Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
Vormittags im Hause Lambergs Beratungen mit den kurmainzischen Bevollmächtigten über
die schwedische Forderung nach Geleitbriefen für die Mediatstädte. Die mainzischen Gesandten
erklären instruiert zu sein, in Geleitbriefe für Mediatstände nicht einwilligen zu sollen. Da
bei der reichsdeputation von dieser materi gehandlet worden, dha würde sich nun
nit wol ein haubtsachlichs conclusum machen laßen, solange man nit wiße, wohin
daß conclusum deputatorum ziele. Befünden die sach also bewandt, daß nit allein
die herren churfürsten und ständte dhabei interessirt und heten sie, Churmentzische,
billig bedencken, ohne mit denen interessirten vorhergehende communication sich
zu waß haubtsachlichs herauszulaßen. Heten auch mit denen alhie anweesenden
fürstlichen daraus communicirt und dieselbe mehrentheils dahin inclinirter zu sein
befunden, daß man sich dieses puncti gegen die Schwedische nit begeben sölte;
derhalben wölten sie der meinung sein, daß man derzeitt nur auff eine fürantwortt
gehen, die sache in suspenso laßen und nichtsdestoweniger bei denen Schweedischen
wegen beförderung der proposition antreiben sölte. Die Churbrandeburgische
giengen auch dahin und hete es gestern gelegenheit geben, mit denselben daraus
zu communiciren.
Wir schlossen uns dieser Meinung an und schlugen vor, in der Vorantwort auf die notwendige
Kommunikation mit den übrigen Reichsständen und auf die Beratungen in Frankfurt
hinzuweisen. Sobald sich die Reichsdeputation in Münster einfinde, würden wir mit den Depu-
tierten sprechen und uns dann den Schweden gegenüber endgültig erklären. Die Schweden möchten
indessen mit der Proposition herausrücken, in erwegung, die mediati ohne daß bei der
handlung nit partes tractantes noch zu der proposition interessirt sein. – Nach der
Konferenz begab ich, Krane, mich zu Dr. Fritze, der an der Konferenz wegen seines Podagra
nicht teilnehmen konnte, und informierte ihn. Dieser stimmte dem Konzept der Vorantwort
zu.
Eodem a meridie hatt unß der fürstlich Mecklenburgischer abgesandter heimbge-
sucht, deme wir von dem verlauff und der Schweeden praetension wegen vergleitung
der mediatstätte parte geben, der sich deswegen höchlich bedanckt und dafür gebetten
und gewarnet, daß man die erclehrung gegen die Schweedische also einrichten wölte,
dhamit denen fürsten und ständten khein praeiudicium zugezogen werde. Einmahl
würde sein gnädigster fürst und herr in ewigkeit nit zugeben, daß einige von seinen
untergebenen stätten, alß etwoh Rostock oder Wießmar (wie er vernehme, daß die
Schweedische darauf gedencken söllen) dahero sölten vergleitet werden, die heten
nichts bei der handtlung zu thuen, und würde sein gnädigster fürst und herr schon
für dieselbe, dahe es etwoh nötig seie, zu reden wißen, wüste auch wol, daß selbige
stätte solche vergleitung nit suchten, die verlangten vielmehr von dem schweren
kriegslast und joch der Schweeden, warunder sie liggen, erledigt zu werden. Seie zu
beclagen, daß man auch in gegenwertiger höhister gefahr, dha daß gantze vatterlandt
periclitire, under unß im reich auch nit in demienigen, waß zu errettung des vatter-
landts nötig seie, khönne einig werden; seie eine scheinbarliche straff Gotts und mit
menschlicher vernunfft nit zu begreiffen. – Wir haben dem Gesandten versichert, daß die
Erklärung keinem Reichsstand zum Nachteil eingerichtet werde.