Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker

26
Kurmainz . Es bliebe den churfürstlichen herrn abgesanden unverhalten,
27
wasgestalt man gesterigen tags zu den re- undt correlationen zu gelangen
28

38
28 gehabt] Zusätzlich in Kurbayern K I, spA I: bevorab weil die maiora sowoll
39
im chur- alß fürstenrath gleich gefallen. Hier wie in Kurköln zA I, Rs, spA I,
40
Ia, zA Extrakt die kurmainzische Proposition knapper wiedergegeben.
verhofft gehabt; es hette aber daß Österreichische directorium sich mit deme
29
entschuldiget, daß der vorgesterigen tags under den fürstlichen per maiora
30
gefallene schlues ante relationem in ihrem rath verlesen werden müste.
31
Wann dann daß Churmaintzische directorium zu solchem endt ihnen fürst-
32
lichen auf den heutigen morgen zu rath ahnsagen lasßen, alß hetten vor
33
guet angesehen, sie herrn churfürstliche zu dem endt zugleich zusammenzu-

[p. 252] [scan. 376]


1
bemühen, damit pari passu daß vor zweyen tagen gemachte churfürstliche
2
collegialconclusum substantialiter recapitulirt, ob dabey etwas zu errinnern,
3
vernohmmen und folgends noch diesen vormittag nit allein die re- undt
4
correlationes vortstellig gemacht, sondern auch nachfolgendts ihnen chur-
5
fürstlichen herrn gesanden daß fürstliche conclusum zu endtlicher richtig-
6
machung dieses puncts hinderbracht werden möge. Und soviel yetztge-
7
dachtes churfürstliches conclusum belangte, seye solches per maiora dahien
8
gefallen undt zuvorders darfürgehalten worden, daß man pillig einen
9
solchen modum tractandi zu gedencken hette, welcher denn reichsconsti-
10
tutionibus undt dem herkommen gemees, vermittels desßen die reichs-
11
collegia unzertrent beysammengehalten, dardurch die reichsconsultationes
12
undt davon dependirende friedenstractatus befördert undt alle schädliche re-
13
morae aus dem weg geraumbt werden mögten, masßen die churfürstlichen
14
herrn gesanden ihre consilia ihe undt allwegen dahien gerichtet gehabt. Daß
15
nun aber die zu Osnabrugk ahnwesende fürstliche undt stättische sich ein
16
anders und zwar dieses gefallen lasßen, daß die drey reichscollegia entweders
17
per partes integrales undt per integra collegia oder die collegia in se ahn
18
beede orthe vertheilt werden solten, bey solcher ihrer meinung auch dato
19
also mordicus bestehen, daß sie ihnen auch nit einmahl die vorgeschlagene
20
güetliche conferenz zu adiustirung dieses puncts gefallen lasßen wollen,
21
solches müste man zwar auf sich beruhen lasßen, inmittels aber pro 2º nach
22
wie vor darfürhalten, daß angeregte conferenz, dafern anderster die Kayser-
23
lichen herrn gesanden solche vor ersprieslich ermesßen undt sich mit deren
24
negotiation bey fürsten undt stenden zu Osnabrugk beladen lasßen würden,
25
vor allen dingen zu ergreiffen und bey derselben die endtliche erörterung
26
dieses puncts versucht werden könte; wie dann solche conferenz nit dahien
27
angesehen, daß ein oder der ander theil zu amplectirung eines oder deß
28
andern modi astringirt oder genötiget würdte, sondern dahien gemeint
29
sein, damit die intentiones recht eingenhommen undt wie deryenige modus,
30
welchen man vor thunlich erachten undt ahnnehmmen würdet, practicirt,
31
deswegen die in der Kayserlichen proposition enthaltene coincidirende
32
fünff puncten zugleich erörtert, auch alle andere noch erscheinende remorae
33
aus dem weg geraumbt undt gleich nach geendigter conferenz ad consulta-
34
tiones undt zum hauptwerck geschritten werden mögte. Solte aber mehr an-
35
geregte conferenz nit zu erhalten sein oder die Kayserliche herrn gesanden
36
sich deren nit undernehmen noch auch vorgedachte fürsten und stendt so-
37
wohlen die auswertige cronen von ihrer intendirten zertheillung der colle-
38
gien abwendig machen lasßen wolten, so hetten die churfürstlichen gesanden
39
pro 3º darfürgehalten, daß es in allwegen besßer sein wolle, einige tractatus
40
zu haben alß gar keine undt dahero dahien gangen, daß Ihre Gnedig-
41
sten Churfürsten undt Herrn endtlich aus denen von mehrgedachter fürsten
42
undt stende gesanden vorgeschlagenen beeden modis einen, yedoch auf
43
Ihrer Kayserlichen Mayestät allergnedigste approbation genehmbhalten
44
würden […]. Nun hette man zwar denn ersten modum, daß die zwei

