Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter

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Memorial derjenigen Aufträge, deren Verrichtung in Deutschland Ihre Maj. dem
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Hofkanzler Salvius allergnädigst anvertraut hat.

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Datum Stockholm, den 28. April 1636.

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1. Salvius soll sich eilends fertigmachen, das ihm zugewiesene Schiff besteigen und
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mit ihm sofort nach Stralsund abreisen, oder wo er den Reichskanzler antrifft.

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2. Nach seiner Ankunft soll er dem Reichskanzler die ihm mitgegebenen Briefe
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aushändigen und außerdem berichten, warum Ihre Maj. ihn diesmal so schnell zu ihm
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abgefertigt hat.

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3. Der Grund ist folgender: Weil Ihre Maj. den Reichskanzler heimbeordert
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hat, jedoch die Friedensverhandlungen gern befördert haben möchte, um dessentwillen
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Ihre Maj. keine vertrauenswürdigen schwedischen Männer von hier verlieren möchte,
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womit sie auch niemanden von den draußen Befindlichen beschäftigen kann, der nicht
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ohnedies höchst beansprucht ist, soll sich Salvius zu diesem Zweck draußen mit
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allem Fleiß und aller Treue verwenden lassen.

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4. Also ist die Hauptintention der Kommission des Salvius, darnach zu trachten,
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soweit es sich machen läßt, und sich zum höchsten zu befleißigen, daß zwischen dem
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Kaiser und seinen Assistenten einerseits und Ihrer Maj. und der Krone Schweden
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andererseits je eher desto besser ein reputierlicher und sicherer Frieden angebahnt und
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unter Dach gebracht werden möge.

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5. Nach Ansicht Ihrer Maj. ist der Reputation damit genuggetan, wenn das
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Friedensinstrument auf der einen Seite im Namen Ihrer Maj. und der Krone Schweden
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und auf der anderen im Namen des Kaisers und des Römischen Reichs aufgerichtet
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wird, in der Weise und der Form, wie Kursachsen sein zuletzt übersandtes Konzept
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abgefaßt hat.

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6. Am reputierlichsten wäre auch weiterhin, daß in den Frieden eingeschlossen
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werden 1. die Verbündeten Ihrer Maj., insonderheit Frankreich und die in den Prager
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Frieden nicht aufgenommenen deutschen Stände, 2. alle, die in diesem Krieg seit 1618
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gedient haben; und Ihre Maj. wünscht, es möge noch mit Fleiß darauf hingearbeitet
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werden. Aber sollte dies nicht durch Verträge und im guten zu erwirken sein,
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erachtet es Ihre Maj. für unnötig und müßig und sich selbst nicht für verpflichtet,
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auf eigene Gefahr und eigene Kosten um jener willen Krieg zu führen, besonders
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weil Frankreich à part seinen Vorteil durch eigene Verträge in Italien mit dem

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Kaiser und dem Spanier erstrebt, die deutschen Verbündeten selbst von uns
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abgefallen sind und die Soldateska oder die anderen, die von 1618 bis 1630 gegen den
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Kaiser gedient haben, Ihre Maj. wenig angehen, sondern wenn alle diejenigen, welche
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Seiner K. Maj. seit 1630 in diesem Krieg gedient haben, eingeschlossen werden, so
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möge der Frieden, soweit es auf diesen Punkt ankommt, in Gottes Namen so ge-
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schlossen und ein solches Vorgehen bei den oben genannten Interessenten mit der
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einschlägigen Begründung entschuldigt werden.

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7. Die Sicherung des Friedens betreffend wäre am ehesten das beste, 1. daß der
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Kaiser das, was abgeschlossen würde, ratifizierte, 2. daß es auf einem Reichs-
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tag oder zumindest auf einem Kurfürstentag im Reich approbiert würde, 3. daß
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man irgendeine reale Sicherung an der Seeküste in die Hände bekäme. Ist dieses letzte
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nicht zu erhalten, muß man auf den zwei ersteren bestehen; und sollte sich das
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zweite nicht machen lassen, dann zu guter Letzt sich mit dem ersten allein zufrieden
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geben, so wie es in dem zuletzt abgeschickten Instrument Kursachsens heißt.

