Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab

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Herr Director proponirt: Gleich wie des Churmaintzischen directorii in
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pleno gethane proposition in nachfolgenden 4 quaestionibus bestanden:

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1. Ob des Comte de Servien überkunfft zu erwarten und deßelben inter-
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position bey den herren Schwedischen zu gebrauchen oder in quanto weiter
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zu gehen?

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2. Ob die fundamenta, um deren willen die stände zu einem mehreren nicht
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zu treiben, schrifftlich zu verfaßen und den herren Schwedischen zuzustellen,
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oder

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3. ob mit den herren Kayserlichen die conferenzen anzutretten, und

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4. waß bey der Bayerischen contradiction zu thun? Also werde man selbige
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anietzo zu resolviren und die herren abgesandten ihre gedanckhen darüber
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zu eröffnen haben

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Zu den Verhandlungen und ihrem Ergebnis Meiern V S. 877 f.
.

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Lübeck. Ad 1. Hielte dafür, man hette mit weiterer handlung des quanti biß
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zu des Comte de Servien überkunfft

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Zum Hintergrund der hier angedeuteten Reise Serviens von Münster nach Osnabrück vgl. F. Dick -
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mann S. 481f.
inzuhalten und zu versuchen, ob durch
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deßelben interposition und vermittelung die herren Schwedischen von
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ihrem petito ab- und auff andere meinung zu bringen seyen.

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Ad 2. Quod sic und were in alleweeg veranlaßte schrifft mit allen rationibus,
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die vorkommen seyen oder noch ferners vorkommen möchten, zu entwerf-
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fen und den ständen per dictaturam zu communiciren, damitt sie eines und
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anders, so dabey zu erinnern vorfallen möchte, addiren können.

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Ad 3. Seye bereits in verschiedenen conclusis geschloßen worden, daß in
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entstehung der handlung mit dem jenigen theil, welcher sich darzu verstehen
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werde, in conferenzen zu treten seye.

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Ad 4. Gleich wie er nicht dafür halte, daß die Churbayerische contradictio
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das reichsconclusum umbstoßen oder auffheben werde, also habe man sich
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auch dieselbe nicht hindern zu laßen, sondern vielmehr dem, was in vorigen

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conclusis bey der quaestione cui gedacht worden, zu inhaeriren und dabey zu
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bleiben.

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Regensburg. Ad 1. Es mögen zwar diejenige, welche biß zu des Comte de
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Servien überkunfft mit fernerer handlung bey den herren Schwedischen ein-
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zuhalten und zu warten für guth angesehen, vielleicht nachricht gehabt ha-
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ben, daß etwas dabey außzurichten sein werde, er zweiffle aber an seinem
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orth gar sehr daran und halte vielmehr dafür, daß es labor inanis sei und
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kein crey der anderen die augen außbeißen werde. Stelle es doch, ob man
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warten wollte wolle oder nicht, auff die majora.

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Ad 2. Conformire er sich mitt Lübeckh, daß nemblichen die fundamenta und
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rationes zu papyr gebracht, denen herren Schwedischen auff vorhergangene
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überlegung zugestellet und sonderlich dabey diejenige erinnerungen, welche
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in dem stättischen gutachten enthalten, beobachtet werden sollen.

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Ad 3. Hette man zwar in alle weeg die herren Kayserlichen, daß sie die
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conferenzen widerum antretten, zu ersuchen und mit ihnen dasjenige, was
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sich bißdahero in puncto satisfactionis militiae verloffen, fleißig zu commu-
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niciren, bevorab, weiln ein solches nicht allein auff allen reichstagen ge-
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schehen, sondern es auch der respectus ohne das mit sich bringe und erfor-
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deren wolle. Was aber, wann man gleich mit den herren Kayserlichen in
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conferenz tretten solte, für ein effectus folgen werde, könne er nicht sehen.
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Laße es also auff der höheren meinungen und dies orths außfallende majora
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gestellet sein.

