Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert
Beratungsvorlage: Schreiben des Gesandten der Stadt Basel mit acht Beilagen
An die ksl. Ges. Text, s. l., s. d.: HStA Stuttgart A 90 D Bd. 19 fol. 49–50. Inhalt: Bitte
um Maßnahmen [1.] zur Abstellung der Repressalien des RKG gegen die Stadt Basel
und die Schweizer Eidgenossenschaft, [2.] zur Sicherung der Handelsfreiheit, [3.] zur
Respektierung der ksl. Befehle an das RKG , vorläufig nichts gegen die Stadt Basel und ihre
Bürger zu unternehmen. Dazu die Beilagen ( ebenda, fol. 50’–61): 1. (wie [Nr. 127 Anm. 2] );
2. Schreiben Wettsteins an die ksl. Ges. zur Erläuterung seines Auftrags, Osnabrück 1647
II 14/24; 3. ksl. Befehl an das RKG , das Verfahren gegen Basel ruhen zu lassen, Preßburg
1646 X 18; 4. Wiederholung des ksl. Befehls an das RKG von 1646 X 18, das Verfahren
gegen Basel ruhen zu lassen, Preßburg 1647 III 27; 5. Bericht Wettsteins an die ksl. Ges. ,
s. l., s. d., praes. Osnabrück 1647 V 20, über Mißachtung der ksl. Befehle durch das RKG
und Protest gegen dessen Maßnahmen; 6. Ersuchen der Kurtrierer Regierung des Hst.s
Speyer an die Stadt Straßburg, Speyer 1647 VI 6, die Rückgabe der Baseler Handelsgüter
zu veranlassen, die aufgrund des RKG -Mandats von 1646 VI 15 ( [Nr. 127 Anm. 10] ) am
30. Mai 1647 in Philippsburg konfisziert und von Straßburger Bürgern und Schiffern
widerrechtlich aus dem Hafen entfernt worden waren; 7. Antwort der Stadt Straßburg
von 1647 VI 7; 8. Ersuchen der 13 Kantone und zugewandten Orte der Eidgenossenschaft
an die ksl. Ges. um Unterstützung Wettsteins in seinen Aufträgen, s. L 1647 I 29. KFR,
FRM und SRM hatten am 26. August 1647 nach Beratung Re- und Correlation darüber
gehalten, während der SRO gleichzeitig mit dem FRO beriet ( APW III A 1/1 Nr. 125;
6 Nr. 115). – Wettsteins Schreiben war Beilage eines Dekrets der ksl. Ges. in Münster an
das Kurmainzer Reichsdirektorium von 1647 VIII 20 (Text, diktiert 1647 VIII 27 durch
Kurmainz: ThStA Altes Hausarchiv Klasse I E 6 fol. 156–157’). Inhalt: Ersuchen um einen
Beschluß der Reichskurien zur Ermahnung des RKG , alle Maßnahmen gegen die Stadt
Basel und die Schweizer Eidgenossenschaft vorläufig einzustellen. Der KFR, FRM und
SRM hatten am 26. August 1647 (positiv im Sinne der ksl. Proposition) darüber beraten;
der SRO beriet gleichzeitig mit dem FRO ( APW III A 1/1 Nr. 125; III A 6 Nr. 115; Gauss,
286).
Sollen die Reichsstände an das RKG schreiben, damit es vorläufig alle Maßnahmen gegen die
Stadt Basel und die Schweizer Eidgenossenschaft einstellt? (vgl. später Art. VI IPO = § 61
IPM)
Eine Umfrage.
Beschluß, einstimmig: Generelle Zustimmung zum vorgeschlagenen Schreiben an das RKG ,
Ablehnung in einer Detailfrage.