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8. Und Ihre Maj. hält dafür, daß in diesen zwei Punkten, der Reputation und
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der Sicherung, für diesmal die meisten substantialia pacis bestehen.

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9. Betreffend die übrigen zwei Punkte, an denen sich schließlich die Angelegenheit
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am meisten gestoßen zu haben scheint, nämlich die Satisfaktion der Krone Schweden
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und das Contentement der Soldateska, ist die endgültige Meinung Ihrer Maj. folgende:
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10. Zuallererst soll man darauf bestehen, daß diese Punkte beide, jeder für sich
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besonders, erreicht werden, daß nämlich Ihrer Maj. eine billige Satisfaktion für ihre
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geleistete Assistenz und die Kriegskosten zuteil wird, da alle zwischen Seiner
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Königl. Maj. höchstlöblichen Andenkens und den deutschen Ständen aufgerichteten
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Bündnisse die Verpflichtung der deutschen Stände aufweisen, die gesamte Soldateska
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zu befriedigen, die jetzt im Namen Ihrer Maj. und der Krone Schweden draußen dient.

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11. Sollten sich Zeit- und verschiedene andere Umstände so anlassen, daß es den
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Anschein hat, beide diese Dinge erreichen zu können, so möge man die Satisfaktion
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so hoch wie irgend möglich treiben und sich schließlich mit dem Erreichbaren zufrieden
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geben; und wenn nicht alles bar erlegt werden kann, lasse man sich mit gewissen
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Terminen abfinden und bemühe sich inzwischen darum, Wismar oder Stralsund
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mit so viel umliegendem Land wie möglich als Unterpfand zu behalten.

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12. Sollten daneben auch die deutschen Stände das Contentement der Soldateska
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auf sich nehmen, möge man Offiziere hinzuziehen und mit ihnen verhandeln, wie
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dies am sorgfältigsten und besten geschehen könne.

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13. Sollten diese beiden Punkte aber nicht jeder für sich zu erlangen sein, wollte
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man vielmehr eine Geldsumme für alles zusammen geben (weil dies in den Schreiben
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der Kurfürsten jetzt erwähnt wird, 25 Tonnen Gold in Meißnischen Gulden) und
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diese dann sowohl für die Satisfaktion der Krone als auch für das Contentement der
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Soldateska in Rechnung setzen, ist zuerst auf die Unbilligkeit und das Mißverhältnis
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hinzuweisen, die darin bestehen, daß eine solche Summe nicht im geringsten für die
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Vergütung der Soldateska allein ausreicht, geschweige denn es der Reputation Ihrer
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Maj. und der Krone angemessen wäre, eine solche lächerlich kleine Belohnung für die
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nicht abzuschätzenden Kosten und Schäden entgegenzunehmen.

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14. Aber wenn man schließlich sieht, daß nichts Weiteres erreicht werden kann,
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dann lasse man den Anspruch auf die erwähnte Satisfaktion fallen, begnüge sich
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hierbei mit der Versicherung von Freundschaft und guter Nachbarschaft und lasse
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es hernach allein auf das Contentement der Soldateska ankommen.

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15. Und während so nichts mehr übrigbleibt als die erwähnte bloße Bezahlung und
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Abfertigung der Soldateska, möge es schließlich auch in diesem Punkt dabei bleiben,
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daß die deutschen Stände sie auf die Weise zufriedenstellen, wie sie es am besten und
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bequemsten tun und vereinbaren können, und damit den Frieden schließen.

