Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert

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15. Oktober: Wir haben die kurmainzischen und kurbrandenburgischen Bevollmächtigten
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ersucht, den schwedischen Gesandten unsere Antwort auf die Proposition zu überbringen.
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Diese haben sich dazu bereit erklärt und durch ihre Sekretäre Oxenstierna um Angabe eines
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Empfangstermins gebeten. Dieser aber hat einen Tag Aufschub gewünscht, da er sich un-
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päßlich
befinde. Der kurbrandenburgische Sekretär hat dem kurmainzischen Sekretär er-
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zählt
, seine Herren hätten ihn, sobald sie von ihrem Auftrag vernommen, zu den schwedischen
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Gesandten geschickt, ob sie irgendwelche Bedenken hätten. Er, secretarius, möegte wünschen,
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daß seine herren, die Churbrandeburgische gesandten, dergleichen unnötige sachen
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bey denen Schweedischen zu erinnern unterlaßen heten; wölte auch denselben selbst
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zu gemüth führen, daß nit wol daran geschehen, weiln er vermerckt hete, daß der
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Oxenstern diese insinuation also aufgenhommen, ob wölte der cron Schweeden
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nit ehr gnug beschehen, wan die Keiserliche antwort nur durch die churfürstliche
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sölte vorgebracht und nit auch einige von dem fürstlichen und stettischen collegio
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beygeordtnet werden. Es seie aber auch solche zusammenfüegung von sämbtlichen
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stendten wegen des streitigen praedicats excellentz nit practicabl.

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16. Oktober: Wir haben den kurmainzischen und kurbrandenburgischen Bevollmächtigten
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erklärt, ihnen unsere Antwort auf die Proposition zustellen zu müssen, damit uns nicht der
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Vorwurf gemacht werde, nicht pari passu an beiden Kongreßorten vorgegangen zu sein; stellten
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ihnen aber anheim, dieselbe heute oder zu gelegenerer Zeit den Schweden zu überbringen. …
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Eodem circa sextam vespertinam der Churbrandburgischer adiunctus Dr. Weßen-
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beck informat, daß nachdeme die churfürstliche heud von unß die Keiserliche ant-
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wort ahn die Schweedische zu überbringen ubernhommen hetten, so wehren die-
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selbe under sich eins geworden, daß der herr graff von Wittgenstein zuvorderist
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den Oxenstern besuchen und von demselben vernhemmen solte, ob und wan es
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ihme gelegen wehre, daß die churfürstliche ire commission bey ihnen ablegen
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möegten, maßen beschehen. Darauf sich der Oxenstern erclehrt, daß er gern ver-
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nhemme, daß selbe resolution und antwort denen Schweedischen wölle uberbracht
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werden, wüste sich auch wol zu erinneren, daß es beederseits beliebt sey, daß die
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churfürstliche Mentz- und Brandeburgische in dergleichen actibus, so zwischen
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beeden theilen zu verrichten, sollen gebraucht werden. Er khönne aber einmahl
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das Mentzische directorium alhie nit vor völlig erkhennen, noch dergleichen actum

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extraditionis vermittels der churfürstlichen vorgehen laßen, es hab sich dan der
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Churmentzischer principalabgesandter, herr graff Cratz, zuvorderist wiederumb
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alhie eingestelt; wölte ehender zugeben, daß die Keiserliche ihnen, denen Schwee-
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dischen, die antwort per secretarium möegten uberantworten laßen, alß daß dieselbe
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von dem von Prembser annemmen wölten.

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Wittgensteins Gegenerinnerung, daß der actus extraditionis die Kaiserlichen allein angebe,
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habe bei Oxenstirna nicht verfangen. …

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