Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab

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Herr Director proponirt: Er habe zwar, was die materialia deliberationis
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sein werden, nicht, wohl aber dieses von herrn Dr. Krebsen vernommen,
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daß die von denen herren Kayserlichen jüngsthin abgelaßene und ad dicta-
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turam gegebene schrifft in umbfrag gestellet werden solle

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Druck Meiern V S. 916–918 ; vgl. auch S. 921–924.
. Weiln demnach,
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was bey derselben zu thun, anietzo zu überlegen sein wolle, alß werden sich
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die herren abgesandten mit ihren gedanckhen darüber ohnbeschwert ver-
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nemen laßen.

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Lübeck. Er finde aus allen umbständen anders nichts bey dem werckh zu
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thun, alß daß man sorgfältig dahin sehen solle, wie angefangene tractaten
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mit den herren Schwedischen alhier zu ende gebracht werden mögen und
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man selbige nicht behindern laße, ne sectando utrumque neutrum capiatur

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vel absolvatur. Die Frantzösische sachen aber weren nacher Münster darum
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zu remittiren, ne 1. hi tractatus turbentur, 2. weiln sie eigentlich dahin
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gehören und 3. die mediatores und Stadische ambassadeurs

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Frans von Donia (Friesland), Godard van Reede (Utrecht), Johann van Matenesse, Adriaan
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Pauw (beide Holland), Bartold van Gent (Gelderland), Johann de Knuyt (Zeeland), Willem van
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Ripperda (Overijssel), Adriaen Clant (Stad en Lande) ( Poelhekke S. 212, 216ff, 265–9).
, so bey diesem
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negotio concurriren, wie nicht weniger auch die Spanische selbsten zu Mün
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ster sich befinden, würde also das werckh per unum tractatum daselbsten
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beßer zu erheben sein, alß daß man daßelbe per conclusum imperii invitis
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partibus tractandibus, alhier zu schließen, vermeinen solte, zumahl doch
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daßelbe, wann es altera parte invita geschehen solte, ohne effect sein würde.
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Und obwohln zwar herr Servien sich soviel vermerckhen laßen, wann er nur
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versichert were, daß nach hingelegten Schwedischen sachen die seinigen
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nicht zuruckhgesetzet werden sollen, daß er gern biß dorthin in gedult
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stehen wolte, so were er jedoch darum per deputatos imperii zu ersuchen
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und deßen respective zu versichern, deßgleichen auch die herren Schwe-
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dischen zu bitten, nicht zuzugeben, daß die mit ihnen bißher gepflogene
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handlungen behindert und die Frantzösische sachen miteingemischet, son-
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dern jene vorhero zu vollstendiger richtigkeit gebracht werden möchten.

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Wolle demnach, was materialiter von diesen 3 Frantzösischen puncten hier
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nächst zu reden sein werde, sein votum für dießmahl biß dahin suspendirt
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haben.

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Regensburg. Er bekenne 1. gern, daß er auff die Frantzösische sachen weder
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instruirt noch auch recht darinnen informirt seye. Erinnere sich auch 2., daß
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man mit dem reich hievon nie communicirt, die partheyen 3. ihre mediatores
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gehabt haben und 4. zu besorgen stehe, wann man ad materialia alhier schreit-
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ten solte, es werden sich die catholischen und evangelischen deretwegen
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nicht vergleichen können. Die herren Kayserlichen führen 5. gleichwohl
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solche rationes, die nicht schlecht recusiren, auch selbsten nicht alle hand-
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lung, sondern begehren sie nur ad locum competentem zu remittiren. Habe
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man also bey solchen umbständen, materialiter sich dabey außzulaßen, noch
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zur zeitt keine ursach. Weiln aber herr grav Servien sich auch so schlecht nicht
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werde abweisen laßen, köndte ihme, daß die stände der sachen nachden-
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ckhen wolten, ad interim vertröstung gegeben werden. Was den hertzogen
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von Lothringen betreffe, were er, wie hiebevor auch gedacht worden, nicht
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alle gratiam zu recusiren, sondern, mit Franckhreich sich zu vergleichen,
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durch schreiben zu erinnern, wie auch herr grav Servien zu bitten, es dahin
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zu richten, daß er nicht zu hart tractirt werde, sonderlich aber, wann auch die
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höhere dahin gehen solten, demselben anzudeuten, daß das reich umb des
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hertzogen von Lothringen willen nicht länger in ohnruhe bleiben wolte oder
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köndte. Der Burgundische craiß habe nie kein assistenz vom reich begehrt.
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Könne aber auch deßelben exclusio totalis dem reich nicht zugemuthet
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werden. Ingleichen weren Ihre Majestät wegen des 3. punctens zu dispo-

