Acta Pacis Westphalicae III A 3,3 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 3. Teil: 1646 / Maria-Elisabeth Brunert

2. Die Protokollserien

– Markgrafschaft Baden-Durlach: Baden- Durlach A I: Gebunden, fol. 1–461’ (alte Foliierung

Auf fol. 18 folgt fol. 23, auf fol. 28 fol. 19, auf fol. 21 fol. 29.
). Auf dem Einband steht: Reichssachen. In specie beylagen

Die Blätter tragen keine Knickspuren (freundliche Mitteilung von Herrn Dr. Herwig John, GLA Karlsruhe, vom 26. Juni 1997), wurden also anscheinend nicht von Merckel-bach an den Hof überschickt.
zu den Merkelbachischen berichten oder acta pacis Westphalicae. 1645 usque

[p. CXI] [scan. 111]

1649. Auf dem ersten, nicht foliierten Blatt steht: In 41 sessionibus bestehendt. Contenta, was zu Oßnabrüg in dem fürstenrath anno 1646 gehandelt worden. Das Inhaltsverzeichnis umfaßt aber nur die erste Sitzung. Der Band enthält 41 ganzseitig und fortlaufend geschrie-bene Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus den Jahren 1646 und 1647 (= gemeinsames Pro-tokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück), und zwar jene der Sitzun-gen 1 bis 41. Die ersten 26 Protokolle enden alle mit Erklärung und Namen der Protokol-lanten; das erste Protokoll trägt einen Diktatvermerk, beim 22. fehlt das Datum. Der Text weist an wenigen Stellen kleine Korrekturen auf, die wohl von derselben Hand wie der Text selbst stammen. Das Protokoll der 26. Sitzung ist am Ende durch zwei Sätze nachträglich ergänzt worden

Fol. 329 (Nr. 120, S. 433 Z. 26–29). Der Nachtrag steht z. T. in der Lücke zwischen dem Protokollende und der Erklärung der Protokollanten, z. T. neben derselben. Er stammt anscheinend von derselben Hand wie der Text. Es wurde nicht vermerkt, daß er nicht zum diktierten Text gehört.
. In das zweite Protokoll sind zwei Verhandlungsakten eingelegt

Fol. 19 und fol. 19’-21. Es handelt sich um das Bedenken der drei Reichsräte aus Münster vom 30. Januar 1646 und das darauf Bezug nehmende FRO -Conclusum ( [Nr. 95 Anm. 2] ; [Nr. 96 Anm. 3] ).
.
– Kurfürstentum und Herzogtum Bayern: Herzogtum Bayern A I 1: Gebunden, nicht foliiert. Auf dem Titelblatt steht: Osnabruckisches protocoll im fürsten-rath. Vom 1. [!] Februarii anno 1646 bis 1. lunii anno 1647. Sessiones 41. Das erste Protokoll stammt vom 3. Februar 1646. Der Text ist halbbrüchig, konzeptmäßig, von einer Hand in gut lesbarer Kanzlistenschrift fortlaufend mit vereinzelten Korrekturen oder Ergänzungen am Rand geschrieben worden. Die Protokollüberlieferung stammt aus der Osnabrücker Re-gistratur. Die Protokolle sind überschrieben: Erste (zweite etc.) Session, Wochentag und Da-tum; die Zählung stimmt mit der des gemeinsamen Protokolls der evangelischen Fürstenrats-mitglieder überein. „Dienstag“ wird immer mundartlich Affermontag genannt

So in der 3., 7., 19., 23. und 32. Sitzung. Zu Affermontag (anscheinend eine Variante des ostschwäbischen Aftermontag ) s. Kranzmayer, 25f, 36, Karte 2. – Die Tagesbezeichnung fehlt bei der 4. und 15. Sitzung.
. Gelegent-lich wird auch die Tageszeit angegeben

So bei der 24. Sitzung (abents).
. Das bayerische Votum fehlt in Sitzung 1 und 17; in beiden Fällen wurde Platz für einen Nachtrag gelassen. Auch für die zweite Sitzung liegt ein Protokoll vor, obwohl an dieser Sitzung kein bayerischer Gesandter teilgenommen hat. Dieses Protokoll ist ungewöhnlich kurz und verzeichnet nicht alle Voten. Der Text läßt nicht erkennen, welche fremde Vorlage benutzt worden ist; da er jedoch nahezu identisch ist mit dem Protokoll derselben Sitzung in Würzburg A I 1a

Siehe Anm. 460. Die Abweichungen betreffen einzelne Worte und das in Würzburg A I 1a fehlende Votum Pfalz-Lauterns. Auch stehen (anders als dort) alle Bezeichnungen des Würzburger Ges. in der dritten Person.
, muß es sich ebenso wie bei jenem um eine Kopie des Würzburger Protokolls oder einen Auszug aus demselben handeln. Das bayerische Votum steht immer in der dritten Person Singular. Die Namen der Votanten werden durch ein vorangestelltes Umbfrag eingeleitet. Die Voten sind der Reihe nach ange-führt, wobei der Text insgesamt kürzer ist als beim gemeinsamen Protokoll der evangeli-schen Mitglieder des Fürstenrats. Die von einzelnen Reichsständen schriftlich vorgelegten Voten sind manchmal, ohne daß dies vermerkt worden wäre, wörtlich übernommen, manch-mal sinngemäß wiedergegeben worden

Das Magdeburger Votum zur Amnestie (s. Nr. 98) wurde wörtlich, allerdings in die dritte Person gesetzt, übernommen, während das Wetterauer Votum derselben Sitzung sinngemäß wiedergegeben ist.
. – Nach magdeburgischem Bericht nahm seit der dritten Sitzung ein bayerischer Protokollant an den Fürstenratssitzungen teil

Siehe Anm. 340.
.

[p. CXII] [scan. 112]

– Markgraftum Brandenburg-Kulmbach:
Brandenburg- Kulmbach B IV: Fol. 1–728 (moderne Foliierung). Konvolut mit Protokollen der Fürstenräte Osnabrück und Münster; fol. 1–426 liegen die Protokolle des Fürstenrats Osnabrück. Sie sind von verschie-denen Händen ganzseitig geschrieben worden; für jede Sitzung beginnt ein neues Blatt. Die Protokollserie stammt aus der Registratur des Gesandten. Sie enthält die Protokolle der Sit-zungen 1 bis 33, 35 bis 39, 41 und 47 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück). Die Namen der Protokollanten sind bei den ersten 26 Sitzungen stets angegeben. – Fürstentum Braunschweig-Calenberg: Braunschweig- Lüneburg- Calenberg B I: Geheftet, fol. 1–623’ (moderne Foliierung). Auf dem Titelblatt (fol. 1) steht: Volstendiges protocollum, in viertzig sexternen bestehend, so in puncto gravaminum bey den generalfrie-denstractaten in funfftzig besonderen sessionen uffm rahthause binnen Oßnabrügk etc. ge-halten und nach und nach per directorium Magdeburgensem dictiret worden. Tatsächlich enthält der Faszikel erstens eine Serie Fürstenratsprotokolle Osnabrück 1646 bis 1647 und zweitens eine Protokollserie der Gravaminaverhandlungen 1646 bis 1647

Beginnend fol. 506. Das erste Protokoll datiert vom 2.[/12.] April 1646, das letzte vom 6.[/16.] Februar 1647.
. Die Serie der Fürstenratsprotokolle umfaßt insgesamt 46 Sitzungen, darunter die ersten 26 vom Februar bis April 1646 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osna-brück). Die Protokolle sind fortlaufend ganzseitig geschrieben worden und stammen anschei-nend aus der Gesandtschaftsregistratur. Alle Protokolle enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten; das 1., 4., 13. und 15. trägt einen Diktatvermerk. Beim vierten Protokoll fehlt das Magdeburger Votum zur Amnestie

Siehe Nr. 98 (S. 59 Z. 32f).
. Im Protokoll der 11. Sitzung ist ein Wort, im jenen der 16. Sitzung ein kurzer Satz deutsch wiedergegeben, der in der Diktaturvorlage (= Magdeburg E) lateinisch steht

Siehe Anm. 465.
. Dieselbe Änderung haben auch die im folgenden be-schriebenen Braunschweiger Überlieferungen. Braunschweig- Lüneburg- Calenberg B I ist in unserer Edition Druckvorlage für Nr. 95 bis 120.
– Fürstentum Braunschweig-Celle: Braunschweig- Lüneburg- Celle A I: Der Aktenband besteht aus zwei nachträglich zusammengefügten Faszikeln, von denen der erste nicht foliiert ist und das gemeinsame Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürsten-rats Osnabrück aus dem Jahr 1646 (Sitzung 1–31) enthält. Diese Protokolle sind von wech-selnden Händen ganzseitig und fortlaufend geschrieben. Den 31 Protokollen liegen insgesamt zehn Schriftstücke bei, die in den Sitzungen erwähnt worden sind oder einen anderweitigen Bezug auf die Fürstenratssitzungen haben

