Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab

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Straßburgisches Directorium. Demnach von Münster sicherer nachricht
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einkommen, daß die daselbstige chur- und fürstliche in den consultationen
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über der anderen class Schwedischer replic fortzuschreiten, die re- und cor-
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relation aber allererst nach dero sambtlichen erörterung fortgehen zu laßen,
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sich per majora entschloßen haben, so seye auch an diesem ort davon
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eventualiter zu reden, ob man sich mit ihnen conformiren, oder aber, auff
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hiebevor gefaßte resolution, daß vor allen dingen super prima classe re- und
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correferirt werden solle, bestehen wolle? Seines theils müße er bekennen,
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daß utrinque zimliche rationes obhanden. Für die zu Münster militiren, daß
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selber modus 1. zu beförderung der consultationen, 2. zu erspahrung mühe
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und fastidien, 3. auch darzu diene, daß bey denen confoederirten cronen,
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welche deßwegen per herrn Stengel et Milonium

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Jérémias Jacques Stenglin, Sekretär und Dolmetscher Longuevilles, später Neuenburger Kanzler,
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neben Dr. Heider geschäftsführender Vertreter des Baseler Bürgermeister Wettstein während
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dessen Abwesenheit (APW [III A 1,1 S. 411] ). Ob er mit Jérémias Jacques Stenglin (1589–
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1645), dem schwedenfreundlichen augsburgischen Stadtpfleger, verwandt war, ist unklar (P. v.
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Stetten II S. 649f.).– Matthias Mylonius (1607–1671), 1646 nobilitiert: Biörenklou (Biörne
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klou), Lehrer Magnus de la Gardies, Professor der Rhetorik in Uppsala, diplomatisch tätig seit
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1636, 1640 kgl. schwedischer Kanzleisekretär, 1643–1647 Legationssekretär bei den schwedischen
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Gesandten in Osnabrück, Nachfolger von Rosenhane als Resident in Münster, 1653 Hofrat (J. L.
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Walther S. 27–30; Bildnisse I S. 12; G. Elgenstierna I S. 411f.; C. Th. Odhner
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S. 116; APK 2210–2213; SMK I S. 324f.).
haben ansuchung thun
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laßen, durch gratification dankh verdienet und 4., da man gleich sich abzu-
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sondern vermeinen wollte, solches doch, weiln die zu Münster sich albereit
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eines andren per majora verglichen, umbsonst und vergeblich sein würde.

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Deßen gleichwol ungeachtet laßen die alhiesige evangelische fürstliche ihnen
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den lezten modum belieben, und halte er dafür, daß diese meinung auff
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solchen fundamenten bestehe, die im nachdenken den stich viel beßer halten.

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Dann 1. könne von vorigem schluß, daß über eine jede classem nicht allein

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deliberation, sondern auch re- und correlation absonderlich zu pflegen,
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absque inconstantiae nota nicht abgesprungen werden. 2. Seye vornemlich
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zu besorgen, daß, nachdem die ständ alle classes zugleich werden durchloffen
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und ihre darüber gefaßte gutachten eröffnet haben, die Kayser- und könig
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liche herren plenipotentiarii den punctum satisfactionis, als daran ihnen am
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meisten gelegen, heraußnehmen und denen ständen in puncto amnistiae,
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restitutionis, jurium, gravaminum, justitiae et commerciorum das nachsehen
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laßen möchten. 3. So werdens die confoederirte cronen so hoch nicht achten,
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ob gleich auf der vorigen resolution sollte bestanden werden, weiln auch
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Monsieur de la Barde ihme solche vorhin selbsten nicht hat mißlieben laßen.
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4. Seye der fürsten und stände deputirte am verschienenen sambstag erst wol
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2 stunden bey denen Schwedischen herren plenipotentiariis gewesen, von
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diesem begehren aber im geringsten nichts vorkommen, welches doch,
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wann denen Schwedischen daran sonderlich gelegen, gewißlich nicht unter-
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blieben were

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Vgl. J. Oxenstierna und Salvius an Kgin. Christine APW [II C 2 nr. 53 S. 163–169] .
. Weiln also hierauß, daß die confoederirte cronen für sich
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selbsten darauf so hoch nicht dringen, genugsam erscheine, so seye 5. nicht
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zu zweifeln, daß es allein der catholischen und sonderlich eines bekannten
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invention, damit die cronen durch erörtterung puncti satisfactionis möchten
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abgewiesen, etliche occupata reciproce behalten, und prima classis, welche
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denen catholicis ohne das ein dorn im aug, auf andere gelegenheit außgesezt
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werden möchte. 6. Wird die re- und correlatio, da sie über alle 4 classes
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zugleich geschehen sollte, wegen weitleufftigkeit und unterschied der materi
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ohne confusion schwerlich abgehen. 7. Weiln auch punctus amnistiae noch
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indecisus, catholici auf den majoribus bestehen, denen evangelischen aber
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ihre zeitliche und ewige wolfahrt daran gelegen, were ja höchstgefährlich,
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wann man weiter schreiten und in dubio laßen wolte, was sowol von den
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catholischen ständen als denen Kayserlichen herrn plenipotentiariis, an
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denen nunmehr die handlung hierinnen zu hoffen stehen möchte. Bleibe
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derowegen dabey, daß ehe man wiße, wie man bey der ersten class mit denen
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catholischen daran, welches auß re- und correlation erhellen werde, die deli-
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berationes super ceteris einzustellen seyn. Sollten aber hernach die catholici
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davor halten, daß man die drey übrige classes zusammen nehmen und auf
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eine re- und correlation versparen solle, werde man alßdann leichtlich
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können gratificiren.

