Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker

27
Domini Caesareani zeigten ahn, waßmasßen von Ihrer Kayserlichen
28
Mayestät sie nit allein dero vorhabende Kayserliche responsion

37
Ksl. Responsion auf die schwedische Hauptproposition vom 11. Juni 1645, diktiert am 27. Sep-
38
tember 1645 (Druck Meiern I S. 618 –632, 623–628, lateinisch, deutsch), auf die französische
39
Hauptproposition vom 11. Juni 1645 (Druck ebd. S. 628–632, lateinisch).
undt
29
antwort auf die Frantzös- und Schwedische friedenspropositiones, sondern

[p. 264] [scan. 388]


1
auch gemessenen allergnädigsten bevelch

38
Ferdinand III. an ksl. Gesandte in Münster und Osnabrück, St. Pölten 1645 VIII 23 (Kopie in
39
RK FrA 92/VI a fol. 525–531’).
empfangen, daß solche Kayser-
2
liche antwort denen alhier undt zu Osnabruck versambleten der stände
3
gesanden ad deliberandum zustellen, zuvorders aber mit denn Churmaintz-,
4

31
4 -cölln- undt -bayerischen] Fehlt in DVolmar.
-cölln- undt -bayerischen herrn legatis darauß vertrewliche communication
5
pflegen solten

40
Die ksl. Gesandten hatten indes mit Reskript vom 23. August 1645 nur Weisung erhalten, über
41
die Eröffnung der ksl. Responsion mit den kurmainzischen Gesandten zu beraten und auch die
42
Spanier sogleich ins Vertrauen zu ziehen, weil durch die Präkonsultationen mit dem Kurfürstenrat
43
Fürsten und Stände verärgert würden ( RK FrA 92/VI a fol. 529–529’).
.

6

32
6–17 Nun – würden] Laut DVolmar nur allgemein auf die Mitteilungen des Reichsvize-
33
kanzlers
an die ksl. Gesandten in Münster hingewiesen.
Nun hetten Ihre Mayestät dero reichsvicecantzlarn herrn graff Kurtzen
7
mit gedachter ihrer vorhabenden antwort undt replic zu Ihrer Churfürst-
8
lichen Durchlaucht in Bayern, umb ihre gemüethsmeinung darüber zu
9
vernehmen, abgeordnet, solche replic auch dero negstgesesßenen beeden
10
herrn churfürsten Maintz undt Sachsen communicando

34
10 zugefertiget] Laut Kurköln spA I, Ia, zA I, Kurbayern K I, spA I erwähnen die
35
ksl. Gesandten hiernach noch, daß die Responsion in Punkte aufgeteilt ist und unterschied-
36
liche gradus dabey gemacht, damit die stände bey denen darüber haltende confe-
37
rentien desto besser sich darein richten kondten.
zugefertiget. Kurz
11
hat am 31. August die erinnerungen des Kurfürsten von Bayern bey solcher
12
Kayserlichen replica dem Kaiser durch aigene staffeten überschickt und auch
13
ihnen Kayserlichen gesanden davon communication gethan mit begehren,
14
daß sie mit ihrer vorhabenden publication mehrgedachter Kayserlicher
15
replic bis zu Ihrer Mayestät ehistens erwartenden resolution über besagte
16
Churbayerische errinnerungen undt correcturn einhalten wolten, der hoff-
17
nung, Ihre Mayestät sothane correcturn allergnädigst adplacitiren würden.
18
Wann derowegen sie solcher Kayserlicher erklärung noch vor ausgang
19
dieser wochen oder längstens bey der negstkünfftigen dienstag erwartendt,
20
alß seyen gemeint, vorangeregter communication undt publication bis den
21
19ten oder 20. huius einen ahnstandt zu geben.

22
Hetten aber inmittels gedachter churfürstlicher gesanden meinung 1º quoad
23
modum communicandi et publicandi und 2º quoad aliquas materias dictae
24
Caesareae responsionis vernehmmen wollen.

25
Ad 1 um quoad modum communicandi et publicandi würden Ihre Kayser-
26
liche Mayestät keine difficultet machen, sondern geschehen lasßen können,
27
daß solche publicatio entweders in uno loco gesambter stende gesand-
28
schafften oder alhier denen diesorths versambleten undt zu Osnabrugk
29
denen daeselbst ahnwesenden statuum legatis undt also entweders coniunc-
30
tim in uno loco aut divisim in diversis locis beschehen möge, wie dann Ihre

[p. 265] [scan. 389]


1
Mayestät ihnen zu dem endt drey verschiedene credentiales ertheilt,

36
1–5 dern – seyen] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia, Kurbayern K I, spA I,
37
DVolmar.
dern
2
die ersten ahn die gesambte der chur-, fursten unndt ständte gesandten, der
3
andern beeden aber eins auff die zue Oßnabrügg anwesende der ständte
4
gesandtschafften unndt das zweite auff die hießige chur-, fursten- unnd
5
ständtelegationes gerichtet seyen. Ahn waß vor ohrte nuhn solche publi-
6
cation zue beschehen, wehren sie Kayserliche gesandten indifferent,

