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8. Februar 1648
Die kaiserlichen Gesandten in Osnabrück übergeben von ihrem internen sechsten Gesamtentwurf für einen kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag die ersten 5 Artikel den schwedischen und den protestantischen Gesandten
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9. Februar 1648
Die niederländischen Kongressgesandten reisen aus Münster ab, um die Ratifikationen ihres Vertrags mit Spanien einzuholen. Erst mit Vorlage der Ratifikationen beider Vertragsparteien wird der Vertrag wirksam. Denn erst die Ratifikation bedeutet die bindende Bestätigung des ausgehandelten Vertrags durch den Herrscher bzw. allgemein durch die Staatsführung
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