Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
ÜBERSETZUNG DER SCHWEDISCHEN TEXTE VON EMIL SCHIECHE
Memorial für Johan Adler Salvius
Stockholm 1636 April 28/Mai 8
Memorial derjenigen Aufträge, deren Verrichtung in Deutschland Ihre Maj. dem
Hofkanzler Salvius allergnädigst anvertraut hat.
Datum Stockholm, den 28. April 1636.
1. Salvius soll sich eilends fertigmachen, das ihm zugewiesene Schiff besteigen und
mit ihm sofort nach Stralsund abreisen, oder wo er den Reichskanzler antrifft.
2. Nach seiner Ankunft soll er dem Reichskanzler die ihm mitgegebenen Briefe
aushändigen und außerdem berichten, warum Ihre Maj. ihn diesmal so schnell zu ihm
abgefertigt hat.
3. Der Grund ist folgender: Weil Ihre Maj. den Reichskanzler heimbeordert
hat, jedoch die Friedensverhandlungen gern befördert haben möchte, um dessentwillen
Ihre Maj. keine vertrauenswürdigen schwedischen Männer von hier verlieren möchte,
womit sie auch niemanden von den draußen Befindlichen beschäftigen kann, der nicht
ohnedies höchst beansprucht ist, soll sich Salvius zu diesem Zweck draußen mit
allem Fleiß und aller Treue verwenden lassen.
4. Also ist die Hauptintention der Kommission des Salvius, darnach zu trachten,
soweit es sich machen läßt, und sich zum höchsten zu befleißigen, daß zwischen dem
Kaiser und seinen Assistenten einerseits und Ihrer Maj. und der Krone Schweden
andererseits je eher desto besser ein reputierlicher und sicherer Frieden angebahnt und
unter Dach gebracht werden möge.
5. Nach Ansicht Ihrer Maj. ist der Reputation damit genuggetan, wenn das
Friedensinstrument auf der einen Seite im Namen Ihrer Maj. und der Krone Schweden
und auf der anderen im Namen des Kaisers und des Römischen Reichs aufgerichtet
wird, in der Weise und der Form, wie Kursachsen sein zuletzt übersandtes Konzept
abgefaßt hat.
6. Am reputierlichsten wäre auch weiterhin, daß in den Frieden eingeschlossen
werden 1. die Verbündeten Ihrer Maj., insonderheit Frankreich und die in den Prager
Frieden nicht aufgenommenen deutschen Stände, 2. alle, die in diesem Krieg seit 1618
gedient haben; und Ihre Maj. wünscht, es möge noch mit Fleiß darauf hingearbeitet
werden. Aber sollte dies nicht durch Verträge und im guten zu erwirken sein,
erachtet es Ihre Maj. für unnötig und müßig und sich selbst nicht für verpflichtet,
auf eigene Gefahr und eigene Kosten um jener willen Krieg zu führen, besonders
weil Frankreich à part seinen Vorteil durch eigene Verträge in Italien mit dem
Kaiser und dem Spanier erstrebt, die deutschen Verbündeten selbst von uns
abgefallen sind und die Soldateska oder die anderen, die von 1618 bis 1630 gegen den
Kaiser gedient haben, Ihre Maj. wenig angehen, sondern wenn alle diejenigen, welche
Seiner K. Maj. seit 1630 in diesem Krieg gedient haben, eingeschlossen werden, so
möge der Frieden, soweit es auf diesen Punkt ankommt, in Gottes Namen so ge-
schlossen und ein solches Vorgehen bei den oben genannten Interessenten mit der
einschlägigen Begründung entschuldigt werden.
7. Die Sicherung des Friedens betreffend wäre am ehesten das beste, 1. daß der
Kaiser das, was abgeschlossen würde, ratifizierte, 2. daß es auf einem Reichs-
tag oder zumindest auf einem Kurfürstentag im Reich approbiert würde, 3. daß
man irgendeine reale Sicherung an der Seeküste in die Hände bekäme. Ist dieses letzte
nicht zu erhalten, muß man auf den zwei ersteren bestehen; und sollte sich das
zweite nicht machen lassen, dann zu guter Letzt sich mit dem ersten allein zufrieden
geben, so wie es in dem zuletzt abgeschickten Instrument Kursachsens heißt.
8. Und Ihre Maj. hält dafür, daß in diesen zwei Punkten, der Reputation und
der Sicherung, für diesmal die meisten substantialia pacis bestehen.
9. Betreffend die übrigen zwei Punkte, an denen sich schließlich die Angelegenheit
am meisten gestoßen zu haben scheint, nämlich die Satisfaktion der Krone Schweden
und das Contentement der Soldateska, ist die endgültige Meinung Ihrer Maj. folgende:
10. Zuallererst soll man darauf bestehen, daß diese Punkte beide, jeder für sich
besonders, erreicht werden, daß nämlich Ihrer Maj. eine billige Satisfaktion für ihre
geleistete Assistenz und die Kriegskosten zuteil wird, da alle zwischen Seiner
Königl. Maj. höchstlöblichen Andenkens und den deutschen Ständen aufgerichteten
Bündnisse die Verpflichtung der deutschen Stände aufweisen, die gesamte Soldateska
zu befriedigen, die jetzt im Namen Ihrer Maj. und der Krone Schweden draußen dient.
11. Sollten sich Zeit- und verschiedene andere Umstände so anlassen, daß es den
Anschein hat, beide diese Dinge erreichen zu können, so möge man die Satisfaktion
so hoch wie irgend möglich treiben und sich schließlich mit dem Erreichbaren zufrieden
geben; und wenn nicht alles bar erlegt werden kann, lasse man sich mit gewissen
Terminen abfinden und bemühe sich inzwischen darum, Wismar oder Stralsund
mit so viel umliegendem Land wie möglich als Unterpfand zu behalten.
12. Sollten daneben auch die deutschen Stände das Contentement der Soldateska
auf sich nehmen, möge man Offiziere hinzuziehen und mit ihnen verhandeln, wie
dies am sorgfältigsten und besten geschehen könne.
13. Sollten diese beiden Punkte aber nicht jeder für sich zu erlangen sein, wollte
man vielmehr eine Geldsumme für alles zusammen geben (weil dies in den Schreiben
der Kurfürsten jetzt erwähnt wird, 25 Tonnen Gold in Meißnischen Gulden) und
diese dann sowohl für die Satisfaktion der Krone als auch für das Contentement der
Soldateska in Rechnung setzen, ist zuerst auf die Unbilligkeit und das Mißverhältnis
hinzuweisen, die darin bestehen, daß eine solche Summe nicht im geringsten für die
Vergütung der Soldateska allein ausreicht, geschweige denn es der Reputation Ihrer
Maj. und der Krone angemessen wäre, eine solche lächerlich kleine Belohnung für die
nicht abzuschätzenden Kosten und Schäden entgegenzunehmen.