[p. 253] [scan. 377]


1
schwächeren Kollegien an den einen, das stärkste Kolleg aber an den andern Ort verlegt
2
werden soll, umb soviel mehr leichter erachtet,

35
2–6 weilen – wolten] Fehlt in Kurbayern K I, spA I; in Kurköln spA I, Ia, zA I,
36
zA Extrakt, Rs statt dessen: Denn dieses Verfahren ist der bißherigen observanz im
37
reich ähnlicher.
weilen bey demeselben nur
3
einerley relationes, hiengegen aber bey yetztgedachtem zweiten modo der
4
Verteilung der Kollegien in sich zweyerley re- und correlationes, alß erstlich
5
zwischen denn stenden eiusdem collegii under sich undt nachgehendts
6
ipsorum trium collegiorum inter se vonnöthen sein wolten. Da aber die
7
Osnabrücker Stände, die Kronen, auch bevorab Schweden, Offenbar nunmehr
8
praecise bey der division der collegiorum in se bestünden, so hette man
9
endtlich auch solchem wiewohlen sehr retardirlichen modo auf ksl. und
10
kurfürstliche Ratifikation hin beyfall geben,

38
10–14 mit – lasßen] Fehlt in Kurbayern K I, spA I; in Kurköln spA I, Ia, zA I, zA
39
Extrakt, Rs statt dessen zum Vorhergehenden nur einschränkend hinzugesetzt: eventualiter.
mit der verwahrung gleich-
11
wohlen, daß, dafern dieser modus agendi hernegst in progressu tractatuum
12
propter difficultates verhinderlich erscheinen solte, alsdann offtgedachter
13
fürsten undt stende gesanden sich einen modum commodiorem verhoffent-
14
lich nit würden zuwieder sein lasßen.

15
Wann nun hierauf der 4 te punct Caesareae propositionis, was nemblich
16
vor stende sich ein- und andern orths bey denn tractatibus einzufinden,
17
von diesem ersten seine meiste dependenz, so hette man ermesßen, daß zwi-
18
schen denn churfürstlichen einiger weitern distribution nit nöthig, sondern
19

40
19/20–22 demezufolg – könten] Fehlt in Kurköln zA I, zA Extrakt, Rs, spA I,
41
Ia, Kurbayern K I, spA I.
man bezieht sich auf den Kollegialtag von 1636 und den Präliminarfrieden, demezu-
20
folg die alhier anwesende churfürstliche gesandtschafften alhier zu Münster,
21
zu Osnabrugk aber die daselbst bereits ahnwesende absonderliche Chur-
22
brandenburgische undt -maintzische gesandtschafften verpleiben könten.
23
Den Fürsten und Ständen wollen die Kurfürsten weder ziehl noch maß, sondern
24
lediglich anheimbgeben, wie sie ihre Kollegien aufteilen.

25
Hinsichtlich des 2. Punkts der ksl. Proposition über den Beginn der consultationes
26
theten die unanimia dahien ziehelen, daß, sopalden man nur super modo
27
tractandi einig sein würdte, ohne einige zeitverlieherung ad consultationes
28
ipsas geschritten werden solte.

29
Betreffend 3. die Direktorien an beiden Orten, seye unstreittig,

42
29–31 daß – hergepracht] Hinweis auf Reichsdirektorium nur in den kurmainzischen
43
Überlieferungen.
daß Ihre Chur-
30
fürstliche Gnaden zu Maintz sowohlen daß reichs- als daß directorium im
31
churfürstlichen collegio hergebracht, also daß, weilen Ihre Churfürstliche
32
Gnaden ahn beeden orthen ihre gesandschafften hetten, es under denn
33
herrn churfürsten ratione directorii einige difficultet nit haben würdte. So
34
würde es auch ebenfals im fürstenrath diesfals keine schwürigkeit habenn,

[p. 254] [scan. 378]


