Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
Mittwoch
Mittwochs, 14. huius, haben wir die Churcölni-
schen, Bayerischen, und Brandenburgischen zu unß erfordert und inen wegen
deren ex parte Gallorum eingelangter proposition folgenden vortrag gethan
Vgl. APW [III A 1,1 S. 127ff] .
:
Wir setzen außer zweifl, sie wuerden angeregte proposition empfangen
haben und zumaln von Ihr Fürstlichen Gnaden, dem herrn bischof von
Oßnabrukh, als deme wir, solches denn übrigen zu communicirn haben, refe-
rirt hetten, berichtet sein, waß dabey mehrers von denn herrn mediatorn were
angebracht worden. Nun weren wir zwar in ansehung der sachen hohen und
tringender nothurfft an unserm ortt so willig als schuldig, die hierüber erfor-
derliche consultationes alsbaldt zum fortgang zu befürdern und dabei loco
propositionis underschiedliche hochnothwendige erinnerungen vor augen
ze stellen, darmit alsdann mit desto besserem fundament uff ein und anders die
gebürliche und denn sachen gemäßliche conclusa desto füeglicher möchten
verfasst werden. Wir stünden allein de modo et forma consultandi in etwas
an, dann einstheils weren die gesandtschafften eines hochlöblichen churfürst-
lichen collegii noch nit ergentzt, anderntheils were beraits bekandt, waß-
gestalten von ettlichen allhie und zu Oßnabrukh anwesenden reichständen
oder deroselben pottschafften hierunder allerhandt difficulteten movirt und
fast dahien gezihlt werden wolle, ob solte ein newer, bißher im heyligen
Römischen reich ungewonlicher und denn abwesenden ständen sehr prae-
iudicirlicher, auch villeicht inskünfftig merkliche verwirrungen under denn-
selben nachziehender modus zugelassen werden müessen. Zum dritten were
bewußt, waßgestalt beraits mit Ihr Kayserlicher Maiestät allergnädigsten
belieben und einwilligen jüngst zu Frankfurt das gantze collegium deß
heyligen Römischen reichs ordinari deputation eben zu disem ende allher
ze transferirn geschlossen, auch darauff selbige durch Ihr Churfürstliche
Gnaden zu Maintz, auff den 15. nechstabgewichnen monats Maii allhie zu
erscheinen, ordenlich vertagt und beschriben worden, auff das mit demselben
die vorlauffende fridenshandlungen formblich beratschlagt und geschlossen
werden mögen. Nun weren noch underschiedliche zu solcher deputation
gehörige ständt abwesendt, namblich im churfürstlichen collegio Trier,
Saxen, in der fürsten und ständt rath Österreich, Burgundt, Braunschweig,
Würtzburg, statt Coln, graf von Fürstenberg
Zu den Mitgliedern der Reichsdeputation vgl. oben [S. 297 Anm. 1.]
. Daher unsers erachtens sehr
bedenklich sein wolt, in dero abwesen, wolten nit sagen zu den haupt-
consultationibus zu schreitten, sondern allein in dem modo consultandi
einige verenderung ze admittirn, sonderlich weil wir vernemmen, daß ange-
regte absentes beraits uffm weeg und ehister tagen sich allhie einstellen
werden. Wir hetten demnach vor allen dingen eine nothurfft zu sein be-
funden, mit denn anwesenden herrn churfürstlichen deputatis vertraulich
ze conferirn, waß hierunder ze thun sein möcht. Ob nit annoch uff ettlich
wenig tag und etwan biß zu anfang nechstkommdender wochen zuzewartten
oder wenigst die anstellung ze machen, das diejenige deputati ordinarii,
wölche sich dato in Oßnabrukh befinden, sich alsbaldt hieher verfüegen
theten, damit man sich in mehrer anzahl zusamenthun, waß vor ein endtlich
expediens bei diser vorseyender difficultet zu ergreiffen, bedenkhen und als-
dann mit guetter ordnung zu denn deliberationibus im hauptwerkh für-
schreitten köndte. Wie dann solche zusamensetzung so vil desto mehr
höchstnothwendig erscheinen wöll, alldieweil der Schwedischen plenipoten-
tiarien proposition zu Oßnabrukh ebenmässig eröffnet und der Französi-
schen in forma, modo, materia et intentione gleichstimmend befunden
würde. Also in allweg vonnöthen, daß man hiervon coniunctim handlen
und alle trennung, wölche anderwerts wider deß heyligen Römischen reichs
verfassung zu befahren stüende, zeittlich auß dem weeg halten und fürkom-
men thue.