Es handelt sich um Brief(extrakt)e und Verhandlungsakten. Dem ersten Protokoll liegt ein Alternationsschema für Mecklenburg, Pommern, Württemberg, Hessen und Baden-Durlach ( [Nr. 95 Anm. 22] ) bei.
. Im Protokoll der 4., 9., 14., 15. und 31. Sitzung steht am Rand jeweils eine Bemerkung, die vom diktierten Protokolltext abweicht. Zweimal handelt es sich um einen Kommentar aus Sicht aller oder vieler evangelischer Gesandter (Nr. 4 und Nr. 14), einmal (Nr. 15) um eine Meinungsäußerung des Lampadius, einmal (Nr. 9) um eine Erläuterung und einmal (Nr. 31) um eine ausführlichere Formulierung des Wolfenbütte-ler Votums, die sachlich nichts Neues bringt. Da der Gesandte Braunschweig-Lüneburg-Cel-les Langenbeck erst 1647 im Fürstenrat Osnabrück votierte, werden die Protokolle aus dem Jahr 1646 aus der calenbergischen Kanzlei stammen. Anscheinend hat Lampadius zur Infor-

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mation für seinen Kollegen an einigen Stellen Kommentare oder Erläuterungen an den Rand schreiben lassen. Alle Protokolle enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten; Dik-tatvermerke tragen die Protokolle der 1., 13. und 15. Sitzung.
– Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel: Braunschweig- Lüneburg- Wolfenbüttel A I: Gebunden, fol. 1–430 (moderne Foliierung). Auf dem Titelblatt (fol. 1) steht: Volumen quin-tum dero zu Oßnabrügk und Münster bey den friedenstractaten ergangener actorum. Begreift in sich das protocollum im fürstenrath anno 1646 von Ianuario biß in den Septembrem, im-gleichen das protocollum deputatorum im Aprili 1646. Nota bene! Die-sessiones, so hieran mangeln, sindt in den folgenden voluminibus bei den relationibus nach 〈und〉 nach zu fin-den. Der Faszikel enthält erstens 31 Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus dem Jahre 1646 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück) und zwei-tens fünf Protokolle von den Gravaminaverhandlungen im April 1646

Beginnend fol. 395 (Titel) bzw. 396 (Sessionsschema).
. Die Fürstenratspro-tokolle sind fortlaufend von wechselnden Händen ganzseitig geschrieben worden. Den Pro-tokollen liegen verschiedene Schriftstücke bei, die in den Sitzungen erwähnt worden sind oder einen anderweitigen Bezug auf die Fürstenratssitzungen haben

Wie Anm. 382.
. Alle Protokolle enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten, das 1., 4. und 13. trägt einen Diktatvermerk

Diese Überlieferung gleicht Braunschweig- Lüneburg- Celle A I, doch fehlen die dor-tigen Marginalien, und die 15. Sitzung trägt keinen Diktatvermerk.
. – Diese Überlieferung gleicht Braunschweig- Lüneburg- Celle A I (siehe oben), doch fehlen die dortigen Marginalien, und die 15. Sitzung trägt keinen Diktatvermerk.
Braunschweig- Lüneburg- Wolfenbüttel B I: Gebunden, fol. 1–555 (moderne Folierung). Auf dem Titelblatt (fol. 1) steht: Volumen septi-mum dero zu den generalfriedenstractaten gehöriger und ergangener actorum. Begreiffet in sich das protocollum, welches gehalten im fürstenrath zu Osnabrucke vom 24. Ianuarii 1646 bis auff den 8. Septembris 1647, und ist complet ohne einigen mangel. Item das protocollum, so gehalten bei dero von beiden religionen gemachten deputation im Aprili 1646. Der Faszi-kel stammt aus dem Besitz des Wolfenbütteler Kanzlers Dr. Johann Schwartzkopf

Seit 1639 Vizekanzler, seit 1646 Kanzler, gest. 1658 ( Römer [u. a.], 124).
; er ent-hält fol. 2–416’ 46 Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus den Jahren 1646 bis 1647 (= gemein-sames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück), und zwar die Pro-tokolle der 1. bis 41. und 46. bis 50. Sitzung. Alle Protokolle enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten; von den ersten 26 Sitzungen tragen das 4. und 13. einen Diktatvermerk. Die Protokolle sind ganzseitig bzw. mit schmalem Rand mit sorgfältiger Kanzlistenschrift ge-schrieben worden; von anderer Hand (Individualschrift) ist jeweils am Kopf in roter Tinte das Thema der Sitzung notiert worden. Das Protokoll der ersten Sitzung hat eine alte Paginie-rung

S. 1–28; das letzte Blatt (fol. 16) ist nicht paginiert.
; es ist in einer anderen Schrift geschrieben als die übrigen Protokolle des Jahres 1646, trägt einen Dorsalvermerk

Fol. 16’: Sessio 1 protocolli des hochlöblichen fürstenrath zu Oßnabrügg de 24. Ianuarii anno 1646.
und weist Spuren zweimaliger Faltung auf, ist also wohl über-schickt worden. In die Folge der ersten 26 Protokolle sind neun Verhandlungsakten eingefügt.
– Fränkische Grafen: Fränkische Grafen A II: Dieser Faszikel (vgl. die Beschreibung in APW III A 3/1, IC) enthält fol. 21–103’

In gestörter Reihenfolge: Nr. 1–3, Nr. 5–11, Nr. 4.
die ersten elf Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus dem Jahre 1646 (= gemeinsames Protokoll

[p. CXIV] [scan. 114]

der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück). Die ganzseitig von verschiedenen Händen sorgfältig geschriebenen Protokolle sind verschickt worden, worauf Knickspuren, alte Foliierungen pro überschickter Sendung

Die Protokolle der 1., 2., 4., 5. und 8. Sitzung tragen neben der fortlaufenden alten Foli-ierung eine jeweils mit 1 beginnende, noch ältere Foliierung. Die Protokolle der Sitzun-gen 6 und 7 weisen eine durchgehende, ältere Foliierung (fol. 1–15’) auf: Sie wurden gemeinsam verschickt. Das Protokoll der 9. Sitzung trägt drei Foliierungen, von denen eine durchgestrichen wurde.
, Vermerke

Am Ende des 8. Protokolls steht in Individualschrift: Nota bene! Contra armistitium. Das Protokoll der 4. Sitzung trägt den Rückvermerk, ebenfalls in Individualschrift: Pro-tocollum sessionis publicae quartae in dem hochlöblichen fürstenrhat zu Osnabrügk, darunter, anscheinend von anderer Hand, das Datum. Im selben Protokoll steht anstelle des Magdeburger Votums ein Vermerk von derselben Hand. Auch das Votum der Frän-kischen Gf.en wurde von dieser Hand teils am Rand, teils über der Zeile ergänzt (Nr. 98, S. 76 Z. 26f). Beim Protokoll der 9. Sitzung ist dorsal, ebenfalls in Individualschrift, das Thema der Sitzung notiert.
und Betreffe am Rand

Zum Beispiel in Sitzung 1 (fol. 21’ und 22) und Sitzung 8 (fol. 74).
hin-weisen. Nur im 1., 2. und 9. Protokoll sind die Namen der Protokollanten genannt. Bei eini-gen Protokollen sind einzelne Textpassagen am Rand angestrichen; vereinzelt ist von ande-rer Hand korrigiert worden. – Die Überlieferung von Fürstenratsprotokollen Osnabrück im Aktenbestand der Reichsstadt Nürnberg ist wohl damit zu erklären, daß Oelhafen von Schöllenbach sowohl für Nürnberg als auch für die Fränkischen Grafen bevollmächtigt war. Wie einzelne Schriftstücke in Fränkische Grafen A II zeigen

So fol. 134: Fränckisch gräffliches unnd respective mutatis mutandis Nurenbergisches votum in puncto satisfactionis Gallicae coronae. 21. Februarii/3. Martii 1646.
, hat Oelhafen beide Funktionen eng miteinander verknüpft, was sich auch in der Aktenführung niedergeschlagen hat. Daß auf dem Rothenburger Grafentag im März 1646 beschlossen wurde, das Archiv der Fränkischen Grafen vorläufig in Nürnberg unterzubringen

