Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert

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Vormittags haben wir Lampadius aufgefordert, Stellung in der Frage der Geleitbriefe für die
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Mediatstände zu beziehen. Er hat erklärt, seine Herrschaft würde bei vergleitung der mediat-
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stette khein bedencken haben, doch habe er niemaln dahin gerathen, daß man gemelten
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punct pure solte nachgeben, sondern auf ein temperament richten, etwoh solcher-
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gestalt, daß mehr auf den effect der vergleitung alß die formalitet gesehen würde und
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die vergleitung ungemeldet des praeliminarschluß beschehen solte. Nos: Sein willig,
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die sach auf ein solch temperament zu richten, wan es nur beim gegentheil auch dahin

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zu befordern. Ille: Wil sich selbst derentwegen bei denen Schweedischen bemüehen,
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besorgt aber, daß nit ehender darin würde negotiiren khönnen, biß die Schweedische
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proposition wieder zuruckkhomme, dan die Schweedische heten dieselbe denen
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Frantzosen nacher Münster ad revidendum zugeschickt und begehrten dern meinung
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zu vernemmen, ob sie dhamit zufrieden, daß auf solchen schlag, wie sie eingerichtet,
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eröffnet werden möegte. Scheine, daß die Frantzosische gesandten darin nit einig sein.
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Der Servient habe die proposition beliebt, der monsieur d’Avaux nit propter insertum
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punctum religionis. Die Schweedische aber wölten gern consensum utriusque haben.

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Eodem post meridiem circa primam. Der fürstlich Mecklenburgischer ad eandem
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propositionem wil zwar nit zuwider sein, wan die sach durch ein temperament citra
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praeiudicium statuum imperii gerichtet und dhadurch die proposition und haubtsach
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befordert werden möegte, aber sein gnädiger fürst und herr werde selbst fur seine
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unterthanen, wohe es noitig ist, reden und er, abgesandter, nit zugeben, daß einige
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von denselben dahero solten vergleitet werden, wan er denselben auch ehender die
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hälße zerbrechen solte. Betaurt es, daß wir im reich under unß so uneinig sein und unß
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dergestalt von dieser frembden nation untertrücken und despectiren laßen.

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Eodem circa quartam. Die fürstlich Darmbstattische finden solche rationes ex parte
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Caesaris, daß man de iure zu weichen nit schüldig, wölten aber ihrestheils darzu
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rathen, daß man auf ein temperament gehen solle, weiln man mit einer partheie zu
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thuen, so kheine rationes bei sich gelten laße, wolten auch für gutt befinden, daß man
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der stette gedancken auch vernhemmen solte, weiln dern principaln auch dhabei
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interessirt und es sonst bei denselben offensiones geben dorffte. Sie, abgesandten,
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wölten mit den ubrigen fürstlichen darauß communiciren und unß alßdan mit einem
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gesambten guttachten zur handt gehen. Der Oxenstern hete sie sönsten zum andern-
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mahl vertröstet gehabt, daß unangesehen gemeltes incidentpuncts (so man auf seithen
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stellen wölte) zur proposition solte geschrietten werden, verwunderten sich ab dieser
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veranderung.

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