Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
Hinweis auf nr. 41. Die schwedischen Gesandten haben zur Verzögerung des Aus-
tauschs der Originalvollmachten neue Vorstellungen erhoben, wie das beiliegende Pro-
tokoll [ = Beilage 1] ausweist. Nun wehre zwar wenig daran gelegen gewest,
ob die vollmacht immediate zuhanden der Schwedischen oder ad manus
tertias wehre gelegt worden, weiln wier aber so wohl wieder die Schwedi-
sche fundirt gewest, unß auch uber daßjenige, so in protocollo außgeführt
worden, von underschiedtlichen örtten allerhandt kundtschafft einglangt,
ob solten die Schwedischen gesandten auß antrieb der Frantzösischen mitt
denen gedancken umbgehen, umb den punctum plenipotentiae alhie von
newen wieder streittig zu machen und unsere plenipotentz, sobald die den
actum acceptatae mutationis würden verrichtet haben, ob defectum clau-
sulae tractandi cum ipsorum foederatis et adhaerentibus zu impugnieren.
Massen unß der Dennische secretarius Clein dafür gewarnet, daß derglei-
chen consilia obhanden, und die Schwedische von denen Frantzösischen,
umb solches zu werck zu richten, ersucht sein sollen, welches dan mit deme,
waß in protocollo angezogen, daß die Schwedische von denen Frantzösi-
schen umb die sach biß zu endt deß monaths Januarii zu verziehen anglangt,
und von Ewer Mayestätt gesandten zu Münster penetrirt und uns uber-
schrieben worden
zurückgebrachter declaration vermeldet, daß der Oxenstern, wie er, syndi-
cus, dieses wercks gegen die Schwedische gesandten gedacht, den Salvium
gleichsamb uber die axel angeschawt unnd nitt undunckel mitt seinen minen
zu verstehen geben, daß selbe kundtschafft richtig seie.
Deme drittens zukommen, daß uns auch deß herrn administratoris zu Mag-
deburg alhie anwesender secretarius erinnern lassen, gestalt denen Schwe-
dischen abermahls ein expresser bott von Münster mit briefen von denen
Frantzösischen gesandten zukommen, darin berichtet würde, daß man auf
den 4. dieses die haubtproposition alda thuen würde, dabey wier die bey-
sorg tragen müssen, daß es in selbigen schreiben an eyfferiger erinnerung,
umb einige verhinderung, damit selbigs werck seinen vortgang nitt ereichen
möge, in weg zu legen, nitt wierdt ermanglet haben. Alß haben wier soviel
desto gefehrlicher zu sein erachtet, unß auf einige veranlassung zur depo-
sition der vollmachten oder auch communication uber ein anders expe-
dient (wadurch der gegentheil ebenergestalt sein intent erlangt haben wür-
de) herauszulassen, derohalben bestendig auf unsern fundamentis bestanden
und deß gegentheils oppositiones mitt allem fleis abgelehnet. Ist also endt-
lich die sach durch Göttlichen beystandt zu dem stand gediegen, wie in
protocollo angezogen.
Nun ist zwar damit den praeliminaribus allerdings abgeholffen, kombt aber
wiederumb eine schwierigkeit in weg, so einer erörterung bedörfftich, nemb-
lich, wie es zu halten, wan die gegentheile auff translation dieser tractaten
nach Münster – warin die mediatores selbst schon mit ihnen einig sein sol-
len
damit der gegentheil nitt etwoh dadurch die sach auffzuziehen lufft erlangen
möge. – Bitten nochmals um Übersendung des Schönebecker Projekts.