Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
Vormittags haben wir Lampadius aufgefordert, Stellung in der Frage der Geleitbriefe für die
Mediatstände zu beziehen. Er hat erklärt, seine Herrschaft würde bei vergleitung der mediat-
stette khein bedencken haben, doch habe er niemaln dahin gerathen, daß man gemelten
punct pure solte nachgeben, sondern auf ein temperament richten, etwoh solcher-
gestalt, daß mehr auf den effect der vergleitung alß die formalitet gesehen würde und
die vergleitung ungemeldet des praeliminarschluß beschehen solte. Nos: Sein willig,
die sach auf ein solch temperament zu richten, wan es nur beim gegentheil auch dahin
zu befordern. Ille: Wil sich selbst derentwegen bei denen Schweedischen bemüehen,
besorgt aber, daß nit ehender darin würde negotiiren khönnen, biß die Schweedische
proposition wieder zuruckkhomme, dan die Schweedische heten dieselbe denen
Frantzosen nacher Münster ad revidendum zugeschickt und begehrten dern meinung
zu vernemmen, ob sie dhamit zufrieden, daß auf solchen schlag, wie sie eingerichtet,
eröffnet werden möegte. Scheine, daß die Frantzosische gesandten darin nit einig sein.
Der Servient habe die proposition beliebt, der monsieur d’Avaux nit propter insertum
punctum religionis. Die Schweedische aber wölten gern consensum utriusque haben.
Eodem post meridiem circa primam. Der fürstlich Mecklenburgischer ad eandem
propositionem wil zwar nit zuwider sein, wan die sach durch ein temperament citra
praeiudicium statuum imperii gerichtet und dhadurch die proposition und haubtsach
befordert werden möegte, aber sein gnädiger fürst und herr werde selbst fur seine
unterthanen, wohe es noitig ist, reden und er, abgesandter, nit zugeben, daß einige
von denselben dahero solten vergleitet werden, wan er denselben auch ehender die
hälße zerbrechen solte. Betaurt es, daß wir im reich under unß so uneinig sein und unß
dergestalt von dieser frembden nation untertrücken und despectiren laßen.
Eodem circa quartam. Die fürstlich Darmbstattische finden solche rationes ex parte
Caesaris, daß man de iure zu weichen nit schüldig, wölten aber ihrestheils darzu
rathen, daß man auf ein temperament gehen solle, weiln man mit einer partheie zu
thuen, so kheine rationes bei sich gelten laße, wolten auch für gutt befinden, daß man
der stette gedancken auch vernhemmen solte, weiln dern principaln auch dhabei
interessirt und es sonst bei denselben offensiones geben dorffte. Sie, abgesandten,
wölten mit den ubrigen fürstlichen darauß communiciren und unß alßdan mit einem
gesambten guttachten zur handt gehen. Der Oxenstern hete sie sönsten zum andern-
mahl vertröstet gehabt, daß unangesehen gemeltes incidentpuncts (so man auf seithen
stellen wölte) zur proposition solte geschrietten werden, verwunderten sich ab dieser
veranderung.