Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
30. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1646 April 10

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30. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation


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Münster 1646 April 10

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Kurmainz Rk FrA Fasz. 14 nr. 37/38 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit
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identisch Kurtrier spA p. 540–546 ); Kurköln zA I fol. 208’–210 ( damit identisch Kur-
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köln
spA I fol. 451’–456, Kurköln spA Ib fol. 474–479 und Kurköln zA Extrakt
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fol. 17’ ); Kurbayern K II fol. 215–221’ ( damit identisch Kuryernba spA II p. 799–810 ).

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Aus der Abtretung des Erzstifts Magdeburg herrührende Unterhaltsansprüche des Markgrafen
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Christian Wilhelm von Brandenburg.

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
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bayern , Kurbrandenburg.

[p. 561] [scan. 685]


1
Kurmainz . Waß des herrn marggraffens Christian Wilhelmbs zu Branden-
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burg Fürstliche Gnaden ahn sambtlicher anweßender ständ gesanden iüngst-
3
hin gelangen laßen, solches hetten denselben per dictaturam communicirt

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Erwähnt bei Meiern II S. 993 . Zur Person des Mgf. Christian Wilhelm siehe oben S. 239
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Anm. 2. Im Prager Frieden war das Erzstift von Ehg. Leopold Wilhelm von Österreich end-
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gültig auf Hg. August von Sachsen übergegangen ( Bierther S. 110f., Meiern I S. 721 ).
;
4
Ihre Fürstliche Gnaden beclagen sich, daß ob sie wohl verhofft, es würden
5
ihro die von herrn hertzogen Augusto zu Sachßen im Prager frieden wegen
6
abtrettung des ertzstiffts Magdenburg versprochene jährliche alimentation-
7
gelder yederzeit gelieffert worden sein, so wehre deroselben iedoch bishero
8
ohneracht ihres betrübten zustands der geringste pfennig von solchen
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versprochenen geldern, so sich gleichwohl bis uf gegenwertige zeit uber
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100 000 reichsthaler capital belauffe, nit zugestelt, auch sogar sie mit einigem
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recipisse uf ihre abgelaßene schreiben nit gewürdiget worden. Hetten dahero
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sie ihren recurs anhero nehmmen wollen und pitten dabey, zu abschneidung
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aller künfftigen weitläufftigkeiden es bey dießen friedenshandlungen dahin
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zu vermittelen, damit sie sowohl der verfallenen, ob specificirten alß auch
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künfftiger alimentationsgelder mit würcklicher einraumung etlicher ämbter
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und herrschafften, ahn deren nutz- und nießung salvo statu politico et eccle-
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siastico , salva religione et libertate crafft des Prager friedens für sich und
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die ihrige versorgt und bezahlt oder aber in verpleibung deßen, weiln sie
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sich anderergestalt nit versichert befinden, der accordirter universalamni-
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stiae zuvolg (welche zuversichtlich bey ihro keine particularrestriction
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erleiden könne) zu ihrem bey dem ertzstifft Magdenburg habenden kund-
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bahren rechten salvo statu politico et ecclesiastico, salva religione et liber-
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tate völlig restituirt werden

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23 mögen] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA sowie in Kurbayern K II, spA II, daß
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nach kurmainzischer Ansicht Mgf. Christian Wilhelm zu unterstützen ist, wie auch
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schon die Osnabrücker Stände entschieden haben.
mögen. Stelten solchem nach zu der herrn
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gesanden belieben, ihre beygehende gedancken hierüber zu eröffnen.