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16. Aber da Ihrer Maj. Etat draußen durch viele Gläubiger und anderes erheb-
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lich Ungemach hat, soll bei diesem Punkt beachtet werden, daß bei dem Geldbetrag
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die gesamte Soldateska, keine Nation ausgenommen, berücksichtigt wird und daß
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sowohl Schweden als auch Ausländer, Schotten und Deutsche, befriedigt werden.
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Weiterhin ist darauf zu achten, daß die Stände selbst alle ausländischen Truppen
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durch Anweisungen, oder wie sie es am ehesten können, zu sich ziehen und zufrieden-
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stellen. Die Kommissare Ihrer Maj. sollen versuchen, das, was rechtmäßig den schwe-
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dischen Truppen zufällt, sofort voll bar ausbezahlt zu erhalten, damit man mit
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diesem Geld die Gläubiger draußen bezahlen kann und das schwedische Heer hier
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daheim mit inländischen Mitteln befriedigt, wenn es, so Gott will, herüberkommt.

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17. Sollte auch bis zum letzten nicht zu erwirken sein, daß die deutschen Stände
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die Bezahlung der gesamten Soldateska allein übernehmen, worauf man jedoch bis
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zum höchsten bestehen und wozu man es treiben muß, dann mag es, bevor deswegen der
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Friede hintangesetzt wird, schließlich doch dabei bleiben, daß sie alle Fremden
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befriedigen und Ihre Maj. dann ihre Gläubiger und das übrige Kriegsvolk selbst
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bezahlt.

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18. Und dies ist also Ihrer Maj. äußerste Meinung und Erklärung, über die in
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den Friedenssubstantialien hinauszugehen sich Ihre Maj. nicht in der Lage sieht.

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19. Die Kommissare müssen sich auch zum höchsten befleißigen, bei jedem der
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oben erwähnten Punkte das meiste zu erreichen. Aber falls es nicht anders geschehen
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kann, mögen sie schließlich getrost darauf abschließen, hernach nicht nur das resti-
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tuieren, was wir oben in Deutschland besitzen, sondern auch das, was wir in Pommern
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und Mecklenburg noch innehaben, alles und jedes an den früheren zuständigen Herrn,
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und dann das Kriegsvolk, die Artillerie und Munition mit Schiffen, Fahrzeugen
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und allem andern, was dort draußen hierher gehört, je früher desto besser hierher
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herüberschaffen.

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20. Die Verfahrensweise in all diesem und die Mittel, wie am besten diese
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Absichten zu erzielen sind, stellt Ihre Maj. dem Gutdünken und der Einsicht des
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Reichskanzlers anheim und überläßt es dem eigenen Urteil des Salvius und derjenigen,
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welche mit ihm in der Kommission Verwendung finden werden, das anzupacken und
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zu nutzen, was ihnen je nach der Laune der Personen, den Interessen des einzelnen, der
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Zeiten und der Dinge Veränderung und vielen anderen Umständen dienlich sein könnte,
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damit alles in guter Manier, mit Respekt und Gefälligkeit zugehe und verlaufe.

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21. Wenn nun die anberaumten Verhandlungen in Lübeck stattfinden sollen, möge
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Salvius mit demjenigen dahin reisen, den ihm beizuordnen der Reichskanzler für gut

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finden wird, sich dort entweder als Subdelegierter oder als Ihrer Maj. und der Krone
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Immediatlegat vorstellen, je nachdem was der Reichskanzler als das beste ansieht und
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welche Verhandlungsweise er ihm vorschreiben wird.

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22. Falls die Verhandlungen nicht schnell vorangehen oder fruchtlos verlaufen, soll
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Salvius sowohl zu den Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen als auch anderen
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Ständen reisen, deren Einbeziehung ihm nötig erscheint, und bei ihnen entsprechend
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dem ihm vom Reichskanzler vorgeschriebenen Modus mit allen manierlichen Mitteln
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die oben erwähnte Hauptintention erwirken; hierbei wäre gelegentlich an die Ant-
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worten anzuknüpfen, die Kursachsen am 28. Februar und 5. März, Kurbranden-
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burg am 8. März sowie mehrere Stände Ihrer Maj. geschickt haben, die Ihre Maj.
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vergangenen Winter durch Melchior Falckenberg besucht hatte.