1

37
1–3 sondern – wolte] Laut Kurbayern K I, spA I stellt Kurmainz noch fest, daß
38
Österreich und Salzburg das directorium alternatim undisputirlich zusteht.
sondern allein darauf beruhen, ob Österreich entweders ahn beeden orthen
2
seine gesandtschafften haben oder sich mit Saltzburg der direction halben
3
eines gewisßen vergleichen wolte, wie dann Magdenburg bey denen an-
4
gehenden consultationibus (einlangendem bericht nach) sich des directorii
5
weiters ahnzumasßen nit gedächte. Die direction im stättrath aber belan-
6
gendt, da würdte zu erwartten stehen, wesßen sich die stättische under sich
7
deswegen vergleichen mögten, undt könte alßdann davon nach befindung
8
ferners geredet werden.

9
Hinsichtlich des 5. Propositionspunktes über communicationes undt corre-
10
lationes,

39
10–13 so – correlationis] und entsprechend 19–24 Die – machen] fehlt in Kurköln
40
zA I, zA Extrakt, Rs, spA I, Ia.
so hette man dabey zweyerley re- undt correlationes considerirt,
11
die eine zwischen beederseits legationibus eiusdem collegii undt zweitens
12
die darauf folgende hauptre- undt correlation omnium collegiorum simul.
13
Bey dem ersten membro re- et correlationis würden sich beede fürsten- undt
14
stättische collegia, wie ein yedes super materiis deliberandis zu gewisßem
15
schlues yedesmahl gelangen könne, vergleichen; im churfürstlichen collegio
16
aber undt zwischen denn herrn churfürsten würdten solche absonderliche
17
re- undt correlationes cessiren, indeme nit zu zweiffelln, es würden sowohlen
18
die herrn Churbrandenburgische alß -maintzische alhier undt zu Osnabrugk
19
ahnwesende gesandtschafften yederzeit gleichstimmende vota führen. Die
20
zweite undt hauptre- undt correlationes deren dreyen reichscollegien
21
betreffendt, würdte man sich hiernegst zu vergleichen haben, ob solche
22
durch allgemeine zusammenkunfft aller gesandtschafften oder per deputatos
23
in ipsis locis tractatuum etwan per alternationem oder in loco tertio werck-
24
stellig zu machen.

25
Ahnreichendt 6º undt schlieslichen daß silentium, weilen dasßelbe anima
26
consilii seye, hetten die churfürstlichen gesanden solches insonderheit bey
27
gegenwertigen consultationibus vor höchstnötig erachtet, auch under sich
28
albereits eines zuträglichen expedientis diesfals verglichen, nit zweiflendt,
29
übrige fürstliche undt der stendt gesandtschafften zu einem gleichmesßigen
30
geneigt sein würden. Ob nun übrige churfürstliche herrn gesanden bey
31
dieser recapitulation des vorgesterigen conclusi etwas zu erinnern oder
32
solches quoad substantialia auf diese maß ahn die fürstliche per deputatos
33
ordinarios yetzo zu pringen, solches wollten zu vernehmmen erwartendt
34
sein.

35

41
254, 35–256, 25 Uff–werde] Vorlage mit Kurbayern K I, spA I gleichlautend, mit dem
42
generell kürzer gehaltenen Kurbayern Rp I nur im kurbayerischen Votum; im kurköl-
43
nischen
Votum Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia etwas ausführlicher.
Kurköln . Uff daßyenige, was daß Churmaintzische directorium recapitulirt
36
undt ferner zur umbfrag gestelt, errinnere man sich Churcöllnischerseits,

[p. 255] [scan. 379]


1
was von ihnen in der vorgesterigen tags angestelten consultation uff die
2
darin beschehene proposition votirt worden: Kurköln hat wegen der Hart-
3
näckigkeit
der Osnabrücker Stände und der Schweden den gegen das Her-
4
kommen
verstoßenden modus zugelassen, in hoffnung, wann sowohl die cronen
5
alß fürsten undt stendt sehen würden, daß in der sach nit fortzukommen,
6
sie es selbst endern würden; dabey lasße man es verpleiben.