Ernst Böhme, 297.
, bedeutete keinen Beschluß über die Übergabe gräflicher Akten an das reichsstädtische Archiv, kann also das Vorhan-densein gräflicher Akten in Nürnberg nicht erklären.
– Landgrafschaft Hessen-Kassel: Hessen- Kassel A XIII: Geheftet, fol. 1–622 (moderne Foliierung). Auf dem nicht foliierten Titelblatt steht: Volumen XVI. 46 zu Oßnabrüg gehaltene sessiones, darbey über Kayßerlicher Mayestät sowoll als derer beyden streitenden cronen propositiones, declarationes et replicas deliberiret worden. 1646. Auf dem beschädigten (zu einem Drittel abgerissenen) Vorsatzblatt steht: Sessiones 46 publicae de anno 1646. Der Faszikel enthält 46 Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus den Jahren 1646 bis 1647 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück), und zwar jene der Sitzungen 1 bis 41 sowie 46 bis 50, die in Abweichung von der üblichen Numerierung als Nr. 42 bis 46 gezählt sind, indem die im Sommer 1647 in Münster gemeinsam mit dem dortigen Fürstenrat abgehaltenen Sitzungen nicht berücksich-tigt worden sind. Ferner enthält der Band (ab fol. 555) Protokolle der Gravaminakonferen-zen vom April 1646. Die Fürstenratsprotokolle sind fortlaufend von wechselnden Händen ganzseitig geschrieben worden; die Schrift ist teilweise unregelmäßig und wirkt nachlässig. Bei den ersten 18 Protokollen beginnt für jede Sitzung ein neues Blatt

Zum Teil wird die Schrift gegen Protokollende deutlich kleiner, so daß der Schluß unten auf eine Rückseite zu stehen kommt (so fol. 165’). Auf das 2. Protokoll folgen vier leere Blätter; beim 12. Protokoll blieb am Schluß die Rückseite leer.
; die folgenden be-ginnen mehrheitlich auf der Rückseite. Die ersten 26 Protokolle enden alle mit Erklärung und Namen der Protokollanten. Verschiedentlich ist am oberen Seitenrand in der Art eines Kolumnentitels die Nummer der Sitzung vermerkt. Fol. 313 steht eine kurze, undatierte Er-

[p. CXV] [scan. 115]

klärung
der Evangelischen; sonst sind keine Verhandlungsakten enthalten. Bei der 17. Sit-zung ist von der Schreiberhand eine ausgelassene, kurze Passage auf dem Rand nachgetragen und dabei ein Wort variiert worden

Fol. 188: statt nachtheilig (= diktierte Fassung) abbrüchig.
. Bei der 20. Sitzung ist eine Stelle im Protokolltext, die sich auf die Satisfaktionsforderungen Hessen-Kassels bezieht, durch eine Zeigehand her-vorgehoben, und bei der 26. Sitzung steht am Rand ein Vermerk, der sich auf die Diktatur eines im Protokoll erwähnten Schriftstückes bezieht

Siehe fol. 261 und fol. 345’.
. Bei der 25. Sitzung fehlt das in an-dere Überlieferungen eingefügte Sessionsschema

Siehe die Abb. S. CXXXI.
; die darauf Bezug nehmende Passage am Anfang des Protokolls ist ausgelassen worden.
– Erzstift Magdeburg: Magdeburg D: Gebunden, fol. 1–483’ (moderne Foliierung). Fol. 1 steht: Oßnabrückische sessiones undt protocolla von herrn crayßsecretarius Werner gehalten. Vom 24. Ianuarii 1646 bis den 6. Februarii 1647. Der Band enthält fol. 2–390 die Mitschriften des Magdeburger Gesandt-schaftssekretärs Werner von den Fürstenratssitzungen Osnabrück, und zwar jene der Sitzun-gen 1 bis 38, 40, 41 und 46 bis 51. Ferner enthält der Band fol. 391–483 Deputationsprotokol-le, deren letztes von 1647 II 6[/16] datiert. Der mit Bleistift geschriebene Text ist stark, auf der ersten Seite fast völlig verblaßt und beginnt fol. 2 mit dem Protokoll von Sessio publica L Auf dem breiten Rand und manchmal auch im Text über der Zeile stehen bei dem ersten Protokoll mit Tinte geschriebene, sonst mit Bleistift notierte Ergänzungen oder Korrekturen. Die mit Tinte geschriebenen Worte des ersten Protokolls stehen fast ausnahmslos auch in den diktierten Protokollen, sind also übernommen worden. Alle Protokolle sind überschrieben Sessio publica (mit Sitzungsnummer in römischen Ziffern), es folgen Wochentag (als Plane-tenzeichen wiedergegeben), Datum und Uhrzeit. Diese Überschriften entsprechen jenen der diktierten Protokolle, das heißt: Werners Mitschriften wurden zum Vorbild für die durch Diktatur verbreiteten. Die erste Sitzung ist I. N. I. überschrieben, was ebenfalls in die dik-tierten Protokolle übernommen worden ist. Magdeburg E: Gebunden, doppelt foliiert: eine alte Foliierung (fol. 1–552, beginnend auf der ersten Seite des ersten Protokolls) steht auf dem unteren, eine moderne, hier maßgebliche Stempelfoliie-rung (fol. 1–650) steht auf dem oberen Seitenrand. Auf dem Titelblatt steht: I. N. I. Pro-tocoll[a]

Das Papier ist an dieser Stelle beschädigt.
sessionum publicarum im fürstenrath zu Ossnabrück bey denen allgemeinen friedenstractaten daselbst gehalten. Anno 1646. 1647. Der Band enthält das Original des gemeinsamen Protokolls der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück, nämlich die – in der Regel

Die Ausnahmen betreffen nicht die in diesem dritten Teilband edierten Protokolle.
– von Werners Hand geschriebenen und jeweils von ihm und drei bis vier weiteren evangelischen Sekretären beglaubigten Protokolle für die Sitzungen 1 bis 41 und 46 bis 50 des Fürstenrats Osnabrück 1646 bis 1647; anstelle der fehlenden, im Juni und Juli 1647 in Münster abgehaltenen, als Nr. 42 bis 45 gezählten Sitzungen steht eine erläu-ternde Notiz Werners, warum in Münster nicht protokolliert werden konnte. Diese Pro-tokollserie hat als Diktatvorlage gedient. In der Diktion Werners handelt es sich um seine „extendierte“ Version des Protokolls, die nach Absprache mit den anderen Protokollanten weiter korrigiert und ergänzt worden ist. Das Protokoll der ersten Sitzung war ursprünglich überschrieben: I. N. I. Sessio publica I. Auff dem rathhauß zu Oßnabrück. [Die] Saturni [als Planetenzeichen]. 24. Ianuarii stili veteris anno 1646 hora fere 9 matutina. Zwischen den Worten dem rathhauß wurde über der Zeile ein Einschaltzeichen eingefügt. Am Rand wurde entsprechend ergänzt: des löblichen fürstenraths zu Oßnabrück etc. Hinter rathhauß wurde die Ortsbestimmung durchgestrichen und statt dessen daselbsten ergänzt. Durch die falsche

[p. CXVI] [scan. 116]

Plazierung des Einschaltzeichens ergibt sich ein fehlerhafter Text, was offensichtlich in dieser Form diktiert worden ist, da die Mehrzahl der Protokollüberlieferungen diese fehlerhafte Überschrift trägt. Jedes der nach altem Stil datierten Protokolle endet mit einer im Wortlaut leicht variierenden, bis zur 13. Sitzung datierten

Die Protokolle wurden anfangs am selben Tag ausgearbeitet, dann am nächsten, bei der 11. und 12. Sitzung am übernächsten, bei der 13. Sitzung erst am dritten Tag nach der Sitzung.
Erklärung der Sekretäre, in der bezeugt wird, daß die jeweilige, mit Folioangaben genau bezeichnete Sitzung nach Vergleich der Protokolle gleichen Inhalts befunden worden sei. Sind in forma eingereichte Voten beigefügt, so werden diese in der Erklärung einzeln angeführt und in die Bescheinigung eingeschlossen. Es folgen die eigenhändigen Unterschriften der Sekretäre gemäß der Rangfolge