38
6–15 hielten – vorgeschlagen] Fehlt in DVolmar.
hielten
7
jedoch dafür, weylln die chur- unnd fürstliche allhier bereits eventualiter
8
auff die abtheylung der reichsräthe in sich ahn beede ohrte einen schluß
9
gemacht, eß werde nach anlaitung solchen eventualschlusses mehrgedachte
10
publication ahn beeden ohrten beschehen müßen; dannenhero sie Keyser-
11
liche gesandten sich mit ihren herrn collegis auff dießen modum undt daß
12
solche publication ahn beeden ohrten uno eodemque die beschehen solle,
13
in eventum schon verglichen. Mehrwohlgedachter herr reichsvicecantzler
14
hette zwahr zue dießer publication Ihrer Churfurstlichen Durchlaucht inn
15
Bayern einen reichstag nacher Wahrendorff vorgeschlagen, seye aber von
16
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht allß eine sache, so bey denen cronen
17
unnd protestirenden nit zu erheben, improbirt unnd von ihro dafurge-
18
halten worden, daß mann entweders bey deme churfurstlichen vormahls zu
19
Lengerich circa modum consultandi gemachten concluso bestehen oder
20
beede daß churfurstliche unndt stättische collegia alhier unnd das furstliche
21
zue Oßnabrügg sein

39
21 solte] In Kurköln spA I, Ia, zA I, Kurbayern K I, spA I zusätzlich: Über die
40
Möglichkeit eines Reichstags wurde ihnen vom Kaiser, dem sie, was des modi consultandi
41
halber nach und nach und noch erst neulich vorkommen, jedesmahls umständlich
42
referirt, immediate nichts rescribirt.
solte.

22
Betreffend 2º materiam ipsam anfangs besagter Keyserlicher replic, befünden
23
sie die Churbayerische dabey beschehene correcturn allso bewandt, daß
24
ihres ermessens Ihre Keyserliche Mayestät bey denselben kein sonder-
25
bahres bedencken haben wurdten. Allein hetten sie wahrgenommen, daß
26
Ihre Churfurstliche Durchlaucht solcher Keyserlicher replicae ein armisti-
27
tium beyrucken laßen; nun seye bekandt, waßgestalt die Frantzöß- unnd
28
Schwedische plenipotentiarii von einigem armistitio niemahls hören wollen
29
(sie herrn Keyserliche thaten bey dießem passu circumstantialiter auß-
30
fuhren, welchergestalt unnd wie offt die Frantzösische plenipotentiarii das
31
ihnen sowohln von den herrn mediatoribus allß andern vorgeschlagene
32
armistitium außgeschlagen),

43
32–35 dannenhero – sein] Abweichend in Kurköln spA I, Ia, Kurbayern K I,
44
spA I: Haben von Kurz verstanden, daß Ihre Mayestät darauf gantz keine reflexion
45
mehr machen.
dannenhero Ihre Keyserliche Mayestät dafür-
33
gehalten, daß man sich bey solcher bewandtnuß zue einigem armistitio
34
keine hoffnung machen könte. Sie thäten die vorsorg tragen, eß werden
35
Ihre Mayestät noch in denselben gedancken begrieffen sein unnd es für

[p. 266] [scan. 390]


1
disreputirlich achten, daß man gedachtes armistitium in ipsis responsionibus
2

30
2/3–3 gleichsamb – pitten] Die gleiche Formulierung in DVolmar.
auff der außwertigen cronen propositiones begehren unnd darumb gleich-
3
samb mit gebogenen kniehen pitten solte. Wann die außwertige cronen ihre
4
gedancken auff die prolongation der tractaten gestelt, so könten sowohln
5
under dem vorschlag solches armistitii allß dem armistitio selbsten so viell
6
incidentes quaestiones herfürsuchen, daß die friedenshandtlungen einen
7
allß den andern wegh pro ipsorum libitu prolongiren könten. Deme vor-
8
zukommen, so errinnerten sich, daß die herrn mediatores bey außantwor-
9
tung der Frantzösischen proposition sowohln ihnen Keyserlichen alß den
10
Frantzößischen unndt Hispanischen plenipotentiariis ein armistitium vor-
11
geschlagen, hernachmahlß aber ihnen Keyserlichen, daß die Frantzosen
12
sich zu einigen armistitio nit verstehen wolten, angezeigt; darauff dan die
13
Keyserliche, daß solches ungehrn vernehmen thätten unndt ahn ihren orth
14
uber den punctus armistitii zu gnügen instruirt seyn, replicirt. Wolten also
15
diesen nach sie Keyserliche den churfürstlichen zu weittern nachdencken
16
stellen, ob nit bedeuthen herrn mediatoribus bey uberreichung der Keyser-
17
lichen replic auff die Frantzosische proposition zugemuhtet werden köntte,
18

31
18 daß – wolten] Zusätzlich in DVolmar: Dabei sollen die Mediatoren scheinbar
32
von sich aus, ohne die ksl. Gesandten zu nennen, anfragen.
daß sie bey den Frantzosen vom armistitio aber

33
18 anregung] Für verschrieben anreyung der Vorlage aus der reinschriftlichen Parallelüber-
34
lieferung
von Kurmainz eingesetzt.
anregung thuen wolten;
19
ihres dafurhaltens würdte sich solches mit besserer reputation practiciren
20
lasen.

