Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker

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Am Vortag geht Wartenberg ein Schreiben der kurmainzischen Gesandten in
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Osnabrück zu, das er Kurbayern und Kurbrandenburg mit dem begehren com-
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municirt, ob man morgen vormittag umb 8 darüber zusahmenkommen
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mögtte, welches also placidirt.

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1
Vormittags umb halb neun erscheinen Kurbayern und Kurbrandenburg in Warten-
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bergs
Quartier, alda die session gehaltten, wie negstmahlen und hievohrn
3
gemeldet ist; darauff Ihre Hochfürstliche Gnaden die proposition durch
4
den cantzlarn

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4 Buschman] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
Buschman folgendergestaldt thuen laßen. Äuß gestern einge-
5
schicktten Churmaintzischen schreyben würden die herrn churfürstlichen
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abgesandten ersehen haben, waß für fragen von denselben vorgesteldt,
7
alß 1º durch wehn daß Lengrische collegialconclusum ahn die zue Oßna-
8

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8/9 Straespurg] Zusätzlich in DKurbayern K II, spA II: gleich den Hesßen Cass-
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lischen und diverso respectu denen fürstlich Magdeburgischen.
brugk anwehsende fürsten unnd stende zu bringen, 2º ob die stadt Straes-
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purg ad consultationes mitt zuzulaßen, 3º ob und durch wehme dieß
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Lengrische conclusum den Schwedischen gesandten zue communi-
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ciren, 4º wie und auff waß weiße die fürstliche abgesandte zue disponiren,
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daß praedicatum „Excellentz“ vor die churfürstlichen haubtgesandten
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lenger nicht zu sperren, damitt dadurch den conferentiis unnd consulta-
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tionibus keine hinderung gemacht, 5º unnd dan, wie der punctus transla-
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tionis tractatuum ad unum locum ahn die crohnen zu bringen.

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15–30 Unnd – vernehmmen] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
Unnd weyln
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nun bemelte Churmaintzische auff solche fraghen resolution begehrt, so
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hetten Ihre Hochfürstliche Gnaden nebenst den übrigen Churcolnischen
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abgesandten nöthig ermeßen, daß schreyben zue communiciren unnd dieße
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zusahmenkunfft zu begehren. Dankt den Gesandten, daß sie sich also guet-
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willig eingestellet. Bemerkt zum letztern puncto, daß die herrn Churmaint-
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zische gleichsamb pro praesupposito hielten, de translatione tractatuum bey
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den Franzosen und Schweden anfragens zu thuen, da man sich doch Chur-
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colnischentheilß nicht erinnere, daß deßwegen zue besagtem Lengerich
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einig conclusum gemacht, sondern viellmehr, daß solches beyseythen zu
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setzen fur guett gehaltten, weyln man anderst nicht vorsehen können, alß
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daß es den tractaten große hinderung unnd noch dabenebenst den außwehr-
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ttigen die impression von dießer seythen machen werde, alß wan man dar-
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durch mitt fleiß auffzügh und verlengerung suchen thette; woltten aber
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über ein- und anders der herrn churfürstlichen abgesandten vernünfftige
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gedancken gehrn vernehmmen.

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Kurbayern . Nach beschehener dancksagh für die communication und sorg-
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faltt erclehrten sich bey der ersten fragh,

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195, 32–196, 2 daß – geben] Abweichend in DKurbayern K II, spA II: Wie in Lengerich
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beschlossen, soll die intimatio conclusi durch Churmeinz- unnd Churbrandenburgische
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coniunctim per secundarios legatos den fürstlichen und stettischen beschenen.
daß die eröffnung des conclusi
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billich vom Churmaintzischen directorio geschehen solle, immaßen dan
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auch demselbigen solches propriissime gebühre, unnd hetten gehoffet, es
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würde die intimation schon lengst vorgangen und die dispositio zur vort-

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1
stellung der tractaten dermahln in etwas gemacht worden sein, und ver-
2
meinten, daß mans ihnnen nochmahln ahn die hand zu geben.

