Acta Pacis Westphalicae III A 3,3 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 3. Teil: 1646 / Maria-Elisabeth Brunert

1. Allgemeines

Für die vorliegende Edition wurden nur vollständige Protokollserien und umfangreiche Teilserien berücksichtigt, nicht aber einzelne Protokolle, Extrakte, Conclusa oder Einzelvoten, die in zahllosen Aktenbeständen enthalten sind. Die jeweilige Akteneinheit wird kurz charakterisiert, bei der näheren Beschreibung aber sind nur die in diesem dritten Teilband veröffentlichten 27 Protokolle berücksichtigt. 23 Protokollserien enthalten das durch Diktatur verbreitete, gemeinsame Protokoll der evangelischen Mitglieder des Fürstenrats Osnabrück. Die Diktatur schloß die Überschrift des ersten Protokolls ein, die aus Invocatio, Bezeichnung der Sitzung (sessio publica

Siehe dazu Brunert, in APW III A 3/1, LXXVII bei Anm. 170.
), Sitzungsnummer (beginnend mit I), Ort, Datum und Uhrzeit besteht. Die Invocatio lautet im Vorlage-exemplar I(n) N(omine) I(esu). Sie wurde zum Teil in dieser, zum Teil in erweiterter Form übernommen

Vorlageexemplar der Diktatur war Magdeburg E. Einige Überlieferungen haben I(n) N(omine) I(esu) C(hristi); einzig Sachsen- Weimar B III und Grafen von Schwarz-burg A I haben I(n) N(omine) D(omini) N(ostri) I(esu) C(hristi). Wahrscheinlich ist die gfl. Schwarzburger Überlieferung aller in diesem Teilband edierten Protokolle eine Ko-pie von Sachsen- Weimar B III. Der Schwarzburger Ges. nahm zuerst am 27. Juli 1646 an einer FRO -Sitzung teil ( Meiern III, 540 ) und wird sich für die früheren Sitzungen den Protokolltext vom Ges. Sachsen-Weimars besorgt haben.
. Auch die Zeitangabe variiert in den ver-schiedenen Überlieferungen geringfügig; im Magdeburger Vorlageexem-plar lautet sie hora fere 9 matutina. Sicherlich kann man aus kleinen Ab-weichungen keine weitreichende Schlüsse ziehen, doch liefern gemeinsame Unterschiede einzelner Überlieferungen gegenüber anderen Protokoll-

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serien
dann ein Indiz für ein Abhängigkeitsverhältnis, wenn andere Hin-weise hinzukommen. So haben Braunschweig- Lüneburg- Celle A I, Braunschweig- Lüneburg- Calenberg B I und Braunschweig- Lüne-burg- Wolfenbüttel A I gemeinsam die Zeitangabe hora 9 matutina

Andere Varianten sind: hora matutina 9 ( Brandenburg- Kulmbach B IV), hora 9 ante-meridiana ( Braunschweig- Lüneburg- Wolfenbüttel B I, Fränkische Grafen A II, Württemberg A I), hora nona ( Wetterauer Grafen [ Nassau- Dillenburg] C).
. Da die Gesandten Braunschweig-Lüneburg-Celles und Braunschweig-Lü-neburg-Wolfenbüttels erst Ende April 1646 nach Osnabrück gekommen sind

APW III A 3/2 [Nr. 34 Anm. 159] ; [Nr. 89 Anm. 90] . – Siehe auch unter Braunschweig- Lüneburg- Celle A I.
, ist anzunehmen, daß sie für die Anfangsphase die Protokolle von Braunschweig-Lüneburg-Calenberg übernommen haben.
Wie einige wenige Beispiele zeigen, wurde der diktierte Text einiger Pro-tokollserien gelegentlich durch Zusätze verändert. Bei Marginalien und Korrekturen über der Zeile wurde daher immer geprüft, ob sie zum diktier-ten Text gehören. Hingegen sind nicht alle Protokolle kollationiert worden. Es ist daher zwar unwahrscheinlich, kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden, daß ein Protokoll mit den äußeren Merkmalen des diktierten tat-sächlich einen an einigen Stellen individuell veränderten Text enthält. Bei keiner der Protokollserien kann mit Sicherheit gesagt werden, ob es sich um die Originale der Diktatur handelt; bei einigen steht hingegen fest, daß es Kopien der diktierten Exemplare sind

So Magdeburg Ea (s. bei Anm. 406), Wetterauer Grafen ( Nassau- Dillenburg) C (Geißel hat die Serie als Kopie bezeichnet, s. S. CXXII), Grafen von Schwarzburg A I, Braunschweig- Lüneburg- Celle A I und Braunschweig- Lüneburg- Wolfen-büttel A I und B I (die Ges. dieser (Reichs-)Stände waren bei Beginn der Sitzungsperi-ode gar nicht in Osnabrück).
. Das Protokoll der 25. Sitzung enthält in fast allen Überlieferungen ein Sessionsschema der Re- und Correlation vom 26. und 27. April 1646

Siehe die Abb. S. CXXXI.
. Manchmal wurden nachträglich Fürstenratsprotokolle unterschiedlichen Ursprungs zu einer Serie vereinigt

Beispiele sind Österreich B I und Braunschweig- Lüneburg- Wolfenbüttel B I.
. Einigen Serien wurden Verhandlungsakten beigefügt; Württemberg A I ist dafür das beste Beispiel. – Der erste Bestandteil der Sigle bezeichnet immer die Provenienz.

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