Der Braunschweiger Christian Lampadius hat allerdings einmal (in der 19. Sitzung) erst hinter dem pommerschen Sekretär Fehr unterschrieben; beim 22. Protokoll steht sein Na-me, rangmäßig korrekt, vor Fehr. Die Schreibweise der Namen variiert: Jäger schrieb teils Eusebius, teils Eüsebius; dem Anfangsbuchstaben „E“ gab er unterschiedliche For-men und malte ihn hin und wieder in den ersten Buchstaben seines Nachnamens hinein. Werner benutzte für das manu propria ein kunstvolles Kürzel; Fehr, der seinen ersten Vornamen immer Johan schrieb, ließ es ganz weg. Seinen zweiten Vornamen hat er ein-mal Samuell buchstabiert (fol. 94). Lampadius schrieb Lampadies.
. Fol. 2–4’ steht ein von Werner geschriebener, ausführlicher Index protocolli summarius sessionum publicarum, der die Sitzungen 1 bis 41 umfaßt, also vor den in Münster abgehaltenen Sit-zungen abbricht. Die halbbrüchig, konzeptmäßig und fortlaufend geschriebenen Protokolle sind, wie die diktierten, jeweils überschrieben mit Sessio publica (sowie Sitzungsnummer in römischen Ziffern), Wochentag (als Planetenzeichen), Datum und Uhrzeit. Auf den Rändern stehen Zusätze und Korrekturen Werners von unterschiedlichem Umfang, die in den diktier-ten Überlieferungen in den Text integriert sind. Das erste Protokoll enthält zudem zwei in den diktierten Text eingefügte Zusätze des Magdeburger Gesandten Krull. Eine Ausnahme bildet das 12. Protokoll

Siehe Nr. 106.
: Hier stehen auf dem Rand unterstrichene und nicht unterstri-chene Zusätze und Korrekturen. Die weniger zahlreichen, nicht unterstrichenen Zusätze sind bei der Diktatur übernommen worden. Die später hinzugefügten, unterstrichenen Mar-ginalien stellen Zusätze zu dem vom Direktor verlesenen, protokollierten Entwurf der Cor-relation zu Klasse I der Repliken dar. Nicht dem Wortlaut, aber der Sache nach stehen sie in der endgültigen Fassung der Correlation. – Manchen Protokollen liegen schriftlich einge-reichte Einzelvoten bei. Bei den ersten 26 Sitzungen gibt es insgesamt 15 solcher numerierter Beilagen, von denen drei fehlen, nämlich Nr. 2 (Magdeburger Votum zur Amnestie), Nr. 6 (dazu fehlt auch in den Protokollen ein Hinweis, so daß unsicher bleibt, was dies für eine Beilage gewesen ist) und Nr. 14 (Correlation des Fürstenrats zu Klasse II, III und IV der Repliken

Am Rand steht ein Verweis auf die anderweitige Ablage dieses Schriftstücks (s. [Nr. 117 Anm. 10] ). – Bei der fehlenden Beilage Nr. 6 könnte es sich um ein Wetterauer Votum vom 9. Februar 1646 handeln, das in Österreich B I überliefert ist (s. Anm. 419).
). Die übrigen

Siehe die Aufzählung S. CV.
sind von fremden Händen geschrieben und haben keine alte Foliierung.
Magdeburg Ea: Gebunden, fol. 1–978 (moderne Foliierung); ganzseitig geschrieben. Auf dem Vorsatzblatt steht: Oßnabrugische sessiones und protocolla. Der Band enthält 46 an den Administrator nach Halle überschickte Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus den Jahren 1646 und 1647, und zwar jene der Sitzungen 1 bis 41 und 46 bis 50 (= gemeinsames Protokoll der evangeli-schen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück). Die Abschriften

Von abschrifften spricht Krull in einem Brief an den Adm. vom 9./19. April 1647, mit dem er die Protokolle der 32. und 33. Sitzung überschickt (fol. 512).
stammen von der Hand des

[p. CXVII] [scan. 117]

Magdeburger Sekretärs Werner. Ebenfalls von seiner Hand ist ein Vermerk vom 17.[/27.] April 1646, der auf die Bestimmung der Deputierten Bezug nimmt, die am selben Tag die Bedenken der Reichsräte den kaiserlichen Gesandten übergeben haben

Siehe Nr. 121.
. Neben einem ge-legentlichen Präsentatsvermerk

Fol. 406 (zum Protokoll der 27. Sitzung).
zeigen elf Begleitbriefe (Ausfertigungen) des Gesandten Krull, daß die Protokolle von Osnabrück nach Halle überschickt worden sind. Der erste, mit dem das Protokoll der 31. Sitzung versandt worden ist, datiert vom 12.[/22.] Oktober 1646

Fol. 456.
. Daß auch die früheren Fürstenratsprotokolle, zu denen keine Begleitbriefe vorlie-gen, überschickt worden sind, geht aus anderswo abgelegten Berichten Krulls hervor

In seinem Unterthänigsten bericht Nr. 19 vom 30. Januar[/9. Februar] 1646 teilt Krull dem Adm. mit, daß er die ersten drei mit einem Boten überschicke ( Magdeburg F III fol. 183). Am 4.[/14.] Februar 1646 schreibt Krull, daß er zunächst nur die Magdeburger Voten schicke; die Protokolle sollten bei nächster Gelegenheit folgen ( ebenda fol. 240).
. Den Fürstenratsprotokollen ist nur ausnahmsweise eine Beilage angefügt

Dem Protokoll von Sitzung 19 liegen die ksl. Patente an die pommerschen Landstände von 1637 V 16 ( [Nr. 113 Anm. 96] ) bei.
. Der Band enthält auch Protokollextrakte vom Fürstenrat Münster, zwei Sitzungsmitschriften von Werners Hand vom Juli 1645 sowie neun Protokolle der Gravaminakonferenzen vom April 1646 und ein Bedencken evangelischer Deputierter aus dem Jahr 1631, das Krull ebenfalls an den Administrator überschickt hat

Protokollextrakte vom FRM vom März 1646, mitgeteilt vom bg.-kulmbachischen Ges. , praes. 1646 IV 3[/13]: fol. 450–455 (das erste Stück ist falsch bezeichnet: Es handelt sich um die „Fragen“ und „Meinungen“ des FRO von 1646 III 8, s. Nr. 110); Mitschriften vom 18./28. und 21./31. Juli 1645: s. APW III A 3/1 Nr. 2 und 3; sie fehlen in Magde-burg A I ( ebenda, CII Anm. 363); Protokolle der Gravaminakonferenzen: fol. 714–787’; Bedencken von 1631: s. APW III A 3/1 [Nr. 22 Anm. 64] .
.
– Erzherzöge von Österreich: Österreich A II (XXXII) – (XXXIII) enthalten Relationen (Ausfertigungen) der erzherzoglich österreichischen Gesandten Wol-kenstein, Richtersberger und Goll an den Kaiser für die Monate Januar bis Februar bzw. März bis April 1646 samt Beilagen, darunter 19 Fürstenratsprotokolle Osnabrück, ferner eine Relation Richtersbergers aus dem Jahr 1647. Die Relationen stammen teils gemeinsam von Wolkenstein und Goll, teils allein von Richtersberger, teils von allen drei Gesandten ge-meinsam. Wolkenstein und Goll schrieben stets aus Münster. Richtersberger schrieb normaler-weise jede Woche einmal aus Osnabrück; wenn er in Münster weilte, schloß er sich den Rela-tionen Wolkensteins und Golls an. Die für die Zeit vom 9. März bis zum 11. April 1646 hier fehlende Korrespondenz liegt zum größten Teil zusammen mit den beigefügten Fürstenrats-protokollen von Sitzung 16 bis 22 in Österreich B I. – Das Protokoll der ersten Fürstenrats-sitzung, in der Richtersberger das Direktorium führte, ist überschrieben: In nomine Domini Amen. Anfang der reichsfridensconsultationen zue Ößnabrugg de anno 1646.

Es folgt eine Kürzung, die wahrscheinlich ein Schlußzeichen darstellen soll
Sessio pri-ma. Den 3. Februarii am sambstag.

