Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster

4. Einrichtung der Edition

Alleinige Grundlage der vorliegenden Edition des Diarium Wartenberg ist die im Staatsarchiv Düsseldorf liegende vollständige Fassung, die von Wartenberg selbst durchkorrigiert und benutzt worden ist und die als sein Handexemplar gelten darf. Der Umfang dieser Quelle ließ einen vollständi-gen Abdruck im Wortlaut von vornherein als unmöglich erscheinen. Daher waren Kürzungen nötig, die den Originaltext auf etwa ein Drittel reduzie-ren. Der Rest wurde teilweise ausgeschieden, teilweise durch Zusammenfas-sung in Regestform verkürzt, wobei der Grundsatz galt, daß der ursprüngli-che Zusammenhang gewahrt bleiben sollte. Dabei wurde im einzelnen nach folgenden Kriterien verfahren: Ausgeschieden wurden zunächst alle Teile, die bereits an anderer Stelle gedruckt sind oder deren Druck dort zu erwarten steht. Das betrifft insbesondere die kurfürstlichen Vorkonferenzen, aber auch einzelne Stücke, die ihrem Betreff nach zum Corpus Catholicorum oder zum Fürstenrat gehören. In diesen Fällen wird innerhalb des fortlaufenden Textes auf die entsprechende Publikation verwiesen, und zwar unter dem Stichwort ‚siehe‘, wenn dort der Text Wartenbergs wiedergegeben oder mitberücksichtigt ist, unter dem Stichwort ‚vgl.‘, wenn lediglich inhaltliche Übereinstimmung vorliegt. Dagegen ist auf Vorgänge, die Wartenberg nur erwähnt, aber nicht wiedergibt, wo also keine echte Kürzung vorliegt, in den Anmerkungen verwiesen. Ausgeschieden sind ferner, und zwar ohne besonderen Hinweis, Bemerkun-gen rein praktischer Art, wie die Absprache, Anmeldung oder Verschiebung von Visiten, sofern dahinter keine politische Absicht zu erkennen ist. Das gleiche gilt, wenn sie nicht für den unmittelbaren Zusammenhang von

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Bedeutung sind, für isoliert stehende Angaben bloßer Tatsachen wie Ver-handlungen Dritter, An- und Abreise von Gesandten, Reisen zwischen den Kongreßorten etc. Gegebenenfalls werden solche Nachrichten zur Erklärung in den Anmerkungen verwandt. Lediglich mit einem Stichwort vermerkt werden gewöhnlich Anlässe zeremonieller Natur wie Einzüge von Gesand-ten, Prozessionen, Festlichkeiten, wo ihnen keine politische Bedeutung zukommt.
Grundsätzlich aufgenommen sind alle Besuche und Gespräche, an denen Wartenberg oder andere Mitglieder der Kölner Delegation beteiligt waren. Dabei wird jedoch in der Form der Wiedergabe entsprechend dem Inhalt unterschieden: Lediglich stichwortartig aufgenommen sind reine Höflichkeitsbesuche sowie Anliegen privater und nicht oder nur locker mit den Friedensverhandlungen zusammenhängender Natur, wie reine Militärfragen, Kölner Koadjutorie, Einzelheiten der Religionsbeschwerden in den kölnischen und wartenbergi-schen Stiftern, innere Landesangelegenheiten. Sie werden jedoch so weit behandelt, wie sie Rückwirkungen auf die Verhandlungen haben, z. B. die Frage der Osnabrücker Pfarreien als Prüfstein für den guten Willen der Franzosen. Ist lediglich die Tatsache des Besuches angegeben, enthält die Vorlage keine politischen Ausführungen. Bei den eigentlichen Verhandlungsgesprächen erscheinen grundsätzlich die argumentativen Teile im Originaltext, referierende Teile, etwa über Ver-handlungen mit Dritten oder Handlungen Dritter als Regest. Abweichend davon bleibt der Originaltext erhalten, wo der Wortlaut für die weitere Diskussion eine Rolle spielt, der Bericht (etwa eines anderen Mitgliedes der Kölner Delegation an Wartenberg) der selbständigen Wiedergabe des Gespräches nahekommt, aus sonstigen Gründen auf den Wortlaut ersichtlich Wert gelegt wurde, oder aus Gründen der Prägnanz. Dagegen werden auch im argumentativen Teil verkürzt wiedergegeben: Wiederholungen, Aufzäh-lungen von Beispielen und Präzedenzfällen, Schilderungen historischer Vor-gänge und längere historisch-rechtliche Beweisführungen, jedoch unter Erhaltung der Begrifflichkeit. Auch im Regest bleibt für die Bezeichnung von Personen die Form der Vorlage erhalten, soweit die Namensidentität nicht völlig gesichert ist (also ‚Staatischer Gesandter‘, wenn der Namen nicht zusätzlich angegeben ist, aber ‚Bergaigne‘ statt ‚Bischof von Herzogen-busch). Für die Texterstellung wurde die im Diarium vorliegende endgültige Form gewählt, auch wenn dabei durch Einschübe und Korrekturen bedingte Inkongruenzen im Satzbau auftreten. Da solche Veränderungen vor der von Wartenberg gebilligten Endfassung liegen, sind sie gewöhnlich nicht beson-ders gekennzeichnet. Omitattur- und communicatur-Vermerke – letztere in standardisierter Form – sind berücksichtigt, soweit sie eindeutig sind. Es ist aber anzunehmen, daß auch ein Teil der nicht deutbaren Anstreichungen mit ihnen in Zusammenhang steht. Sonstige Lemmata sind aufgenommen,