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Bey dem 4. seye der gantze Bayrische craiß interessirt und trage ein jeder
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scheu, sich an den churfürsten in Bayern mit seinem contingent weisen zu
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laßen. Zumahln bekandt, was von anno 34 bey der statt Regenspurg vor-
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gangen

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1633 war die Stadt von Bernhard von Weimar besetzt, 1634 durch kaiserliche und bayerische
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Truppen belagert und zurückerobert worden. Bei diesen Vorgängen wurden sämtliche Sägemühlen,
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Papiermühlen, Eisenhämmer, die Weißgerber- und Tuchmacherwalk sowie alle Lagerhäuser durch
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Brand vernichtet; Hungersnot und Seuchen mit ca. 7000 Toten sowie Repressionen des Kurfürsten
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Maximilian von Bayern brachten die Stadt an den Rand des totalen Zusammenbruchs ( Bayer.
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Städtebuch II S. 578–586; R. Schönfeld S. 27).
, in deme er, so baldt ihme Kayserliche assignationes an dieselbe ge-
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geben worden, strackhs pro voluntate et arbitrio gehandelt. Weren also
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seines ermeßens die höhere ständt darüber zu hören und zu vernemen. Son-
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sten könne er es zwar bey der quaestione cui verbleiben laßen, werde jedoch
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dahin zu trachten sein, daß kein standt den anderen executive vornemmen,
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sondern die executio der säumigen entweder Ihrer Kayserlichen Majestät
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überlaßen oder doch eines jeden standts contingent in die lagstätt gegeben
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werden mögen.

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Kolmar. Belangent die 4 proponirte quaestiones und zwar deren erste,
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stehe er sehr an, ob Monsieur le Comte de Serviens cooperation bey den
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herren Schwedischen etwas würckhen werde, sondern besorge vielmehr,
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wann herr Erskein indeßen einkommen solte, es dörffte deßelben opiniastri-

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tet hernach noch mehreren schaden als herrn Serviens erwartende interposi-
2
tion nutzen bringen. Were also der meinung, daß man in quanto zwar etwas
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weitters gehen, gleichwohl aber auch vorhero der höheren guthachten
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darüber anhören und vernemen solte.

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Ad 2. Were guth, wann die veranlaßte schrifft schon zu papyr lege und den
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herren Schwedischen gestern hette überreicht werden können, weiln aber
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die zeitt zu kurtz gewesen, were die abfaßung der schrifft dem Churmain-
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tzischen directorio anheimzustellen.

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Ad 3. Seye bereits öffters dahin concludirt, aber renitentibus dominis Suecis
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nichts außzurichten, were jedoch zu allem überfluß zu versuchen, ob die
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conferenzen widerum in den gang gebracht werden möchten.

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Ad 4. Weiln die Churbayerische contradictio vor sich selbsten ohncräfftig
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seye, zumahln es bey vorigen in quaestone quaestione cui gemachten conclusis ver-
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bleibe, Churmaintz defectum mandati allegirt und die Münsterische conclusa
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nicht attendirt werden, alß bleibe es dahin gestelt; werden vielleicht die
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herren Churbayerischen abgesandten indeßen anderen befelch bekommen
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haben.

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Nürnberg. Ad 1. Seye auch der meinung, daß zwar herrn Serviens inter-
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position bey den herren Schwedischen wenig fruchten, gleichwohl aber,
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wann derselbe heut oder morgen einlangen solte, seiner überkunfft, wie
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Lübeckh erinnert, zu erwarten sein werde, weiln er vielleicht die stände zu
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obligiren suchen werde, wann aber deßelben überkunfft sich verweilen solte,
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hette man nicht darauff zu warten, sondern, weiln die herren Schwedischen
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vorgeschlagen, die stände solten die 5 millionen reichsthaler nur sub spe rati
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übernemen, den spieß umzukehren und zu begehren, daß sie, die herren
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Schwedischen, auch der stände offerten sub spe rati acceptiren möchten,
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erfolge die resolution, daß sie die fünff millionen reichsthaler fallen laßen
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wollen, seye es guth, widrigen falls müßte man weitters tractiren und auff den
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eußersten fall, wann man sonderlich den graußamen schaden und andere
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incommoditeten, welche dem Römischen reich bey solcher verzögerung
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zugefüget werden, considerire, das gedachte quantum der 5 millionen reichs-
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thaler mit gewißen reservatis, wann auch die höhere dahin incliniren, ein-
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willigen und übernemen, jedoch aber auch dieselbe abzubitten, sich vorzu-behalten vorbehalten .
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So köndte man alßdann sehen, ob es denen herren Schwedischen
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zum friden ernst seye oder nicht?

