Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert

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Vormittags im Hause Lambergs Beratungen mit den kurmainzischen Bevollmächtigten über
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die schwedische Forderung nach Geleitbriefen für die Mediatstädte. Die mainzischen Gesandten
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erklären instruiert zu sein, in Geleitbriefe für Mediatstände nicht einwilligen zu sollen. Da
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bei der reichsdeputation von dieser materi gehandlet worden, dha würde sich nun
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nit wol ein haubtsachlichs conclusum machen laßen, solange man nit wiße, wohin
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daß conclusum deputatorum ziele. Befünden die sach also bewandt, daß nit allein
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die herren churfürsten und ständte dhabei interessirt und heten sie, Churmentzische,
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billig bedencken, ohne mit denen interessirten vorhergehende communication sich
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zu waß haubtsachlichs herauszulaßen. Heten auch mit denen alhie anweesenden
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fürstlichen daraus communicirt und dieselbe mehrentheils dahin inclinirter zu sein
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befunden, daß man sich dieses puncti gegen die Schwedische nit begeben sölte;
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derhalben wölten sie der meinung sein, daß man derzeitt nur auff eine fürantwortt
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gehen, die sache in suspenso laßen und nichtsdestoweniger bei denen Schweedischen
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wegen beförderung der proposition antreiben sölte. Die Churbrandeburgische
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giengen auch dahin und hete es gestern gelegenheit geben, mit denselben daraus
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zu communiciren.

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Wir schlossen uns dieser Meinung an und schlugen vor, in der Vorantwort auf die notwendige
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Kommunikation mit den übrigen Reichsständen und auf die Beratungen in Frankfurt
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hinzuweisen. Sobald sich die Reichsdeputation in Münster einfinde, würden wir mit den Depu-
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tierten
sprechen und uns dann den Schweden gegenüber endgültig erklären. Die Schweden möchten
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indessen mit der Proposition herausrücken, in erwegung, die mediati ohne daß bei der
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handlung nit partes tractantes noch zu der proposition interessirt sein. – Nach der
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Konferenz begab ich, Krane, mich zu Dr. Fritze, der an der Konferenz wegen seines Podagra
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nicht teilnehmen konnte, und informierte ihn. Dieser stimmte dem Konzept der Vorantwort
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zu.

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Eodem a meridie hatt unß der fürstlich Mecklenburgischer abgesandter heimbge-
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sucht, deme wir von dem verlauff und der Schweeden praetension wegen vergleitung
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der mediatstätte parte geben, der sich deswegen höchlich bedanckt und dafür gebetten
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und gewarnet, daß man die erclehrung gegen die Schweedische also einrichten wölte,
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dhamit denen fürsten und ständten khein praeiudicium zugezogen werde. Einmahl
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würde sein gnädigster fürst und herr in ewigkeit nit zugeben, daß einige von seinen
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untergebenen stätten, alß etwoh Rostock oder Wießmar (wie er vernehme, daß die
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Schweedische darauf gedencken söllen) dahero sölten vergleitet werden, die heten
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nichts bei der handtlung zu thuen, und würde sein gnädigster fürst und herr schon

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für dieselbe, dahe es etwoh nötig seie, zu reden wißen, wüste auch wol, daß selbige
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stätte solche vergleitung nit suchten, die verlangten vielmehr von dem schweren
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kriegslast und joch der Schweeden, warunder sie liggen, erledigt zu werden. Seie zu
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beclagen, daß man auch in gegenwertiger höhister gefahr, dha daß gantze vatterlandt
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periclitire, under unß im reich auch nit in demienigen, waß zu errettung des vatter-
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landts nötig seie, khönne einig werden; seie eine scheinbarliche straff Gotts und mit
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menschlicher vernunfft nit zu begreiffen. – Wir haben dem Gesandten versichert, daß die
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Erklärung keinem Reichsstand zum Nachteil eingerichtet werde.

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