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wenn sie in klarem Bezug zu dem edierten Originaltext stehen, nicht aber bei ohnehin in Regestform verkürzten Stellen.
Zur Gliederung wurden Absätze unabhängig von der Vorlage nur benutzt bei Beginn eines neuen Vorganges; kleinere selbständige Vorgänge sind lediglich unter Zufügung eines Gedankenstriches angehängt. Innerhalb eines Gespräches ist mittels Durchschuß der Wechsel der Sprechenden angedeutet, sofern eine allzu enge Satzverschränkung dem nicht im Wege stand. Dadurch sind gelegentlich zusammengehörige Satzkonstruktionen getrennt – worden, doch erschien das im Sinne größerer Übersichtlichkeit vertretbar. Auslassungen sind außer in den oben genannten Fällen auch im Regest durch zweiwinklige Klammern kenntlich gemacht, wenn es sich wirklich um neue Gesprächsthemen, nicht um noch so starke Zusammenfassungen von Argu-mentationen, handelt. Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden:
  • a) Klammern innerhalb oder am Ende des fortlaufenden Textes: Auslassung eines Gesprächsgegenstandes innerhalb des Gespräches.
  • b) Klammern nach Gedankenstrich: Auslassung eines selbständigen Vorgan-ges.
  • c) Klammern zwischen zwei Textblöcken: Auslassung eines oder mehrerer Tage.
  • Um den Text nicht noch stärker beschneiden zu müssen, sind die Anmerkun-gen auf das Nötigste beschränkt worden. Sie erstreben vor allem hinsichtlich geographischer Begriffe, aber auch allgemein bekannter Personen (Karl d. Gr., Karl V.), keine Vollständigkeit, namentlich wo diese nur im Regest vorkommen. Die Angabe von Anlagen bezieht sich auf die dem Diarium beigefügte Sammlung Wartenbergs. Dort nicht vorhandene Stücke sind unter möglichst genauer Beschreibung anhand des Diariumtextes als fehlend vermerkt. Zusätzliche Angaben über andere Fundorte beruhen bei ihnen wie bei den übrigen Aktenstücken auf der Benutzung des zur Verfügung stehenden Materials, nicht auf systematischen Recherchen.
  • Die der Edition beigegebene Zusammenstellung der Verhandlungen soll neben einem schnellen Überblick durch das Hinzufügen von Originalseiten- und Originalfolioangaben einen Schlüssel bei der Benutzung der bisherigen Literatur bieten, die gewöhnlich hiernach zitiert. Ferner ermöglichen diese Angaben auch einen gewissen Einblick in den Originalumfang einzelner Eintragungen und damit in das Ausmaß der Kürzungen.

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