September 1645
Die fürstliche und die städtische Kurie beschließen, dass jeweils ein Teil in Münster und ein anderer Teil in Osnabrück beraten soll. Es gibt also einen Teilfürstenrat in Münster und einen Teilfürstenrat in Osnabrück; Entsprechendes gilt für den Städterat
25. September 1645
Die kaiserlichen Gesandten übergeben den Reichskurien die Responsionen (= Antworten) des Kaisers auf die französischen und schwedischen Friedensvorschläge („Propositionen“) und bitten sie um ihr Gutachten