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Eßlingen. Habe die von dem löblichen directorio vorgetragene quaestion
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zusambt denen in utramque partem eingeführten argumenten, wol einge-
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nommen und ihm, was pro re- und correlatione super prima classe separatim
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instituenda angezogen worden, sonderlich gefallen laßen. Zweifle nicht,
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daß selber modus für den richtigsten, besten und wegesten zu halten. Weil
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aber herr Salvius dieser tagen zu verstehen geben, daß ihnen zwar solcher
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modus, wegen guten vertrauens, das sie in die stände sezen, und weiln der
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krieg ursprünglich nicht wegen der cronen satisfaction, sondern wegen des

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reichs innerlicher und in prima classe begriffener beschwerden angefangen
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worden

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Salvius bezog sich hier auf jenen Passus im Prooemium der schwedischen Replik, wo behauptet
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wurde, Kg. Gustav Adolf sei den Reichsständen notgedrungen zu Hilfe geeilt ( Meiern II S. 192 ).
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Gustav Adolf selbst hatte verschiedentlich betont, nicht gegen das Reich und seine Verfassung, son-
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dern für ihre Erhaltung Krieg zu führen (G. Droysen, Schriftstücke S. 7–9, 12, 18, 91–93;
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J. Kretzschmar, Gustav Adolfs Pläne nr. 15 S. 374; Begründung für Kriegseintritt Londorp
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IV S. 73–77; vgl. auch APW [III A 1,1 S. 467 Anm. 1] ).
, nicht zuwider gewesen, jedoch aber nachdeme Monsieur d’Avaux
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sich umb den anderen modum also inständig alhier beworben, schwerlich zu
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erhalten, insonderheit weiln sich die Münsterischen stände zur ergreifung
5
solcher meinung albereit haben bewegen laßen, so besorge er, daß wir uns
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umbsonst opiniatriren und anstatt des guten intents allein schimpff erhalten
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möchten. Derowegen zu erwarten were, wohin die fürstliche alhie eigentlich
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incliniren möchten, umb denenselben beyfall zu geben

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Vgl. FR Osnabrück 13. Sitzung vom 13. Februar 1646 ( Meiern II S. 380–387), 14. Sitzung
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vom 18. Februar ( ebd. S. 387–396).
.

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Bremen. Die rationes, welche pro dilatione deliberationum biß super prima
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classe re- et correlatio beschehen, wol eingewendet worden, praeponderiren,
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weiln bekannt, aus was ursachen die Französische, welche auch mit dem
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Bavaro

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Maximilian I. (1573–1651), Hg. (seit 1597), Kf. (seit 1623).
bißher deßhalben unter einer dekh gelegen, auf den andern modum
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so sehr dringen, da doch solcher evangelicis zu höchstem praejudiz gerei-
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chen würde, in dem die Kayserlichen, da man alle 4 classes liese zusammen
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kommen, was ihnen beliebt, würden herauß nehmen und den rest anderst-
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wohin verweisen. Vergleiche sich derowegen mit dem herrn directore,
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sonderlich auch in dem, daß, nachdem die erste classis richtig, hernacher
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die übrige 3 classes miteinander deliberirt und re- und correferirt werden.
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Über die zu Münster in contrarium gefallene conclusa haben wir uns nicht zu
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verwundern, weiln catholici daselbst in allen collegiis die majora machen, so
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man aber in diesem stukh so wenig als in puncto amnistiae müße attendiren.
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Die Schwedische haben zwar den Monsieur d’Avaux auf seiner meinung
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laßen müssen, werden aber selbige, wie von Heßen Darmbstatt und
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Mechelnburg berichtet worden, weiter nicht urgiren, sondern ihnen die
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unsrige gerne belieben laßen. Erholet diß sein votum auch nomine Lübekh
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suo loco et ordine.

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Lindau. Diese quaestio seye von großer wichtigkeit und treffe sonderlich
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die stätte an. Leztere rationes aber, daß super prima classe, ehe man zu
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ferneren consultationen schreitet, referirt werden solle, schlagen der andern
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weit vor, dahero sie auch von denen fürstlichen zweifelsfrey werden beob-
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achtet werden, daß also die stätte davon keines wegs zu weichen haben,
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sonderlich weiln, wie iezo berichtet worden, die herren Schwedische ihnen
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solche auch nicht zuwider sein laßen. Dafern auch nachmaln die drey leztere
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classes zusammen und in einer re- und correlation zusammengefaßt würden,
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fielen die pro contraria sententia allegirte rationes miteinander dahin und

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1
könne zeit und mühe, einen weg wie den andern ersparet werden. Were gut,
2
wann man bey denen Schwedischen unterbauen könnte.

