Acta Pacis Westphalicae II B 5,1 : Die französischen Korrespondenzen, Band 5, 1. Teil: 1646 - 1647 / Guido Braun unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und Achim Tröster, unter Mithilfe von Antje Oschmann am Register

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Unverständlichkeit der Mitteilungen vom 1. März 1647, insbesondere der Stellungnahme
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Briennes zur Übergabe des französischen Gesamtentwurfes für den Friedensvertrag mit Spa-
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nien vom 25. Januar 1647 und zur Beibehaltung der niederländischen Interposition. Recht-
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fertigung Longuevilles: erfolgte hinreichende Unterrichtung Serviens; von Brienne anemp-
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fohlene Übergabe des französischen Gesamtentwurfes an die Generalstaaten selbst unver-
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einbar mit der auf dem Kongreß beobachteten Verfahrensweise; weitere Nachteile seiner
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Übersendung an die Generalstaaten: Eröffnung der Möglichkeit an die Spanier, einen Ge-
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sandten nach Den Haag zu entsenden; Etablierung einer neutralen Stellung der General-
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staaten zwischen Frankreich und Spanien, die ohnehin das Ziel der Spanier ist; Konformität
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des Vorgehens Longuevilles mit den Anweisungen des Hofes vom 18. und 25. Januar 1647.
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Rechtfertigung der Beibehaltung der Interposition Pauws: Unmöglichkeit seines Ausschlusses
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während der Abwesenheit der anderen niederländischen Gesandten; Vorteile seiner Inter-

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position gerade wegen seines Einvernehmens mit den Spaniern. Offenlegung der Schuld der
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Spanier an der Verzögerung des Friedensschlusses ohne Festlegung Longuevilles in irgend-
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einem Punkt erreicht; Bitte um klare Anweisungen. Erbetene nähere Erläuterung der von
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Longueville am 18. Februar 1647 übersandten Artikel zu Savoyen und zur Restitution der
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französisch und spanisch besetzten Plätze in Piemont und Montferrat. Bestehen auf dem
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Vertrag von Cherasco gegenüber den mantuanischen Gesandten.

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PS: Beilagen. Verweis auf Briefe d’Avaux’ zur Haltung Schwedens in der Frage des Frie-
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densschlusses und der Waffenruhe; Bitte um direkte Übersendung der königlichen Anwei-
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sungen für die Verhandlungen über die Waffenruhe nach Ulm oder zur Armee.

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