7
Denn andern puncten, daß die collegia integraliter solten verpleiben,
8
Churbrandenburg aber es dahien gemeint, daß doppelte schickungen von
9
allen chur-, fürsten und stenden geschehen solte, kähme ihnen sehr frembdt
10
undt nachdencklich zu vernehmmen vor, zumahlen dieses ein gantz newes
11
begehren, so unmöglich, zumahlen nit allein noch viel zeit undt weil damit
12
zugebracht, sondern auch es laider mit theils stenden dahien gerathen, daß
13
sie durch diesen langwürigen krieg aller mittell dergestalt erschöpfft, das
14
ihnen nit wohl müglich, eine, geschweigen doppelte gesandtschafften zu
15
underhalten, also auch consequenter diese newe begerte schickungen
16
unmüglich fallen.

17
Sie hetten auch diesem werck noch ferner nachgedacht undt soviel befunden,
18
daß solcher vorschlag vorhero niemahls vorkommen; es hetten auch eben-
19
mäsßig die stendt ihr absehen niemahlen dahien gerichtet, sondern wehren
20
erstlich zwey media ahn die handt gegeben worden, nämlich 1. Verlegung
21
des stärksten Kollegs an einen und der zwei schwächsten an den andern Ort und
22
2. Teilung der Kollegien in se, masßen ein solches daß von Osnabruck alhier
23
eingebrachte verschlosßene schreiben § „in solchem fürsatz undt betrach-
24
tung“ mehrers zu erkennen

37
24 gebe] Zusätzlich in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia: Gleichwohl beliebt sich Osnabrück
38
doch darinn auff das vorige, so daß es fast nach vorsätzlicher Behinderung der Traktate
39
aussieht.
gebe

41
Bezieht sich auf das Schreiben der Osnabrücker an die in Münster weilenden Stände, 1645 VIII
42
23 (Druck Meiern I S. 558 –560).
. Dahero sie dann abermahlen nit hoffen
25
wolten, daß man einige newe vorschläg ferner werde ins mittell bringen,
26
befinden auch sich keineswegs auf doppelte abschickung instruirt, weniger
27
dergleichen zu bewilligen mächtig; undt weil man vernehme undt die
28
nachricht habe, daß die fürstlichen auf die abtheilung der collegien

40
28 in] In Kurbayern K I, spA I statt dessen irrtümlich inter.
in se
29
tringen, müsten sie es ahn sein orth gestelt sein lasßen.

30
Wisten uff die ubrige puncten weiters nichts zu errinnern, wolten verhoffen,
31
es werde wegen führung des directorii alle newerung verhüetet und newes
32
disputat nit verursacht werden.

33
Einige der hier anwesenden Osnabrugkischen abgesanden sollen geäußert haben,
34
daß ihnen nicht zuwieder wehre, wegen des modi consultandi in ein ver-
35
trewliche conferenz einzulasßen, verhofften, was sie alhier würden abhand-
36
len, solte auch von denn andern für guet undt genehmb gehalten werden.

[p. 256] [scan. 380]


1

37
1–4 Da – helffen] Hinweis auf die ksl. Gesandten fehlt in Kurköln spA I, Ia, zA I,
38
Rs, statt dessen dort deutlicher: diese Konferenz kann die gescheiterte anderwärthe conferenz
39
in loco tertio ersetzen.
Da nun deme also, vermeint man Churcollnischerseiten, hierzu nicht un-
2
zeitig dienen würdte, wann solches denn herrn Kayserlichen intimirt
3
undt dabey ersucht würden, diese conferenz zu gewinnung zeit zu guetem
4
undt gewünschtem endt einrichten zu helffen.

5
Kurbayern . Trotz ihres vorgestern instruktionsgemäß geäußerten Wunschs, daß
6
der alte weg gehalten werden mögte, haben sie sich aber auf die gegenteiligen
7
Osnabrücker Vorschläge hin um des Friedens willen dahien erklärt, daß, wofern
8
eines von den vorgeschlagenen mittelln im hochlöblichen churfürstlichen
9
collegio per maiora angenohmmen werden solte, man solches underthe-
10
nigst berichten wolle und die ratification hierüber zu erwartten verhoffe.

11
Haben zwar mit Kurköln den ersten der Osnabrücker Vorschläge für den besseren
12
gehalten, lassen es aber bei der Teilung der Kollegien in se auf vorgedachte ratifica-
13
tion bewenden, weil entsprechend der schlues auch per maiora im churfürstli-
14
chm collegio gefallen.