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Ad 2. Seye er indifferent und können die rationes zwar wohl in eine schrifft,
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wie selbe von dem Churmaintzischen directore auffgesetzt, gebracht, werde
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aber bey den herren Schwedischen, weiln sie bey ihrer negativa bleiben, von
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schlechtem verfang sein.

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Ad 3. Ob mit den herren Kayserlichen die conferenzen angetretten werden
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sollen, seye er sofern damitt einig, wann man nemblich ihnen nur bloße
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relation, wie Regenspurg moniret, erstatten wolle, weiln es zu deroselben
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respect gereiche; in materialibus aber die conferenzen mit ihnen anzutretten,

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halte er nicht für rathsam, zumahln man damit nichts außrichten, sondern
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vielmehr, wie er besorge, die herren Schwedischen für den kopf stoßen und
3
ursach geben werde, daß sie sich in anderen sachen desto härter erzeigen und
4
das werckh, wann übrige puncten alle zur richtigkeit gebracht, allererst in
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puncto executionis, welcher bey ihnen stehe, hernemen und es also dem
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gemeinen sprichwort nach gehen dörffte, parturiunt montes, nascetur ridicu-
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lus mus. Wolten aber die höhere auff antrettung der conferenzen mit den
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herren Kayserlichen schließen, hette man sich zwar stättischen theils damit
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zu conformiren, gleichwohl aber auch die in hoc passu dies orths beywoh-
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nende sorgfalt außtrückhlich anzudeuten.

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Ad 4. Widerhohle er das Regenspurgische votum und werde seines erach-
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tens die erlag auff diejenigen orth, welche in dem zwang, wie Lindau, anietzo
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begriffen, zu conditioniren, was die höhere in quaestione cui concludirt,
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utiliter anzunemen und bey der re- und correlation mit stillschweigen zu
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übergehen sein.

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Bremen. Ad 1. Er habe vorgehende meinungen dahin eingenommen, daß,
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wann Monsieur le Comte de Servien heut einlangen und kein zeit damit
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verlohren gehen solte, man zu versuchen hette, wie weit das werckh vermit-
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telst deßelben interposition bey den herren Schwedischen zu bringen sein
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würde, bevorab, weiln er das exempel der cron Franckhreich moviren und
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die herren Schwedischen, daß sie mit satisfaction ihrer soldatesque derglei-
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chen thun, erinneren könne. Worbey aber das Lübeckhische und Nürnber
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gische votum nicht außer acht zu laßen und zu besorgen seye, herr grav
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Oxenstirn dörffte die alliance vorwenden und repliciren, daß gleich wie sie
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den herren Frantzosen bey ihrer satisfaction keinen eintrag gethan, also auch
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von ihnen keines eintrags gewärtig sein wollen.

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Ad 2. Seye er mit vorstimmenden einig und were guth, daß die schrifft,
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wann sie auffgesetzt, den ständen per dictaturam vorhero communicirt
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würde, den effect derselben aber laße er dahin gestelt sein.