21
Sonsten thäte incidenter dieses beyfallen, daß ein Würtenbergischer praelat

43
Sehr wahrscheinlich P. Adamus Adami OSB ( 1610–1663), Abt von Murrbardt, 1652 Weih-
44
bischof
von Hildesheim, gemeint; er vertrat die schwäbischen Reichsprälaten und die Fürstabtei
45
Corvey ( Volk S. 91, 93, 88ff., Materialien S. 244–250, Bierther S. 132f., A. Bert-
46
ram
III S. 80–82, Gauchat IV S. 203).

22
sie Keyserliche gesandten umb der Wurtenbergischen closter in der Keyser-
23
lichen replica zu gedencken gepetten,

35
23–27 mit – anbefohlen] Fehlt in DVolmar; statt 23–25 daß – ahnerpotten] in Kur-
36
köln
spA I, Ia, zA I, Kurbayern K I, spA I: Der Nuntius selbst hat den Prälaten
37
ermutigt, in der Sache vorstellig zu werden, und seine sowie die Hilfe des Venezianers bei
38
den Franzosen für den Fall zugesagt, daß die Restitution der Klöster in die ksl. Responsion
39
aufgenommen wird.
mit vermelten, daß sowohl die Frant-
24
zosen selbsten als der herr nuncius sich eo casu zu guetter cooperation
25
ahnerpotten, es hetten auch beede Ihre Churfürstliche Gnaden unndt
26
Durchlaucht zue Meeintz unndt Collen ihren gesandten, daß sich solcher
27
clöster annehmen solten, gnädigst ahnbefohlen. Sie Keyserliche gesandten
28
hetten gedachten praelaten dahin in andtworth beschieden, daß ahn ihren
29
orth ermelter clöster in der Keyserlichen replica nit gedenckhen,

40
266, 29–267, 2 sondern – köntte] Fehlt in DVolmar; statt dessen in Kurköln zA I, spA I,
41
Ia, Kurbayern K I, spA I: Die Responsion geht nämlich nur auf die in den königlichen
42
Propositionen erhobenen Forderungen ein.
sondern

[p. 267] [scan. 391]


1
dern nothurfft hernechst in der ständte guthachten beobachtet werden
2
köntte. Wolten dahero der churfurstlichen gesanten gedanckhen verneh-
3
men, ob bedeute clöstersache sothaner Keyserlicher replicae anzuhencken
4
sey oder

36
4 nit] Zusätzlich in Kurbayern K I, spA I, Kurköln zA I, spA I, Ia: und bei welchem
37
passu.
nit.

5

38
267, 5–271, 21 Darauff – erheben] Fehlt in DVolmar.
Darauff haben sich die churfurstliche herrn gesandten in ein absonder-
6
liches zimmer begeben.

7
Kurmainz . Thäte der Keyserlichen gesanten vortrag summariter recapi-
8
tuliren unndt solche folgenß zur umbfrag stellen.

9
Kurköln . Begrüßt die Replik, dankt dem Kaiser vor dehro zu diesen dreyen
10
catholischen herrn churfürsten tragendte guete confidentz, […] befündte
11
diesen nach fünfferley puncta zu considerirn; unndt zwahr erstlich quoad
12
formam publicandi vel communicandi replicae Caesareae:

13
1º sey ex parte Churcollen quoad ipsum diem, ob nemlich die publicatio
14
den 19. oder 20., wie auch daß die publicatio ahn beeden orthen Munster
15
undt Oßnaprückh uno eodemque die beschehen solte, nichtß zu erinnern.
16
Jedoch würdte pro

17
2º diese forma unndt der modus publicandi von dehme dependiren, ob
18
auch die zu Oßnabrückh ahnwehsende der ständt gesandten den alhier in
19
beeden chur- unndt furstlichen collegiis gemachten schlüß mit approbiren
20
oder nit, dannenhero herr Volmari, alß welcher allererst am negst ver-
21
wichenen sontag

41
10. September 1645.
widerumb von gedachten Oßnapruckh alhier ankhomen,
22
umb dessen communication zu ersuchen wehre. Daß sonsten sothane com-
23
munication vermittelß uberreichung dern Kayserlichen credentialien be-
24
schehen möge, seye umb soviel nöttiger, weiln man bey solcher vorha-
25
bendten Kayserlichen communication in allwegen soviel möglich bey dem
26
alten modo verpleiben müste.

