Acta Pacis Westphalicae II B 5,1 : Die französischen Korrespondenzen, Band 5, 1. Teil: 1646 - 1647 / Guido Braun unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und Achim Tröster, unter Mithilfe von Antje Oschmann am Register
Vollzogene Unterfertigung der spanisch-niederländischen Provisional-Artikel; Beschwerde
Serviens bei den Generalstaaten von Mazarin vorausgesetzt; gegenüber Dritten jedoch Her-
unterspielen der Bedeutung dieser Artikel-Unterzeichnung erforderlich. Anweisung an Ser-
vien zum sofortigen Abschluß der Verhandlungen in Den Haag; Garantievertrag mit den
Generalstaaten vermutlich leicht erreichbar; rascher Abschluß sowohl mit den Niederlän-
dern als auch mit den Spaniern militärisch und politisch absolut notwendig. Zwei Hauptauf-
gaben Serviens: 1) unverzügliche Verpflichtung der Generalstaaten zur Friedensgarantie; 2)
Erwirkung der niederländischen Zustimmung zu den französischen Forderungen an die Spa-
nier, insbesondere in puncto Eroberungen, und ihrer ausdrücklichen Bereitschaft zur Fortset-
zung des Krieges bei deren Ablehnung. Spanische Zession Piombinos und Porto Longones
vom gesamten Friedenskongreß befürwortet. Entscheidende Krisis des französisch-niederlän-
dischen Verhältnisses und der sich ganz auf den Punkt der Garantie und der Zession der
Eroberungen konzentrierenden Friedensverhandlungen; bald Gewißheit über den Gang
der Dinge. Zweifel an der Richtigkeit harten Auftretens gegenüber den Generalstaaten aus
Anlaß ihrer Artikel-Unterzeichnung. Demgegenüber klare Verhaltensregel für Münster: äu-
ßerlich darf keine Unruhe deswegen gezeigt werden; Hinweis auf die Bindung der Nieder-
lande an Frankreich und auf die beispielhafte, entschlossene französische Kriegführung trotz
der mit dem Kaiser am 13. September 1646 vereinbarten Satisfaktionsartikel; im nachhinein
Einschränkung des französischen Widerstandes gegen die Unterzeichnung der spanisch-nie-
derländischen Provisional-Artikel allein auf ihren Zeitpunkt, nicht auf deren Inhalt. Beto-
nung der friedensverzögernden Wirkung der Unterzeichnung gegenüber den Generalstaa-
ten.