15
Finden die Wiederholung des Conclusums von vorgestern allerdings ausführlich undt
16
mit allen umbstenden eingerichtet, haben nichts weiters dabey zu errindern.
17
Betreffendt den letzten puncten, so in dem letzten Churcöllnischen voto
18
angebracht worden, daß etliche zu Osnabruck sonst anwesende stendt sich
19
anyetzo alhie befinden sollen, welche sich erpieten, in eine conferenz sich
20
mit den andern alhie anwesenden gesandtschafften einzulasßen, wie und
21
welchergestalt die re- und correlationes angestelt werden mögten, in der
22
hoffnung, was diesfals abgered undt verglichen werden solte, in Osnabrück
23
gebilligt würde, vergliche man sich gar gern, daß eine solche conferenz
24
zu gewinnung der zeit, weilen man doch sonsten ahn einem andern orth
25
würdte müsßen zusammenkommen, angestelt werde.

26
Kurbrandenburg . Achteten unnötig, den vorgetragenen Mehrheitsbeschluß
27
zu wiederholen. Sie Churbrandenburgische wehren zwar gemesßen
28
instruirt, auf mittell zu gedencken, wie die tractaten ahn ein orth ver-
29
legt undt darin schleunig verfahren werden möge; nachdeme aber solche
30
difficultates circa modum consultandi eracht und ins mittell kommen, daß
31
entweder die collegia integra oder in se dividirt werden müsten, nach der
32
handt aber von denn zu Osnabrugk ahnwesenden fürstlichen undt stätti-
33
schen gesanden darfürgehalten worden, es würdte von beeden cronen kein
34
anders medium zu erhalten sein,

40
256, 34–257, 5 alß – müsten] und wieder 257, 7–18 Sie– werden] fehlt in Kurbayern K I,
41
spA I; Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia knapper.
alß daß ahn beeden orthen tria integra
35
collegia sich einfinden müsten, worzu auch die Kayserliche proposition
36
ahnlaß geben, welche dahien gangen, daß die collegia entweders integraliter

[p. 257] [scan. 381]


1
oder in sich selbst getheilt oder aber alle drey collegia mit doppelter gesandt-
2
schafft ahn beeden orthen erhalten undt beschickt werden solten, alß hetten
3
sie die erklärung gethan undt darfürgehalten, daß mehrgedachte collegia
4
volkomblich und ahn beeden orthen mit absonderlichen gesandschafften
5
beschickt werden müsten, wolten sich yedoch von denn herrn vorstimmen-
6
den nit absöndern, sondern, was selbige weiters für vorschläg gethan, mit
7
ihnen ebenermasßen conformiren. Sie verstünden sonsten daß vorkommene
8
medium dergestalt, daß einem yeden reichsstandt zu schicken freystehen
9
solte, wohien es ihme beliebte, auch daß denn Osnabrugkischen hiehero
10
undt vice versa den hiesigen nacher Osnabrugk zu raisen undt den consul-
11
tationibus beyzuwohnen unverwehrt, noch ahn ein- oder anderm orth zu
12
verbleiben verbunden sein, yedoch aber, das gleichwohl einem standt deß
13
reichs ahn beeden orthen nit mehr dann ein votum gestattet undt zugelasßen
14
werden solte, womit sie sich auch conformirten.

15
Die directoria belangendt, würde es sich sowohl dieses alß der re- undt
16
correlation wegen in progressu tractatuum schon weisen, ratione Magden-
17
burg auch keine difficultet haben; yedoch könte diesfals des fürstenraths
18
conclusum vernohmmen undt erwartet werden.

19
Kurmainz . Hetten wohl eingenohmmen, waß bey deme von ihnen recapi-
20
tulirten concluso von denn herrn vor- undt nachstimmenden vor erinnerun-
21
gen beschehen. Vernehmen zuvorders gantz gern, daß sich einige gesandt-
22
schafften von Osnabrugk alhie einfinden solten, welche sich nit allein zu
23
einer conferenz erpietig machen, sondern auch verhoffen theten, daß das
24
hier Vereinbarte in Osnabrück akzeptiert wird. Und hielten solchem nach darfür,
25
daß mann mit dennselben nit allein ratione deren directoriorum und der re-
26
und correlationen, sondern auch wegen übriger in der Kayserlichen propo-
27
sition enthaltenen puncten in conferenz zu tretten undt sich darüber mit
28
dennselben (yedoch sub spe rati und Ihrer Kayserlichen Mayestät ratification)
29
eines endlichen zu vergleichen hette; undt stünde demnach zu bedencken,
30
wie solche conferenz ahnzutretten

41
30–31 und – könte] Fehlt in den anderen Überlieferungen.
und ob die verahnlasßung darzu nit
31
etwan durch die Kayserliche herrn gesanden beschehen könte.

