Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
Der herr Frankfurtische und Lindauische referiren: Sie hetten nicht
allein von underschiedlichen bürgern zu Augspurg, sondern auch von ihren
principalen selbsten schreiben bekommen, daß die herren Schwedischen der
Augspurgischen kauffleuth güther und wahren zu Leipzig auffs neue haben
verarrestiren, annotiren und denen, die mit ihnen negotiiren, nichts abfolgen
zu laßen, darumb verbietten laßen, weiln sie die angebottene neutralitet auß
geschlagen und in der belägerung solche resistenz, die einer hostilitet ähnlich
gewesen, gethan haben sollen. Nun seye aber zu genügen bekandt, daß der
meiste theil der kauffleuth zu Augspurg der Augspurgischen confession der-
gestalt zugethan seye, daß sie sich gewißlich in einige hostilitet oder feindt-
schafft wider die cron Schweden niemahlen eingelaßen, sondern vielmehr
bey deroselben leib, guth und bluth auffgesetzet. Und dahero die herren
Schwedischen bey der regula militari so stricte zu verbleiben und sie alß
ohnschuldige dasjenige, was der catholische magistrat gethan, entgelten zu
laßen, keine ursach hetten. Demnach nun obbemelte kauffleuth in denen
gedancken stehen, wann an die königliche majestät in Schweden von denen
erbaren frey- und reichsstätten für sie einige intercessionales abgelaßen
würdten, daß ihnen geholffen werden möchte, alß laßen sie derenselben
herren abgesandten hochfleißig ersuchen und bitten, sie wolten ihnen an
höchstgedachte königliche majestät dieselbige widerfahren laßen, darinnen
ihren elenden zustandt mit anführung solcher rationum, die ohnverfänglich
seyen, favorabiliter repraesentiren und, daß denen commerciis der freye lauff
widerumb verstattet werden möchte, inständig bitten und anlangen. Were
alß dann an der relaxation derenselben, weiln herr general veldtmarschall
Torstensohn und Wrangel solches an die königin in Schweden selbsten gelan-
gen laßen, nicht zu zweifflen. Hette man also ihnen auch darumb nicht
abhanden zu gehen, weiln 1. das commune interesse der erbaren stätt bey
diesem werck engagirt, maßen dann viel stätt under Schwedische devotion
kommen, die hernacher widerumb mutationes gelitten, 2. es mit denen com-
merciis ein concatenat werck seye und der schaden nicht allein die statt
Augspurg angehe, sondern auch auff andere redundiren und manchen, der
sichs noch nicht versiehet, treffen werde. Und weiln sie dafür halten, es
werden die herren stättische insgesambt libertatem commerciorum zu pro-
curiren instruirt sein, wolten sie nomine der evangelischen bürgerschafft zu
Augspurg, daß deroselben in ihrem desiderio willfarth und an obhöchst
ermelte königliche majestät in Schweden ein durchtringendes intercession-
schreiben abgefaßt und ertheilt werden möchte, zum höchsten gebetten und
solches, mit angenehmen diensten zu erwidern, sich erbietig gemacht haben.
Lübeck per Frankfurt sagt: Er könne an seinem orth, weiln es nun in
quaestione an, ob man denen Augspurgischen kauffleuthen die gebettene
intercessionales an die königliche majestät in Schweden ertheilen solle, be-
ruhe, gar wohl geschehen laßen, daß man denenselben willfahre. Zumahln er
ohne das alles dasjenige, was zu nutz der commercien gedeuen möge, eüßerst
zu promoviren instruirt; repetirte solch votum auch suo loco et ordine
wegen Bremen.
Regensburg. Seye von seinen herren und oberen, was zu befürderung der
commercien ersprießlich sein möge, beyzutragen ebenmäßig instruirt und
daß man denen arrestaten, weiln ihr petitum auch von den commerciis de-
pendire, willfahren solle, wohl zufrieden.