14. Aber wenn man schließlich sieht, daß nichts Weiteres erreicht werden kann,
dann lasse man den Anspruch auf die erwähnte Satisfaktion fallen, begnüge sich
hierbei mit der Versicherung von Freundschaft und guter Nachbarschaft und lasse
es hernach allein auf das Contentement der Soldateska ankommen.
15. Und während so nichts mehr übrigbleibt als die erwähnte bloße Bezahlung und
Abfertigung der Soldateska, möge es schließlich auch in diesem Punkt dabei bleiben,
daß die deutschen Stände sie auf die Weise zufriedenstellen, wie sie es am besten und
bequemsten tun und vereinbaren können, und damit den Frieden schließen.
16. Aber da Ihrer Maj. Etat draußen durch viele Gläubiger und anderes erheb-
lich Ungemach hat, soll bei diesem Punkt beachtet werden, daß bei dem Geldbetrag
die gesamte Soldateska, keine Nation ausgenommen, berücksichtigt wird und daß
sowohl Schweden als auch Ausländer, Schotten und Deutsche, befriedigt werden.
Weiterhin ist darauf zu achten, daß die Stände selbst alle ausländischen Truppen
durch Anweisungen, oder wie sie es am ehesten können, zu sich ziehen und zufrieden-
stellen. Die Kommissare Ihrer Maj. sollen versuchen, das, was rechtmäßig den schwe-
dischen Truppen zufällt, sofort voll bar ausbezahlt zu erhalten, damit man mit
diesem Geld die Gläubiger draußen bezahlen kann und das schwedische Heer hier
daheim mit inländischen Mitteln befriedigt, wenn es, so Gott will, herüberkommt.
17. Sollte auch bis zum letzten nicht zu erwirken sein, daß die deutschen Stände
die Bezahlung der gesamten Soldateska allein übernehmen, worauf man jedoch bis
zum höchsten bestehen und wozu man es treiben muß, dann mag es, bevor deswegen der
Friede hintangesetzt wird, schließlich doch dabei bleiben, daß sie alle Fremden
befriedigen und Ihre Maj. dann ihre Gläubiger und das übrige Kriegsvolk selbst
bezahlt.
18. Und dies ist also Ihrer Maj. äußerste Meinung und Erklärung, über die in
den Friedenssubstantialien hinauszugehen sich Ihre Maj. nicht in der Lage sieht.
19. Die Kommissare müssen sich auch zum höchsten befleißigen, bei jedem der
oben erwähnten Punkte das meiste zu erreichen. Aber falls es nicht anders geschehen
kann, mögen sie schließlich getrost darauf abschließen, hernach nicht nur das resti-
tuieren, was wir oben in Deutschland besitzen, sondern auch das, was wir in Pommern
und Mecklenburg noch innehaben, alles und jedes an den früheren zuständigen Herrn,
und dann das Kriegsvolk, die Artillerie und Munition mit Schiffen, Fahrzeugen
und allem andern, was dort draußen hierher gehört, je früher desto besser hierher
herüberschaffen.
20. Die Verfahrensweise in all diesem und die Mittel, wie am besten diese
Absichten zu erzielen sind, stellt Ihre Maj. dem Gutdünken und der Einsicht des
Reichskanzlers anheim und überläßt es dem eigenen Urteil des Salvius und derjenigen,
welche mit ihm in der Kommission Verwendung finden werden, das anzupacken und
zu nutzen, was ihnen je nach der Laune der Personen, den Interessen des einzelnen, der
Zeiten und der Dinge Veränderung und vielen anderen Umständen dienlich sein könnte,
damit alles in guter Manier, mit Respekt und Gefälligkeit zugehe und verlaufe.
21. Wenn nun die anberaumten Verhandlungen in Lübeck stattfinden sollen, möge
Salvius mit demjenigen dahin reisen, den ihm beizuordnen der Reichskanzler für gut
finden wird, sich dort entweder als Subdelegierter oder als Ihrer Maj. und der Krone
Immediatlegat vorstellen, je nachdem was der Reichskanzler als das beste ansieht und
welche Verhandlungsweise er ihm vorschreiben wird.
22. Falls die Verhandlungen nicht schnell vorangehen oder fruchtlos verlaufen, soll
Salvius sowohl zu den Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen als auch anderen
Ständen reisen, deren Einbeziehung ihm nötig erscheint, und bei ihnen entsprechend
dem ihm vom Reichskanzler vorgeschriebenen Modus mit allen manierlichen Mitteln
die oben erwähnte Hauptintention erwirken; hierbei wäre gelegentlich an die Ant-
worten anzuknüpfen, die Kursachsen am 28. Februar und 5. März, Kurbranden-
burg am 8. März sowie mehrere Stände Ihrer Maj. geschickt haben, die Ihre Maj.
vergangenen Winter durch Melchior Falckenberg besucht hatte.
23. Und weil die Summe aller oben erwähnten Antworten darauf hinausläuft,
daß sie 1. ihren Abfall von und ihre Feindschaft gegen uns rechtfertigen, 2. Schuld
und Haß auf die Amtsträger ihrer Maj. und des Reiches draußen werfen, 3. in
bezug auf einen angemessenen Frieden noch Geneigtheit und Hoffnung bezeugen,
4. auch Ihre Maj. dazu drängen und schließlich 5., wenn dies nicht angenom-
men würde, de futuris protestieren, soll deswegen des Salvius Proposition darauf
Bezug nehmen und dahin ausgerichtet sein, 1. deren Entschuldigungen und Beschul-
digungen gebührend zu beantworten, Ihrer Maj. und des Reiches Unschuld und Ver-
dienste zu rechtfertigen, die Amtsträger Ihrer Maj., soweit sich dies mit guten
Gründen und mit Gebühr tun läßt, von allen falschen Anklagen und Beleidigungen
zu befreien, die Geneigtheit Ihrer Maj. zu einem angemessenen Frieden zu bezeugen
und endlich, wie ja Ihre Maj. wegen ihrer eigenen Geneigtheit und wegen der von ihnen
bezeugten Geneigtheit zu einem Frieden diese Gesandtschaft zu ihnen abgefertigt
hat, zu versuchen, ob es nicht doch noch einige des weiteren heranzuziehende Mittel
gäbe, um allem weiteren Vergießen evangelisch-christlichen Bluts, des Bluts der
Religions- und Bundesgenossen sowie der Länderzerstörung zuvorzukommen; all
dies soll unter Hervorhebung dessen gesagt werden, daß all dies mehr von dem Wohl-
wollen ausgeht, das Ihre Maj. für deren eigene und des allgemeinen evangelischen
Wesens Wiederaufrichtung hegt, als auf Grund irgendwelcher anderer Ursachen.
