Acta Pacis Westphalicae III A 3,3 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 3. Teil: 1646 / Maria-Elisabeth Brunert
2. Die zeitliche Koordination der Beratungen
Eine ähnlich exakte zeitliche Übereinstimmung wie bei der Re- und Cor-relation hat es bei den Beratungen der Fürstenräte Münster und Osnabrück nie gegeben, da ein Thema in dem einen Fürstenrat immer etwas später als im anderen zur Umfrage gestellt wurde, so daß der Nachzügler jeweils in Kenntnis des bereits vorliegenden Resultats Umfrage halten und zu dem Ergebnis Stellung nehmen konnte. Zumindest ist Richtersberger im Für-stenrat Osnabrück so vorgegangen
So am 19. Februar (s. Nr. 105 bei Anm. 27), am 5. März (s. Nr. 109 bei Anm. 6) und am 13. März (s. S. 282f Z. 5–31, 1–4).
. In der ersten Sitzung am 3. Februar hatte mit dem
Bedenken der drei Reichsräte vom 30. Januar ein Ergebnis aus Münster vorgelegen, über das der Fürstenrat Osnabrück zwei Sitzun-gen lang beriet. Dann beschloß er, nicht auf die Zustimmung des Fürsten-rats Münster zum eigenen Beratungsergebnis zu warten, sondern nach der feststehenden Tagesordnung selbständig fortzufahren
. Er gewann da-durch einen zeitlichen Vorsprung, indem er gemäß der festgelegten Bera-tungsfolge alle Gegenstände aus Klasse I der schwedischen Replik (die Reichssachen) mit Ausnahme der Handelsfragen eher vornahm als der Für-stenrat Münster
Über Amnestie und pfälzische Restitution beriet der
FRO
am 8. und der
FRM
am 10. Februar (s. Nr. 98 und Nr. 101 bei Anm. 2); über die reichsständischen Rechte und Pri-vilegien beriet der
FRO
am 9. und der
FRM
am 14. Februar (s. Nr. 99 und Nr. 105 bei Anm. 2).
. Die Beratung über den Handel hatte der Fürstenrat Osnabrück in Erwartung des Memorials der Reichs- und Hansestädte zu-rückgestellt, nahm aber am 19. Februar zum Beratungsresultat aus Münster vom 15. Februar Stellung
Siehe Nr. 104 bei Anm. 20; S. 160 Z. 15 – S. 164 Z. 8.
. Auch bei den Themen aus der französischen
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Replik schritt der Fürstenrat Osnabrück zügiger voran als der Fürstenrat Münster
Über die Röm. Kg.swahl beriet der
FRO
am 15. und der
FRM
am 21. Februar (s. Nr. 103 und Nr. 108 bei Anm. 2); über die Frage, ob ein Junktim eines frz. Friedensschlusses mit Spanien für den Frieden Frk.s und Schwedens mit Ks. und Reich bestehen solle, beriet der
FRO
am 13. und der
FRM
am 26. Februar (s. Nr. 101 und Nr. 108 bei Anm. 6); über die frz. Forderung nach dem Ausschluß Hg. Karls von Lothringen vom
WFK
beriet der
FRO
am 14. und der
FRM
am 26. Februar (s. Nr. 102 und Nr. 108 bei Anm. 8); über die frz. Forderung nach Geleitbriefen für die portugiesischen
Ges.
beriet der
FRO
am 10. und der
FRM
am 26. Februar (s. Nr. 100 und Nr. 108 bei Anm. 9).
. Beide Fürstenräte hatten ihre Arbeit am 26. Februar im we-sentlichen so weit abgeschlossen, daß die Re- und Correlation über den er-sten Teilabschnitt, die Reichssachen, hätte vorgenommen werden können, falls Einigkeit über das Verfahren bei der Re- und Correlation und über die Forderung der Protestanten nach Einfügung ihrer Minderheitsvoten be-standen hätte
Der
FRM
hatte zu diesem Zeitpunkt im Gegensatz zum
FRO
noch nicht über einige Punkte aus der frz. Replik beraten, doch standen diese Beratungen auch noch bei Vorlage des zweiten Entwurfs von Richtersbergers Correlation über Klasse I der Repliken aus (s. Nr. 110 bei Anm. 40).
. Bei der Re- und Correlation ging es neben den strittigen Verfahrensweisen auch um die Frage, wieviele Re- und Correlationsver-fahren durchzuführen seien. Die Evangelischen wollten unter allen Um-ständen die Reichssachen vollständig beraten und durch ein Re- und Cor-relationsverfahren abgeschlossen haben, ehe sie gemäß der beschlossenen Beratungsfolge zur Behandlung der Satisfaktionsforderungen übergingen. Sie waren besorgt, daß Schweden sie nach Abschluß der Satisfaktionsbera-tungen nicht mehr genügend bei der Durchsetzung ihrer reichsständischen Ziele unterstützen würde
Siehe S. 196 Z. 35–39. Siehe auch unten bei Anm. 214.
. Richtersberger versuchte am 28. Februar ver-geblich, doch noch eine unverzügliche Behandlung der französischen und schwedischen Satisfaktionsforderungen durchzusetzen. Auch sein Hinweis, daß dieser Beratungspunkt in Münster bereits am nächsten Tag vorgenom-men werde, fruchtete nichts
. So beriet der Fürstenrat Osnabrück erst am 13. März über die französischen Satisfaktionsforderungen, nachdem Rich-tersberger einen korrigierten zweiten Correlationsentwurf zu Klasse I der Repliken nach Münster geschickt und die Evangelischen nach Einfügung ihrer „Meinungen“ in denselben auf ein vorgezogenes Re- und Correlati-onsverfahren über die Reichssachen verzichtet hatten
Siehe Nr. 113. Zur Übersendung des korrigierten 2. Correlationsentwurfs nach Münster s. oben Anm. 171.
. Bei allen weiteren Beratungsgegenständen hatte der Fürstenrat Osnabrück wieder einen zeit-lichen Vorsprung vor dem Fürstenrat Münster, so daß in den fünf Osna-brücker Fürstenratssitzungen vom 12. bis 17. März mit den „Meinungen“ des Fürstenrats Münster vom 1. März nur ein einziges Beratungsergebnis (am 13. März) bekanntgegeben werden konnte
. Da die Beratungen in
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Münster und auch die Ausarbeitung der Correlation zu Klasse II bis IV der Repliken abgewartet werden mußten, entstand in Osnabrück eine ein-monatige Sitzungspause, bis am 17. April der vom Fürstenrat Münster be-reits gebilligte Salzburger Correlationsentwurf in Osnabrück verlesen und proponiert werden konnte
.