Wir haben hierauff einen abtritt genommen und denn churfürstlichen, sich
allein miteinander zu unterreden, platz gelassen. Nachdem sie nun ein guette
lange zeit, weil die Churbrandenburgischen sich mit den andern nit verglei-
chen wollen, undereinander conferendo et consultando verzehrt, haben sie
unß endtlich im einstandt durch den Münsterischen cantzler, N. von Meer-
feldt , folgenden innhalts antwortten lassen: Sie hetten die communicirte
propositiones der Franzosen und Schweden sehr wichtig und von gros-
sem nachgedenkhen befunden, seitemaln aber vor dißmaln nit von der
hauptsach und materi selbst, sondern allein preliminariter von dem modo
consultandi ze handlen und hierinnen one vorgehende communication
mit denn Kayserlichen und churfürstlichen zu Oßnabrukh, auch zumal
denjenigen deputatis ordinariis, so daselbst gegenwerttig, nit fortzekom-
men, so weren sie umb so vil mit unß gleicher meinung, daß man uff ein
solche conferentz one verlierung einiger zeit sich entschliessen solt, da sie
dann gern vordrist unser meinung anhören wolten. Und obwol hiebei ettlich
dubia auff die baan kommen, als das das churfürstliche collegium noch
auch die deputation der übrigen ständen nit ergentzt etc., so vermeinten sie
iedoch, daß dergleichen obiectiones durch die anno 1636 und widerumb
anno 1641 zu Regenspurg geschlossene verabschiedungen guettentheils
resolvirt, allegando formalia istarum decisionum quoad passum praesentem
etc. Man müeßte hierunder kein zeit verliren und umb solcher difficulteten
willen daßjenig, waß denn gemeinen friden belangte, nit uffschieben. Die
gegentheil würden sich sonsten selbst darob ärgern und umb solcher abwe-
senden willen nouae morae causirt werden. Sovil die anstellende conferentz
anlangte, vermeinten sie, daß es in loco tertio, als namblich zu Lengering
oder Yburg , geschehen köndt. Dann nach Oßnabrukh oder hieher zu gehen,
würde es allerhandt difficulteten causirn. Es were auch zu bedenkhen, ob
allein ein ausschuss von denn gesandten oder die vollige gesandtschafften
der ortten sich einzestellen haben würden.
Nachdem wir unß nun hierüber erclärt, daß wir unß solche conferentz wol
beliben liessend, allein sovil unß dabei einzestellen anlangen thet, wolte unß
bedunkhen, daß wir darmit dennjenigen ständen, so nit ordinarii deputati
weren, ein merklichs misstrauen causirn wurden. Wir hetten demnach unß
so vil entschlossen, daß bis nechstkommenden sambstag ich, Volmar, mich
nach Oßnabrukh zu denn Kayserlichen begeben und, waß zu diser materi
gehörte, mit denenselben conferirn solte, auff das sie es folgendts auch denn
churfürstlichen und, wo noth, auch andern daselbst anwesenden deputatis
ordinariis communicirn möchten, wolche alsdann solchergestalt von der
sachen beschaffenheit informati folgenden montags sich an daß bestimbte
mittelortt zu verfüegen und sich mit ihren collegis eines entlichen conclusi
zu vereinbarn hetten, so folgendts mit unß, Kayserlichen, beederseits ze com-
municirn und darauff die resolution, wie man dann in der sachen zu verfah-
ren haben solte, ze fassen. Im übrigen liessen wir es zu ihrer disposition und
belieben gestellt sein, ob sie den convent auff Lengering oder Yburg veran-
lassen, auch in voller gesandtschafft oder nur per deputatos particulares be-
suchen wolten. Da es dann künfftig dergleichen conuent mehr abgeben und
unser sambtlicher gegenwartt darbei erfordert werden solt, wurden wir unß
deme auch gern willig accomodirn. Mit diser unserer erclärung seind sie
allerseits zefriden gewesen.
schen, Bayerischen, und Brandenburgischen zu unß erfordert und inen wegen
deren ex parte Gallorum eingelangter proposition folgenden vortrag gethan
Vgl. APW [III A 1,1 S. 127ff] .