24. Und dies ist im allgemeinen etwa das, was Ihre Maj. als Antwort darauf
haben will und worauf man hierbei hinzielen soll. Aber wie die Proposition jedem
einzelnen angepaßt werde und welche besonderen Argumente bei jedem Punkt
angeführt werden sollen, darüber soll Salvius vom Reichskanzler unterrichtet werden;
das übrige möge er gemäß eigenem Urteilsvermögen und treuer Gesinnung verrichten,
und zwar unter Bemühung darum, bei der Angelegenheit das Zustandekommen eines
Vertrags und, wie gesagt, einen leidlich friedlichen Verlauf zuwege zu bringen.
25. Die ihm für alles mitgegebenen Kreditive und Vollmachten kann er nach
Bedarf verwenden.
26. Falls der Reichskanzler eilig aus Deutschland abreist, soll Salvius mit
allem Fleiß die Verbindung mit Herrn Sten Bielke aufrechterhalten und dessen
Ratschläge in dem einen oder anderen benutzen und befolgen.
27. Er soll auch nicht unterlassen, mit den Feldmarschällen über das, was mitteilbar
ist, zu korrespondieren und Ihre Maj. häufig hierher zu benachrichtigen, was in der
einen oder anderen Hinsicht vor sich geht und verrichtet wird, sowie fleißig aufzuzeigen,
ob bei dem einen oder anderen Hoffnung oder das Gegenteil dazu zu bestehen scheint.
28. Solange irgendwelche Hoffnung besteht, die Angelegenheit zu einem friedlichen
Ablauf zu bringen, möge er dort draußen bleiben und auf alle gebührliche Weise
und an allen Orten sie in dem Sinne weiterbetreiben. Aber wenn alle Hoffnung auf
einen Frieden zunichte wird, soll er sich wiederum hierher heimbegeben.
29. Wenn es ihm indes an Mitteln mangeln sollte, um zu leben und all dies zu
verrichten, soll ihm hierin vom Reichskanzler oder in dessen Abwesenheit von Herrn
Sten Bielke der Gebühr nach für seine Notdurft geholfen werden.
Namens höchstgemeldeter Ihrer K. Maj. von Ihrer K. Maj. sowie des Reiches
Schweden respektive Vormunde und Regierung unterzeichnet.
Instruktion für Sten Bielke und Johan Adler Salvius
Stockholm 1637 März 23/April 2
Instruktion und Unterrichtung, wie es Ihre Königl. Maj. will, daß Herr
Sten Bielke, Ihrer Maj. und des Reiches Rat sowie Legat in Pommern, und Herr
Johan Salvius, Hofkanzler usw., sich nach ihnen bei diesen vorgeschlagenen oder
anderen hernach anzugebenden Friedensverhandlungen zu richten und zu verhalten
haben.
Geschehen Stockholm, den 23. März im Jahre 1637.
1.
Weil nichts erstrebenswerter ist, als mittels eines guten, sicheren und reputierlichen
Friedens aus diesem schweren deutschen Krieg und dessen anhangenden Schwierigkeiten
herauszukommen und von ihnen erlöst zu werden, und weil deswegen alle angemessenen
Mittel und Gelegenheiten billigerweise wahrzunehmen sind, durch welche ein Erfolg
vermutet werden kann, und man doch, wenn auch der erwünschte Ausgang nicht
immer erreicht werden kann, nichtsdestoweniger zur Rechtfertigung der Sache
keinerlei Verhandlungen ohne noch größere Gründe ausschlägt, man im Gegenteil
das Werk solange in Gang beläßt, bis es Gott gefällt, alles für einen guten Ablauf
zu fügen und zu verordnen, so hält Ihre K. Maj. also dafür, daß diese sich jetzt
bietenden Wege und Gelegenheiten nicht zu versäumen sind.
2.
Ihre K. Maj. ist unschlüssig darüber, ob jemand von der Regierung von hier mit
Vollmacht abgesandt werden könnte, um die Angelegenheit der Zeit und den Um-
ständen anzupassen und sie zu Ende zu führen, wenn sich der Feind hierzu verstehen
könnte. Und es steht vornehmlich der Reichskanzler in der Wahl, weil er ja die
Angelegenheiten draußen geleitet hat. Da jedoch eine solche Angelegenheit ihre Zeit
braucht und von Wichtigkeit ist, daß sie nicht eilends abgetan wird, sie vielmehr ihre
Vorbereitungen haben will, und da weiterhin allen Umständen nach wahrscheinlich
ist oder sogar klar durchscheint, daß der Kaiser diesen Sommer mit dem Namen
von Traktaten mehr spielen wird, als im Sinne hat, im Ablauf dieser Angelegenheit
zum eigentlichen Handeln zu kommen, hat man es nicht so hoch vonnöten angesehen,
es allzusehr eilig zu haben, und insonderheit auch deswegen, damit Herr Sten und
Herr Salvius nicht nur die Vorbereitungen zur Annahme der Verträge treffen,
sondern auch, falls irgendein Ernst sichtbar wird, außerdem auf beste Weise handeln
können.
3.
Und obwohl Ihrer K. Maj. Resolution über die restlichen Streitpunkte in dem
Memorial niedergelegt ist, das der Reichskanzler in Deutschland zurückgelassen
hatte, so daß diesem die Absichten einigermaßen zu entnehmen sind, so ist doch,
weil es meistenteils auf den Vertrag abgestellt war, den der Herzog von Mecklenburg
mit dem Kurfürsten von Sachsen erörtert und der nun Änderungen erfahren hatte,
vonnöten, daß die vorgenannten Herr Bielke und Herr Salvius einige dieser Zeit und
ihren Absichten angeglichene Richtlinien erhalten. So hielt es I. K. Maj. für ange-
bracht, alles hier in Kürze zu wiederholen und besser zu erklären.
4.
Es sind nun fünf verschiedene Wege (soweit es den Anschein hat) zu beschreiten,
um zu einem Vertrag zu gelangen: der erste durch die Vermittlung des Königs von
Dänemark; der zweite durch den Herzog von Mecklenburg als Vermittler; der
dritte durch den Kölner Konvent; der vierte durch Herzog August von Braunschweig
und Hitzacker und der letzte vermittels des Vorschlags des Kurfürsten von Branden-
burg. Keiner dieser Wege hat sonderlich viel für sich, und ein Partner wäre eher zu
vermeiden als in Anspruch zu nehmen, soweit sich dies ohne Gefahr und Nachteile
tun läßt. Aber so ist gleichwohl deren keiner, wenn er sich anbietet, eindeutig und
unmittelbar abzulehnen.