3
Ad 2. erinnerten sich, daß beim reichßthag anno 1641 die stadt Straespurg
4
bey den consultationibus nicht admittirt

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Zu Verhandlungen mit den ksl. Gesandten war auf dem Regensburger Reichstag von 1640/41 für
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Straßburg allerdings Dr. Markus Otto mit ksl. Paß erschienen ( Bierther S. 146).
, selbige es auch selbst nicht eben
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urgirt, weylen sie sich zue dem Prager frieden umb deßwillen pure nicht
6
erclehrt, daß sie eine frontirstadt und sich in dehnnen terminis haltten
7
müesten, damitt dadurch die benachbarte crohn Franckreich nicht mögtte
8
offendirt werden. Sie hieltten, daß man Ihrer Maiestät daß guettbefundene
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bedencken und dan dabenebenst auch dießen casum allerunderthenigst
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zue referiren und entzwischen den Straeßburgischen abgeordneten

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Obwohl ursprünglich eine größere Gesandtschaft seitens der Stadt erwogen worden war, sandte
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Straßburg nur den Advokaten Dr. Markus Otto (1600–1674) (über ihn ADB 25 S. 787–789 ,
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Walther S. 94) ab; ihm waren der Kanzleisekretär Ernst Heuß und zwei Schreiber beigegeben.
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Otto war seit Ende März 1645 auf dem Kongreß anwesend, ihm hatten auch die Städte Speyer,
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Landau und Weißenburg ihr Mandat angetragen ( Katterfeld S. 6–8).
zur
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geduldt anzuweißen

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11 hette] Zusätzlich in DKurbayern K II, spA II: zumal noch andere fürsten und
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stendt der Kayserlichen resolution, ob sie nemblich alle promiscue zu den consul-
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tationibus zuzulassen, erwartten miessen.
hette.

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Ad 3. vermainten, weyln die herrn Churmaintz- und -brandenburgische
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mitt der interimsinterposition sich guetwillig beladen laßen, daß auch durch
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selbige die anzeigh der chron Schweden legatis zu geschehen.

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Ad 4. hetten die herrn Kayserliche, wie sie vernehmen, deßwegen alberait
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bey den fürstlichen nöthige erinnerung gethan und die sach auff communi-
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cation mitt den

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17 hie anwehsenden] Gemeint laut DKurbayern K II, spA II die fürstlichen zu
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Münster.
hie anwehsenden außgestellet; so hette mans zu gewahrtten,
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dah es aber nicht verfangen soltte, alßdan dem Lengrischen concluso ge-
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meß per secundarios die communication zu thuen.

20
Ad 5.

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20–21 wüsten – concludirt] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
wüsten sich ihrestheilß auch nicht zu erinneren, daß davon iüngstens
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formaliter proponirt, weniger concludirt; unnd obwoll zue wünschen
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gestanden, daß anfangs die verleggung der tractaten ahn ein ohrt geschehen
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konne, wie es aber biß dato nicht zu erlangen gewest, werde sichs anitzo
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(weylen woll eines halben iahrs zeitt darzue erfördert wurde) nicht woll
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practiziren laßen, dah man underdeßen zu verhoffen hette, daß der fried
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woh nicht gahr geschloßen, doch ein gueter anfangh damitt gemacht wor-
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den sein, also daß sie für beßer erachteten, mitt dießer frag zuerugkzu-
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196, 28–197, 1 wan–bringen] Kategorischer DKurbayern K II, spA II: Auch im Hinblick
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auf die königlichen und andern Gesandten soll man mit solchen quaestionibus inutilibus
38
sich nicht ufhalten.
haltten; wan man alßdan beym progress der tractaten sehen würde, daß auff
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dieße weiß nicht vortzukommen, möchte man pro re nata sehen, wie alßdan

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1
davon füeglich auff die bahn zu bringen. Woltte sonsten ihres ermeßens die
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noth erforderen, die herrn Churmaintzische zue maturirung ihrer anhero-
3
kunfft in dießem schreiben nochmahlen instendig zu

30
3 erinneren] Zusätzlich in DKurbayern K II, spA II: weillen zuemahl uf heutigen
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tag die Össtereichische und Burgundische auch alhier einlangen sollen und also das
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directorium im fürsstenrath auch bei der handt.
erinneren.