Wir setzen außer zweifl, sie wuerden angeregte proposition empfangen
haben und zumaln von Ihr Fürstlichen Gnaden, dem herrn bischof von
Oßnabrukh, als deme wir, solches denn übrigen zu communicirn haben, refe-
rirt hetten, berichtet sein, waß dabey mehrers von denn herrn mediatorn were
angebracht worden. Nun weren wir zwar in ansehung der sachen hohen und
tringender nothurfft an unserm ortt so willig als schuldig, die hierüber erfor-
derliche consultationes alsbaldt zum fortgang zu befürdern und dabei loco
propositionis underschiedliche hochnothwendige erinnerungen vor augen
ze stellen, darmit alsdann mit desto besserem fundament uff ein und anders die
gebürliche und denn sachen gemäßliche conclusa desto füeglicher möchten
verfasst werden. Wir stünden allein de modo et forma consultandi in etwas
an, dann einstheils weren die gesandtschafften eines hochlöblichen churfürst-
lichen collegii noch nit ergentzt, anderntheils were beraits bekandt, waß-
gestalten von ettlichen allhie und zu Oßnabrukh anwesenden reichständen
oder deroselben pottschafften hierunder allerhandt difficulteten movirt und
fast dahien gezihlt werden wolle, ob solte ein newer, bißher im heyligen
Römischen reich ungewonlicher und denn abwesenden ständen sehr prae-
iudicirlicher, auch villeicht inskünfftig merkliche verwirrungen under denn-
selben nachziehender modus zugelassen werden müessen. Zum dritten were
bewußt, waßgestalt beraits mit Ihr Kayserlicher Maiestät allergnädigsten
belieben und einwilligen jüngst zu Frankfurt das gantze collegium deß
heyligen Römischen reichs ordinari deputation eben zu disem ende allher
ze transferirn geschlossen, auch darauff selbige durch Ihr Churfürstliche
Gnaden zu Maintz, auff den 15. nechstabgewichnen monats Maii allhie zu
erscheinen, ordenlich vertagt und beschriben worden, auff das mit demselben
die vorlauffende fridenshandlungen formblich beratschlagt und geschlossen
werden mögen. Nun weren noch underschiedliche zu solcher deputation
gehörige ständt abwesendt, namblich im churfürstlichen collegio Trier,
Saxen, in der fürsten und ständt rath Österreich, Burgundt, Braunschweig,
Würtzburg, statt Coln, graf von Fürstenberg
Zu den Mitgliedern der Reichsdeputation vgl. oben [S. 297 Anm. 1.]
bedenklich sein wolt, in dero abwesen, wolten nit sagen zu den haupt-
consultationibus zu schreitten, sondern allein in dem modo consultandi
einige verenderung ze admittirn, sonderlich weil wir vernemmen, daß ange-
regte absentes beraits uffm weeg und ehister tagen sich allhie einstellen
werden. Wir hetten demnach vor allen dingen eine nothurfft zu sein be-
funden, mit denn anwesenden herrn churfürstlichen deputatis vertraulich
ze conferirn, waß hierunder ze thun sein möcht. Ob nit annoch uff ettlich
wenig tag und etwan biß zu anfang nechstkommdender wochen zuzewartten
oder wenigst die anstellung ze machen, das diejenige deputati ordinarii,
wölche sich dato in Oßnabrukh befinden, sich alsbaldt hieher verfüegen
theten, damit man sich in mehrer anzahl zusamenthun, waß vor ein endtlich
expediens bei diser vorseyender difficultet zu ergreiffen, bedenkhen und als-
dann mit guetter ordnung zu denn deliberationibus im hauptwerkh für-
schreitten köndte. Wie dann solche zusamensetzung so vil desto mehr
höchstnothwendig erscheinen wöll, alldieweil der Schwedischen plenipoten-
tiarien proposition zu Oßnabrukh ebenmässig eröffnet und der Französi-
schen in forma, modo, materia et intentione gleichstimmend befunden
würde. Also in allweg vonnöthen, daß man hiervon coniunctim handlen
und alle trennung, wölche anderwerts wider deß heyligen Römischen reichs
verfassung zu befahren stüende, zeittlich auß dem weeg halten und fürkom-
men thue.
