18. Februar 1647
Osnabrück: Erstes kaiserlich-schwedisches Vorabkommen zur schwedischen Territorialsatisfaktion, also zur Regelung der Landabtretungen des Reichs an Schweden. In einem geheimen Zusatzartikel verpflichtet sich der Kaiser, Schweden für die Räumung der Festungen im Reich und für die Rückgabe (= Restitution) der in den kaiserlichen Erblanden besetzten Gebiete 600.000 Reichstaler Entschädigung zu zahlen