckhen in diesem
30
stückh außfallen werden.

31
Bremen. Weiln es eine schwäre sach um das quantum seye, were nicht ohn-
32
dienlich, daß vorhero alles, ehe man sich etwas gewißes ercläre, außgerech
33
net würde. Sonsten halte er es damitt, daß zu contentirung der Schwedischen
34
soldatesca nur in einen monatssoldt zu willigen, indeßen aber zu erforschen
35
seye, wie starckh die soldatesca sich anietzo zu feldt befinde und ob sie mit
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solcher offerten vorlieb nemen wolle. Solte man es aber auff eine gewiße zahl
37
der Römermonate stellen, wolle er sich mit denen, welche auff die wenigste
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und zwar namentlich 30 oder 40 ziehlen werden, gerne conformiren und ver-
39
gleichen.

40
Lindau. Weiln er verneme, daß ein monatssoldt mitt 30 monaten einfachen
41
Römerzugs bezahlet werden könne, wolle er auch zu contentirung der
42
Schwedischen miliçe allein weiter nicht als auff 40 gehen. Solte aber auch den

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1
übrigen satisfaction gegeben werden müßen, alßdann auff 60 sein votum
2
gegeben haben; werde jedoch, wohin die herren fürstlichen incliniren möch
3
ten, vor allen dingen zu erwarten sein.

4
Herr Director. Dieweil man erwarten wolle, was die herren fürstlichen bey
5
der quaestione quanti thun und resolviren werden, könne man sich dies
6
orths keines gewißen vorhero entschließen. Solten sie es auff 40 Römer
7
monat stellen, hette man sich stättischen theils davon nicht zu separiren.
8
Dafern aber auff ein höheres geziehlet werden möchte, auch um soviel weni-
9
ger zu übereilen, weiln es bey diesem puncto satisfactionis noch mehrers
10
werde zu thun geben und noch viel dependentien dabey zu finden seyen.
11
Seines wenigen ermeßens thete man beßer, wann die satisfactio auff gewiße
12
Römermonat, als einen monatssoldt gestellt würde. Worbey es auch geblie-
13
ben.

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