Nürnberg. Seye gleicher gestalt instruirt, in puncto commerciorum die
nothdurfft in acht zu nemen. Wiße sich noch wohl zu erinnern, daß von den
Schwedischen den Nürnbergischen kauffleuthen vor diesem auch under-
schiedliche güther confiscirt und auff die 10 000 gulden wahren weggenom-
men. Und ob man wohl bey dem herrn general Torstensohn intercessionales
außgewürckt, dannoch nichts damit erhalten worden seye. Damit nun der-
gleichen nicht anderen stätten mehr begegne, könne man ratione intercessio-
nis denen Augspurgischen kauffleuthen gebettener maßen wohl an hand
gehen; ratione quaestionis quomodo aber weren die intercessionales derge-
stalt moderato einzurichten, damit weder ihnen noch anderen einiges prae-
judicium dardurch zugezogen werden möge.
Eßlingen per Lindau. Es were den Augspurgischen kauffleuthen, wann die
intercessionales an die königliche majestät in Schweden von guthem effect
weren, wohl zu gönnen; dabey aber auch dises zu bedencken, ob man nicht
zugleich die herren Schwedischen, daß sie bey dem werck concurriren wol-
ten, per deputatos ersuchen solle?
Herford. Gleich wie der imploranten billichem begehren nicht ohnbillich zu
deferiren, also habe er nicht ursach, weder ratione intercessionalium noch
auch ratione deputationis, so anderst dieselbe für guth angesehen werden
solte, von denen majoribus sich zu separiren.
Memmingen. Er habe auch von seinen herren schreiben, darinnen sie über
dise und dergleichen der Schwedischen proceduren sich beklagen, jüngsthin
erhalten. Werde man also den interessirten kauffleuthen in ihrem begehren
billich zu willfahren haben. Stelle im übrigen zum nachdencken, ob es beßer,
daß man die rationes dem intercessionalschreiben einrucke oder in eine
nebens beylag bringe?
Herr Director sagt: Es möchte zwar mit ertheilung der intercessionalen
das ansehen haben, ob begehrte man dardurch crabrones zu irritiren und,
daß dergleichen auch mit anderen stätten vorgenommen werden möchte,
anlaß zu geben. Dörffte auch, nachdem das werck bey denen herren Schwe-
dischen schon angebracht und recommendirt worden, wann man itzundt
einen anderen weg gebrauchen wolte, ohne offension nicht abgehen. Weiln
aber die evangelische bürgerschafft zu Augspurg auff diese intercessionales
eine sonderbahre hoffnung setze, alß habe man billich omnibus modis dahin
zu trachten und sich zu bemühen, wie deroselben fürderlichst damit an die
handt gegangen werde. Hielte gleichwohl auch nicht ohndienlich zu sein,
wann man denen herren Schwedischen bevorab, weil dise sach nunmehr in
einen anderen standt gerathen, parte davon gebe. Würdte verhoffentlich zu
erhaltung guthen glimpffs und abwendung alles sonsten befahrenden ohn-
willens dienen und gereichen.
Das concept betreffend were am besten, daß die rationes, welche die evan-
gelische bürgerschafft zu Augspurg angeführet und dem intercessionalschrei-
ben gerne beygeruckt sehe, demselben auch einverleibet würdten. Und ob er
wohl etliche, so der sachen keine
darunder befunden, weiln sie jedoch dieselben selbsten auffgesetzet, als stelle
er dahin, ob man sie beyschließen und in dem schreiben sich darauff beziehen
oder demselben inseriren wolle?
Conclusum. Mann solle den Augspurgischen kauffleuthen das gebettene
intercessionalschreiben an die königliche majestät in Schweden ertheilen, die
vornembsten rationes demselben einrucken, daneben aber auch die könig
liche Schwedische herren plenipotentiarios, daß sie zugleich concurriren
wolten, inständig ersuchen.
Herr Director sagt ferner: Er hette in Millendonckischer arrestsachen das
memorial, welches dem Churmaintzischen directorio eingehändiget werden
solle, auffgesetzt und stelle dahin, ob die herren abgesandten solches abhören
wollen? Weiln aber die zeit verstrichen gewesen, alß ist es underblieben und
biß zu nächster session verschoben worden.