Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
DIE KAISERLICHEN INSTRUKTIONEN (1637–1645) BEARBEITET VON HANS WAGNER : 23 Auszug zur Bestimmung der Grade für die Entschädigung Schwedens zurInformation für Kurt von Lützow in Hamburg 1641 Januar 19
Auszug zur Bestimmung der Grade für die Entschädigung Schwedens zurInformation für Kurt von Lützow in Hamburg.
1641 Januar 19
Beilage C der kaiserlichen Weisung für den Reichshofrat Lützow vom 22. I. 1641,
Konzept mit Verbesserungen, RK , Friedensakten , Fasz. 45c, Konv. A fol.
124 ( V ). – Chiffrierungen in zwei Ausfertigungen, ebenda fol. 50–53 und
78–80 ( A1 und A2 ). – Dechiffrierung, in Hamburg durchgeführt, ebenda fol.
100f. ( B ).
Der Edition zugrunde gelegt wurde V, zur Gänze vom Sekretär der deutschen
Expedition des Reichshofrates, Dr. Johann Söldner, geschrieben (a. Die Datierung
ergibt sich aus dem Vermerk Söldners, daß er V am 19. I. dem Obersthofmeister
zur Begutachtung vorgelegt habe.
Extractus omnium graduum pro informatione plenipotentiarii Caesarei.
Primus gradus in puncto recompensae coronae Suedicae ist gewesen 25
tonnen goldts mit verpfendung der insul Riga und Stralsundt.
Secundus gradus ist gewesen 30 tonnen goldts mit verpfendung vorge-
melter insul und statt und, da in zehen jahr bemelte summa nicht erstattet
wurdt, daß es zu lehen erkandt werde.
Tertius gradus ist gewesen, daß man besagte insul Riga und Stralsundt
der konigin und ihren manlichen leibserben zu lehen geben soll.
Diese 3 gradus seindt alberait dem von Lüzaw überschickht .
Quartus gradus, daß man der konigin und cron Schweden 40 tonnen
goldts geben soll, cum hypotheca besagter insul und stadt und desjehnigen
anthails landt von dem hertzogthumb Pommeren, so über dem fluß Pene
nach der Ostsee liegen thuett; oder welches quintus gradus ist, ganz Vor-
pommeren zur hypotheca.
Sextus gradus ist, daß man der konigin und ihren manlichen leibserben
die insul Riga, statt Stralsundt und denjehnigen antheils landt, so uber der
Pene lieget, zu lehen auftrage; oder welches septimus gradus ist, ganz
Vorpommeren. Und in utroque isto postremo puncto annective, sofern die
konigin ohne manliche leibserben abgienge, daß der cron Schweden jezt
bemelte ortter umb 40 tonnen goldts bis zur ablösung verpfendt sein sollen,
8 und nonus gradus wehre .