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Ad 3. müße er bekennen, wann eine gewiße resolution, wohin die conferenz
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mit den herren Kayserlichen, und daß man den friden schließen wolte, ange-
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sehen seye, vorhanden were, man hette darein zu condescendiren, daß man
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aber quaestionem quomodo und punctum executionis mit den herren Kay-
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serlichen tractiren solle, solches werde darum, weiln die herren Schwedi-
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schen pars tractans seyen, nichts fruchten. Sehe also nicht, wohin die con-
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ferenz gehen und cui bono sie angesehen sein solle? Wann es aber allein
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ihnen mitt communication des jenigen, was bißher in puncto satisfactionis
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militiae vorgangen, gebührende ehre anzuthun oder auch dahin, daß sich die
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stände undereinander vergleichen und bey den herren Kayserlichen sich des
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verglichenen versichern möchten, angesehen sein solte, wolle er sich dies-
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falls mit den majoribus gerne conformiren und vergleichen. Rem ipsam aber
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betreffend, habe er befelch, mit den majoribus es zu halten, wolle derwegen,
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was er jüngsthin ratione quanti pro voto abgelegt, daß nemblichen beßer

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were, wann man nur tolerabiles conditiones wegen der erlag erhalten und
2
des fridens gesichert sein köndte, die 5 millionen reichsthaler einzuwilligen,
3
hiehero repetirt und widerhohlet haben.

4
Ad 4. Gleich wie er den ständen in dem Bayrischen craiß, daß sie bey dieser
5
satisfaction nicht über gebühr graviret werden, gern gönne, also werde
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ihnen auch, wann einig expediens diesorths erfunden werden könne, nicht
7
abhanden zu gehen sein.

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Lindau. Ad 1. Gleich wie praesupponirt werde, daß herr Servien alßdann,
9
wann seine überkunfft sich nicht lang verweile, um interposition bey den
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herren Schwedischen zu begrüßen sein werde, also halte er auch dafür, es
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were dieselbe vielleicht ihren nutzen und nachtruckh haben, weiln bekandt,
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daß des Comte d’Avaux disgrace bey dem könig in Franckreich daher, daß er
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die stände disgustirt, guthen theils kommen und herr Servien, dieselbe zu
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foviren und zu erhalten, vermuthlich bedacht sein werde

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Longueville und d’Avaux waren wegen des Versuchs, mit Spanien einen Ausgleich herbeizuführen,
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und wegen ihrer Kritik an Mazarin, er wolle die Fortdauer des Krieges, um seine – angegriffene –
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Machtstellung zu halten, in unüberbrückbaren Gegensatz zu Mazarin geraten. Longueville hatte
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am 3. Februar 1648 den Kongreß verlassen, d’Avaux, der sich zudem wegen seiner kirchentreuen
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Politik in Paris unbeliebt gemacht hatte, wurde etwas später unrühmlich abberufen und reiste am
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18. April 1648 ab (F. Dickmann S. 478f; G. H. Bougeant IV S. 10–23; Brienne,
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Mémoires S. 94f).
. Solte sich aber
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deßelben anherokunfft verziehen, thete man beßer, wann zu der sachen selb-
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sten geschritten und, wie darauß zu gelangen, quovis modo getrachtet würde,
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und ob zwar die 5 millionen reichsthaler ein großes gelt seyen, dannoch die
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zeitt zu gewinnen und in betrachtung, daß fast ein jeder tag ein tonnen
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goldts schaden nach sich ziehe, weren sie einzuwilligen und zu übernemen.
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Ad 2. Laße er ihme, daß die rationes in eine schrifft zusammen getragen
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werden, um soviel mehr gefallen, weiln zu information und disposition der
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königin in Schweden und der herren legaten verantwortung nicht ohndien-
23
lich sein werde.

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Ad 3. Were freylich dahin zu trachten, daß die conferenzen mit den herren
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Kayserlichen angetretten würden, wann es ein medium, aus der sach zu
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kommen, were; weiln sie aber, biß sie von den herren Schwedischen eine er
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clärung auff das instrumentum pacis haben, nicht fortfahren wollen und
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wann es schon geschehen solte, dannoch, weiln es nur ein einseittig werckh
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were und die herren Schwedischen auch dabey sein solten, keinen großen
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effect haben, sondern vielmehr schimpf und offension davon zu gewarten
31
sein würde, als köndte es wohl underbleiben. Solten aber die höhere dahin
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gehen, hette man sich auch dies orths mit ihnen zu conformiren.

