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  • 29. August 1645 Kaiser Ferdinand III. lädt die Reichsstände zur Teilnahme am Friedenskongress ein. Schweden und Frankreich haben dies in ihren „Propositionen“ gefordert und ihrerseits die Reichsstände schon vorher mehrfach zur Teilnahme an den Verhandlungen eingeladen. Einige reichsstädtische Gesandte sind daher bereits eingetroffen, andere kommen in den nächsten Monaten an, die letzten erst im April 1646. Ein Reichsstand (Hessen-Kassel) ist mit Frankreich offiziell und mit Schweden faktisch verbündet. Hessen-Kassels Teilnahme am Kongress ist daher besonders strittig. Traditionelle Aufgabe der rund 140 Reichsstände ist es, den Kaiser zu beraten. Um sich auf eine einheitliche Meinung zu einigen, beraten die Reichsstände in drei Gremien („Kurien“): Kurfürstenrat, Fürstenrat und Städterat. Die kurfürstliche Kurie ist das kleinste und mächtigste Gremium, der Städterat das größte Gremium, das aber kaum Einfluss hat. Es ist das erste Mal, dass die Reichsstände in dieser Form an einem Friedenskongress beteiligt werden
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  • 31. August 1645 Die kurfürstliche Kurie hält ihre erste förmliche Sitzung in Münster ab