3
Herford. Die frag seye pro et contra wol

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3 perpendirt] Übrige Protokollüberlieferung debattirt.
perpendirt, finde aber auch, daß
4
man sich aus dem

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4 auf der] Zusätzlich in Strassburg, Ulm, Esslingen.
auf der Französischen einrathen zu Münster placitirten
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modo evangelischer seiten großen praejudiz zu befahren und deßwegen auff
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dem ersten zu beharren habe. Allein seye daran gelegen, wie die cronen auch
7
darzu können bewogen werden, sonderlich die cron Franckreich, weiln es
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wegen Schweden und dero vormaligen erklärungen verhoffentlich nicht
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werde noth haben.

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Conclusum. Man solle auf vorigem modo womöglich verharren, re- und
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correlation über der ersten class laßen vorgehen, umb zu sehen, weßen man
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sich zu denen catholischen und Kayserlichen dabey zu versehen, folgendts
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auf der übrigen gutbefindung die 3 restirende classes zusammen nehmen.

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Secundo:

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Directorium. Seye lezthin von dem fürstlichen Brandenburgisch Culm-
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bachischen herrn abgesanden ein schreiben an der evangelischen stände
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alhier anwesende gesandtschafften umb promotorial oder vielmehr inter-
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cessional schreiben an die königliche majestät in Polen

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Wladislaw IV. Vasa (1595–1648), Kg. v. Polen (seit 1632), vgl. auch [S. 223 Anm. 4] .
, wegen versagter
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mitbelehnung des herzogthumbs Preußen, item noch andere memorialia ein-
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kommen, welche die restitution der vestung Wilzburg, Kizingen closter und
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statt wie auch die ecclesiastica der graf- und herrschafft Schwarzenberg
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betreffend, deßwegen man sich auf allen fall zu resolviren, was dabey zu thun
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sein wolle

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Die verschiedenen Schreiben Johann Müllers in Meiern II S. 811–820. Wilzburg, Feste im
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Fürstentum Ansbach; das Nonnenkloster Kitzingen, oberhalb Würzburg gelegen, war 1629 an
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Würzburg gefallen; Grafschaft Schwarzenberg (Maingebiet).
.

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Er halte bey dem ersten davor, daß, dieweiln dergleichen auch an chur- und
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fürstliche collegia abgangen, denenselben nicht vorgegriffen, sondern auff
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ihre resolutiones gewartet und, weiln solche zweifelsohne willfährig zu
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hoffen, denenselben als dann beyfall gegeben werden solle.

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Wegen der übrigen könne man, propter interesse religionis und weiln sie
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allererst anno 1629 depossessionirt worden, wie anderer häuser restitution
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nominetenus begehren und auff ihre eigene memorialia referiren.

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Caeteri omnes conformiren sich.

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Conclusum. Solle iezt erzehlter maßen gehalten werden.

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Tertio.

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Directorium. Der Dortmundische herr abgesande habe ein memorial
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hinterlaßen

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Memorial Dortmunds in Strassburg AA 1141 fol. 241–242 o. D.
, betreffend militaria, beklage sich der starkhen guarnison und

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1
anderer kriegsbeschwerden, deßwegen dieses collegium bey denen höheren
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unterbauen und also intercessionales an die generalitet des Westphälischen
3
craißes außwürcken solle. Seines theils halte er dafür, man werde sich
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schwerlich darzu verstehen können, weiln es nicht styli, sondern vielmehr
5
ihme an die hand zu geben habe, daß er bey denen höhern collegiis selbsten
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einkomme und sich alsdann der stättischen assistenz, so viel möglich, ver-
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sichere, solches werde nicht allein zu verhütung unglimpffs dienen, sondern
8
auch einen beßern nachdrukh haben, wiewol an dem lezteren nichts desto
9
minder sehr zu zweiffeln, weiln bekannt, daß der herr graf von Trautmans-
10
dorff dergleichen intercessionales an obbemelde generalitet bereit ertheilet
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und gleichwol damit nichts außgerichtet habe.

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l ingen. Möchte gern ein expediens sehen, dardurch denen afligirten
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ständen zu helffen were, Nördlingen und Eßlingen seyens nicht weniger
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benöhtiget; habe aber erfahren, daß alle intercessionales umbsonst seyen,
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doch wolle der Dortmundische ein solches mittel versuchen, möge ers thun,
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solle ihm secundiren.

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Bremen. Idem.

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Lindau. Liege mit Dortmund in einem spital krankh, man müße ihn ad
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stylum ordinarium weisen, daß er seine memorialia an alle 3 collegia richte.

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Herford. Idem. Zweifelt aber an der würkung, weiln die statt Dortmund
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hiebevor intercessionales et rescripta Imperatoris erhalten, so dannoch nichts
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haben verfangen mögen.

23
Conclusum. Solle an alle drey collegia verwiesen und von diesem secundirt
24
werden.

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