32

42
32–39 Sonsten – wolte] Fehlt in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia.
Sonsten hetten sie auß denen von denn fürstlichen und stättischen zu
33
Osnabrugk uberraichten schrifftlichen votis auch nit abnehmmen können,
34
das selbige ahn yedem orth auf drey gantze reichscollegia ziehelen solten.

35
Es dörffte auch selbiger modus consultandi bey denn auswertigen cronen
36
daß ansehen gewinnen undt aufgenohmmen werden, alß wann man zu
37
Osnabrugk die Schwedische, alhie aber die Frantzösische friedenshandlung
38
und also dieser cronen propositiones ahn yedem orth yede absonderlich
39
per tria collegia deliberiren wolte; derowegen sie ihr vorgesterigen tags
40
abgelegtes votum auf öffters erwehnte ratification per omnia wiederholt undt

[p. 258] [scan. 382]


1
schlieslich zu der herrn vorstimmenden beliebenden erklärung gcstellt haben
2
wolten, ob auf maaß und weis, wie die herrn Churbrandenburgische in ihrem
3
voto erwehnt, einem yeden chur-, fürsten und standt ahn beede orth zu
4
schicken erlaubt sein solte oder nit.

5
Kurköln .

35
258, 5–259, 9 Hetten – sein] Bis auf wenige Auslassungen Kurbayern K I, spA I mit der
36
Vorlage gleichlautend, Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia kürzer.
Hetten vernohmmen, wohin daß Churmaintzische directorium
6
die vota erleutert undt darauf für ein conclusum gemacht, liesen es dabey
7
allerdings bewenden, undt könte nunmehr die re- undt correlation mit den
8
fürstlichen an handt genohmmen werden. Die schickung betreffendt,
9
bestehe solche in deme, daß yedwederm frey undt ledig stehe, sein abschik-
10
kung zu thun, wohien er wolle undt wie es ihme beliebe, auch solte keiner
11
ahn einem orth zu verharren verbunden sein, yedoch aber ahn beeden
12
orthen mehr nit dann ein votum haben, sich auch vergleichen, wo undt ahn
13
welchem orth er dasselbe ablegen wolle.

14
Die re- undt correlationes betreffendt,

37
14 würde] Im gleichlautenden Kurbayern K I, spA I, dafür sinnentstellend wehre.
würde das churfürstliche collegium
15
sich under sich leichtlich vergleichen können; ob aber die fürstliche solche
16
re- und correlation alternatim oder per deputatos oder ad locum tertium
17
ahnstellen undt haben wolten, seye darüber ihre meinung zu vernehmmen.
18
Wie aber yetzo die conferenz mit den hier ahnwesenden fürstlichen Osna-
19
brugkischen gesanden ahnzustellen, vermeinten sie, man würde die herrn
20
Kayserlichen zu ersuchen, auch die churfürstliche sich zu vergleichen haben,
21
ob per secundarios vel per deputationem ex collegio electorali oder durch
22
die fürstlichen allein solche vorzunehmmen sein würdte.

23
Kurbayern . Auf die von dem Churmaintzischen directorio proponirte
24
letzte zwen puncten conformire man sich Churbayerischerseits mit den
25
herrn Churcöllnischen, das nehmblich kein stand zu zwingen, wo er hien
26
schicken solle. Hielten auch nit darfür, daß man eben paritatem statuum
27
yedersorths begehren werde, sondern erinnerten noch dieses undt hielten
28
ihresorths zu aufrichtung gueten vertrawens undt befürderung des hoch-
29
verlangtenn friedens sehr dienlich, daß hie undt zu Osnabrugk theils catho-
30
lisch- undt uncatholische vermischt sich befinden mögten und es also zu
31
einiger trennung zwischen denn catholischen undt uncatholischen das
32
ansehen nit

38
32 gewinne] In Kurbayern K I dafür irrtümlich gewungen, in Kurbayern spA I
39
richtig gewünne.
gewinne.