Österreich A II (XXXII) fol. 98. Alle Protokolle sind nach neuem Stil datiert.
Der Text bedeckt, hier wie bei den übrigen Protokollen, die ganze Seite; die Schrift ist stets gut lesbar, aber ohne besondere Sorgfalt und etwas unregel-mäßig

Die Relationen Richtersbergers sind von derselben Hand geschrieben.
. Das Protokoll der 12. Sitzung (Nr. 106) enthält einzelne kleine Korrekturen von anderer Hand; in jenem der 13. Sitzung ist bei der Mainung am Schluß dreimal protest: von anderer Hand ergänzt worden

Siehe Nr. 107 (S. 186 Z. 27, 29, 31).
. Die Fürstenratsprotokolle sind numeriert; die Zählweise ist dieselbe wie beim gemeinsamen Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats. – Von

[p. CXVIII] [scan. 118]

den 19 Fürstenratsprotokollen ist eines in unserer Edition ganz abgedruckt (Nr. 101a); von den anderen Protokollen sind die von der Druckvorlage abweichenden Stellen, soweit sie sachlich wichtige Informationen enthalten, im Variantenapparat berücksichtigt. Außerdem ist das Protokoll der Reichsdeputation am 27. April 1646 (Nr. 121) dieser Überlieferung entnommen.
Österreich B I: Geheftet, fol. 1–181’ (moderne, hier maßgebliche Foliierung auf dem unteren Seitenrand), daneben verschiedentlich alte Foliierungen auf dem oberen Seitenrand. Der Faszikel enthält die Fürstenratsprotokolle Osnabrück von Sitzung 1 bis 22 und Sitzung 24 vom 3. Februar bis 17. März und vom 19. April 1646 in verschiedenen Teilserien. Von Sitzung 1 bis 14 vom 3. bis 28. Februar 1646 liegen Protokolle in vier Teilserien mit jeweils neu einsetzender, alter Foliierung vor. Die Abschnitte (Protokoll 1 bis 3, 4 bis 8, 9 bis 12 und 13 bis 14

Protokoll I bis III: fol. 1–16 (alt), Protokoll IV bis VIII: fol. 1–34’ (alt), Protokoll IX bis XII: fol. 1–10’ (alt), Protokoll XIII bis XIV: fol. 1–8’ (alt). Bei 8 Blättern ersetzt die zeitgenössische Foliierung eine noch ältere, durchgestrichene oder überschriebene Foliie-rung, s. fol. 41–48, dort auf dem oberen Rand ursprünglich fol. 6–13, ersetzt durch (zeit-genössisch) fol. 15–22. Der Sinn dieser ältesten Foliierung bleibt unklar.
) entspre-chen der Verschickung der Protokolle durch Richtersberger an den Kaiser, wie sich aus Österreich A II (XXXII) und (XXXIII) ergibt

Siehe dort. Die Protokolle wurden mit den Relationen vom 8., 15., 22. Februar und 1. März 1646 verschickt.
. Der Text ist identisch mit dem von Richtersberger überschickten. Die zeitgenössische Foliierung fehlt bei vier Einzelvoten, die zu Sitzung 4 und 5 gehören

Fol. 22–25’ und 31–32’ sowie fol. 35–36’ und 38–38’. Es handelt sich um das Magdebur-ger und Wetterauer Votum zur Amnestie (Nr. 98) und das Magdeburger Votum über die allgemeinen reichsständischen Rechte und Privilegien (Nr. 99), die im gemeinsamen Pro-tokoll der ev. Protokollanten textidentisch sind; ferner um ein Wetterauer Votum, das auch zu Sitzung 5 (Nr. 99) gehört, s. dazu Anm. 404.
. Die gesamte Protokollserie wie auch die vier Einzelvoten sind von wechselnden Kanzlistenhänden ganzseitig geschrieben worden, wobei der Schrift-wechsel beim Seitenwechsel, oft mitten im Protokoll, erfolgt. Vereinzelt ist der Text, teils über der Zeile, teils am Rand, korrigiert

Sieben vergessene Worte sind z. B. im ersten Satz der 4. Sitzung von Schreiberhand er-gänzt worden, wobei der Kanzlist fälschlich Germania statt gravamina geschrieben hat (fol. 17), was von anderer Hand korrigiert worden ist. Fol. 17’ ist zweimal im Text über der Zeile ein Wort verbessert worden, fol. 18 stehen zwei weitere Korrekturen etc.
. Von den wenigen Randbemerkungen in Indivi-dualschrift bezeichnen die meisten stichwortartig den Verhandlungsgegenstand

Auch die Korrektur in fol. 17 (s. vorige Anm.) stammt von dieser Hand. – Zwei Rand-bemerkungen sind in Österreich B Ia kopiert worden (s. dort).
. Von der-selben Hand sind auch die Verweise am Kopf der genannten vier Voten, welche unter Ver-wendung der zeitgenössischen Foliierung die Stelle im Protokolltext bezeichnen, an der die Voten einzuordnen sind.
Es folgt das Protokoll von Sitzung 15. Diese unvollständig überlieferte Abschrift

Fol. 82–83’ – das ist knapp zwei Drittel des Volltextes; der Schluß – wahrscheinlich ein Blatt – fehlt.
liegt zwi-schen einer Kopie jener Relation Richtersbergers, mit der dieses Protokoll vom 5. März 1646 drei Tage später an den Kaiser geschickt wurde

Kopie der Relation: fol. 81–81’ und 84. Nur die abgekürzte Anrede zeigt, daß es sich nicht um eine Ausf. handelt.
. Es schließt sich eine Serie von sieben Für-stenratsprotokollen für Sitzung 16 bis 22 an, bei denen es sich um die von Richtersberger an den Kaiser überschickten Exemplare handelt; die zugehörigen Relationen vom 15. und 22. März 1646 liegen bei

Fol. 85–85’ und 118 sowie fol. 119–119’ und 130 (Ausf.en). Dazu die Protokolle vom 8., 10., 12., 13. und 14. März 1646 sowie vom 15. und 17. März 1646 (Nr. 110–116). Es fehlt die Relation vom 29. März 1646, die auch sonst nicht überliefert ist. Die übrigen über-schickten FRO -Protokolle liegen in Österreich A II.
. Die Protokolle sind von derselben Hand geschrieben, die auch die

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Protokolle in Österreich A II geschrieben hat. Entsprechend sind auch die Köpfe der Pro-tokolle wie dort gestaltet ( Sessio plus Nummer, Datum, Wochentag). Daß es sich bei den sieben Protokollen um zwei zu verschiedenen Zeitpunkten überschickte Teilserien von fünf und zwei Protokollen handelt, zeigt – abgesehen von ihrer Zuordnung zu den genannten Relationen – eine zeitgenössische Lagenzählung

Auf jeder vierten Seite steht in der oberen linken Ecke eine Zahl: fol. 86–114 (fol. 110 ist leer) = 1–14 = Protokoll XVI bis XX; fol. 120–128 = 1–5 = Protokoll XXI bis XXII.
. Die Protokolle enthalten keine Randbe-merkungen; nur ein Protokoll weist an drei Stellen Unterstreichungen auf

Protokoll von Sitzung 19 (Nr. 113), Votum Basels (fol. 106, 106’, 107). – Beim Protokoll von Sitzung 18 (Nr. 112) ist beim österreichischen Votum einmal eine Stelle am Rand angekreuzt (fol. 97).
. Das Protokoll von Sitzung 24 vom 19. April 1646 steht zusammen mit einer Abschrift der zugehörigen Relation im Verbund mit anderen Protokollabschriften

Relation von 1646 IV 26 (Kopie): fol. 146–146’ und 173. Fortlaufend von wechselnden Händen geschriebene Protokollabschriften (mit alter Foliierung 1–26 oben rechts und Resten einer Lagenbezeichnung oben links), die meist die Gravaminakonferenzen vom April 1646 betreffen: fol. 147–172, davon fol. 150–153’ Protokoll von FR-Sitzung 24.
. – Die Protokolle von Sitzung 16 bis 22 wurden in unserer Edition mit der Druckvorlage verglichen und abweichende Stellen mit wichtigen Informationen im Variantenapparat angegeben

Siehe Nr. 110–116.
.
Österreich B Ia: Fol. 1–465’ (moderne Foliierung). Der Faszikel enthält fol. 51–107’ die Protokolle der Für-stenratssitzungen Osnabrück 1 bis 8 vom 3. bis 14. Februar 1646, die textidentisch sind mit den von Richtersberger überschickten in Österreich A II. Diese Kopien sind von einer sehr gut lesbaren Hand ganzseitig geschrieben, wobei einzelne Wortabweichungen, Verballhor-nungen und Auslassungen gegenüber dem Text in Österreich A II auffallen

Bei Sitzung 1 fehlt der letzte Satz. Beispiel für eine Verballhornung: Gayern statt „Bay-ern“ in Sitzung 5.
. Zwei Zu-sätze gegenüber dem Text in Österreich A II, die auch der Protokolltext in Österreich B I enthält

Siehe fol. 80’ und 95. Weitere Randbemerkungen, die in Österreich B I stehen, fehlen in Österreich B Ia.
, zeigen, daß dieser Text direkt oder indirekt auf den in Österreich B I zurück-geht. Die Protokolle 1 bis 3 und 4 bis 8 sind jeweils fortlaufend geschrieben, was den Ver-schickungsmodalitäten durch Richtersberger entspricht