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561, 25 –563, 12 Kurtrier – getrösten] In vielen Formulierungen stimmt Kurbayern K II,
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spA II mit der Vorlage überein.
Kurtrier . Sie befinden solches petitum der pilligkeid gemeß und in der
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rechten vernunfft gegründet, dann der Prager frieden seine clare decision
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gebe, daß der ertzstifft Magdenburg des herrn hertzogens Augusti zu
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Sachßen fürstlicher Gnaden anderergestalt nit alß gegen jährlicher erlegung
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12 000 reichsthaler zu zweyen ziehlen

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12 000 Reichstaler waren zu zwei Zielern an Ostern und Michaelis auf der Leipziger Messe zu
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erlegen ( Meiern III S. 484f. ).
zu deß herrn marggraven Christian
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Wilhelms alimentation, mit würcklicher verpfändung des ertzstiffts, uber-
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laßen worden. Wann dann solcher Prager schlueß bey iüngstem Regens-
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purgischen reichstag von sambtlichen ständen approbirt worden, alß
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hielten sie davor, es werde ahn gueter interposition bey den ständen kein

[p. 562] [scan. 686]


1
mangel erscheinen, damit sowohl der albereit verfallenen alß künfftig
2
erscheinenden alimentationsgelder hochgedachter herr marggraff befriedigt
3
werden mögte. Solte aber solches nit verfangen wollen, stelten sie dahin,
4
ob nit bey hertzogen Augusto zu Sachßen anzuhalten, daß dem herrn
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marggraven ad dies vitae soviel ämbter, alß zu erlangung sowohl der ver-
6
fallenen alß künfftig scheinenden alimentationsgelder nöthig, eingeraumbt
7
werden mögen; und hetten sich dieselbe umb soviel weniger zu beschweh-
8
ren , weil im Prager frieden versehen, daß sie neben dem dhombcapitul wider
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soviel contribution von den underthanen erfordern könden. Welchergestalt
10
nun dießes interpositionschreiben einzurichten, derentwegen wolten mit
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den herrn vorstimmenden sich gern vergleichen.

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Kurköln . Es wehren des herrn marggraven zu Brandenburg habende iura
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auß dem Prager frieden und den zu Regenspurg bey Maintz und sonsten
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einkommenen actis genugsamb bekand, auch in dem ietzigen memorial
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außführlich deducirt. Hochgedachter herr marggraff hette auch Churcöllen
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und ihme dem bischoven von Oßnabrück derentwegen in particulari
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zugeschrieben, maßen dann auch Seine Churfürstliche Durchlaucht sich
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erclärt, dafern dieße sach vorkommen solte, mit allem eyffer dahin zu sehen,
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damit dieße alß ein pillige christliche und eines vornehmmen fürsten des
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reichs, so vom churhauß entsproßen, concernirende alimentationsach
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in obacht genohmmen und also omni meliori modo allerorthen, da nöthig,
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dergestalt recommendirt werden möge, daß daß praeteritum bezahlt werde
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und ahn dem futuro kein mangel erscheine,

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23–28 dafern – solle] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib.
dafern aber solches

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23 nit] Statt dessen in Kurbayern K II, spA II nicht gleich.
nit zu erhal-
24
ten , daß dem herrn marggraven alßdann ad dies vitae etliche ämbter cum
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omni iure wider eingeraumbt werden oder auch uff solchen verweigerungs-
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fall demselben der ertzstifft, alß welcher anderergestalt nit alß gegen erlegung
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der bestimbten alimentationsgelder cedirt worden, wider offen stehenpleiben
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solle; und wehre iha unpillig, da einer seit die amnistia dergestalt urgirt,
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dahingegen ex alia parte einem solchen fürsten negirt werden wolte. So
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hette auch hertzog Augustus zu Sachßen seither des Prager friedens des
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ertzstiffts, wo nit völlig, wie vor dießem, doch gueten- und meistentheils
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genoßen, dahero solche pensiones den rechten und aller vernunfft nach
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pillig vor allen andern abzustatten. Und hette Sachßen sich deßen umb so-
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viel weniger zu beschwehren, aldieweil Seiner Liebden bevorstünde, solche
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quotam in andere weg wider von den

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35 ständen] Deutlicher in Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II:
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landstenden.
ständen refundiren zu laßen, daß also
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derentwegen deroselben ahn ihrem underhalt auch nichts ermangle. Wehren
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also der meinung, daß nit allein die Kayßerliche herrn gesanden zu Oßna-
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brück sich bey dem Magdenburgischen abgeordneten derentwegen eyfferigst