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niren, die assistenz gegen Spanien fahren zu laßen, weiln conclusa pace, und
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wann man mitt den cronen allerseits verglichen, alles guth werde. Im übri
3
gen köndte man auch die herren Schwedischen zu hülff nemen und herrn
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Servien, daß er sich, biß übrigen sachen ihre richtigkeit gegeben, patientire,
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vermögen, und denen herren kayserlichen, was die stände geschloßen, com-
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municiren und hinderbringen.

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Kolmar. Seye zu bedauern, daß sich die tractaten an dieser beschwärlichen
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sach stoßen wollen, und leichtlich zu erachten, daß die herren Kayserliche
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nimmermehr dahin zu bringen, daß sie die Frantzösische tractaten von Mün
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ster ab- und hiehero ziehen, Franckhreich aber hingegen diese den Teutschen
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nicht nachsetzen laßen werde. Dabey aber dieses expediens bereits auff die
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bahn gebracht worden, wann herr Servien und die herren Schwedischen er-
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sucht würden, den Teutschen tractaten ihren gang zu laßen und alhier zum
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ende zu bringen, es würde jener, auff gegebene vertröstung, seine sachen
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nach der Schwedischen erörterung gleichfalls immediate vorzunemen, nach-
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geben. Die herren Kayserlichen sich auch damit begnügen und also der
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friden, so baldt die herren Schwedischen ihre differentias außstellen werden,
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dadurch merckhlich befürdert werden können. Hoffe im übrigen nicht, daß
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man sich anietzo materialiter außlaßen werde, solte es aber geschehen, wolle
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er sein votum biß dahin ebenmäßig suspendiret haben.

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Nürnberg. Er habe aus der vorgestriges tags von denen herren Kayserlichen
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extradirten schrifft handtgreifflich abnemen können, daß sie den Teutschen
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friden nicht ehe zum schluß kommen zu laßen begehren, es habe dann
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Spanien sein contentament vorhin erlanget, welches sie, so deutlich zu conte-
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stiren, biß dato scheu getragen haben. Wann herr Servien dahin zu dispo-
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niren seye, könne er sich mit vorgehenden votis gar wohl vergleichen, daß
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man denen herren Kayserlichen, was bißhero vorgangen, communicire und
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jenem vertröstung gebe, nach zu endt gebrachten Schwedischen tractaten
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alsobaldten die Frantzösische sachen vorzunemen und sich dergestalt dabey
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zu bezeugen, wie man es gegen Gott, Ihre Kayserliche Majestät und des
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Römischen reichs zu verantwortten getraue. Nächst diesem weren auch die
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herren Schwedischen, daß sie mit ihren notis über das instrumentum Cae-
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sareum einmahl herfürbrechen möchten, zu belangen. Widrigen falls aber
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und da Servien auff seiner intention bestehen solte, würde von den materiali-
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bus zu reden und alßdann die frag sein, was denen herren Kayserlichen zu
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antwortten. Habe zwar im übrigen einen schein, daß sie sagen, die status
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können nichts in deliberation ziehen oder decidiren, wobey der Kayser in-
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teressirt seye, es seyen aber falsche principia, sogar, daß die stände können, ja
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schuldig seyen, das jenige, was zu des Römischen reichs auffnemen und
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wohlfahrt gereiche, etiam renitente Caesare zu tractiren und abzuhandlen.
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Sonsten bestehe das ϰρινόμενον darinn, ob der friden, biß Spanien conten-
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tirt, auffzuhalten. Und seye demnach, soviel den Burgundischen craiß an-
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lange, ex actis publicis, daß derselbe jederzeit ein membrum imperii gebli-