33

40
258, 33–259, 3 Denn – absöndern] Fehlt in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia.
Denn zweiten puncten die conferenz betreffendt, vergliche man sich inglei-
34
chem mit Churcölln, undt da auch von denn herrn Kayserlichen gesanden

[p. 259] [scan. 383]


1
solte räthlich befunden werden, daß iemand zu selbiger von denn herrn
2
churfürstlichen deputirt werden solte, wolte man sich davon keineswegs
3
absöndern.

4
Kurbrandenburg . Habe über ihr vorig abgelegtes votum nichts zu errin-
5
nern, conformirten sich in beeden puncten mit denn herrn vorstimmenden,
6
liesen sich absonderlich der herrn Churbayerischen errinnerung wegen ver-
7
mischung der catholischen undt evangelischen ahn beeden orthen wohl
8
gefallen.

34
8–9 Undt – sein] Fehlt in Kurköln spA I, Ia, zA I, Rs, wonach Kurbrandenburg
35
aber zusätzlich noch bemerkt: Wegen der conferenz mit den Oßnabrüggischen seyen
36
indifferent, kondten wohl geschehen lassen, daß selbige gar zu den consultationibus
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mit beruffen wurden.
Undt solte sonsten einem yeden freystehen zu schicken, wohien er
9
wolle; aber ahn einem orth zu verharren solte keiner verbunden sein.

10
Kurmainz .

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259, 10–260, 15/16 Praevia – hinderpringen] Fehlt in Kurbayern K I, spA I.
Praevia reservatione ratificationis thaten nur stehend bey übri-
11
gen herrn churfürstlichen sich vernehmmen lasßen, daß sich mit denn
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herrn vorstimmenden vergleichen theten, 1º daß zwar einem yeden standt
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ahn beede orth zu schicken erlaubt sein,

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13–20 derselbe – conformiren] Statt dessen in Kurköln spA I, Ia, zA I, Rs: Es
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soll jeder nur ein votum abgeben und sich, wo er solches zu thun gemeint, erklähren.
derselbe aber mehr nit alß ahn
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einem orth zu verhütung confusion sein votum ablegen solte. Undt weilen
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yetzo incidenter nit allein Churcölln errinnert, sondern auch ubrige chur-
16
fürstliche gesanden approbirt, daß gleichwohln kein chur-, fürst oder
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stand, welcher ahn beede orthe schicken würdte, zu solcher doppelter
18
legation eben verbunden, sondern demeselben, solche yedesmahls zu ver-
19
endern oder beede legationes nach schwerwichtigkeit deren materien ahn
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ein orth zu ziehen erlaubt sein solte, alß thäten sich auch damit conformiren.
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Daß nun auch vor daß zweite Churbayern bey abtheilung der collegiorum
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in se errinnert und die herrn vor- und nachstimmende sich mit gefallen
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lasßen, das sowohln zu Osnabrugk einige catholische alß auch vice versa
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alhier einige Augspurgische confessionsverwanthe gesandschafften ein-
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finden solten, solches, gleichwie es zu bezaigung einsamer gueten ver-
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ständnus dienlich, also wolten sie sich auch davon nit separiren.

27

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259, 27–260, 5 Betreffendt – möge] Fehlt in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia, das auch das
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per discursum gefaßte Conclusum kürzer wiedergibt.
Betreffendt dann 3º die verahnlasßung zur conferenz durch die herrn Kay-
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serlichen mit denen von Osnabruck alhier anwesenden gesanden, in specie
29
dem fürstlichen Braunschweig Lünneburgischen und dem Nürnbergischen
30
abgeordneten, solches hielten sie zwar vor ein zuträgliches mittell, stelten
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yedoch dahien, masßen yetzo in discurs kommen, daß sich vornehmblich
32
die fürstliche mit yetztgedachten gesanden von Osnabrugk circa hanc
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materiam zu vergleichen hette, ob nit ihnen fürstlichen bey yetzo vorha-

[p. 260] [scan. 384]


1
bender re- undt correlation ahn die hand zu geben, daß sie sothane gesanden
2
zu sich in ihren rath vermögen und mit dennselben über vorbedeute Kay-
3
serliche propositionspuncten sich in conferenz einlasßen wolten, damit
4
man also, deme vorgangen, desto besßer und bestendiger zu einem besten-
5
digen schlues gelangen möge.

