Acta Pacis Westphalicae III A 3,3 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 3. Teil: 1646 / Maria-Elisabeth Brunert
EDITIONSTECHNISCHE REGELN
Die Acta Pacis Westphalicae folgen im Prinzip den Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte. Über diese Richtlinien sowie über die Abweichungen oder Ergänzungen, die in diesem Band vor-genommen worden sind, unterrichtet folgende Aufstellung. I. Deutsche Texte- 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage un-verändert,
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also: burgere, uber, rühig, sye, ieder, yeder, vertrawen, fewr, unndt, ortt, unß, beraitz.
- – Ausnahmen: y oder ij wird in ii aufgelöst in Wörtern wie alliirter, variiren, renunciiren; v (konsonantisch) und u (vokalisch) werden nach heutigem Gebrauch wiedergegeben; j wird entsprechend sei-nem Lautwert als i wiedergegeben in Wörtern wie in (statt zeitge-nössisch jn ); Trema bei y wird weggelassen.
- – Bei unsicherer Lesart wird die dem heutigen Gebrauch nähere be-vorzugt.
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2. Großschreibung bei:
- – allen Bezeichnungen Gottes: Gott, der Allerhöchste, Christus, das Allerheiligste; allen Appositionen, die der Bezeichnung Gottes zuge-ordnet sind: Gott, der Herr. Aber: christenblutvergießen, das aller-heiligste sacrament;
- – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und al-len Ableitungen: die Kayserlichen gesandten, der Päpstliche nuntius, Päpstliche Heiligkeit. Aber: der kayser Ferdinand der ander, kaiser-tum;
- – Personennamen und geographischen Bezeichnungen mit allen Ablei-tungen: Luther, die Calvinisten, die Schwedischen gesandten, der Westphälische craiß, die Oberpfaltz. Ebenfalls groß: die Uniirten Provincien, die Generalstaden, die Juden, Lateinisch, Deutsch, Französisch.
- Aber klein: hansestädte, die goldene bulle;
- – allen Bezeichnungen für das Heilige Römische Reich im staatsrecht-lichen Sinne, also: Heiliges Römisches Reich. Aber klein in Zusam-mensetzungen und wenn es im Sinne von „Land“ gebraucht ist, also: reichskammergericht, reichsstände, reichstag;
- – (in Diarien) Titeln, wie Ihr Kayserliche Mayestät, Ihre Churfürst-liche Durchlaucht, Hochfürstliche Gnaden;
- (in Korrespondenz und Protokollen) Titeln in der Anrede, wie Euer Kayserliche Mayestät, Euer Churfürstliche Durchlaucht, Euer Ex- cellentz, Hochansehnliche Rähte, Potschaften und Gesante, Wol-edtle, Großgünstige, Hochgeehrte Herrn.
- Aber klein (in Protokollen): ihre churfürstliche gnaden; seine Kai-serliche majestät;
- – Namen von Monaten und kirchlichen Festen, auch in Zusammenset-zungen, wie Ostervigil. Aber klein: Wochentage;
- – St. in Heiligennamen: St. Lamberti;
- – Abkürzungen akademischer Titel, wie Dr., Lic., I.U.D., sowie Be-zeichnungen von Ordensleuten, wie P. Adami. Aber klein: Bernhard Rottendorf, medicinae doctor; ein pater, der pater Adami.
- Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben.
- 3. Der Apostroph wird gesetzt nach den Rechtschreibregeln im DUDEN (18. Auflage 1980), also: sich's, geht's.
- 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entspre-chend aufgelöst, im Zweifel nach modernem Gebrauch.
- Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
- Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Texten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen be-lassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“ statt paragraphus tandem omnes etc.
- Wenn der Satzanfang zitiert wird, wird das erste Wort groß geschrie-ben, also: § „Tandem omnes“; wenn aus dem fortlaufenden Text zi-tiert wird, wird das erste Wort klein geschrieben, also: versiculo „ja sogar verhasset sind etc.“
- Wenn ein Incipit unvollständig zitiert wird, wird das Fehlende in ec-kigen Klammern ergänzt, also: § „Darbei [es] dann etc.“
- Nicht aufgelöst wird die Abkürzung fl. [= Gulden].
- 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wie-dergegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also: anno 1630 statt anno 30.
- Aber: ad 1. statt ad I m, 1. statt 1 stens, in § 2 statt in §º 2º.
- 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
- 7. Die Silbentrennung am Zeilenende erfolgt nach den Regeln im DU-DEN (18. Auflage 1980).
- Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst nach den Re-geln im DUDEN (18. Auflage 1980), jedoch ohne Bindestrich, vor-genommen, also: Churcöllnisch, Heßen Caßel.
- 8. Die Zeichensetzung wird den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980) angeglichen.
- Ausnahme: Es bleibt bei der Vorlage, wenn sich durch Änderung eine Sinnverschiebung ergeben könnte.
- 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vor-lage.
- 10. Ergänzungen des Bearbeiters werden in eckige Klammern gesetzt.
- 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage un-verändert.
- Ausnahmen: j wird in i geändert, also: huius, ius; y wird in ii aufgelöst, also: iis; v wird konsonantisch, u nur vokalisch verwendet.
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2. Großschreibung bei:
- – allen Bezeichnungen Gottes: Christus, Dominus;
- – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und bei allen Ableitungen: Imperator, Pontifex, Caesareani, Papistae;
- – Monatsnamen;
- – Wochentagen, wenn ein Name enthalten ist, also: dies Mercurii, dies Veneris.
- Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben, namentlich auch: aurea bulla
- 3. Akzente werden nicht gesetzt.
- 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entspre-chend aufgelöst.
- Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
- Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Texten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen be-lassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“ statt paragraphus tandem omnes etc.
- 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wie-dergegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also anno 30 = anno 1630.
- 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
- 7. Die Silbentrennung am Zeilenende erfolgt entsprechend den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980) für die deutsche Sprache.
- Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird dem heutigen Ge-brauch für lateinische Texte angeglichen, also: res publica.
- 8. Die Zeichensetzung erfolgt nach dem heutigen deutschen Gebrauch für lateinische Texte.
- 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vor-lage.