5.
Betreffend den ersten Weg, die Vermittlung des Königs von Dänemark, ist zu
sagen, daß sie hier in Schweden ihren Anfang nehmen und ausdrücklich angenommen
werden muß, bevor ihr zufolge an Verhandlungen herangetreten werden kann; und
deswegen steht dem Herrn Sten Bielke und dem Herrn Salvius nichts anderes an, als,
wenn sich der König von Dänemark daraufhin an einen von ihnen antragend wenden
sollte, so wohlmeinend und freundlich, so höflich zu antworten, wie sie es am besten
vermögen, unter Bekundung von Dankbarkeit und Vertrauen, aber alles hierher an
die Regierung berichten und deren Befehl und Beschluß abwarten.
Betreffend den dritten Vorschlag, den Kölner Konvent, liegen die gleichen Gründe
vor, nur daß denjenigen, welche sich mit einem Antrag daraufhin einfinden würden,
ein solcher Bescheid zuteil werde, wie ihn hier der französische Agent d’ Avaugour er-
halten hat, daß uns die päpstliche Vermittlung nicht anstehe und daß wir außerdem
auch nicht so zu Verhandlungen aufgefordert wurden, auch nicht solche Sicherun-
gen und Vorbereitungen getroffen worden seien, wie es mit souveränen Kronen und
denjenigen zu halten üblich sei, die das Hauptwerk geführt haben und noch führen.
6.
Auf die mecklenburgische Unterhandlung ist anscheinend keine Hoffnung mehr
zu setzen. Ihre K. Maj. erachtet es jedoch für gut, von uns aus auf diese nicht ganz
zu verzichten, sondern sie so stehen zu lassen, wie sie steht. Wenn der Herzog
hierin entweder beim Kaiser oder beim Kurfürsten die Arbeit in der früher begonne-
nen Weise fortsetzen will, so möge man ihm dies nicht abschlagen, sondern ihn
gelegentlich mehr dazu drängen.
7.
Der von Herzog August von Hitzacker durch Verdenhagen kundgetane Vor-
schlag erweckt eher den Anschein, daß durch ihn etwas getan werden könnte, wenn
Ernst damit wäre. Aber wie aus des Herzogs Brief an Herrn Salvius hervorgeht,
hat er gleichwohl keine Vollmacht erhalten. Es ist auch zum Teil wahrscheinlich,
daß Verdenhagen in der Angelegenheit mehr und Sichereres sagt, als er selbst richtig
zu verantworten vermag.
Allein sei dem wie immer, Ihre K. Maj. hält es für das beste, daß Herr Salvius
an Ort und Stelle solche Unterhandlungen aufrechterhalte und immer, wenn sich ihm
die Gelegenheit bietet, im geheimen Ihrer K. Maj. Wohlwollen und Geneigtheit zum
Frieden bezeuge; er mache auch, da ihm die Vollmacht zugeschickt wird, bekannt,
daß er für alle Fälle zu unterhandeln bevollmächtigt sei, insonderheit unter der Hand
alle Vorbereitungen zu treffen, die Gemüter der Menschen empfänglich zu machen,
Pläne und Absichten zu erforschen und, wenn er dahin kommt, auf die unten ange-
führte Weise in die eigentlichen Unterhandlungen einzutreten. Sollte sich erweisen,
daß der Herzog von Hitzacker eine kaiserliche Vollmacht besitzt, und sollte er
Herrn Salvius davon in Kenntnis setzen und ihm eine Abschrift geben, und sollte
dieser sie ausreichend und ohne wesentliche Fehler finden, dann möge Herr Salvius
seine Vollmacht zeigen. Wenn der Herzog selbst unterhandeln will oder jemand
anders mit der kaiserlichen Vollmacht nach Hamburg geschickt wird, soll Herr
Salvius Ihrer K. Maj. Vollmacht nehmen und mit dem Betreffenden selbst unter-
handeln. Sendet der Herzog irgendeinen Subdelegierten mit seiner Vollmacht unter
Hinweis auf die ihm selbst vom Kaiser gegebene Vollmacht, dann soll Herr Salvius
die Vollmacht des Reichskanzlers nehmen, sich auch als ein Subdelegierter ausgeben
und unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Auftraggeber der beiden Legaten ab-
schließen. Das Übrige wird dem Urteilsvermögen des Salvius überlassen, die Ange-
legenheit mit Manier zu betreiben, sie geheimzuhalten und darauf zu achten, daß, falls
auf der Gegenseite kein Ernst vorliegt, Ihre K. Maj. nicht benachteiligt werde oder ihr
nicht in ihren Rechten und ihrer Hoheit Schmach oder Schimpf widerfahre.
8.
An den letzten Vorschlag, die Intervention oder Kommission des Kurfürsten von
Brandenburg, glaubt Ihre K. Maj. am allerwenigsten, erstens deswegen, weil er so oft
die Partei gewechselt hat, weiterhin weil er Schwarzenbergs Ratschlägen und Ein-
flüsterungen folgt; 3. ließ er sich zu einem General des Kaisers machen, 4. hat er
selbst mit Ihrer K. Maj. und der Krone Schweden die ärgste Zänkerei, und zum
fünften hat er bislang bei Zusammenkünften und namentlich in Regensburg die gefähr-
lichsten Ratschläge und Argumente vorgebracht, die je von jemandem vorgebracht
wurden. Und deswegen scheint bei seinem Unterhandeln wenig Ernst und noch weniger
Gewinn zu sein. Allein wenn er auf Unterhandlungen drängt, ist vonnöten, daß Herr
Sten Bielke im allgemeinen Ihrer K. Maj. und der Krone Schweden Geneigtheit zu
Frieden und Verhandeln zum Ausdruck bringt, auch verstehen läßt, zum Unter-
handeln bevollmächtigt und instruiert zu sein, wenn nur irgendein ernsthafter Wille
vorliegt; und wenn begründete Gelegenheit zum Unterhandeln besteht, soll er erst
bitten, die Vollmacht zu sehen und zu erfahren, wer vom Kaiser zu Kommissaren
bestellt worden ist. Wenn nun Herr Sten entweder durch persönliche Besprechung oder
durch Vermittlung von Abgesandten zu einiger Gewißheit gelangt ist und sieht, daß
der Kurfürst allein oder mit dem Kurfürsten von Mainz und anderen die Angelegen-
heit richtig betreibt, so daß sie des Kaisers und des Römischen Reiches Kommissare
sind, ihre Vollmacht vorzeigen und ihre Subdelegierten zu einem sicheren, bequemen
Platz abordnen, da soll er alsbald den Grund legen, sich über die Orte einigen,
Lübeck oder Hamburg, und sogleich nach Schweden berichten, damit auch von hier
aus Subdelegierte abgeordnet werden können. Wenn jedoch vom Kaiser einige andere
Kommissare abgeordnet würden, die sich selbst dem Unterhandeln unterzögen, so kann
Herr Sten Salvius und * * * zu sich ziehen und auf diese Weise versuchen, die An-
gelegenheit je schneller desto lieber zu einem Ende zu bringen, wobei allerdings über das
eine oder andere beide Feldmarschälle, Herr Wrangel und Herr Banér, zu benach-
richtigen sind.