Er verschickte Protokoll 1–4 und 5–8 jeweils in einer Sendung, wie sich aus Österreich A II (XXXII) ergibt.
. Die schriftlich eingereichten Pro-tokolle einzelner Stände fehlen.
– Herzogtum Pommern: Pommern A I: Geheftet, fol. 1–618 (moderne Foliierung

Mit Foliierungsfehlern: auf fol. 170 folgt ein nicht foliiertes Blatt, und auf fol. 522’ folgt unmittelbar fol. 529. – Die FR-Protokollserie 1646–1647 endet fol. 607.
). Fol. 1 steht: Prothocollum im fürstenrath zu Oßnabrück bey denen 46 sessionibus vom 24. Ianuarii biß auff den 8. Octobris 1646, item vom 26. Ianuarii, sessio 32, biß auff den 8. Septembris 1647, item ein stück vom 20. Iulii 1648. Der Faszikel enthält, wie angegeben, 46 Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus den Jah-ren 1646 bis 1647, und zwar jene der Sitzungen 1 bis 41 und 46 bis 50, die in Abweichung von der üblichen Numerierung als Nr. 42 bis 46 gezählt sind, indem die im Sommer 1647 in Münster gemeinsam mit dem dortigen Fürstenrat abgehaltenen Sitzungen unberücksichtigt bleiben. Keines der ersten 26 Protokolle endet mit Erklärung und Namen der Protokollan-

[p. CXX] [scan. 120]

ten
, und keines trägt einen Diktatvermerk. Wie Stichproben ergeben haben, handelt es sich dennoch um eine Kopie des gemeinsamen Protokolls der evangelischen Mitglieder des Für-stenrats Osnabrück. Am Ende der meisten Protokolle stehen zwei oder mehrereetc.“ -Zei-chen, durch die wohl das Fortlassen der Schlußerklärung und der Namen der Protokollanten angezeigt werden soll

Sie stehen zuerst beim vierten Protokoll, dann beim siebten und den folgenden. Beim zweiten Protokoll steht am Ende ein Signatum-Vermerk, beim 12. und 25. ein Schluß-satz, der das Sitzungsende anzeigt.
. Die ersten 26 Protokolle sind alle von derselben Hand

Die Schrift wirkt teils kräftig und relativ groß, teils klein und zierlich, was aber wohl auf Feder- und nicht auf Handwechsel zurückzuführen ist (s. z. B. fol. 94’). Sie ist zwar gut lesbar, wirkt aber etwas unregelmäßig. Die Protokolle haben keine aufwendigen Initia-len oder sonstigen Zierelemente.
ganzseitig oder mit schmalem Rand geschrieben; abgesehen vom 26. Protokoll, das hier wie allgemein als continuatio der Re- und Correlation gilt, beginnt mit jedem neuen Protokoll ein neues Blatt. Auf das Protokoll der vierten Sitzung folgt eine vielfach korrigierte Fassung des Vo-tum commune der evangelischen Reichsstände über Amnestie und Restitution

Fol. 47–51’; diktiert 1646 II 17[/27]. Zum Votum commune s. [Nr. 109 Anm. 4] .
; sonst sind den ersten 26 Protokollen keine Verhandlungsakten zugeordnet.
– Fürstentum Sachsen-Altenburg: Sachsen- Altenburg A II 1: Geheftet; doppelt foliiert: eine alte Foliierung (fol. 1–546) steht auf dem oberen, eine moder-ne, hier maßgebliche Foliierung (fol. 1–530) steht auf dem unteren Seitenrand

Beide Foliierungen differieren seit der zweiten Sitzung; vermutlich ist nach dem ersten Protokoll ein (leeres) Blatt fortgefallen. – Am unteren Rand befindet sich auch eine alte Lagenzählung.
. Auf dem nicht foliierten Titelblatt steht: Prothocoll bey denen Oßnabrückischen und Münsterischen friedenstractaten. Vom 24. Ianua〈rii〉 anno 1646 bis den 20. Septembr〈is〉 anno 1647. Von mehreren, bisweilen mitten im Protokoll wechselnden Händen fortlaufend mit einem Rand von wechselnder Breite geschrieben. Der Faszikel enthält eine komplette Serie der Fürsten-ratsprotokolle Osnabrück aus den Jahren 1646 bis 1647 unter Einschluß der vier im Sommer 1647 in Münster abgehaltenen Sitzungen (Sitzung 1–52; bis auf die genannten vier Sitzungen handelt es sich um das gemeinsame Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück). Bei einigen Protokollen lautet die Überschrift nur sessio (statt sessio publica ). Die Erklärungen und Namen der Protokollanten fehlen meist

Sie sind in den ersten beiden Sitzungen, der 9., 11. und 22. Sitzung notiert. Bei der 22. Sitzung vom 17. März 1646 folgt auf die Namen der Protokollanten: Soli Deo gloria. Finis. Anscheinend schloß mit dem Protokoll dieser Sitzung, auf die eine Tagungspause von einem Monat folgte, eine Protokoll-Teilserie. – Entsprechend in Sachsen - Weimar B IV.
; bisweilen wurde eine Schlußbemerkung ergänzt

Bei der 24. Sitzung steht: Et sic finita est sessio XXIV; bei der 26: et sic finita est haec sessio.
. Bei der sechsten Sitzung vom 10. Februar 1646 fehlt die Schlußdiskussion, bei der 18. vom 12. März 1646 die Datumsangabe (Nr. 100 und 112).
– Fürstentum Sachsen-Gotha: Sachsen- Gotha A II: Dieser Band (vgl. die Beschreibung in APW III A 3/1, CXXV) enthält 14 Fürstenratsproto-kolle Osnabrück aus dem Jahre 1646, die als Beilagen mit den Relationen des Gesandten an den Hof überschickt wurden (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück), und zwar jene der Sitzungen 1 bis 14 (Nr. 95 bis 108). Alle Pro-tokolle enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten, die ersten vier tragen am

[p. CXXI] [scan. 121]

Kopf einen Diktatvermerk. Einige Protokolle weisen einzelne Anstreichungen auf und klei-ne, nachträgliche Korrekturen von anderer Hand; beim Protokoll der 11. Sitzung steht ein-mal ein Nota bene am Rand.
Sachsen- Gotha A III: Gebunden, fol. 1–570 (moderne Foliierung). Der Band enthält die Relationen des Gesandten Heher (Ausfertigungen) für den Zeitraum 1646 III 11/21 (Relation Nr. 43) bis 1646 VII 29/VIII 8 (Relation Nr. 68) nebst Beilagen, darunter den Fürstenratsprotokollen Osnabrück der Sitzungen 15 bis 29 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürsten-rats Osnabrück). Alle Protokolle enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten. – Herzogtum Sachsen-Lauenburg: Sachsen- Lauenburg B: Gebunden, S. 1–1040 (moderne Paginierung

Mit Paginierungsfehler: auf S. 603 folgt S. 607.
). Auf dem Vorsatzblatt steht: Reichsfürst-liches protocollum in tractatibus pacis Osnabrugensis gehalten von 26. Jan〈uar〉 1646 – den 8. Dec〈ember〉 1647 (das letzte Protokoll stammt jedoch vom 8./18. September 1647). Ganz-seitig von mehreren, bisweilen mitten im Text wechselnden Händen geschrieben; meist, aber nicht immer, beginnt mit Protokollbeginn eine neue Seite. Der Band enthält 46 Fürstenrats-protokolle Osnabrück aus den Jahren 1646 und 1647, und zwar jene der Sitzungen 1 bis 41 und 46 bis 50 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück, mit Namen der Protokollanten und Diktatvermerken

Die Diktatvermerke fehlen in den Sitzungen 6 bis 8 und 26.
). Die Protokolle der Sitzungen 4 und 23 sind unvollständig

Siehe Nr. 98 und 117.
, das der 6. Sitzung enthält gegenüber dem diktierten Text einen Zu-satz beim sachsen-lauenburgischen Votum

Siehe Nr. 100 (S. 102 Z. 40ff).
. – Der sachsen-lauenburgische Gesandte Gloxin vertrat im Städterat die Hansestadt Lübeck. Diese Protokollserie liegt im Archiv der Hanse-stadt Lübeck und ist demnach vermutlich mit Gloxins Akten dorthin gelangt