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ben seye, ob man wohl deßwegen den harnisch nie angezogen, noch sich in
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die Niderländische krieg misciret habe, genugsam bekandt. Wegen Lothrin-
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gen aber nur um etliche wenige lehenstuckh zu thun, welche certo respectu
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zum reich gehören. Im übrigen habe man sich des hertzogen, weil er invitis
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statibus einen friden mitt Franckhreich geschloßen, nicht so sehr anzunemen,
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gleichwohl aber herrn Servien und die herren Schwedischen hierunder zu
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güthlichen compositionsmitteln zu disponiren und anzusprechen. Was aber
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der herren Kayserlichen schrifftliche proposition betreffe, müße dieselbe
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ordenlich und mit fundamenten fundament beantwortet, die darinnen enthaltene falsa
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principia ihnen remonstrirt und, weiln sie den Kayser tanquam ducem
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Austriae et tanquam Caesarem consideratum confundiren und also 4 termi-
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nos in ihre proposition bringen, ein underschiedt gemacht werden. Herrn
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Servien aber were anzudeuten, daß man ihme zwar, soviel a parte statuum
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bey der posteritet hiernächst veranwortlich sein werde, assistiren wolte, auff
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allen fall aber und ehe alles zu scheittern gehe, solten die stände, dafern auch
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die höhere dahin collimiren würden, selbsten zusammentretten und denen
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herren Kayserlichen expresse zu verstehen geben, daß gleich wie Münster
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und Oßnabruckh vigore der praeliminar tractaten unus idemque locus seyen.
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Also hielte man davor, daß vorhabende translatio der Frantzösischen trac-
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taten nacher Münster nur zu protelation des werckhs angesehen were,
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müßte dahero scapham scapham nennen und deme zu grundt sinckhenden
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vatterlandt Teutscher nation selbsten nach aller möglichkeit under die arme
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greiffen und auffhelffen. Vergleiche sich sonsten ratione mediorum suspen-
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sivorum mitt den majoribus.

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Bremen. Wann er dieses werckh recht ansehe, befinde er, daß herrn Ser-
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viens meinung erstlich dahin gegangen seye, daß man zu erhaltung der cron
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Franckhreich reputation deroselben interesse abhandlung wider den praeli
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minarschluß so lang nicht anstehen und steckhen laßen, sondern die Schwe-
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dische tractaten, biß man mit denselben auch so weitt avanciret und ge-
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kommen, differirt werden sollen. Soviel aber die erörterung der 3 Frantzösi
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schen puncten anlange, conveniren die herren Kayserlichen und herr Servien
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in dem, daß selbige alhie nicht expedirt oder deretwegen etwas geschloßen
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werden könne, sondern nach Münster der herrn Kayserlichen proposition
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gemäß gehörig seyen. Habe man sich demnach seines ermeßens indeßen
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materialiter nicht außzulaßen, zumahl, weiln die stände in dieser sachen
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keine judices seyen, der Kayser aber ein großes interesse dabey und die
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stände, wohin des herrn Serviens ultima bey diesen puncten gehen, einige
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nachricht nicht haben. Und halte schließlichen dafür, daß herrn Servien per
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deputatos zuzusprechen, ihme nicht zu wider sein zu laßen, daß das werckh
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mit den herren Schwedischen zur richtigkeit gebracht werde. Mit versiche-
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rung, daß die stände alßdann bey den Frantzösischen tractaten alles, was
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immer möglich, comportiren wollen, damitt man cum utraque corona zum
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völligen schluß dermahln eins kommen und gelangen möge.

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Lindau: Eß seye zu bedauren, daß diese in die Spanische tractaten mittein-
2
lauffende 3 puncten die mit den herren Schwedischen noch obschwebende
3
handlungen verhinderen wollen und also wohl zu bedenckhen, wie dem
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werckh zu helffen sein möchte. Hielte demnach an seinem orth das beste
5
expediens zu sein, welches in der herren vorsitzenden vernünfftigen votis
6
angeführet worden, nemblich dahin zu sehen, daß die Schwedischen tracta-
7
ten zum schluß gebracht werden und herrn Servien indeßen per deputatos
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das erbieten geschehen möchte, nach derenselben beylegung alles, was zu
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seines königs interesse dienlich sein mag, zu comportiren und beyzutragen.
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Vorderst aber were, wohin die höhere stände mitt ihrer meinung ziehlen, zu
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erwarten. Stehe an, ob sie bey diesen 3 puncten ad speciem gehen und nicht
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vielmehr damitt innhalten werden. Und obgleich dieser vorschlag nicht an-
13
gienge, hette man sich jedoch ex parte imperii nicht einzumischen. Confor-
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mire sich im übrigen auch mit den majoribus.