27
[…] Vorgeschlagenen reichstag nacher Wahrendorff werden weder die
28
cronen noch protestirendten eingehen, dahero solches nuhr zu prolongation
29
der tractaten dienen würde.

30
3º. Quoad materiam ipsam würdte zu consideriren sein,

39
30–32 ob – commoniciren] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ia, Kurbayern
40
K I, spA I: Haben diesbezüglich die Absicht der ksl. Gesandten nicht klar verstanden.
ob die Kayserliche
31
replica den ständten auff einmahl gantz oder nit vielmehr nuhr per partes
32
ad deliberandum zu commoniciren [sic], damit also nit allein singulae
33
partes maturius deliberirt, sondern auch die sonsten besorgendte communi-
34
cation solcher Kayserlicher replic, welche bey dern erfolgendten publi-
35
cation in toto die Schwedische undt Frantzöschische plenipotentiarii gleich

[p. 268] [scan. 392]


1
erlangen undt darauß Ihrer Kayserlichen Mayestät intention gantz pene-
2
triern würdten, verhütet werden könte; wolte sich jedoch mit den herrn
3
nachstimmendten conformiren.

4
4º. Würdte nöttig sein, daß in nahmen Ihrer Kayserlichen Mayestät dern
5
herrn commissarii bey eröffnung der Kayserlichen replic ratione silentii guete
6
errinnerung tähten, damit in singulis collegiis wie im kurfürstlichen deßwegen
7
ein rechter modus ergriffen würdte, dan dadurch der sache nit genug
8
geholffen werde, daß die fürsten in ihrem jüngsten concluso sich ad silen-
9
tium nuhr per generalia erpietig gemacht hetten.

10
5º ratione armistitii seye bekhant, waßgestalt nach ankünfft ihr der Chur-
11
collnischen, auch hernachmahlß der herrn Churbayerischen, sowohln bey
12
den mediatoribus alß den Frantzoßen selbsten ein armistitium zu under-
13
schiedlichen mahlen vorgeschlagen undt von gedachten mediatorn eif-
14
ferigst getrieben worden. Ihr der Frantzoßen antwortt seye dahrauff an-
15
fänglich gewehßen, daß sich mit ihren aliirten dahrauß underreden müsten,
16
folgents, daß keine crohn daß armistitium thünlich zum frieden hielte,
17
cum additione, daß es nuhr inventiones der Spanischen seyen, welche
18
dadurch zeitt zu gewinnen undt sich durante armistitio in bessere postur
19
zu setzen gedächten. Es hetten auch die herrn mediatores sowohln den
20
herrn Kayserlichen alß ihme dem herrn fürsten zu Osnaprug folgents
21
angedeutet, daß sie, des armistitii weiterß zu gedenckhen, ein disreputir-
22
liches ding hielten, also daß dahmahlen weder Churcollen noch -bayern
23
von diesem werckh etwas weiters zu moviren vor thünlich erachtet, son-
24
dern dasselbe allein durch die herrn mediatores occasionaliter treiben zu
25
lassen ermessen, maßen dahrauff sie Churcöllische bey dem herrn nuncio
26
deßwegen erinnerung gethan, aber die antworth bekhomen hetten, daß er
27
herr nuncius dießfalß alle weitere negotiation bey den Frantzoßen solang,
28
biß die Kayserliche replica auff ihre proposition heraußkhöme, vor un-
29
fruchtbar halten müste; wan solche eingelangt, könte ers mit mehren
30
bestandt urgiren, mit welchem sich dan dahmalß Chürcöllns Durchlaucht
31
conformirt. Hielten dahero Seine Fürstliche Gnaden dafür, daß man in der
32
Keyserlichen responsion allein auff die in der crohnen propositionibus
33
endthaltene puncten zu antwortten, deß armistitii aber nit zu gedenckhen,
34
sondern dasselbe den mediatoribus bey übergebung solcher Kayserlicher
35
responsion, auff maaß die herrn erinnert, ahn die handt zu geben hette.

36
Betreffendt schlißlich die Würtenbergische clöster, hette man ex parte
37
Churcöllen sowohln anno 1636 undt 1641 alß andern reichsconventibus,
38
bey welchen von dieser sach geredt worden, alzeitt dafürgehalten, daß
39
solche clöster pillig in dem standt, wie sich dahmahln befundten undt
40
noch befinden täthen, pleiben solten; bey welcher mainung Seine Fürst-
41
liche Gnaden dan desto mehr zu bestehen hetten, weiln Churcollens
42
Durchlaucht solches nachmahln zu beobachten außtrückhlich anbefohlen,
43
derowegen dafürhielten, daß solcher Würtenbergischer stiefft und clöster
44
sache vor diesmahl zu beobachten seye. Wo aber und wie solches zu be-

[p. 269] [scan. 393]


1
schehen, da wolten erstlich der communication offtbedeuter Kayserlicher
2
replic erwarten und demnach, bey welchem passu zu addiren, sich er-
3
klähren. Unnd seye hierbey nit allein solche Würtenbergische clöstersache,
4
sondern auch viele andern der catholischen gravamina und specialia fun-
5
damenta, welche sich vieleicht per generales regulas nit würden resolviren
6
laßen, sondern suo loco et tempore beobachtet werden müsten, zu con-
7
sideriren.