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1
zu interponiren, sondern auch von gesambten ständen derentwegen ein
2
ersprießlich und eyfferig schreiben ahn hertzogen Augustum zu Sachßen
3
abzulaßen und gehörige erinnerung darin anzuziehen, sonderlich aber
4
dabey zu remonstriren, waß Seiner Liebden hiernechst wegen des ertz-
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stiffts noch für große difficultäten movirt werden mögten, wann die con-
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ditio nit adimplirt würde, waß es auch vor schlechtes vertrawen im reich
7
zwischen fürsten gebehren und vor ein verstoß geschehen werde, wann
8
einer oder ander dergestalt tractirt und der Prager frieden nit gehalten
9
werden solte, und daß es auch ein nit geringes impediment bey dießen
10
tractaten und verhoffendem friedenschlueß causiren würde. Auf dieses
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bald abzusendende Schreiben ist antwortt zu begehren; auch ist an den Mark-
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grafen
von Brandenburg zu schreiben und er in seinem zustand zu getrösten.

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Kurbayern . Ist mit Kurtrier und Kurköln der Meinung, daß der Kaiser um ent-
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sprechende
verordnung zugunsten des Markgrafen von Brandenburg und gemäß dem
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Prager Frieden sowie darum zu bitten ist, den Hg. August von Sachsen brieflich zur Ent-
16
richtung
der Unterhaltsgelder aufzufordern, da er ja seither die Gefälle des Erzstifts ge-
17
nossen
habe. Auch sollen zusätzlich die ksl. Gesandten dem magdeburgischen Ge-
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sandten
in Osnabrück entsprechende Vorhaltungen machen. Schließlich sollen gesambte
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ständ selbst ein Schreiben mit allen dienlichen motiven an Hg. August richten und
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um dessen Erklärung bitten. Im Fall einer negativen

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20 Antwort ] Diese ist laut Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II dem
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Markgrafen zuzuleiten, laut Kurtrier zA, spA aber nur dann, wenn sie positiv ausfällt.
Antwort wird
die fernere not-
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turfft befundenen dingen nach darauff weiter ahn hand zu nehmmen sein.

22

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22 Kurbrandenburg ] Anfangs bringt Kurbrandenburg laut Kurtrier zA, spA, Kurbay-
35
ern
K II, spA II noch vor, es habe sich auf die Sitzung nicht praepariren können, weillen
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erst diesen morgen vor einer halben stundten zu rath angesagt worden undt von
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dieser materi nichst wißigh geweßen.
Kurbrandenburg . Haben auf die sehr nutzliche rationes der vorstimmenden
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Votanten weiter nichts mehr zu sagen. Hielten dafür,

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23–24 weiln – seye] Laut Kurtrier zA, spA führt Kurbrandenburg dazu noch aus:
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wahn die contractus under geringeren leuthen observable, so ist es ia billiger
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under diesen.
weiln es ein sache, so hohe
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fürstliche persohnen concernire und contractus principum seye, daß ent-
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weder ein oder ander vorgeschlagenes mittel alternative zu ergreiffen. Auch
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ihrer Meinung nach ist der Kaiser zu bitten, sich schriftlich an Hg. August zu
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wenden, damit sowohl daß praeteritum bezahlt alß auch der herr marggraff
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in futuro versichert sein möge, und dießes umb soviel mehr, weiln albereit
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anno 1641 derentwegen auch erinnerung beschehen

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Vgl. Bierther S. 172, 178, 252.
, aber darauff nichts
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ervolgt. Die ksl. Gesandten sollen gegenüber dem magdeburgischen Gesandten
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versichern, daß uff den fall daßienige, so versprochen worden, under weh-