9.
Um zu Friedensunterhandlungen zu kommen, könnten sich außer diesen Mitteln
vielleicht ganz unerwogen auch noch andere darbieten. In einem solchen Fall mögen Herr
Sten und Herr Salvius gemeinsam oder jeder an seinem Ort alle geeigneten Gelegen-
heiten ergreifen, damit keine von ihnen vorbeigehe; es müßte jedoch bei jeder sich
bietenden nach bestem Vermögen Absicht und Erfolgsmöglichkeit geprüft werden,
damit Ihrer K. Maj. und dem Reich keinerlei Verächtlichmachung zugefügt wird;
auch ist über alles alsbald hierher zu berichten.
10.
Im allgemeinen ist darauf zu achten, daß Ihre K. Maj. am liebsten mit dem Kaiser
selbst und unmittelbar durch beider Kommissare und Bevollmächtigte unterhandelt;
weswegen man auch, wenn nur irgend möglich, darauf hinarbeiten soll, daß die
Kommissare von beiden Herrschern entsandt werden und daß in deren Namen ver-
handelt wird. Wofern dies nicht in Güte zu erzielen ist, müssen die Unterhandlungen
im Namen der Subdelegierten aufgenommen und durchgeführt werden.
11.
Kommt es nun zu Unterhandlungen, verbleibt es im wesentlichen bei dem, was
zwischen dem Reichskanzler und dem Kurfürsten von Sachsen durch Vermittlung des
Herzogs von Mecklenburg vereinbart worden ist; allein die Form müßte den unter-
handelnden Personen angepaßt werden und auch die Zeit und das hierbei zu Ver-
ändernde geändert werden. Aber in bezug auf die drei strittigen Punkte, die Aus-
dehnung der Amnestie, die Satisfaktion der Krone Schweden und das Contentement
der Soldateska, müssen Herr Sten und Salvius eifrig darauf bedacht sein, die Aus-
dehnung der Amnestie streng und nachdrücklich zu betreiben, so weit sie sie nur aus-
dehnen können auf den Kurfürsten und das Haus Pfalz, auf den Herzog von Württem-
berg, den Landgrafen Wilhelm von Kassel, den Markgrafen von Baden, die Grafen
von Nassau, insonderheit denjenigen von Saarbrücken, die Rheingrafen, die von Hanau,
Solms, Isenburg, den Grafen Jürgen Friedrich von Hohenlohe, die Grafen von Erbach
und viele andere, so auch die fränkische, schwäbische und rheinische Ritterschaft; des-
gleichen die Städte Augsburg, Straßburg, Osnabrück, Stralsund usw. Verwend-
bare Argumente werden sich von selbst ergeben. Für uns ist in Betracht zu ziehen, daß
wir keine Sicherheit zu erwarten haben, es sei denn, daß Deutschland seine frühere
Gestalt erhält.
12.
Sollte bei diesem Punkt nichts zu erreichen sein, soll er ohne Ja und Nein mit der
Vertröstung beiseite gestellt werden, man wolle auf beiden Seiten bestrebt sein, ihn in
der Schwebe zu belassen und sich inzwischen auf die Abwicklung der anderen zwei
Punkte zu konzentrieren, nämlich die Satisfaktion der Krone und das Contentement
der Soldateska.
13.
Über das Contentement der Soldateska soll gleichlaufend mit der Satisfaktion der
Krone verhandelt werden, und ein Artikel darf nicht ohne den anderen abgemacht
werden. Und bei Beschlußfassung muß einer der Offiziere hinzugezogen werden, der in
deren Namen akkordiert. Und es wäre nach Ansicht I. K. Maj. am bequemsten,
wenn man sich bei den Verhandlungen auf gewisse Monatssolde einigen würde.
14.
Die Satisfaktion der Krone muß entweder in Form von Land oder von Geld ge-
schehen. Betreffend Land ist nichts bequemer als das Herzogtum Pommern mit
dem Stift Cammin sowie der Stadt und dem Hafen Wismar mit der nächstliegenden
Vogtei. Von Wismar sollte man jedoch zurücktreten, wenn man Pommern als ein
vom Römischen Reich anerkanntes Lehen erhalten könnte. Darauf wäre zuerst hinzu-
arbeiten, denn hierin besteht die Sicherheit, daß die vornehmsten Häfen Pommerns und
Mecklenburgs in den Händen der Krone verbleiben.
15.
Ist nicht ganz Pommern lehensrechtlich zu erlangen, sondern nur zu einem Teil,
so ist darauf hinzuarbeiten, daß man Vorpommern mit Stralsund, Wolgast, Usedom,
Wollin, Rügen und Stift Cammin zu gleichem Recht erlangen und zum Unterhalt
des Landes einen leidlichen Lizent oder Zoll auf alle Ein- und Ausfuhrwaren durch-
setzen kann.
16.
Wenn sich auch dies als allzu bedenklich erweisen sollte, müßte man sich schließlich
um Geld bemühen und die Summe so hoch wie möglich schrauben, 10, 8, 6, 4 und
zuletzt 3 Millionen Reichstaler, zu gewissen Terminen binnen 20 bis 30 Jahren zu
bezahlen. Vorerst wäre zu erstreben, daß ganz Pommern sowie die Stadt Wismar
mit zwei oder drei nächstliegenden Vogteien sowie die Schanze bei Warnemünde als
Pfand überlassen würden. Sollte man dies für zu viel halten, dann möge Stettin mit
dem oberen Teil Pommerns weggelassen und schließlich erstrebt werden Rügen, Stral-
sund, Wolgast und das Land innerhalb der Ostsee, des Frischen Haffs, der Peene und
Trebnitz mit den dazu gehörenden Ämtern und Vogteien sowie Usedom und Wollin
samt Kolberg und dazu Wismar, Wallfisch und Warnemünde. Zuallerletzt, nachdem
alles vergebens versucht worden ist, müßte man haltmachen bei Rügen, Usedom, Wollin,
Wolgast und was zwischen der Peene liegt, sowie bei Wismar mit Wallfisch und der
Schanze bei Warnemünde sowie bei der Bewilligung eines Lizents oder Zolls an der
ganzen pommerschen und mecklenburgischen Küste zur Sicherung des Pfands, bis
dieses eingelöst werden kann. Und davon soll man nicht abgehen.