8
Kurbayern . […] Die ksl. Erklärung auf den Bericht des Grafen Kurz von
9
seinen Münchner Verhandlungen ist abzuwarten.

37
9–13 Sehen – consideriren] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia, Kurbayern
38
K I, spA I.
Sehen
bey der Kayserlichen
10
herrn abgesanten ietzbeschehen proposition, inmaaßen daß Churmäintzi-
11
sche directorium die abtheilung gemacht, zwehn hauptpuncta, nemblich
12
1º modus publicandi, 2º materia ipsa dern vorhabenden Kayserlichen
13
replic zu consideriren.

14
Quoad modum wünscht der Kurfürst von Bayern, inmaßen die herrn Kayser-
15
liche erwehnet, es bei dem Lengericher Conclusum zu belassen oder Kurfürsten-
16
und
Städterat hierher, den Fürstenrat nach Osnabrück zu legen. Hat dem Kur-
17
fürsten
von der per maiora beschlossenen division der reichsräthe in sich
18
berichtet und erwartet dahero weitern befelch. Tali autem stante concluso
19
seye

20
2º nothwendig, auch dem praeliminarschluß gemäß, daß die Keyserliche
21
replic auff der crohnen propositiones ahn beeden orthen undt eodem die
22
beschehe. Es würdte aber seineß dafurhaltens die Keyserliche erklahrung
23
auff deß herrn reichßvicecantzlers eingeschickte relation schwehrlich zwi-
24
schen hier undt den dienstagen einlangen können

39
Die ksl. Responsion mit den Randvermerken des Kurfürsten von Bayern und den ksl. Beschlüssen
40
zu den Randvermerken gedruckt bei Gärtner V S. 678–694.
.

25
3º. Meint mit Wartenberg, daß Volmar nach dem Beschluß der Osnabrücker
26
Stände über den Beratungsmodus zu fragen ist. Thäte sich auch pro

27
4º in dehme conformiren, daß bey erfolgendten publication besagter replic
28
zugleich die Keyserliche credentialien uberreicht werden mögten.

29
5. Der Vorschlag eines Reichstags läßt sich nit practiciren und wirkt nur ver-
30
zögernd
. Quoad materia seye ihme auch nachricht zukohmen, welchergestalt
31
mit Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht sich mehrwohlernanter herr reichß-
32
vicecantzler verglichen, köntte sich also quoad armistitium keineß andern
33
vernehmen laßen, alß waß solcher vergleich unndt Seiner Churfürstlichen
34
Durchlaucht dahrüber eingelangter befelch außweißen thatte. Ohne seye
35
eß zwahr nit, daß bey der außwertiger crohnen plenipotentiarien super
36
armistitium mehrmahlß sine fructu negotiirt wörden, er wolte aber gleich-

[p. 270] [scan. 394]


1
wohl dafurhalten,

27
1–2 daß – könte]. Zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ia, Kurbayern K I, spA I:
28
Dies wird dem Kaiser bey den reichsständen sowohl alß andern zu gutem glimpf und
29
ruhm gereichen.
daß Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht dißfalß gedhane
2
erinnerung im proiect der Keyserlichen replic verpleiben könte.

3
Soviel schließlich die Wurtenbergische clöster betriefft, wehre zwahr dehro
4
conservation zu wunschen, Ihre Churfürstliche Durchlaucht würdten dar-
5
zue auch gern cooperiren. Hielte aber dafür, weyl in der Keyserlichen
6
replic die von den Schwedischen proponirte restitution in anno 1618 in
7
annum 1630 restringiert, es seye solche clostersach dadurch genugsamb
8
verwahrt

38
Die seit 1535 reformierten Klöster waren erst aufgrund des Restitutionsediktes von 1629 (darüber
39
Urban S. 181ff.) rekatholisiert worden, sie fielen also unter die Generalamnestie von 1641,
40
wonach für die geistlichen Güter der Stichtag 12. November 1627 galt; von der katholischen Resti-
41
tution waren in Württemberg 17 Klöster und 5 Kollegiatstifte betroffen worden ( Dickmann
42
S. 31f., H. Günter, Restitutionsedikt S. 133ff., 2ff., 183–127, Ritter I S. 77, 202, III
43
S. 373, 429f.). Vgl. zur Lage und zu den verfassungsrechtlichen Verhältnissen der württember-
44
gischen Klöster Naendrup-Reimann S. 157, Sattler II S. 248–281, Schreiner S. 196–245.
, giengen ihnen dahbey auch zu gemüth, daß, wan man in solcher
9
Keyserlichen replic dieser Würtenbergischen clöster in specie gedenckhen
10
wolte, man dörffte dadurch andere stifft undt clöster excludiren, cum unius
11
inclusio sit alterius

30
11 exclusio] Laut Kurköln zA I, spA I, Ia, Kurbayern K I, spA I weiter ausgeführt:
31
Falls man aber im weiteren Verlauf der Verhandlungen hinsichtlich der Restitution die
32
Termine 1620 oder 1618 in Betracht ziehen muß, können diese und andere sachen vorge-
33
bracht werden.
exclusio.

