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  • 8. Mai 1648 Die Teilkurien in Osnabrück fassen einen Beschluss über besitzrechtliche und konfessionelle Verhältnisse in den kaiserlichen Erblanden. Die Beratung über diesen Verhandlungspunkt haben die Osnabrücker Reichsstände gegen die kaiserlichen Befehle vorgenommen. Sie wollen den Friedensprozess beschleunigen, indem sie mit den schwedischen Gesandten über die Geldforderungen verhandeln, die Schweden erhebt, um seine Truppen in Deutschland bezahlen und dann abdanken zu können (sogenannte schwedische Militärsatisfaktion). Nach dem Willen des Kaisers soll darüber erst nach einer Einigung über die übrigen noch strittigen Punkte verhandelt werden
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  • 9. Mai 1648 In Osnabrück beginnen die wochenlangen, harten Beratungen und Verhandlungen der Reichsstände über die schwedische Forderung nach Militärsatisfaktion
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  • 11. Mai 1648 Die kaiserlichen Gesandten in Osnabrück übergeben den schwedischen Gesandten einen weiteren, achten Gesamtentwurf für einen kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag
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  • 15. Mai 1648 Die spanischen und niederländischen Gesandten haben die Ratifikationen ihres Vertrags vom 30. Januar 1648 eingeholt und beschwören nunmehr im Rathaus zu Münster den spanisch-niederländischen Frieden. Mit diesem Akt erlangen die niederländischen Provinzen Holland, Seeland, Utrecht, Groningen, Friesland, Geldern und Overijssel als Republik der Vereinigten Niederlande ihre Unabhängigkeit
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  • 27. Mai 1648 Schweden fordert 10 Millionen Reichstaler für seine Militärsatisfaktion
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