Denn es erscheint nicht ratsam, eine Sicherheit aus den Händen entgleiten zu lassen;
denn man ist in der Tat selbst nicht mächtig genug, um zu verhindern, daß der Kaiser
in der Ostsee eine Flotte aufrichtet und selbst die Macht erringt, sich mit der Flotte
des Königs von Polen zu vereinigen und so gemeinsam zu erzielen, woran der einzelne
scheitert. Deswegen soll man sich auch nicht leicht in die Not drängen lassen, sich
damit zufriedengeben zu wollen, eine Versicherung mit des Kaisers Versprechen und
Hand erstrebt und erhalten zu haben, nicht eine Flotte in der Ostsee aufrichten
zu wollen. Denn abgesehen davon, daß die Forderung eines solchen Verspre-
chens die Möglichkeit und das Recht dazu voraussetzt und damit den seit unvor-
denklichen Zeiten bestehenden Rechten und Sicherheiten der Krone Schweden präjudi-
ziert wird, ist es mißlich, daß ein solches Versprechen, wenn man es bekommt, an-
scheinend der vermeintlichen Hoheit und gewissen Absichten des Kaisers zuwiderläuft;
und ist bei alledem das schlimmste, daß man auf ein solches Versprechen, falls man
es erreicht hat, nichts bauen kann, es würde doch nicht länger gehalten werden, als es
dem Kaiser und seiner Partei zustatten käme.
17.
Wenn man eine solche Resolution über diese zwei letzteren Punkte hätte erhalten
können, müßte man den ersten über die Ausdehnung der Amnestie wiederaufnehmen
und ihn neuerdings so weit wie nur irgend möglich treiben, allein zu guter Letzt, wenn
die Sache Stralsunds und der Soldateska ihre Richtigkeit hätte, mit den anderen
dort haltmachen, wo man nicht weiter kommen kann, und so Frieden schließen mit
Ratifizierung von seiten Ihrer K. Maj. und des Kaisers.
18.
Da an der Bezahlung der Geldsummen und an den Pfändern vornehmlich die
evangelischen Stände interessiert sind, müssen auch deren Verschreibungen, Zustim-
mungen und Versicherungen beigebracht werden, mit denen sie Summe und Bezahlung
spezifizieren und die Unterpfänder selbst bezahlen und verschreiben müssen; solches
alles muß vorliegen, bevor eine Garnison von einem Platz abgezogen oder das Kriegs-
volk weggeschafft wird, und all das ist ausdrücklich auszubedingen.
19.
Sollte der Kaiser, wenn er sich zur Zession und Investitur Pommerns verstehen will,
den Wunsch äußern, in anderen seiner Absichten nicht konterminiert und möglicher-
weise assistiert zu werden, sollen Herr Bielke und Herr Salvius ganz vorsichtig vor-
gehen und sagen, nicht konterminiert zu werden gleiche dem, sich selbst am Rücken
zu ziehen, da ja hernach alle Feindschaft aufgehoben ist und ein jeder sich
aller feindlichen Handlungen und Umtriebe enthalten wird. Aber den Kaiser
zu assistieren und seine Absichten zu begünstigen, das wird noch einige Über-
legungen benötigen und wird sich nach Stabilisierung der Freundschaft besser erörtern
lassen. Weswegen dies auf die beste und bequemste Weise abzubiegen und zu vermeiden
ist.
Was sonst aus dem einen oder anderen Anlaß noch eintreten könnte, darüber von
Herrn Sten und Herrn Salvius unverzüglich Anzeige und Unterrichtung zu erhalten,
das will I. K. Maj. erwarten, damit I. K. Maj. dann um so besser auf alle Vor-
kommnisse ihre Order und ihren Beschluß mitteilen kann.
Geschehen wie oben.
Namens der höchsterwähnten Ihrer K. Maj. von Ihrer K. Maj. sowie des Reiches
Schweden respektive Regierung und Vormunde unterzeichnet.
Instruktion für Johan Adler Salvius
Stockholm 1637 September 13/23
Instruktion, nach welcher sich gemäß Ihrer Königl. M:t Willen der Hofkanzler
Herr Johan Salvius bei den französischen und anderen Verhandlungen richten soll.
1.
Aus Herrn Salvius hinreichend bekannten Gründen hatte Ihre Königl. M:t eine
Zeitlang Bedenken, die französische Allianz fortzusetzen und die Ratifikation der
Wismarer Verträge zu überreichen, und erachtet es deswegen für gut, den franzö-
sischen Botschafter in der Schwebe zu halten. Weil jedoch der König von Frankreich
durch alle seine Briefe und Schreiben an Ihre Königl. M:t und deren Beamte wie auch
durch seine Botschafter und Agenten ständig auf die Ratifikation drängt, und zwar
mit vielen Versprechungen und einer Erklärung betreffend einen förmlichen Vertrag,
und weil man weiterhin tunlich merkt, daß auf seiten des Kaisers für Friedensver-
handlungen kein Ernst vorliegt, man vielmehr die Absichten dahin ausgerichtet hat,
es auf Zeit und Gelegenheiten ankommen zu lassen und alle Interessenten voneinander
zu trennen, damit man sie getrennt desto besser unterdrücken könne, und weil schließ-
lich das, was vielleicht von dem einen oder anderen Privatmann dagegen geäußert
werden kann, mehr ein privater Wunsch und eine vergebens getane Vermutung als ein
beständiger Beschluß des Feindes ist, hat infolgedessen Ihre Königl. M:t beschlossen,
die Allianz mit Frankreich zu ratifizieren, hat deswegen den vom Reichskanzler
entworfenen und in Wismar vorgeschlagenen Wortlaut reinschreiben und bekräftigen
lassen und hat ihn hiermit Herrn Salvius übersenden wollen.
2.
Wenn Herr Salvius nun den Vertrag erhalten haben wird, soll er bei Gelegenheit
dem französischen Botschafter Monsieur d’ Avaux eröffnen, daß er mit einem Eil-
boten die Ratifikation Ihrer Königl. M:t erhalten habe, die wortgetreu so laute, wie
in Wismar vereinbart worden ist, und daß ihm befohlen worden sei, zuerst dieselbe
Herrn d’ Avaux vorzulegen und hinwiederum zu bitten, die Ratifikation des Königs
von Frankreich zu sehen. Sollten die Ratifikationen auf beiden Seiten richtig und for-
mal in Ordnung befunden werden, sind mit Herrn d’ Avaux die übrigen Punkte zu
verabreden, auch wenn später etwas vorfallen sollte, was einer Erklärung bedarf.