12
Kurmainz . Thätte gegenwertige conferentz nachmahl in zwey membra,
13
nemlich informalia et materialia, abtheilen undt sich mit den herrn vor-
14
stimmendten 1º wegen der erinnerten danckhsagungen, 2º quoad publi-
15
cationem der Keyserliche replic […] eodem die ahn beeden orthen mit
16
uberreichung der Keyserlichen credentialien unndt observirung anderer
17
gewohnlichen solemnitäten, 3º in specie mit dern herrn Churcollischen voto
18
quoad armistitium

34
18 et – vergleichen] In Kurköln zA I, spA I, Ia ist bereits hier der in der kur-
35
fürstlichen
Gesamtantwort 272, 34–273, 16 da – nachzusehen] wiedergegebene Passus ent-
36
halten
und somit als kurmainzischer Beitrag zu diesem Punkt zu erkennen. Kurbayern
37
K I, spA I bricht kurz nach Beginn des kurmainzischen Votums ab.
et 4º in dern Wurtenbergischen clöstersache vergleichen,
19
auch dabey vor guet ansehen, daß man vom herrn Volmar die in gedachtem
20
Churcöllnischen voto errinnerte information zu begehren, hingegen aber in
21
der vorhabenden antwordt ahn die herrn Keyserliche 1º des reichstags
22
allß einer ohnedas verlohrnen sach, wie auch 2º des silentii, allß welcheß
23
die herrn Keyserliche bey eröffnung der Keyserlichen replic schwehr-
24
lich errinnern würdten, sondern in ipsis collegiis a directoribus proponirt
25
werden müste, sodann 3º die im Churcöllnischen voto rathsamb erachtete
26
abtheylung der Keyserlichen replic in gewisse partes, allß zue welcher, wie

[p. 271] [scan. 395]


1
man eußerlichen vernehme, die herrn Keyserliche sich nicht verstehen
2
würdten, auch ohnedaß eine so bewandte sach seye, welche a mero arbitrio
3
Ihrer Keyserlichen Mayestät unnd dero herrn gesandten dependirte, mit
4
stillschweigen zue praeteriren sein mögte; wie dan bey einem unnd andern
5
verschiedene rationes anfuhren unnd ob dabey etwaß zu errinnern umbfrag
6

29
6 thäte] Laut Kurköln zA I, spA I, Ia bringt Kurmainz außerdem noch den Wunsch
30
zum Ausdruck, daß die Responsion überhaupt den kurfürstlichen Gesandten hätte mitgeteilt
31
werden sollen, und regt an, dies jetzt von den ksl. Gesandten zu verlangen.
thäte.

7
Kurköln . Daß Seine Furstliche Gnaden wegen abtheylung der replic in
8
partes erinnerung gethan, seye nur zue verhüetung besorgter propalisation
9
der gantzen Keyserlichen replic

32
9 beschehen] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ia: Kurköln befürchtet, daß sonst wie
33
beim Lengericher Conclusum die Responsion im Druck verbreitet wird, ehe die reichsstän-
34
dischen Beschlüsse darüber vorliegen.
beschehen, hetten sonsten nichts zu errin-
10
nern.

11
Kurbayern . Hette nichts zu errinnern, sondern hielten auch dafür, weyln die
12
Keyserliche replic allso eingerichtet, daß sich weder die außwertige cronen
13
noch die protestirende ständte daruber mit fuegen zue beschweren, daß
14
solche den ständten integraliter ad deliberandum ubergeben unnd dadurch
15
allerhand wiederwillen bey gedachten protestirenden verhuetet werden
16
könte; unnd seye im ubrigen dasjenige, waß die herrn Keyserliche circa
17
armistitium errinnert, etwas vorzeitig, man hette vorhero der Keyserlichen
18
resolution zue

35
18 erwartten] Laut Kurköln spA I, Ia, zA I führt Kurbayern weiter aus, daß, wann aber
36
die Kayserliche resolution erfolgt, alsdann sich zeigen werde, ob diese oder jene
37
meynung per maiora praevaliren werde.
erwartten.

19
Kurköln thäte sich damit conformiren.

20
Darauff thaten die churfurstliche herrn gesandten sich wiederumb zu den
21
herrn Keyserlichen in ihr gemach erheben.

22
Kurmainz . […] Danken dem Kaiser für die nun erneut bewiesene hochstrühmbliche
23
vätterliche sorgfalt

38
Diese Wendung (nur im kurmainzischen Protokoll) ist dem Schreiben des Kaisers an seine Gesand-
39
ten vom 23. August 1645 wörtlich entnommen ( RK FrA 92/VI a fol. 526).
zur befurderung der friedenstractaten und continuirendes
24
allergnädigste guete vertrawen zu ihren Kurfürsten. Wollen die beschehene ver-
25
trewliche communication der ksl. Kommissare ihren Kurfürsten der gepür
26
nach rühmen.

