Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
1. Solten die vermög des vor 8 tagen zugestehen summarischen extracts vor gueth
angesehene beede reichscollegia ohnerwarttet der ubrigen noch abwesenden depu-
tirter churfürsten, fürsten und stände mit den consultationibus einen anfang machen
und solche solang und viel bis ubrige fürsten und stände in größerer und zu an-
richtung der gewöhnlichen dreyen reichßräthen mehr erkläckliche anzahl ein-
kommen wurden, continuiren.
2. Die zue Oßnapruckh bey den Schwedischen tractaten abgehende mediation von
beeden churfürstlichen Maintz und Brandenburgischen gesandschafften, iedoch
mit vorbehalt ihrer königlichen würde zu Dennemarckh ietztmals suspendirten
mediationrechtens, auch ohne geprauchung des worts mediation pro interim sol-
chergestalt ersetzt werden, daß dieselbe beede churfürstliche gesandschafften eines
oder des andern tractirenden theils meinung gehoriger ortten hinderpringen und
eroffnen, vorschlag und bewegliche erinnerungen thuen und andere zu befurderung
der tractaten und und vereinigung deren vorfallenden discrepantien gereichende
guete officia praestiren, da sich aber die königlich Schwedische mit dießer chur-
fürstlichen underhandlung uber allen bey denselben angewenden möglichen fleiß
nit begnugen laßen wolten, alßdan ihnen, churfürstlichen Maintz- und Branden-
burgischen, noch einige andere von denen anwesenden furstlichen und stättischen
gesanden und abgeordneten diesfals adiungirt werden solten.
3. Wegen des von dem Venetianischen oratorn zue Munster anwesenden vorzugs
vor den churfurstlichen gesanden solte man sich bey deme an seiten der herrn
churfursten hergeprachten praecedenzrechtens nachmaln bestens manuteniren,
alle zusammenkunfften, bey welchen gedachter orator sich befinden mogte, meiden,
und die Kayserliche herrn abgesanden ihnen, oratorem, zu gleichmäsiger absen-
tirung und meidung deren orth und enden, in welchen einige churfürstliche vor-
handen sein wurden, zu verhuetung besorgender inconvenientien und ungelegen-
heiten zu disponiren ersuchen.
4. Wehren sowohl durch hochgemelte herrn Kayserliche alß auch durch die chur-
furstliche gesanden den furstlichen verschiedene in votis vorgeprachte rationes
und motiven, warumb sie, furstliche, den churfurstlichen hauptgesanden das prae-
dicatum excellentiae nit verweigern konten, zu gemueth zu fuhren und dieselbe
zu gebung solches praedicats zu vermogen.
Sodan 5. und schließlich ist auch von theils churfürstlichen gesanden darfur ge-
halten worden, daß, ob man wohin in der nit unzeitigen vorsorg begrieffen, es
werden sich der frembden cronen legaten, bevorab die Schwedische, zu einiger
translation der tractaten ad locum aliquem tertium commodiorem nicht leichtlich
bewegen laßen, dannoch sowohln durch die mediatores bey den Frantzösischen,
alß auch durch die churfürstliche bey gedachten Schwedischen plenipotentiariis
deswegen ein gliempfflicher anwurff gethan und denselben, wasgestalt dardurch
die tractatus mercklich befurdert wurden, beweglich zu gemuth gefurth werden
könte.