Hierbei oder bei einer Gelegenheit, da die Verzögerung zu augenscheinlich wird,
soll Herr Salvius dies auf gebührende Weise zu entschuldigen wissen und ja nichts
anderes merken lassen, als daß die Allianz vor der Ankunft des Barons de Rorté
weggeschickt worden ist.
3.
Wenn nun d’ Avaux verlangt, die Ratifikation zu sehen, soll sich Herr Salvius
hierin nicht weigern, hinwiederum jedoch die französische Ratifikation zu sehen ver-
langen und da genau darauf achten, daß sie mutatis mutandis einander entsprechen
und in den wesentlichen Punkten einander gleich sind. Aber wenn sich d’ Avaux
weigert, seine zu zeigen oder Ausflüchte sucht, soll es Salvius nicht allzu eilig haben,
sondern den Grund zu erfahren suchen. Aber gleichwohl, wenn d’ Avaux unsere
Ratifikation zu sehen verlangt, zeige man sie ihm und nehme sie jedoch wiederum
zurück.
4.
Sollte während der Ratifikationsverhandlungen das zur Sprache kommen, was in
des Herrn Salvius Brief vom 26. August gemeldet wird, daß d’ Avaux meint, in
Wismar sei nichts beschlossen, sondern bloß projektiert worden, weswegen nichts
ratifiziert werden könnte, cum non entis nulla sint accidentia, kann Herr Salvius
antworten, solches sei mehr scholastisch gesagt, als daß man sich an solche Regeln zu
binden brauchte. In Wismar sei alles förmlich verhandelt und abgefaßt worden, aber
St. Chamont hätte nicht die Vollmacht gehabt, den Kaiser zum Feind zu erklären,
auch nicht der Krone Schweden ein höheres Jahressubsidium als 200 000 Reichstaler
zu geben. Obwohl er meinte, die Versicherung abgeben zu können, daß es seinem
König, wenn er daran erinnert würde, genehm sein würde, so konnte dies nicht unter-
schrieben werden, aber es wurde zur Berichterstattung mit der Empfehlung entgegen-
genommen, daß es beschlossen sein sollte, sowie der König von Frankreich seine Zu-
stimmung erteilt habe. Deswegen konnte I. Königl. M:t solches in keiner Weise än-
dern, hat es vielmehr für gut gefunden, die Ratifikation so zu übersenden, wie sie schon
im Vorjahr gleich nach der Ankunft des Reichskanzlers konfirmiert und bestätigt
wurde. So scheinen auch die anderen Vorschläge, die Allianzen hier abfassen zu lassen
und sie dem jetzigen Zeitpunkt anzupassen, einige andere Bedenken mit sich zu bringen.
5.
Nachdem dies auf diese Weise praeliminariter abgewickelt und die Neigung zum
Vollzug der Allianz vernehmlich geworden ist, soll Salvius weitere Besprechungen in
Angriff nehmen, um einige Punkte der Allianz zu klären. Vor allem ist es der
Artikel 11 der Allianz betreffend die Subsidien, in dem vier Dinge zu beachten sind:
1. daß der Subsidienrückstand vom Jahr 1632 erlegt wird, 2. daß die beiden Termine
des Vorjahrs, Oktober und April, bezahlt werden, wie auch gleicherweise das
Subsidium dieses Monats Oktober, 3. daß Bezahlung und Erlegung in Reichstalern
oder in deren vollem Wert und nicht in Franken erfolgen, 4. daß dies in Hamburg
oder doch in Amsterdam ohne Kürzung geschieht.
Die Billigkeit dieser Wünsche ist leicht zu beweisen. Das erste wurde zuverlässig
und oft versprochen, und ein beträchtlicher Teil wurde bereits geliefert.
Das zweite kann mit Fug nicht verweigert werden, alldieweil alles, wozu uns die
Allianz verpflichtet, von uns zur merklichen Entlastung Frankreichs erfüllt wurde,
indem wir nicht nur gegen den Feind vorrückten, sondern auch alle seine Kräfte auf uns
zogen, und nichts hat uns mehr behindert, die Ratifikation zu übersenden, als zu sehen,
daß man auf französischer Seite mit dem Kölner Konvent weiter gegangen ist, als eines
Verbündeten Recht einzuräumen scheint, so daß die Schuld nicht so sehr bei uns als
bei Frankreich liegt.
Das dritte ist billig, da auf der Grundlage der üblichen Münze und gemäß Reichs-
talerwert verhandelt worden ist, was durch Münzverringerung zum Nachteil des Ver-
bündeten und in eine tatsächliche Minderung des Subsidiums zu ändern nicht ohne
Verletzung des Bündnisses geschehen kann. Das vierte ist den Verträgen gemäß und
bleibt dem Wunsch und Belieben I. K. M:t anheimgestellt.
6.
In gleicher Weise bedarf der Artikel 15 einiger Erklärung. Bei den Friedens-
verhandlungen nämlich, wo des Ortes Erwähnung getan wird, ist Köln mit folgenden
Worten eingesetzt: Locus eligatur utrique parti commodus et tutus, qualis pro prae-
sente rerum statu videtur esse Colonia. Und Frankreich hat nicht nur diesen Ort
befürwortet, sondern auch bei uns nachdrücklich angesucht, ihn zu besuchen; indessen
ist dieser Ort, wenn wir die Dinge richtig betrachten, für uns weder sicher noch bequem,
weswegen Herr Salvius sich bemühen soll, den Effekt dieses Artikels zu ändern und
zu erklären. Will nun d’ Avaux auf Grund des Artikels an Köln festhalten, kann
Herr Salvius gegen ihn auf Grund des Artikels einwenden, daß dieser Ort keines-
wegs absolut angenommen ist, sondern bloß vorschlagsweise und entsprechend Zeit und
Gelegenheit genannt zu sein scheint. Wenn jedoch d’ Avaux an Köln wegen anderer
Bequemlichkeiten und Gründe festhalten will, hat Herr Salvius zuerst auf die Un-
sicherheit der Unsrigen in und außerhalb der Stadt hinzuweisen; weil weiterhin der
Papst Leiter der Verhandlungen sein soll, und obwohl wir nichts anderes offener sagen
könnten, als daß er unter den katholisch-römischen Königen und Fürsten der bequemste
zum Unterhandeln ist, so steht uns dennoch nicht zu, uns dort hineinzumischen oder mit
ihm in irgendeine Verbindung zu kommen. Deswegen würde es uns auch sonderlich weder
zur Ehre noch zum Nutzen gereichen, wenn wir uns darein finden ließen, insonderheit
weil der Ort selbst, wie schon gesagt, uns weder bequem noch hinreichend sicher ist.