33
Ad 4. Halte er dafür, weiln das jenige, was wegen der Bayerischen contra-
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diction gedacht, nur relative angeregt worden, daß es bey vorigen conclusis
35
sein verbleiben haben werde, wider die Bayrische execution aber, wie Re-
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genspurg und Nürnberg erinnert, aufs beste zu prospiciren sein.

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Herr Director. Ad 1. Gleich wie sich dabey allerhandt rationes pro et
2
contra erzeigen, also werde die frag eigentlich darinn bestehen, ob es sich mit
3
herrn Servien überknnfft überkunfft verweilen werde oder nicht? Und wann dieses ge-
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schehe, derselben zu erwarten. Widrigen falls aber, und da herr Servien so
5
baldt nicht einlangen oder die überkunfft in dubio verbleiben solte, bey so ge
6
fährlichem zustandt des heyligen Römischen reichs nicht zu cunctiren oder
7
zu warten, sondern bey dem quanto vorzunemen sein, was man immer mög
8
lich finden werde und sich practiciren laße. Bevorab, weiln es dies orths die
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meinung, auff die 5 millionen reichsthaler zu gehen, bereits vorhin gehabt
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und man, wann anderst dem faß der boden nicht gar außgestoßen werden
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solle, etwas übriges thun und sich überwinden müße. Seyen sonsten den
12
herren Schwedischen allerley remonstrationes, aber ohne verfang, geschehen
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und also nur dahin, wie die tractaten nicht suspendirt, sondern das haupt-
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werckh dergestalt, daß man in materialibus mit den herren Schwedischen
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progrediren könne, eingerichtet werde, alles fleißes zu sehen und zu trach-
16
ten. Dann auff herrn Serviens intercession seye seines ermeßens kein großer
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staat zu machen, weiln 1. kein theil dem anderen seine satisfaction schwär
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machen werde, und wann er viel wider die cron Schweden darzu reden
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wolte, derselben den spieß umbzuwenden und hingegen auch für die stände,
20
wider die cron Franckhreich in ihrer satisfaction hiernechst zu reden, anlaß
21
gegeben würde. Trage dabey 2. die fürsorg, wann man herrn Servien um
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interposition anlangen solle, es dörfften schlaffende dadurch erweckht und
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ihnen ihme nicht weniger ursach gegeben werden, heraußzubrechen und zu sagen,
24
weil die stände ihrer confoederirten militiam so wohl bedächten, werden sie
25
sich, auch der cron Franckhreich soldatesque etwas zu geben, nicht difficul-
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tiren, mit begehren, sie so lang in possessione der innhabenden orth, biß
27
ihren völckhern gleicher gestalt satisfaction geschehen sein werde, zu laßen
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und zu erhalten. Weiln aber in concluso ratione cui keiner anderen als der
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Schwedischen militiae bezahlung gedacht, würde es demselben zuwiderlauf-
30
fen, könne also für sein person herrn Serviens interposition anderst nicht,
31
dann für vergeblich, schäd- und praejudicirlich ansehen, wolle sich gleich-
32
wohl beßeren gedanckhen nicht entziehen.

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Ad 2. Könne nicht schaden, daß die rationes, wie sonderlich im Lübeckhi
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schen voto angeführet worden, zusammengetragen und der königin in
35
Schweden zugeschickhet werden, zumahl weiln es zu guther information
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Ihrer Majestät und beßerer allerseits legaten excusation diene. Wie aber
37
die schrifft einzurichten, were dem Churmaintzischen directorio zu überla
38
ßen und daßelbe, den auffsatz per dictaturam zu communiciren und den
39
ständen ad revidendum et deliberandum zu geben, zu ersuchen.

40
Ad 3. Seye zwar bekandt, daß verschidene verschiedener gedanckhen auff antrettung der
41
conferenz mitt denen herren Kayserlichen geziehlet, könne aber, von was
42
verfang und effect dieselbe sein möchte, nicht ersehen, viel weniger, daß
43
man sich von den herren Schwedischen abziehen solte, rathen, weiln die be-
44
fahrende gefahr sich baldt ergeben würde.