27
Betreffendt 1. die Weitergabe der Replik, befünden, daß die Kayserliche herrn
28
gesanden der sachen albereits reiflich undt wohl nachgedacht. Undt seyen

[p. 272] [scan. 396]


1
mit dennselben die herrn churfürstliche per maiora in deme einig, weilen
2
der iüngst gemachte eventualschlues auf die zertheilung der collegien in
3
sich ahn beede orthe gefallen, daß dahero sine offensione der cronen und
4
protestantium statuum besagte Kayserliche replic nit wohl anderster alß
5
ahn beeden orthen Münster und Osnabrugk, undt zwar uno eodemque die
6
vermittels überraichung der Kayserlichen credentialien und anderer bey
7
offentlichen reichsconventibus hergeprachten solennitatibus der chur-,
8
fürsten und stende gesanden zu berathschlagen eröffnet, gleichwohlen vor-
9
hero Ihrer Kayserlichen Mayestät allergnädigste erklärung über die von
10
Churbayerns Durchlaucht dabey beschehene additiones und errinnerungen
11
erwartet undt demnegst gegen den 19ten oder 20ten huius, da anderster
12
solche Kayserliche resolution inmittels einlangen würdte, zu angeregter
13
würcklicher eröffnung geschritten werden könte.

14
Soviel dann diesem nach undt pro 2º ipsam materiam yetztbesagter Kayser-
15
licher replic undt in specie daß von Churbayerns Durchlaucht annectirte
16
armistium belangt,

38
16–32 da – wolte] Statt dessen in Kurköln zA I, spA I, Ia: Es ist zu bedencken,
39
ob nit ein nachmaliger versuch entweder immediate in vorgemelter Kayßerlicher
40
replic oder durch die herrn mediatores zu thuen. Dabey gienge den anwesenden
41
churfurstlichen gesandten zu gemuth, daß Ihrer Mayestät vollige erklährung an-
42
noch erwarttet werde, vor deren einlangung unzeittig scheinen wolle, deßwegen
43
etwas schließlich zu resolvirn; demenegst werde mit bestand, was dißfals zu thuen,
44
bedacht werden können. DVolmar entspricht der Vorlage.
da könten die churfürstliche herrn gesanden (alß welche
17
sich errinnerten, wie offt undt vielmahl die auswertige cronen daß bey
18
ihnen negotiirte armistitium außgeschlagen) ebenfals per maiora mit undt
19
beneben denn Kayserlichen herrn commissariis keinergestalt fürstendig
20
erachten, daß deswegen ichtwas in vorhabender Kayserlicher responsion
21
gedacht werde, zumahlen man in der auswertiger cronen propositionen dar-
22
zu weder materiam noch andern ahnlaß finden undt dahero ohne Ihrer
23
Kayserlichen Mayestät undt des heyligen reichs merckliche disreputation
24
undt bezaigung desßen unvermögenheit, zu geschweigen anderer incon-
25
venientien mehr, dergleichen armistitium in die Kayserliche replicam mit
26
einrücken könte. Yedoch stünde diesfals Ihrer Kayserlichen Mayestät
27
erklärung zu erwartten und demnegst dahien, dafern in derselben des
28
armistitii nit gedacht würdte, ob man bey denn herrn mediatoribus bey
29
künfftiger uberraichung vielbesagter Kayserlicher replicae, da es anderster
30
alßdann annoch vor nutzlich erachtet werden solte, deswegen einen
31
anwurff auf die von denn herrn Kayserlichen vorgeschlagene maaß undt
32
weis thun wolte.

33
Was dann weiters die Würtenbergische stifft, clöster undt praelaturen betrifft,
34
da seyen zuvorders die anwesende churfürstliche herrn gesanden dieselbe
35
bester müglichkeit nach manuteniren zu helffen geneigt, auch in specie sie
36
Churmaintz- undt -cöllnische […] dahien instruirt. Undt obschon eines-
37
theils darfürgehalten worden, weilen die von Franckreich und Schweden

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1
proponirte restitution in annum 1618 in dem proiecto der Kayserlichen
2
replic auf daß jahr 1630 restringiret, daß dardurch denen Würtenbergischen
3
geistlichen undt ordenßpersohnen (alß welche anno 1630 albereits solche
4
stifft undt clöster in possessione gehabt) ihr ius zu genügen beobachtet,
5
hiengegen aber zu befahren seye, daß, wann man deren in der Kayserlichen
6
antwort gedencken würdte, es dörffte per illam inclusionem horum mona-
7
steriorum andere stifft undt clöster eiusdem conditionis excludirt undt auß-
8
geschlosßen werden, so hette man doch

