Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert
Beratungsvorlage: Kaiserliche Proposition in der pfälzischen Sache
Text, s. l., s. d.: Londorp VI, 253; Meiern IV, 383 ff.; APW III A 1/1, 729 Z. 1–732 Z. 2;
zur ksl. Überlieferung s. APW II A 5 Nr. 313 Beilage 1 (praes. [Osnabrück] 1647 III 13
dem Kurmainzer Reichsdirektorium). Inhalt: [1.] Die Übertragung der Pfälzer Kur auf
Hg. Maximilian von Bayern und die ganze Wilhelminische Linie der Wittelsbacher sowie
die Überlassung der (bislang pfandweise besessenen) Oberpfalz sollen bestehenbleiben;
[2.] eine achte Kur soll errichtet und diese mit der Unterpfalz unter bestimmten Bedin-
gungen (s. Anm. 8) auf die Heidelberger Linie des Hauses Pfalz übertragen werden. Zur
Errichtung einer achten Kur erbittet der Ks. die Zustimmung der Reichskurien. FRM und
SRO berieten gleichzeitig mit dem FRO darüber, während der KFR nur die Proposition
anhörte und am 18. März abstimmte ( APW III A 6 Nr. 97; 1/1 Nr. 111, 112; Immler,
Kurfürst, 383f. [S. 383 zur Formulierung der Proposition]; Albrecht, Maximilian, 1028).
– Die Wilhelminische Linie der Wittelsbacher ist die auf Hg. Wilhelm V. von Bayern
(1548–1626, 1579–1597 Hg.), den Vater Kf. Maximilians I., zurückgehende Deszendenz
( Schwennicke I.1 T. 107; Sammer, 189–201).
1. Beibehaltung der Kurtranslation und der Übertragung der Oberpfalz auf Kurfürst Maxi-
milian I. von Bayern und die Wilhelminische Linie der Wittelsbacher; 2. Zustimmung zur
Errichtung einer achten Kur zur Lösung der Pfalzfrage? (vgl. später Art. IV,3,5 IPO = §§ 11,
13 IPM)
Eine Umfrage sowie Vorbehalt aller Anwartschaftsrechte auf die Pfälzer Kur und die Pfälzer
Kurlande durch Pfalz-Lautern, -Simmern, -Zweibrücken und -Veldenz; Übergabe einer
„Nebenproposition“ (wegen seiner Nachfolgerechte in der Pfälzer Kur und den Kurlanden)
und eines Antrags durch Pfalz-Neuburg
anderer um Diktatur der kaiserlichen Proposition; Beschwerde Pfalz-Neuburgs und anderer
über Verzögerung der Diktatur von Reichssachen durch das Kurmainzer Reichsdirektorium;
Bitte Magdeburgs und anderer evangelischer Reichsstände um vorrangige oder gleichzeitige
Behandlung der Religionsgravamina mit der Pfalzfrage; Protest Pfalz-Zweibrückens gegen
die Führung des Pfalz-Veldenzer Votums nach dem württembergischen, Rechtsvorbehalt
namens des Gesamthauses Pfalz wegen des Ranges der pfälzischen Voten in der Votierord-
nung sowie Protest gegen die Bezeichnung des Pfalz-Veldenzer Votums; Gegenprotest und
Rechtsvorbehalt durch Pfalz-Veldenz wegen des Standes und Ranges Pfalzgraf Leopold Lud-
wigs ; Rechtsvorbehalt und Eventualprotest Sachsen-Altenburgs namens des Gesamthauses
Sachsen wegen des Ranges der sächsischen Voten in der Votierordnung.
Mehrheitsbeschluß: Prinzipielle Zustimmung zu Punkt 2 der kaiserlichen Proposition ohne
Stellungnahme zu Einzelheiten.