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  • 2. Oktober 1648 Reichsständische Gesandte kündigen den kaiserlichen Bevollmächtigten an, bei weiterer Verzögerung den Frieden ohne den Kaiser schließen zu wollen
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  • 3. Oktober 1648 Dem kaiserlichen Gesandten Volmar gelingt es, den fehlenden Chiffreschlüssel zu rekonstruieren. Somit kann die kaiserliche Weisung vom 16. September gelesen werden. Sie enthält die Zustimmung zu § 3 des kaiserlich-französischen Vertrags (IPM): Er verbietet den Vertragspartnern, den Kriegsgegnern der Gegenseite Hilfe zu leisten (sogenanntes Assistenzverbot). Bezogen auf die konkrete politische Situation heißt das, dass der Kaiser dem König von Spanien keine Hilfe in seinem fortdauernden Krieg gegen Frankreich leisten darf. Das bedeutet die politische Trennung der beiden habsburgischen Linien. Damit hat Frankreich ein wichtiges Kriegsziel erreicht
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  • 24. Oktober 1648 Münster: Das Instrumentum Pacis Osnabrugensis = IPO wird von den kaiserlichen und schwedischen Gesandten und reichsständischen Deputierten unterschrieben und gesiegelt. Dasselbe geschieht mit dem Instrumentum Pacis Monasteriensis = IPM. Obwohl das IPO also in Münster ausgefertigt wird, ist es nach der Stadt Osnabrück benannt (Instrumentum Pacis Osnabrugensis), weil der kaiserlich-schwedische Friede in Osnabrück ausgehandelt wurde
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  • 25. Oktober 1648 Die kaiserlichen Gesandten in Münster beauftragen einen Kurier, der kaiserlichen und Reichsarmee die Nachricht vom Friedensschluss zu überbringen. Die schwedischen Gesandten veranlassen dergleichen erst drei Tage später. Der Waffenstillstand tritt erst in Kraft, als die Armeen die Nachricht vom Friedensschluss empfangen haben
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  • 26. Oktober 1648 Münster: der päpstliche Nuntius Chigi protestiert im Namen des Heiligen Stuhls gegen die beiden Friedensverträge vom 24. Oktober. Praktische Auswirkungen hat sein Protest nicht. Chigi hat schon vorher mehrfach protestiert und wiederholt seinen Protest später nochmals. Aus päpstlicher Sicht ist dies nötig, um der katholischen Kirche alle Rechte vorzubehalten, die in Teilen des Vertragswerks preisgegeben werden
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