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Herr Director. Er müße bekennen, daß gegenwertige sach eine stach-
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lechte materia seye, bevorab, weiln man mitt so hohen und mächtigen leu-
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then und potentaten zu thun bekomme, zwischen thür und angel gleichsam
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steckhe und vast nicht wiße, wie das werckh anzugreiffen seye, damit man
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den vorgestelten fridenszweckh fürderlichst erreichen möge. Man habe aber
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gleichwohl auff expedientia zu gedenckhen, crafft deren aus dem werckh zu
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eluctiren. Seyen auch deren etliche bereits ins mittel kommen: Alß 1., daß
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herr Servien disponirt werden möchte, mit den Frantzösischen tractaten so
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lang zu warten, biß man mit den herren Schwedischen völlige richtigkeit ge-
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troffen haben werde, mit angehängtem erbieten, alßdann alsobalden nach
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Münster zu gehen und seines königs interesse gleicher gestalt abzuhandlen.
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2. Daß man die herren Kayserlichen hinwiderum und zwar fundamentaliter
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beantworten und das werckh wohl underscheiden solle, maßen sich dann
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genugsame rationes bey einem und anderm finden werden. Und daß 3. die
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stände zusammentretten, über restirende differentien des Schwedischen in-
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strumenti pacis sowohl, als wie das abgehandelte zur execution zu bringen,
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sich undereinander vergleichen solten.

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Bey dem 1. vorschlag seyen die rationes, welche sowohl herr Servien als die
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herren Kayserlichen, daß die Frantzösische tractaten hiehero nicht gehörig
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seyen, angeführet haben, zu genügen bekandt und laße er selbige auch dahin
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gestelt verbleiben. Befinde aber aus extradirter der herren Kayserlichen
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schrifft soviel, daß es ihnen nicht um den orth, wo obgemelte tractaten vor-
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genommen werden sollen, sondern materiam ipsam zu thun seye. Solte man
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nun mit einer solchen resolution bey herrn Servien erscheinen, werde selbige
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große offension causiren, gestalten er schon praeoccupirt, er hoffe nicht, daß
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man ihne mit despect von hier abweisen werde, welches zu sagen, er deßto
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mehr befugt seye, weiln ihme von etlichen ständen bereits versicherung, die
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Frantzösische sachen dies orths abzuhandlen, gegeben worden. Interim gehe
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die zeitt verlohren und, ob zwar nicht ohne, daß herr Servien, ob gehörten

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1
erstbemelte tractaten nicht hieher, sich anfänglich vernemen laßen, seye es
2
jedoch nur eine bloße mine gewesen, welche er zu reputation der cron
3
Franckhreich gemachet, welches dahero deßto leichter abzunemen, daß, nach-
4
dem er ersucht worden, geschehen zu laßen, daß die tractaten alhier fortge-
5
setzt werden möchten, er es auff alternativam gestellet, maßen dann gleich
6
darauff das Churmaintzische directorium das werckh ad deliberationem brin-
7
gen wollen, welches aber die herren Kayserlichen durch vorgestriges tages
8
beschehene erforderung der stände deputirten verhindert haben . Ob dem
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reich zu rathen seye, wann diese 3 Frantzösische puncten ihre richtigkeit so
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baldt nicht erlangen solten, das hauptwerckh noch länger deretwegen auffzu-
11
halten, stehe er an und werde sich der außschlag dieser frag daraus leicht-
12
lich machen laßen, daß die herren Schwedischen gesagt, wann man nicht
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innerhalb 14 tagen oder längst 3 wochen das werckh zum schluß bringe, sie
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die völckher vor dem frühe jahr nicht über die see werden bringen können,
15
sondern den ständen auff dem halß ligen laßen müßen. Were also fast
16
mehrere hoffnung, was fruchtbarliches bey denen Frantzösischen sachen
17
außzurichten, wann die tractaten alhier verbliben vorbliben . Wolte auch dieses mittel,
18
wann es die höhere, wie er nicht zweiffle, adplacitiren werden, für das beste
19
halten und seines theils dahin gestelt sein laßen.