6
Quo approbato hatt man die deputatos aus dem fürstenrath zur re- und
7
correlation erfordert, darauf seind aus demselben Österreich und Culnbach,
8
weilen Bayern niemand im fürstenrath gehabt, in einem nebengemach
9
erschienen. Denselben thate erstlich Maintz in beysein der herrn Chur-
10
bayerischen den churfürstlichen collegialschlues auf obige recapitulirte
11
maaß ad longum mündtlich referiren undt solcher relation dieyenige drey
12
puncten anheffte, welche in deme negst vorhergehenden voto conclusivo
13
enthalten seindt. Darauff thate Österreich die fürstliche correlation schrifft-
14
lich ablesen und nachgehendts

15
Kurmainz dieselbe im churfürstenrath auf nachfolgende maß hinder-
16
pringen.

17
Sie hetten mit Kurbayern daß churfürstliche conclusum den fürstlichen
18
deputatis referirt, welches von dennselben ad referendum genohmmen
19
worden, also daß nunmehr zu erwartten stehen würdte, ob undt wie baldt
20
die herrn fürstliche die conferenz mit denen Lünneburg- undt Nürnber-
21
gischen abgeordneten vor- und an hande nehmen mögten. Der fürstlichen
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correlation seye dahien gefallen, das 1º alle reichsstende,

40
22 so admissibiles] Zusätzlich in Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia, Kurbayern K I,
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spA I: auf Reichstagen.
so admissibiles, zu
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gegenwertigen reichsconsultationibus cum suffragio admittirt,

24
2º durch die gewohnliche drey reichscollegia die materiae deliberirt und
25
darauf per re- und correlationes die reichsschlüsß abgefast,

26
3º Ihre Kayserliche Mayestät umb genehmbhaltung dieses yetzo fallenden
27
conclusi, auch dabey umb Kayserliches ausschreiben ahn die noch ab-
28
wesende stende, yedoch sine praefixione termini comparitionis, allerunder-
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thenigst ersucht werden,

30
4º die alhier undt zu Osnabrugk ahnwesende stende unerwartet deren noch
31
abwesenden zu denen consultationen schreitten, auch die hernegst noch
32
einkommende status die tractatus und reichsconsultationes in dem stand,
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wie sie solche bey ihrer einkunfft befinden, ahnzunehmmen schuldig
34
sein,

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5º was also zwischen denen consultirenden stenden beschlosßen würdte,
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vor einen bestendigen allgemeinen reichsschlues geachtet,

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6º die drey reichscollegia in sich ahn beede orthe Münster undt Osnabrugk
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vertheilt und also die consultationes ahn beeden orthen zwar werckstellig
39
gemacht werden,

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260, 39–261, 2 da – freystehen] In Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia als eigener Punkt ( 7) aufge-
43
führt
; Kurbayern K I, spA I vermerkt dazu noch, daß dies ex parte der herrn curfürst-
44
lichen erinnert worden.
da aber in progressu tractatuum dieser modus verhinder-

[p. 261] [scan. 385]


1
lich erscheinen würdte, alßdann chur-, fürsten und stende einen andern
2
commodiorem modum zu ergreiffen freystehen,

3

35
3–6 7º – pleiben] Statt dessen in Kurbayern K I, spA I nur, daß die weitere
36
incidentpuncten den furstlichen unnd stättischen zur fernern consultation heimb-
37
gestelt werden, während in Kurköln spA I, Ia, Rs, zA I zusätzlich: Die Konferenz ist
38
den zu Oßnabrugg entweder dort, hier oder in loco tertio heimbzugeben.
7º die übrige in der Kayserlichen herrn abgesanden proposition enthaltene,
4
mit diesem modo consultandi coincidirende fünff puncten zu einer fürder-
5
lichen conferenz mit denen zu Osnabrugk sich befindenden fürstlichen und
6
der stendt gesanden ausgestelt pleiben,

7
sodann 8º und finaliter dieser schlues durch die herrn fürstlichen ahn be-
8
sagte Osnabrugkische der stendt gesanden per modum einer wiederant-
9
wort auf ihre ahn sie fürstliche iüngst gestelte schrifft gepracht werden
10
solte. Stelten demnach zu der churfürstlichen herrn gesanden nachdencken,
11
ob sie bey solcher fürstlicher correlation etwas zu erinnern oder ob man zu
12
erwartten, wesßen sich endlich gedachte fürstliche mit denen Lünneburg-
13
und Nürnbergischen abgeordneten underreden mögten.

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Omnes responderunt, daß sie nichts dabey zu erinnern.

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