27.-28. April 1646
Die Reichskurien haben sich nicht auf ein einheitliches Gutachten für die kaiserlichen Gesandten einigen können und übergeben daher ein uneinheitliches „Bedenken“ mit Sondervoten einzelner Reichsstände. Somit bestehen selbst unter den Reichsständen unterschiedliche, nicht auf einen Nenner zu bringende Ansichten über den Weg, wie ein allgemeiner Friedensschluss erreicht werden kann