Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert

25
Auf nr. 277. Nun wollen wir verhoffen, es werden ieztbemelte königliche
26
Schwedische gesandten eine specification deriehnigen mediatständt, so sie
27
verglaittet haben wollen, eüch übergeben haben, unnd wann dieiehnige
28
chur-, fürsten und stände, so darbey interessiert, khein bedenckhen, so las-
29
sen wir es auch darbey bewenden unnd hett die sach ihr richtigkheit. Solten
30
aber besagte königliche Schwedische gesanten nach innhalt ihrer replicae
31
eine allgemeine regul daraus machen wollen, daß sie iezt unnd unter den
32
khünfftigen tractaten für alle und iede mediatstänndte, auch hoch unnd
33
nidere persohnen, so nit ständt, sonderen privatpersohnen sein, salvos con-
34
ductus außwürckhen wollen, so khönnet ihr ermessen, zu was gefährlichem
35
intent solches angesehen, indeme nit allein allen getrewen chur-, fürsten
36
und stende underthanen unnd landtsassen leichtlich wider ihr obrigkheit

[p. 587] [scan. 615]


1
aufgewigelt unnd die ertheillung solcher glaidts- unnd paßbrief nit zu
2
befürderung des fridens, sonderen zu erweckhung mehrers aufstandts im
3
reich sowohl auch in unnseren erbkönigreich unnd landen mißgebraucht
4
werden khönten; unnd wenngleich theils chur-, fürsten unnd ständte sich
5
hierzue verstehen wolten, so finden wir unnß doch hierzue kheineswegs
6
verbunden zu sein, sonderen haben den claren buechstaben des praeliminar-
7
recess für unnß. Unnd da besagte königliche Schwedische gesanten bey
8
ihrer mainung verharren unnd sich davon nit bewegen lassen wollen, so
9
khönnet ihr iedoch auf vorgehende communication mit unnserm obristen
10
hoffmeister, dem graven von Trautmanßdorf (welches ihr hinfür iederzeit
11
in acht zu nemmen habt, bevorab wann ihr etwas schrifftlich hinausgeben
12
wollet), unnsere hiebeygelegte antwort besagten königlichen Schwedischen
13
gesanten zuestellen unnd hierüber, sovil als immer müglich, alles waittere
14
disputat in schrifften vermeiden unnd abschneiden; deßgleichen habt ihr
15
vor der hinausgebung mit den churfürstlichen Meinzischen unnd Bayri-
16
schen zu communicieren.

17
Waß aber den modum tractandi mit den königlich Schwedischen gesanten
18
anlangt, ob solcher mediate oder immediate vorgestelt werden solle, zum
19
andern, an was für einen orth unnd zum dritten qua forma, da halten wir
20
fürs erste gnedigst darvor, daß die immediat tractaten fortzustellen, welche
21
der Venedische gesante iederzeit in den standt, wie sich dieselbe befinden
22
werden, fortsezen khan. Sovil nun daß orth zu den immediattractaten an-
23
langt, würdt es das beste sein, das hierzue ein dritter orth zu gebührenden
24
ansehen, es seye das rathhauß, schlosß oder sonst ein vornehmes collegium
25
erkhiest werde. Man khan gleichwohl hernach bey den visiten oder anderen
26
gelegenheiten nit weniger der sachen notturfft befördern.

27
Waß ihr dann in ewerem prothocoll angedeütt, daß die königliche Schwe-
28
dische gesandte die restitution der Böhaimbischen ständt unnd ertheilung
29
des maiestetbriefs haben wollen, wann dergleichen sachen bey euch vorge-
30
bracht werden, köndt ihr den unformb solcher praetension vorschüzen
31
unnd, das wir unnß darzue kheinesweegs verstehen khönnen noch wollen,
32
dergleichen andeüten, und gleich in limine dise und dergleichen praeten-
33
siones abschneiden.

Dokumente