4

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4 Kurbrandenburg ] In DKurbayern K II, spA II nunmehr – wie in der Vorlage –
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der Votant im Text durch Absatz hervorgehoben. Laut DKurbayern K II, spA II
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bezieht Churbrandenburg sich zu Punkt 1, 3, 4, 5 nur kurz auf das kurbayerische Votum.
Kurbrandenburg . Nach gleichfalß beschehener dancksagung für die com-
5
munication und gethane proposition […] befinden das erste eine alberaits
6
zue Lengrich geschloßene sach, das nemblich durch die herrn Churmaintz-
7
und -brandenburgische zugleich die intimation den fürstlichen zu thuen,
8
wobey sei es nochmahln allerdings bewenden ließen.

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Beym 2. scheine die fragh nicht allein wegen Straeßpurgh, sondern auch
10
wegen Heßen Caßel und Magdeburch zue sein; Straeßburgh belangent,
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sehen sie nicht, wie selbige von den consultationibus außzuschließen,
12

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12–13 ratione – vernehmmen] Ausführlicher DKurbayern K II, spA II: Straßburg
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kann nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil es den Prager Frieden nicht angenommen hat,
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dan sonsten deren noch mehr außzuschliessen wehren; zudeme vermeine Hessen
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Cassel zu den reichsconsultationen admittirt zu werden, weillen alle status sollen
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zuegelaßen werden.
ratione Hessen und Magdeburch woltten sie erst die vorstimmende ver-
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nehmmen.

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Quoad 3. reportiren daß Churbayerische votum und laßens ebenmeßig
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bey dem zue Lengrich gemachten concluso.

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Ad 4. erinneren sie sich, daß die herrn Kayserliche sich erbotten, den fürst-
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lichen ratione praedicati „Excellentz“ zuzusprechen; hetten auch vernohm-
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men, daß damitt beraits der anfangh gemacht unnd es ad deliberandum
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genohmmen, so werde man deßen also zu gewahrtten haben.

20
Ad 5. ist ihnnen gleichfalß frembd vorkommen, daß bey den herrn Chur-
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maintzischen pro praesupposito gehaltten wirdt, so doch in schluß nicht
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kommen; befinden auch die Churbayerische rationes praegnant, daß mit
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deßen anbringung zurugkzuhaltten, unnd bey den tractaten den sachen
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alßdan weyther nachdencken kontte.

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25–29 Hierauff – conformirt] sowie 198,19–199,9 Beim – gestellet] Statt dessen
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in DKurbayern K II, spA II nur: Curcöllnische. Conformiren sich im 1., 3., 4. und
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5 tum puncten.
Hierauff haben Ihre Hochfürstliche Gnaden nebenst den andern Chur-
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colnischen deputirten einen abtritt genohmmen und nach vorgangener
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underredung die vota recapitulirt und bey der ersten frag, daß nemblich
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die andeuthung des schlußes per Maintz und Brandenburg den fürstlichen
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zu thuen, sich conformirt.

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1
Waß den 2. punct anbelangt, hielten den kürtzern wegh, daß wolgemelt
2
Churmeintz- und -brandenburgische nicht alle samentlich, sondern allein
3
zwey, alß einen von der geistlichen und einen von der weldtlichen banck
4
zue sich zu berueffen, dehnselben daß conclusum zu eröffnen und zu begeh-
5
ren hetten, solches den übrigen stendten zue intimiren. Die stadt Straßburg
6
anbelangent, hette anno 1641 auß dehn von den Churbayerischen ange-
7
führten ursachen auff die session selbst nicht fast gedrungen.