37
8 anderntheils] Statt dessen in Kurköln zA I, spA I, Ia anderntheilß et quidem
38
per maiora.
anderntheils wahrgenohmmen, daß
9
die Kayserliche replica sich quoad hunc restitutionis punctum auf die in
10
anno 1641 geschlosßene amnistiam bewerffen thete, in solcher amnistia
11
aber einiger dieser stifft undt clöster reservation nit befunden würdte,
12

39
12–14 alß – könte] Laut DVolmar ziehen die kurfürstlichen Gesandten umgekehrt aus
40
den vorangegangenen Erwägungen den Schluß, die Württemberger Klöster in der Responsion
41
nicht zu erwähnen.
alß wolten die churfürstlichen räthe undt gesanden unmasgeblich vor guet
13
ansehen, daß wegen sothaner stifft, clöster undt praelaturn der Kayserlichen
14
replic einige salutaris clausula eingerückt werden könte; wie sie dann
15
erpietig, bey ervolgenden schrifftlichen communication sothaner replicae
16
(darumb sie dann gepürlich gepetten haben wolten) nachzusehen, in quo
17
passu sothane clausula einzurücken sein

42
17 mögte] Ende DVolmar.
mögte.

18
Sonsten theten sie sich absonderlich deß Kayserlichen mittabgesanden
19
herrn Volmars glücklichen wiederkunfft von Oßnabrugk erfrewen undt
20
dennselben umb communication pitten, ob undt wesßen sich die fürst-
21
liche undt stättische zu yetztgedachtem Osnabrugk super modo consultandi
22
undt deme alhier iüngst darüber gemachten schlues resolvirt haben mög-
23
ten.

24
Herrn Kayserliche thaten diese der herrn churfürstlichen antwort kürtzlich
25
recapituliren undt 1º quoad modum publicandi vel communicandi replicam
26
Caesaream, wie auch 2º quoad ipsam materiam in puncto armistitii acquies-
27
ciren undt dabey weiters nichts errinnern, bey der Würtenbergischen clöster-
28
sach aber sich zwar in nahmen Ihr Kayserlichen Mayestät zu aller gueten
29
cooperation erpietig machen, yedoch darfürhalten, daß dieser clöster in
30
der Kayserlichen replica ohne merckliche offension der protestirenden nit
31
gedacht werden könte, sondern zu befahren stünde, es dörfften dardurch
32
gedachte protestirende gleich in ipso limine vor denn kopff gestosßen
33
werden.

43
33–36 Erwehnten – verstünde] Abweichend Kurköln zA I, spA I, Ia: Denn den
44
Protestanten ist nicht unbekandt, daß die geistliche anno 1630 in possessione gewe-
45
sen.
Erwehnten dabey, das solchen stifft undt clöster durch die in der
34
Kayserlichen replica befindliche restitution in annum 1630 nichts geholffen
35
seye, zumahlen solches sich allein auf die temporalia, nit aber auf die spiri-
36
tualia noch diese clöster verstünde.

[p. 274] [scan. 398]


1
Vermeinten sonsten, es könte dieser clöstersache bey dem puncto grava-
2
minum beobachtet werden,

27
2–5 wolten – ansehen] Laut Kurköln zA I, spA I, Ia behält Volmar den kurfürst-
28
lichen
Gesandten die spätere Entscheidung nicht vor und bemerkt zur communication der
29
replicschrifften ferner, daß die auff der Schwedischen proposition den Kayßerlichen
30
gesandten zu Oßnabrück pro copia facienda hinderlaßen, wolten aber die erklährung
31
auff die Frantzößische proposition gern communiciren; eß avisire sonsten der herr
32
graff Kurtz, daß von Churbayeren bereits alles den ihrigen zugestellet.
wolten gleichwohlen erwartten, was die chur-
3
fürstliche herrn abgesanden bey ersehung der Kayserlichen replic (zu deren
4
communication sich denn zugleich erpietig machen theten) diesfals ferners
5
mögten vor guet ansehen.

6
Im übrigen seye er herr Volmar albereits ahm vergangenen sontag von
7
Osnabrugk abgeräist, und hetten sich die fürstliche undt stättische dar-
8
selbst, soviel ihme wisßend, damahlen super modo consultandi noch keines
9
gewisßen verglichen gehabt;

33
9–10 vermeinte – folgen] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ia, wonach Volmar aber
34
noch weiter ausführt: Soviell woll hab er äußerlich vermerckt, alß wan die andere mit
35
dem Braunschweigischen, daß er sich dieseß wercks ohne gehabte commission
36
undernohmen und die richtigmachung bey den ubrigen zugesagt, nit am besten
37
zufrieden. Vermutlich wird aber Osnabrück dem jetzt angenommenen Beratungsverfahren
38
zustimmen.
vermeinte, es werde deren resolution bis negst-
10
kommenden freytag

39
15. September 1645.
folgen.

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