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1
renden dießen tractaten nit adimplirt werde, Ihre Kayßerliche Mayestät
2
uff des herrn marggraven von Brandenburg anhalten nit underlaßen würden,
3
Seine Fürstliche Gnaden in integrum wider zu restituiren, auß ursachen,
4
daß die amnistia ohne condition sein solte und zum fall

30
4 dieselbe] der herrn catholischen meinung nach, setzt Kurbrandenburg laut Kur-
31
köln
zA I, spA I, Ib danach einschränkend hinzu.
dieselbe in ecclesi-
5
asticis uff anno 1627 gericht werden solte, ihro solche restitution

32
5 gepüre] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA, sinngemäß auch in Kurköln zA I, spA I,
33
Ib: Dem Markgrafen ist nicht allein die einkommende resolution zu berichten,
34
sondern auch dieß conclusum zuzuschreiben.
gepüre.

6
Kurmainz . Recapitulirten kürtzlich der herrn vorstimmenden vota mit
7
dem bedeuten, Ihre Churfürstliche Gnaden zu Maintz […] mögten auch
8
liebers nit sehen, dann daß des herrn marggraven zue Brandenburg Fürst-
9
licher Gnaden daßienige, so ihro gegen abtrettung des ertzstiffts Magden-
10
burg versprochen worden, zu dero unentbehrlichen alimentation unfehlbahr
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gelieffert werden mögte, welches dann von dem herrn hertzogen Augusto
12
zu Sachßen schon vorlengst hette entricht werden können, wann nur solche
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pensiones nach anleitung des Prager friedens uff die underthanen geschla-
14
gen worden wehren, allermaßen Seine Churfürstliche Gnaden ihnen gne-
15
digst ahnbevohlen, wann dieße sach alhie vorkommen solte, alles müglichst
16
befürdern zu helffen. Verglichen sich dahero mit den herrn vorstimmenden,
17
daß die Kayßerliche herrn gesanden zu ersuchen, dem Magdenburgischen
18
deputirten zue Oßnabrück derentwegen der notturfft nach zuzusprechen,
19
auch Kayßerliche Mayestät allerunderthenigst zu pitten, derentwegen ahn
20
hertzogen Augustum zue Sachßen ein bewegliches erinnerungsschreiben
21
abzulaßen

41
Reichsstände an Ks. Ferdinand III., Münster 1646 IV 12 (Druck Meiern II S. 990 f.).
, sodann wenigers nit von hier auß im nahmen sambtlicher stand
22
hochgedachte Ihre Fürstliche Gnaden nechst anführung deren in votis
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vorkommenden rationen und motiven gleichfals in schrifften zu belangen

42
Reichsstände an Hg. August von Sachsen, Münster 1646 IV 12 (Druck Meiern II S. 991
43
993).
.
24
Und damit deß herrn marggraven zu Brandenburg Fürstliche Gnaden
25
sehen mögen, daß man sich ihro bestmüglichst annehmme, so wehren sie
26
der meinung, man hette ihro solches alles in vorantwortt nachrichtlichen
27
zu communiciren

44
Reichsstände an Mgf. Christian Wilhelm von Brandenburg, Münster 1646 IV 12 (Druck
45
Meiern II S. 993 f.).
, mit der vertröstung, daß daßienige, so in antwortt ervol-
28
ge , ihro ebenmeßig unverhalten pleiben, auch, da nöthig, die fernere not-
29
turfft zu ehister erlangung ihres intents darauf vorgenohmmen werden

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29 solle] In der Vorlage danach Kanzleivermerk: deest continuatio. Laut Kurtrier
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zA, spA und Kurköln zA I, spA I Ib folgt aber nur noch: Kurmainz will die verein-
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barten Schreiben aufsetzen und sie entweder im Kolleg verlesen oder zur genaueren Einsicht-
38
nahme den andern zustellen, entschuldigt sich bei Kurbrandenburg für die verspätete Ansage.
39
Die Re- und Correlation mit dem Fürsten- und Städterat ergibt Einigkeit mit dem kur-
40
fürstlichen Conclusum.
solle.

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