33
7–14 Daß – können] Erscheint in DKurbayern K II, spA II nicht hier, sondern als Teil
34
des zweiten kurbayerischen Votums.
Daß aber
8
wegen Hessen Cassel und Magdeburch in die proposition nichts kommen,
9
seye, daß solches in quaestion nicht, sondern allein, ob Straeßburg gleich
10
Hessen und Magdeburch bey der session zue praeteriren, seye es auch, waß
11
Hessen betreffend, eine sach, die in sich clahr, daß man nemblich einem,
12
welcher die wapffen gegen Ihre Maiestät unnd das reich führen, auch mitt
13
dem gegentheyll in consilio und sonsten heben und leggen thuet, ad sessio-
14
nem et conclusa nicht werde admittiren wollen oder können; gleichdan
15
auch bey negstgemeltem reichßthag zue Regenspurg eben diese motivva
16
dem hauß Caßel im wegh gestanden

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Obwohl sie gegen den Kaiser im Felde standen, wurden auf Drängen der Reichsstände Hessen-
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Kassel und Braunschweig-Lüneburg im Oktober 1640 zum Regensburger Reichstag zugelassen –
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allerdings nur zwecks Rechtfertigung ihrer Bündnispolitik und Beratung ihrer Forderung, mit
38
Sitz und Stimme am Reichstag teilzunehmen ( Bierther S. 135ff., 144f.).
; so weiß man auch mitt Magdeburch
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die observantz im reich

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Als protestantischer Stiftsinhaber war der Magdeburger Administrator Joachim Friedrich von
40
Brandenburg aufgrund des Geistlichen Vorbehalts von Sitz und Stimme auf Reichstagen aus-
41
geschlossen worden. Magdeburg hielt aber seine Ansprüche auf Session bei den Reichsversamm-
42
lungen von 1582, 1588, 1594, 1608 und 1613 aufrecht. Vgl. Ritter I S. 580ff., 640, Wid-
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mann
S. 113f., Haas S. 10, engagiert Droysen S. 392–395, allgemein zur Postulation pro-
44
testantischer Bischöfe durch die Domkapitel Roberg S. 31–33.
, darwieder keine enderung vorgenohmmen wer-
18
den köntte.

19
Beim 3. hette es billich auch sein verbleiben bey dem, waß zu Lengerich
20
rathsamb unnd guett befunden.

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Ratione praedicati „Excellentz“ pro 4º betreffend, ist man zue Lengerich
22
der meinung gewehßen, daß wan die herrn Kayserliche den fürstlichen re-
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praesentirt, daß sie daßjenige, waß ihrestheilß auß befelch Ihrer Maiestät
24
würcklich geschehen, nicht zue weigeren hetten und daß es ihnen Kayser-
25
lichen anderenfalß verkleinerlich, auch dergleichen demonstration von
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den churfürstlichen derjenigen fürsten gesandten, welche mitt den chur-
27
haußern anverwandt oder sonsten mitt dehnen sie in gueter confidentz
28
stunden, zu thuen, es wurden sich dieselbe zue beßeren disponiren laßen
29
immaßen dan auch Ihre Hochfurstliche Gnaden mitt ein- und anderen deß-
30
wegen a part albereit gerehddet hetten unnd noch rehdden wollen.

31
5º. Wehre die translation der tractaten ad unum locum den sachen anfangs
32
sehr ersprießlich gewehßen, itzo aber wehrde es zue großer verlengerung

[p. 199] [scan. 323]


1
gereichen, also beßer, dieße fragh beyseyth zu stellen und bey dem processu
2
tractatuum zu sehen, ob alßdan davon zue deliberiren noch nöthig, sonder-
3
lich weyln das motivum, welches zue solcher translation occasio sein kön-
4
nen, durch das Lengrische conclusum cessirt.

5
Schließlichen verglichen sich auch damitt, daß die herrn Churmaintzische
6
zu erinneren, ihre anherokunfft lenger nicht zue differiren, damit den sachen
7
dermahln ein würcklicher anfangh gemacht werden köntte; unnd bleibe
8
diesemnegst daß vorgeschlagene medium zue der hern churfürstlichen
9
abgesandten nachdencken gestellet.