20
Ob 2. die höhere sich mit den herren Kayserlichen in contestation und streitt
21
einlaßen werden, stehe er an. Daß aber diese das werckh nur auffzuhalten be-
22
gehren, seye darauß, daß sie gesagt, man solle ihre schrifft den principalen
23
communiciren, leichtlich abzunemen. Solte es aber je darauff ankommen,
24
werden sich remonstrationes genug finden, den höheren an hand zu gehen,
25
zumahln auch dies orths das bedenckhen dergestalt eingerichtet worden, daß
26
man sich nichts dabey zu scheuen habe und würde, wann die herren Kayser-
27
lichen, daß sie die Frantzösische sachen alhier abhandlen laßen wolten, zu
28
disponiren weren, multis modis beßer und dem fridenswerckh befürder
29
licher sein.

30
Wann aber dieses nicht angehen solte, müßte 3. auff ein schleuniges expe-
31
diens, die tractaten zu endlich- und vollkommenem schluß zu bringen, ge-
32
dacht werden. Zumahl wann es innerhalb einer monatsfrist nicht geschehe,
33
hernacher vergebens seye. Dieweil aber nunmehr am tag lige, daß ambages
34
gebraucht und die tractaten von einer zeitt zur anderen auffgeschürtzet wer-
35
den, alß seye seines erachtens das einige mittel übrig, daß die stände zu-
36
sammen tretten und sich über denen bey dem Schwedischen instrumento
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annoch restirenden differentien mit den herren Kayserlichen vergleichen,
38
nicht zweifflendt, es werde solches bey den Schwedischen, Frantzosen und
39
Spaniern eine große apprehension und stimulum zum friden geben, und
40
ihnen die hoffnung, welche sie bißhero ex diffidentia statuum gefaßt, da-
41
durch benommen werden. Wie und welcher gestalt aber diese zusam-
42
mentrettung der stände zuwegenzubringen, seye res altioris indaginis

[p. 759] [scan. 831]


1
und werde, wann es dahin ankomme, davon zu reden stehen. Im übrigen
2
beruhe das gantze werckh darauff, wohin der höheren gedanckhen ziehlen
3
werden, damit man sich dan stättischen theils leichtlich werde vergleichen
4
können.

5
Conclusum. Wann die Kayserliche herren plenipotentiarii durch bewegliche
6
remonstrationes und beantwortung ihrer angeführten argumenten dahin zu
7
disponiren weren, daß von den dreyen Frantzösischen puncten alhie geredet
8
und dieselben zur richtigkeit gebracht werden köndten, solte es wohl zu
9

34
9–14 Servien – verstatte] Randvermerk in Druckvorlage. NB. Obwohln dieses per majora
35
also beliebt worden, weiln jedoch beede höhere collegia bey voriger meinung bestanden,
36
hatt man sich bey der re- et correlation mit denselben sowohl hierinnen, als auch wegen
37
begehrung des Frantzösich- und Schwedischen vollkommenen instrumenti, allerdings
38
verglichen .
gewinnung der zeit und abwendung ferneren ohnheils das beste mittel sein,
10
demnach aber zu besorgen, sie dörfften sich schwärlich darzu vermögen
11
laßen, weren herrn graven Servien seine selbsteigene von anfang geführte
12
rationes und darunder sonderlich diese, daß er sich per modum conven-
13
tionis, hier so lang zu bleiben und zu handlen, nicht obligiren könne, wohl
14
zu repraesentiren und er darauff beweglich anzulangen, daß er denen trac-
15
taten mit der cron Schweden ihren ohngehinderten lauff und zwar deßto
16
mehr verstatte, weiln er bey letsterer anwesenheit der Holländischen herren
17
gesandten einige fernere declaration, welche zweiffelsfrey auch auff die drey
18
puncten gegangen, außgestelt, mit angehängtem erbieten, sobaldt die trac-
19
taten alhie zum ende gebracht sein werden, alßdann gesambter hand nach
20
Münster zu gehen und zu beylegung restirender differentien alle thunliche
21
cooperationes beyzutragen. Und damit solch zumuthen ohn weniger dis-
22
gusto und ohnwillen bey ihnen abgehe, weren die königliche Schwedische
23
herren plenipotentiarii umb assistenz auff den nothfall zu ersuchen und
24
ihnen die mitunderlauffende bedenckhen gleichförmig zu eröffnen. Solten
25
aber diese media für ohnpracticirlich gehalten werden und die ansprechen
26
ohne verfang abgehen, würde alßdann auff ein ander expediens, dem werckh
27
seine endliche abhelffliche maß zu geben, zu gedenckhen stehen.

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