Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
In den gleichen Dossiers, die das Schreiben Ludwigs XIII. über die Kriegsgründe
(Nr. 1) überliefern, folgen unmittelbar Kopien eines Dokuments über die Friedens-
bedingungen; einer – wie der Inhalt zu erkennen gibt – entsprechenden Vorlage
Richelieus bei Ludwig XIII. mit den königlichen Marginalentscheidungen zu allen
Fragen. Stärker noch als der Aktenzusammenhang mit Handschriften der Haupt-
und Zusatzinstruktion beweist der Inhalt dieses Stücks, mit dem sich Richelieu der
königlichen Billigung aller wesentlichen, von ihm zur gleichen Zeit in den Instruk-
tionen formulierten Friedensbedingungen versicherte, die Zugehörigkeit zu ihnen und
die Absicht des Kardinals, es den französischen Bevollmächtigten mitzuteilen
Über Richelieus Gründe dafür Einleitung S. [3, 20–27] .
In der Zusatzinstruktion zur Hauptinstruktion wird die Vorlage Richelieus an
zwei Stellen genannt; einmal in Bezug auf Katalonien als Intentionen des Königs,
signé[es] de Sa main, und im Schlußsatz als Anhang, [le] mémoire cy-après
incéré, où Sa Majesté a mis de Son propre mouvement ses intentions sur le
sujet de la Paix
Vgl. in der Zusatzinstruktion, [Nr. 11] S. 150ff., die Stellen S. [153, 26–29] und S. [158, 17–18] .
tatsächlich mitgegeben wurde, ist bei Nr. 1 ausgeführt. Aber im vorliegenden Fall
beheben die Ausfertigungen der Hauptinstruktion jeden Zweifel. Denn wenngleich
Richelieus Vorlage nicht bei ihnen überliefert ist, so nehmen sie doch an einer Stelle,
die schon aus der Zeit Mazarins stammt, auf dieses Stück als Anlage Bezug. Sie
sprechen von den conditions, soubz lesquelles seulement Leurs Majestéz
peuvent vouloir la Paix, die der Hauptinstruktion als dernier ordre qui …
servira de règle formelle beigegeben würden
Vgl. die Hauptinstruktion, Nr. 5 S. 58ff., für die zitierte Stelle S. [117, 22–25] .
Das Original der Vorlage Richelieus ist uns nicht bekannt. Der König hat, wie
er am Schluß bemerkt und die Schreibweise in den Kopien noch erkennen läßt, seine
Entscheidungen zu den einzelnen Fragen an den Rand des Immediatberichts gesetzt;
wir drucken sie im Text etwas eingerückt. Das Lemma muß, seinem Inhalt zufolge,
nach der Stellungnahme Ludwigs XIII. hinzugesetzt worden sein. Zu ihr gehört
auch das Schlußdatum vom 2. Januar 1642. Die Vorlage selbst dürfte auf Ende
Dezember 1641 zu datieren sein; denn terminus post quem ist, zufolge der Nennung
von M r le Cardinal Mazarin , das Bekanntwerden der am 16. Dezember 1641 in
Rom erfolgten Kardinalskreierung Mazarins in Paris.
B3: BN, Mss., F. fr. 5202 fol. 113–115’.
Kopie von der Hand Cherrés; sie liegt unserem Abdruck zugrunde.
B4: AE , Corresp. pol. Allem. 23 fol. 340’–341.
Kopie von unbekannter Hand mit geringfügigen Abweichungen B3 gegen-
über
Vgl. für die beiden Aktendossiers und die Bezeichnungen B3 und B4 Vorbemerkung zu Nr. 1
S. 17, 18–27, bzw. Vorbemerkung zur Hauptinstruktion, Nr. 5 S. [31, 14–32, 27] .