Wir haben hierauff einen abtritt genommen und denn churfürstlichen, sich
allein miteinander zu unterreden, platz gelassen. Nachdem sie nun ein guette
lange zeit, weil die Churbrandenburgischen sich mit den andern nit verglei-
chen wollen, undereinander conferendo et consultando verzehrt, haben sie
unß endtlich im einstandt durch den Münsterischen cantzler, N. von Meer-
feldt , folgenden innhalts antwortten lassen: Sie hetten die communicirte
propositiones der Franzosen und Schweden sehr wichtig und von gros-
sem nachgedenkhen befunden, seitemaln aber vor dißmaln nit von der
hauptsach und materi selbst, sondern allein preliminariter von dem modo
consultandi ze handlen und hierinnen one vorgehende communication
mit denn Kayserlichen und churfürstlichen zu Oßnabrukh, auch zumal
denjenigen deputatis ordinariis, so daselbst gegenwerttig, nit fortzekom-
men, so weren sie umb so vil mit unß gleicher meinung, daß man uff ein
solche conferentz one verlierung einiger zeit sich entschliessen solt, da sie
dann gern vordrist unser meinung anhören wolten. Und obwol hiebei ettlich
dubia auff die baan kommen, als das das churfürstliche collegium noch
auch die deputation der übrigen ständen nit ergentzt etc., so vermeinten sie
iedoch, daß dergleichen obiectiones durch die anno 1636 und widerumb
anno 1641 zu Regenspurg geschlossene verabschiedungen guettentheils
resolvirt, allegando formalia istarum decisionum quoad passum praesentem
etc. Man müeßte hierunder kein zeit verliren und umb solcher difficulteten
willen daßjenig, waß denn gemeinen friden belangte, nit uffschieben. Die
gegentheil würden sich sonsten selbst darob ärgern und umb solcher abwe-
senden willen nouae morae causirt werden. Sovil die anstellende conferentz
anlangte, vermeinten sie, daß es in loco tertio, als namblich zu Lengering
oder Yburg , geschehen köndt. Dann nach Oßnabrukh oder hieher zu gehen,
würde es allerhandt difficulteten causirn. Es were auch zu bedenkhen, ob
allein ein ausschuss von denn gesandten oder die vollige gesandtschafften
der ortten sich einzestellen haben würden.
Nachdem wir unß nun hierüber erclärt, daß wir unß solche conferentz wol
beliben liessend, allein sovil unß dabei einzestellen anlangen thet, wolte unß
bedunkhen, daß wir darmit dennjenigen ständen, so nit ordinarii deputati
weren, ein merklichs misstrauen causirn wurden. Wir hetten demnach unß
so vil entschlossen, daß bis nechstkommenden sambstag ich, Volmar, mich
nach Oßnabrukh zu denn Kayserlichen begeben und, waß zu diser materi
gehörte, mit denenselben conferirn solte, auff das sie es folgendts auch denn
churfürstlichen und, wo noth, auch andern daselbst anwesenden deputatis
ordinariis communicirn möchten, wolche alsdann solchergestalt von der
sachen beschaffenheit informati folgenden montags sich an daß bestimbte
mittelortt zu verfüegen und sich mit ihren collegis eines entlichen conclusi
zu vereinbarn hetten, so folgendts mit unß, Kayserlichen, beederseits ze com-
municirn und darauff die resolution, wie man dann in der sachen zu verfah-
ren haben solte, ze fassen. Im übrigen liessen wir es zu ihrer disposition und
belieben gestellt sein, ob sie den convent auff Lengering oder Yburg veran-
lassen, auch in voller gesandtschafft oder nur per deputatos particulares be-
suchen wolten. Da es dann künfftig dergleichen conuent mehr abgeben und
unser sambtlicher gegenwartt darbei erfordert werden solt, wurden wir unß
deme auch gern willig accomodirn. Mit diser unserer erclärung seind sie
allerseits zefriden gewesen.