10
Kurbayern .

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10–12 Ließ – voto] In DKurbayern K II, spA II zusätzlich: Magdeburg aber seye
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niemahl zu einichem reichsconvent admittirt worden, zumahlen aber bekhandt, daß
28
bei Überlassung des Erzstifts an den jetzigen Administrator

37
Hg. August von Sachsen (1614–1680), Sohn des Kf. Johann Georg I. von Sachsen, wurde 1628
38
vom Magdeburger Domkapitel zum Erzbischof gewählt, aber von Ks. Ferdinand II. nicht
39
anerkannt ( NDB 1 S. 450 , Ritter III S. 423).
im Prager Frieden pari passu
29
annectirt worden, es solle der herr administrator khein sessionem oder votum bei
30
den reichsconventen praetendiren oder haben, wie biß dato observirt worden, son-
31
dern sich darmit contentiren, daß er den Obersachßischen craißtagen beiwohnen
32
möge; wir glauben auch nit, daß Chursachsen seinem herrn sohn permittiren werde,
33
den Prager frieden zu contraveniren

40
Prager Friede § 16.
.
Ließ sich das vorgeschlagene medium gefallen und verglich
11
sich im übrigen, in specie wegen Heßen und Magdeburch, mitt dem Chur-
12
cölnischen voto.

13
Kurbrandenburg . Wegen Straeßpurg finden sie daß von Churcöln ange-
14
brachtes mittell nicht undiensamb. Waß Hessen anbelangtt, hetten sich
15
dieselbe alberaits angeben unnd gedächten sich von den consultationibus
16

34
16–17 deßen – dörfften] Fehlt in DKurbayern K II, spA II, statt dessen dort ( Zusatz
35
Haslangs in K II): Sie Churbrandenburgische begerten aber ihrestheils nicht also
36
starckh zu insistiren.
nichtaußschließenzulaßen, deßensichauch die crohnen selbstmitt annehm-
17
men dörfften, gleichdan auch mit Magdeburch zu vermuthen. Sie hettens
18
darumb gemeldet, daß man davon nachricht haben und inzeitten darauff
19
gedencken möchte; die erinnerung der Churmaintzischen anherokunfft,
20
wie auch, daß sie den auffsatz deß conclusi maturiren möchten, ließen sich
21
gleichfalß mitt gefallen.

22
Kurköln . Vermerckten so viell, daß die vota mitteinander einstimmeten;
23
werde nun ahn dehme sein, die andtwortt zu verfaßen unnd die beschehene
24
erinnerung dabey zu beobachten, immaßen sie sich darzue erbietig machen
25
thetten, auch daß concept vorhero zur applacitirung communiciren wollen.

[p. 200] [scan. 324]


1

33
1–15 Nach – geworffen] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
Nach geendigter session ist in discursu vom herrn graffen von Wittgen-
2
stein erwehnet, daß kurtz vor seinem abrayßen zue Oßnabruck der Schwe-
3
dische legatus Oxenstiern etliche stundt langh bey ihnnen Churbranden-
4
burgischen gewehßen und sich über alle maaß ungedulttig bezeigtt, daß
5
man die deliberationes pacis dergestaldt langh verweyle, dabey auch mitt
6
vermeldet, daß wan anderst nicht zue den sachen gethan, er sich von dannen
7
und wenigstens auff ein zeittlangk wegkzubegeben gemeint, umb desto
8
mehrer man mitt vortstellung des iüngst gemachten conclusi zu eylen;
9
ihrestheilß seye kein mangell, gestaldt dan durch die Churbrandenbur-
10
gische deßwegen bey den Churmeintzischen schon zum dritten mahl anmah-
11
nung beschehen; warahn es haffte, daß dem schluß nicht nachgangen,
12
konnen sie nicht wißen. Es hetten sonsten die Schweden, alß viell sie vom
13
Oxenstiern vermerckt, von dem concluso albereits, ohnwißent woher,
14
umstendtliche nachricht gehabtt, solches auch, alß viel abzunehmmen
15
gewest, nicht gahr weith geworffen.

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