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23. Und weil die Summe aller oben erwähnten Antworten darauf hinausläuft,
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daß sie 1. ihren Abfall von und ihre Feindschaft gegen uns rechtfertigen, 2. Schuld
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und Haß auf die Amtsträger ihrer Maj. und des Reiches draußen werfen, 3. in
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bezug auf einen angemessenen Frieden noch Geneigtheit und Hoffnung bezeugen,
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4. auch Ihre Maj. dazu drängen und schließlich 5., wenn dies nicht angenom-
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men würde, de futuris protestieren, soll deswegen des Salvius Proposition darauf
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Bezug nehmen und dahin ausgerichtet sein, 1. deren Entschuldigungen und Beschul-
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digungen gebührend zu beantworten, Ihrer Maj. und des Reiches Unschuld und Ver-
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dienste zu rechtfertigen, die Amtsträger Ihrer Maj., soweit sich dies mit guten
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Gründen und mit Gebühr tun läßt, von allen falschen Anklagen und Beleidigungen
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zu befreien, die Geneigtheit Ihrer Maj. zu einem angemessenen Frieden zu bezeugen
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und endlich, wie ja Ihre Maj. wegen ihrer eigenen Geneigtheit und wegen der von ihnen
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bezeugten Geneigtheit zu einem Frieden diese Gesandtschaft zu ihnen abgefertigt
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hat, zu versuchen, ob es nicht doch noch einige des weiteren heranzuziehende Mittel
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gäbe, um allem weiteren Vergießen evangelisch-christlichen Bluts, des Bluts der
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Religions- und Bundesgenossen sowie der Länderzerstörung zuvorzukommen; all
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dies soll unter Hervorhebung dessen gesagt werden, daß all dies mehr von dem Wohl-
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wollen ausgeht, das Ihre Maj. für deren eigene und des allgemeinen evangelischen
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Wesens Wiederaufrichtung hegt, als auf Grund irgendwelcher anderer Ursachen.

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24. Und dies ist im allgemeinen etwa das, was Ihre Maj. als Antwort darauf
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haben will und worauf man hierbei hinzielen soll. Aber wie die Proposition jedem
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einzelnen angepaßt werde und welche besonderen Argumente bei jedem Punkt
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angeführt werden sollen, darüber soll Salvius vom Reichskanzler unterrichtet werden;
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das übrige möge er gemäß eigenem Urteilsvermögen und treuer Gesinnung verrichten,
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und zwar unter Bemühung darum, bei der Angelegenheit das Zustandekommen eines
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Vertrags und, wie gesagt, einen leidlich friedlichen Verlauf zuwege zu bringen.

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25. Die ihm für alles mitgegebenen Kreditive und Vollmachten kann er nach
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Bedarf verwenden.

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26. Falls der Reichskanzler eilig aus Deutschland abreist, soll Salvius mit
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allem Fleiß die Verbindung mit Herrn Sten Bielke aufrechterhalten und dessen
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Ratschläge in dem einen oder anderen benutzen und befolgen.

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27. Er soll auch nicht unterlassen, mit den Feldmarschällen über das, was mitteilbar
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ist, zu korrespondieren und Ihre Maj. häufig hierher zu benachrichtigen, was in der
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einen oder anderen Hinsicht vor sich geht und verrichtet wird, sowie fleißig aufzuzeigen,
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ob bei dem einen oder anderen Hoffnung oder das Gegenteil dazu zu bestehen scheint.

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28. Solange irgendwelche Hoffnung besteht, die Angelegenheit zu einem friedlichen
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Ablauf zu bringen, möge er dort draußen bleiben und auf alle gebührliche Weise
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und an allen Orten sie in dem Sinne weiterbetreiben. Aber wenn alle Hoffnung auf
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einen Frieden zunichte wird, soll er sich wiederum hierher heimbegeben.

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29. Wenn es ihm indes an Mitteln mangeln sollte, um zu leben und all dies zu
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verrichten, soll ihm hierin vom Reichskanzler oder in dessen Abwesenheit von Herrn
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Sten Bielke der Gebühr nach für seine Notdurft geholfen werden.

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Namens höchstgemeldeter Ihrer K. Maj. von Ihrer K. Maj. sowie des Reiches
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Schweden respektive Vormunde und Regierung unterzeichnet.

Dokumente