Der Protokollband ist nach Auskunft von Frau Dr. Antjekathrin Graßmann, Archiv der Hansestadt Lübeck, vom 5. Februar 1993, ein Einzelstück in der Überlieferung der Lü-becker Akten.
.
– Fürstentum Sachsen-Weimar: Sachsen- Weimar A II: Dieser Band (vgl. die Beschreibung in APW III A 3/1, CXXVI) enthält 21 Fürstenratsproto-kolle Osnabrück aus dem Jahr 1646, die als Beilagen zusammen mit den Relationen des Ge-sandten an den Hof überschickt worden sind (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück, und zwar die Protokolle der Sitzungen 1 bis 21). Alle Protokolle sind mit kleiner Schrift engzeilig und fast ohne Rand geschrieben. Die ersten vier Protokolle haben (abgesehen von der allgemeinen, fortlaufenden) jeweils eine eigene alte Fo-liierung und tragen Diktatvermerke; von den weiteren tragen nur das 16. und 17. Protokoll einen Diktatvermerk. Im Protokoll der 17. Sitzung vom 10. März 1646 (Nr. 111) steht ein kurzer Randvermerk

Fol. 289’. Der Vermerk bezieht sich auf eine Formulierung, die durch eine andere ersetzt wurde.
, bei jenem der 21. Sitzung vom 15. März (Nr. 115) ein Nota-bene-Vermerk in der Höhe des sachsen-altenburgischen Votums; einige Protokolle haben Anstrei-chungen am Rand. Alle Protokolle enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten.
Sachsen- Weimar A III: Gebunden, fol. 1–479 (alte Foliierung, wobei eine Reihe von Stücken nicht berücksichtigt ist). Der Faszikel hat kein Titelblatt. Er enthält neun Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus

[p. CXXII] [scan. 122]

dem Jahr 1646, die als Beilagen zusammen mit den Relationen des Gesandten an den Hof überschickt worden sind (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürsten-rats Osnabrück, und zwar die Protokolle der Sitzungen 22 bis 30). Die Protokolle sind mit kleiner Schrift engzeilig und fast ohne Rand geschrieben. Sie enden mit Erklärung und Na-men der Protokollanten. Das 26. Protokoll (Nr. 120) hat einzelne Anstreichungen.
Sachsen- Weimar B III: Dieser Band (vgl. die Beschreibung in APW III A 3/1, CXXVII) enthält Akten des Gesand-ten Heher, darunter 18 Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus dem Jahr 1646 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück, und zwar die Protokolle der Sitzungen 1 bis 18). Die Protokolle der Sitzungen 1, 3, 4, 13, 16 und 17 tragen einen Diktatvermerk. Alle Protokolle enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten. Sachsen- Weimar B IV: Gebunden, fol. 1–432’ (alte Foliierung; fol. 1 geht ein nicht foliiertes Blatt mit Versen reli-giösen Inhalts voraus). Auf dem ebenfalls nicht foliierten Titelblatt steht: Acta bey denen generalfriedenstractaten zue Münster und Oßnabrück zwischen Römischer Keyserlicher Mayestätt und denen reichsständen wie auch denen beeden crohnen Franckreich und Schweden ergangen vom 24. Martii 1646 biß den 7. Iunii eiusdem anni. Volumen IV. Der Band enthält Akten des Gesandten Heher, darunter neun Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus dem bezeichneten Zeitraum (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück, und zwar die Protokolle der Sitzungen 19 bis 27). Die Protokolle der Sitzungen 19 und 22 bis 26 enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten; bei der 22. Sitzung folgt (wie in Sachsen- Altenburg A II 1

Siehe Anm. 437.
) auf die Namen der Protokollanten: Soli Deo gloria. Finis.
– Grafen von Schwarzburg: Grafen von Schwarzburg A I

Dieser Protokollband gfl. schwarzburgischer Provenienz wurde im Archiv irrtümlich ei-ner Gruppe von Akten zugeordnet, die aus dem Besitz des sachsen-weimarischen und -gothaischen Ges. Heher stammt. Er hat auch den gleichen Einband wie dessen Akten (freundliche Mitteilung von Herrn Dr. Peter Langhof, Direktor des Thüringischen StA Rudolstadt, vom 20. Juni 1991). – Die schwarzburgische Provenienz ergibt sich unter anderem aus einem für Sitzung 29 vom 27. Juni 1646 vorliegenden eigenen Bericht des schwarzburgischen Ges. (fol. 256–256’).
:
Gebunden, fol. 1–446’ (moderne Foliierung). Auf dem Titelblatt steht: Acta, die friedens-tractaten zue Münster und Oßnabrück anno 1646, 1647 betreffend. 49 reichssessiones, zue Oßnabrück uf dem rathause im reichsfürstenrath gehalten, in sich begreiffende. Der Band enthält fol. 1–388 45 Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus den Jahren 1646 und 1647, und zwar die Protokolle der Sitzung 1 bis 41 und 46 bis 49

Die im Sommer 1647 in Münster abgehaltenen Sitzungen fehlen also.
, sowie fol. 390–446’ Verhandlungs-akten. Für die ersten 26 Sitzungen liegt das gemeinsame Protokoll der evangelischen Mit-glieder des Fürstenrats Osnabrück vor. Erklärung und Namen der Protokollanten fehlen bei Sitzung 20 und 21; die erste Sitzung trägt einen Diktatvermerk.
– Wetterauer Grafen: Wetterauer Grafen ( Nassau- Dillenburg) C 1: Gebunden, fol. 1–357 (moderne Foliierung). Einband mit Wappenexlibris Nassau-Dillen-burgs mit dem Wahlspruch des Hauses Nassau-Oranien Je maintiendrai. Auf dem Titelblatt steht in der Handschrift des Gesandten Geißel: Copia protocolli im reichsfurstenraht zu Oßnabrugk, angefangen [ als Planetenzeichen:] Samstag, den 24. Ianuarii/3. Februarii 1646.

[p. CXXIII] [scan. 123]

Tomus primus. Der Band enthält 24 Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus dem Jahr 1646 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück), und zwar jene der Sitzungen 1 bis 24 sowie einige wenige Verhandlungsakten

Erwähnenswert: Votum commune der ev. Reichsstände über Amnestie und Restitution (s. [Nr. 109 Anm. 4] ), diktiert Osnabrück 1646 II 20/III 1, Magdeburger Diktatur, mit Marginalien Geißels und Korrekturen im Text (fol. 68–73’).
. Die Protokolle von Sitzung 6 und 19 weisen jeweils eine Lücke auf

Siehe Nr. 100 und 113.
; bei dem Protokoll der 6. Sitzung fehlen auch die Namen der Protokollanten, die sonst angegeben sind. Die meisten Protokolle tragen Diktatvermerke

Sie fehlen bei den Protokollen der Sitzungen 6 bis 8, 10, 13, 19, 21, 22 und 24.
. Der größte Teil der ganzseitig geschriebenen Protokolle stammt von derselben Hand, doch ist der letzte Teil des Protokolls von Sessio 24 (ab fol. 352) entweder von anderer Hand oder von dem bisherigen Schreiber – abweichend vom bisherigen, sorg-fältigen Duktus – auffällig flüchtig geschrieben. Auf das Protokoll der 20. Sitzung (Nr. 114) folgt das österreichische Votum zur französischen Satisfaktionsforderung, das am 1. März 1646 im Fürstenrat Münster abgelegt wurde (fol. 286–291’); es ist von anderer Hand ge-schrieben und enthält unterstrichene Passagen sowie einen kurzen Randvermerk.
Wetterauer Grafen ( Nassau- Saarbrücken) A III 1: Geheftet, fol. 293–443 (moderne Foliierung). Auf dem stark beschädigten Papierumschlag (fol. 293) steht: Protoco[llum] des hochlöblichen [Fürstenrats] zu Osnabrugg [...]. Pars pri-ma.