[p. 729] [scan. 801]


1
Dependire also die resolution dieser frag von der ersten, dann entweder
2
consentirten consentiren die herren Schwedischen in der herren Kayserlichen petitum
3
oder nicht. Wann jenes geschehe, gehen die tractaten ohne das fort. Verwai-
4
gern sie sich aber, auf das instrumentum pacis zu respondiren, so können
5
auch die stände weitter nicht schreitten, sehe also nicht, quem effectum die
6
separate antrettung der conferenzen mit den herren Kayserlichen ge-
7
winnen würde, zumahl weil der herren Schwedischen pars tractans seyen
8
und ohne offension von den tractaten nicht excludirt werden können, ihnen
9
auch, wann sie keinen lust zum friden hetten, nichts angenemer sein würde,
10
alß wann sie culpam retardatae pacis von sich ab und den ständen auff den
11
halß schieben köndten, mit vorwenden, daß diese einen einseitigen friden
12
machen wollen und sich von ihnen abgethan hetten.

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Was bey dem 4. gedacht worden, könne er die Churbayerischen herren abge-
14
sandten nicht verdenckhen, daß sie so lang contradiciren, biß sie anderen
15
befelch erlangen, wiewohl es den interessirten ständen, welche mit diesem
16
herren zu thun haben müeßen, sehr beschwärlich fallen werde, schlage aber
17
ohnmaßgeblich dieses expediens vor, ob nicht thunlich were, wann die Bay-
18
erische craißstände sich eines gewißen memorialis, wie und wohin sie ihr
19
contingent erlegen wolten, auch daß sie von dem churfürsten in Bayern mit
20
der execution verschont werden möchten, mitteinander vergleichen und
21
daßelbe dem Churmaintzischen reichsdirectorio ad consultandum übergeben
22
theten.

23
Conclusum. Bey der ersten frag, ob nemblich des comte de Servien über
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kunfft zu erwarten und deßelben interposition bey den herren Schwedischen
25
zu gebrauchen oder in quanto weitter zu gehen, erinnerte man sich zwar des
26
gestrigen conclusi annoch gar wohl, stehet aber nicht wenig in deme an, ob und
27
was für effect von solcher des herrn gravens von Servien interposition zu
28
gewarten, theils wegen der alliance, darinnen beede cronen mitteinander
29
stehen, crafft deren keine der anderen satisfaction schwär zu machen under-
30
stehen wirdt, theils wegen satisfaction der Teutschen völckher oder doch
31
exemption des Elsaßes, darzu ihme durch das ansprechen anlaß gegeben
32
werden köndte, theils wegen der, bey der Frantzösischen satisfaction interes-
33
sirter reichsstände, derer conditio hierdurch schwärer gemacht werden
34
dörffte. Wann aber einige hoffnung vorhanden, daß was guthes damitt auß
35
zurichten sein und die überkunfft fürderlich geschehen möchte, wolte man
36
sich stättischen theils davon nicht separiren, widrigen falls dafür halten, daß
37
beßer und dem fridenswerckh vorständiger were, wann man des quanti hal-
38
ben einander weiter vernemen wolte. Bey der anderen frag, ob nemblich die
39
fundamenta und motiva schrifftlich zu verfaßen und denen herren Schwe-
40
dischen zuzustellen seyen, haltet man die affirmativam für sehr guth und
41
nutzlich, nicht allein die königin in Schweden deßto beßer zu informiren
42
und auff mildere resolution zu bringen, sondern auch zu allerseits gesandt-
43
schafften mehreren verwahrung.

[p. 730] [scan. 802]


1
Die dritte frag betreffend, ob nemblich mit denen herren Kayserlichen die
2
conferenzen anzutretten, wann selbige auff eine communication des jenigen
3
angesehen, was biß daher passiret, erfordert solche der respect gegen den
4
herren Kayserlichen an sich selbsten; wie aber in materialibus mit ihnen zu
5
progrediren, so lang sie eine resolutio über dem instrumento pacis von den
6
herren Schwedischen gewärtig seindt, kann man dies orths nicht absehen.

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