Auch fol. 294–296 sind beschädigt.
Der Faszikel enthält fol. 294–318’ Verhandlungsakten und fol. 319–442’ elf Fürsten-ratsprotokolle Osnabrück aus dem Jahre 1646 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück), und zwar jene der Sitzungen 1 bis 11. Das Protokoll der vierten Sitzung enthält individuelle Änderungen beim Wetterauer Votum und eine Er-läuterung dazu

Siehe Nr. 98 (S. 73 Z. 31–38, S. 74 Z. 14–19, S. 75 Z. 7–12, S. 76 Z. 24f).
. Alle Protokolle enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten, die Protokolle 1 bis 5, 9 und 11 tragen einen Diktatvermerk. In die Protokollserie sind zwei Verhandlungsakten eingefügt

Fol. 373–378: Votum commune der ev. Reichsstände über Amnestie und Restitution (wie oben Anm. 448), mit einzelnen Korrekturen und Ergänzungen. Ferner fol. 338–340’: Be-denken der drei Reichsräte in Münster vom 30. Januar 1646, diktiert Osnabrück 1646 I 28/II 7, durch Magdeburg (s. [Nr. 95 Anm. 2] ); Lemma: Münsterisch conclusum.
.
Wetterauer Grafen ( Nassau- Saarbrücken) A III 2: Geheftet, fol. 114–292 (moderne Foliierung). Fol. 114 steht: Protocolli des hochlöblichen fürstenraths zu Osnabrugg. Pars secunda. Der Faszikel enthält elf Fürstenratsprotokolle Os-nabrück aus den Jahren 1646 bis 1647 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglie-der des Fürstenrats Osnabrück), und zwar jene der Sitzungen 12 bis 22, sowie das österrei-chische Votum zur französischen Satisfaktionsforderung, das am 1. März 1646 im Fürstenrat Münster abgelegt wurde

Fol. 212–214’, von anderer Hand.
, und einen Schriftsatz zur Präzedenzforderung der kurfürst-lichen Sekundargesandten und die Beratung darüber im Fürstenrat Münster

Fol. 156–157, ohne nähere Bezeichnung, praes. 1646 II 25/III 7, diktiert durch Magde-burg am selben Tag.
. Alle Pro-tokolle enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten; die Protokolle 12 bis 20 tragen einen Diktatvermerk.
Wetterauer Grafen ( Nassau- Saarbrücken) A III 3: Geheftet, fol. 1–113 (moderne Foliierung). Fol. 1 steht: Protocolli des hochlöblichen fürsten-raths zu Osnabrugg. Pars tertia. Der Faszikel enthält elf Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus den Jahren 1646 bis 1647 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des

[p. CXXIV] [scan. 124]

Fürstenrats Osnabrück), und zwar jene der Sitzungen 23 bis 33. Die Protokolle 23 bis 26 haben einen Diktatvermerk und enden mit Erklärung und Namen der Protokollanten.
Wetterauer Grafen ( Ysenburg) A I: Gebunden, nicht foliiert, vermutlich aus dem Besitz des Grafen Wilhelm Otto von Ysen-burg-Büdingen (1597–1667)

Der Band gibt keinen Aufschluß über den Besitzer oder Auftraggeber der Protokollserie. Wilhelm Otto hat als ältester Ysenburger Gf. während des WFK die Korrespondenz mit den Ges. und dem Ausschreibenden der Wetterauer Gf.en geführt. Dies und sein sonsti-ges Persönlichkeitsbild lassen die Annahme zu, daß die Protokollserie aus seinem Besitz stammt (freundliche Mitteilung von Dr. Klaus-Peter Decker, Fürstlich Ysenburg- und Büdingensche Archiv- und Bibliotheksverwaltung, vom 16. September 1991). Zu Gf. Wilhelm Otto s. Wilhelm Karl Prinz von Isenburg, Tafel 5, Nr. 161.
. Der Band enthält 43 ganzseitig und fortlaufend von dersel-ben Hand geschriebene Protokolle von Fürstenratssitzungen Osnabrück aus den Jahren 1646 bis 1647 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück, soweit es die ersten 26 Protokolle betrifft

Die späteren Protokolle (ab Sitzung 28) sind z. T. kurz und wahrscheinlich Extrakte des gemeinsamen Protokolls der ev. FR-Mitglieder; auch kommen Besonderheiten und Irr-tümer bei der Numerierung vor. Das letzte Protokoll ist das der 50. Sitzung, das hier als 46. gezählt ist.
), sowie eine Sammlung von Verhandlungsakten, die aber keinen direkten Bezug zu den Fürstenratsprotokollen hat. Die ersten 26 Protokolle enden alle mit Erklärung und Namen der Protokollanten; einen Diktatvermerk tragen die Protokolle der Sitzungen 1, 4 und 14 bis 16.
– Herzogtum Württemberg: Württemberg A I: Gebunden, S. 1–1430A (alte Paginierung). Die Paginierung ersetzt zum größten Teil eine noch ältere, die durchstrichen oder überschrieben ist. Auf den ersten sechs nicht paginierten Seiten steht ein wahrscheinlich zeitgenössisches Inhaltsverzeichnis. Auf dem ebenfalls nicht paginierten Titelblatt steht: Fürstenrathsprothocoll zu Oßnabrugg [nicht identifizierbarer Schnörkel

Vielleicht ist es eine Kürzung für anno oder annis. Die Wörter Fürstenrahtsprothocoll zu Oßnabrugg 〈...〉 1646 et 1647 [Schnörkel] stammen von der Hand Varnbülers; die üb-rigen, viel sorgfältiger geschriebenen Wörter von einer anderen Hand, welche die zusätz-lichen Angaben nachträglich ergänzte.
] 24. Ianuarii 1646 〈et〉 8. Septembris 1647 [Unterschriftssigle Varnbülers], darinnen 50 sessiones in beeden berührten jahren gehalten worden. Darunter befinden sich die Reste eines Siegelabdrucks. Der Band enthält S. 1–1009 46 ganzseitig von wech-selnden Händen geschriebene Fürstenratsprotokolle Osnabrück aus den Jahren 1646 und 1647 (= gemeinsames Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück), und zwar jene von Sitzung 1 bis 41 und 46 bis 50, sowie S. 1038–1430A Verhandlungs-akten, die in den Protokollen erwähnt sind oder sonst einen Bezug zu diesen haben; dar-unter befindet sich auch ein auffsaz des württembergischen Gesandten zur Amnestie

S. 1070–1072; er ist dem Protokoll der 4. Sitzung (Nr. 98) zugeordnet, der Verweis steht S. 93.
. Bei den ersten 26 Protokollen steht am Schluß immer die Erklärung der Protokollanten; nur beim zweiten fehlen deren Namen. Die Protokolle der Sitzungen 12, 13 und 16 tragen einen Diktatvermerk. Am Rand der Protokolle stehen bisweilen Verweise Varnbülers auf Schriftstücke, die im Text erwähnt sind. Diese Hinweise wurden vereinzelt von einer spä-teren Hand durch die Angabe der Seitenzahl im Anhang der Verhandlungsakten ergänzt.

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Hochstift Würzburg:
Würzburg A I 1a: In einem Aktenkonvolut, der nicht zusammengehörige, unterschiedliche Stücke, meist wohl anderswo entnommene Beilagen zu den Berichten des Bamberger Gesandten vom Friedens-kongreß enthält, befinden sich fol. 176–183’ und fol. 190–202 sechs Fürstenratsprotokolle Osnabrück, und zwar auf zehn zusammenhängenden Blättern die Protokolle der 1. bis 3. und auf vierzehn zusammenhängenden Blättern die Protokolle der 4. bis 6. Sitzung. Es han-delt sich um den Auszug aus einem verlorenen Würzburger Protokoll

Im Protokoll der zweiten Sitzung steht das Würzburger Votum in der ersten Person Sin-gular (fol. 179), und der Würzburger Ges. wird auch an anderer Stelle in der ersten Per-son Singular genannt (fol. 179’); im Protokoll der dritten Sitzung folgt im Anschluß an das Magdeburger Votum ein zusammenfassender Schlußsatz, der das meinige (Votum) erwähnt, was sich nur auf das Votum des Würzburger Ges. beziehen kann (fol. 183’); im Protokoll der vierten Sitzung fehlt das Würzburger Votum, da es schon uberschrieben sei (fol. 190). – Beim Protokoll der zweiten Sitzung fehlt das Votum Pfalz-Lauterns, das an entsprechender Stelle in Herzogtum Bayern A I 1 verzeichnet ist (s. Anm. 376). An-scheinend wurde es beim Abschreiben vergessen.
, bei dem in der Regel nur die ersten Voten ausführlich wiedergegeben sind. Die Protokolle sind überschrieben: Ses-sio I (etc.) und nach neuem Stil datiert; die erste Sitzung ist fälschlich auf den 5. (statt den 3.) Februar 1646 datiert; die Numerierung entspricht jener des gemeinsamen Protokolls der evan-gelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück. Der Text ist halbbrüchig von wechselnden Händen gut lesbar geschrieben; in allen Protokollen wurden einzelne Stellen unterstrichen. Dem Protokoll der vierten Sitzung (Nr. 98) wurde das Magdeburger Votum zur Amnestie und dem der fünften Sitzung das Magdeburger Votum über die allgemeinen reichsständischen Rechte und Privilegien wörtlich und in der ersten Person Singular eingefügt.

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