Da jedoch Herr d’ Avaux, wie aus des Herrn Salvius Brief ersichtlich, selbst fol-
genden Vorschlag gemacht hat, daß der Kaiser, der König von Frankreich und Spa-
nien in Köln unterhandeln, unsere Königin und der Kaiser samt seinen Anhängern in
Hamburg, und daß nur die Königin die ihrigen bei den Botschaftern Frankreichs in
Köln und der König von Frankreich die seinigen bei unseren Botschaftern in Hamburg
habe, durch die man sich gegenseitig verständigen und die Vertragsverhandlungen
zugleich entweder abschließen oder unterbrechen und abbrechen würde, so will I.
Königl. M:t, daß Herr Salvius sich auf diese Weise mit d’ Avaux einige. Für den
Fall, daß hierüber Erörterungen stattfinden, wird Herr Salvius nach eigenem Be-
finden Argumente finden, um unseren Intentionen Recht und Gerechtigkeit zu sichern.
7.
So kann auch Artikel 5 der Allianz eine Erörterung betreffend die Satisfaktion
der beiden Kronen ergeben und verursachen, wobei Ihre Königl. M:t für diesmal nicht
so sehr will, daß Herr Salvius irgendeine Erklärung abgeben oder entgegennehmen
soll, aber trotzdem zu erfahren versuchen möge, ob sich der König von Frankreich nicht
verpflichten wollte, Ihrer Königl. M:t bei der Gewinnung Pommerns beizustehen.
Wenn solches erreicht werden könnte, ohne Entsprechendes dem König von Frankreich
betreffend Lothringen oder etwas anderes dieser Art zuzusichern, wäre es gut, daß
Herr Salvius eine Erklärung und Obligation entgegennähme. Wenn jedoch die
Obligation wechselseitig sein soll, ist es besser, im Bereich der Erörterungen zu ver-
bleiben und nur die Intention zu ergründen, wie weit man gehen kann und will, und
weiterhin gelegentlich darüber zu verhandeln.
8.
Gleicherweise sind Gespräche über die Restitution deutscher Fürsten und Stände zu
führen, um zu erfahren, welcher Restitution der König von Frankreich als für seinen
Status nützlich erachtet und für welche er etwas zu tun beabsichtigt und für welche
nicht; und dies alles als Vorbereitung für die vorgeschlagenen englischen Verhandlungen
in Hamburg. Aber so ist hierüber ohne Beschluß und Resolution nur gesprächsweise
zu verhandeln und vorzugehen und die Sache von Salvius so vorsichtig zu führen, daß
der Franzose nichts anderes merkt, als daß man die Restitution aller anstrebt. Aber
findet sich der eine mehr als der andere verpflichtet, ist doch wohl die Restitution des
Status des alten Reichs für alle benachbarten Reiche und Republiken die beste Sicherheit.
9.
Außerdem soll sich Herr Salvius die Punkte vornehmen, die der Reichskanzler am
10./20. März 1636 an St. Chamont in Wismar übergeben hatte, um für sie eine
Resolution des Königs von Frankreich zu erwirken, nämlich Bescheid und Versiche-
rung zu fordern betreffend die eventuelle Reservation von Mainz und Worms unter die
Krone Schweden, betreffend die vom verstorbenen König und vom Reichskanzler
namens Ihrer Königl. M:t an wohlverdiente Personen und Städte verliehenen Schen-
kungen, betreffend die Freilassung des Herrn Feldmarschalls Gustaf Horn und
schließlich betreffend die Freiheit und Konservation von Benfeld, Dachstein und
mehreren anderen noch erhaltenen Orten im Elsaß. Und Herr Salvius soll diese
Punkte so streng und ernst zur Resolution vorantreiben, so viel er nur kann, und das,
was zu erreichen ist, in die Form von Erklärungen und Verträgen bringen; aber da
er trotzdem deren Ablehnung nicht zu einer Verhinderung der Ratifikation
werden lassen soll, so soll er sie aber auch nicht fallenlassen, sondern das nicht zu Er-
wirkende ad referendum nehmen und gleicherweise sie nochmals d’ Avaux seinem
guten und geneigten Bericht empfehlen, alles so für günstigere Zeiten aufrechter-
haltend.
10.
Sollten die Gespräche über die Subsidien und über Köln einen solchen Verlauf
nehmen, daß sie nicht abgeschlossen und nicht auf die hier beschriebene Weise abge-
wickelt werden können, soll Herr Salvius die Angelegenheit mit guter Vertröstung ad
referendum nehmen, das gleiche von d’ Avaux erbitten und mit der Aushändigung der
Ratifikation innehalten. Aber wenn man sich über diese zwei Posten, die Subsidien
und Köln, einigen und darüber ein Instrument aufsetzen kann, erachtet Ihre Königl.
M:t die übrigen Punkte nicht von der Wichtigkeit, daß sie etwas verhindern
sollen, sondern will in diesem Fall, daß Herr Salvius die Ratifikation Ihrer Königl.
M:t d’ Avaux aushändigt, von ihm wiederum diejenige des Königs von Frankreich
entgegennimmt und sie bei guter Gelegenheit und Sicherheit hierher übersendet.
11.
Falls sie sich über die oben erwähnten Nebenpunkte einigen könnten, wäre es gut,
gemeinsam ein instrumentum publicum darüber aufzusetzen und alsbald von beiden
Seiten ratifizieren zu lassen.
12.
Wenn nun die Allianzangelegenheit vorangeht und die Ratifikationen übergeben
sind, soll Herr Salvius mit Macht darauf drängen, daß die Geldbeträge, die kraft des
Bündnisses vom vorherigen und von diesem Jahr noch rückständig sind, zur Genüge und
zusammenhängend überwiesen werden, sich bemühen, alles, was er bekommt und
nimmt, Herrn Sten Bielke bekanntzugeben, und in dessen Auftrag nach Stettin
24.000 Reichstaler und nach Stralsund an Hallenus 8.000 Reichstaler zum Unterhalt
der Garnisonen in Vorpommern überweisen, das übrige jedoch zu Ihrer Königl. M:t
Verfügung zurückbehalten, die umgehend eintreffen wird, sowie Ihre K. M:t ver-
nommen hat, welche Summe übriggeblieben ist. Sollte geschehen, daß die Ratifikationen
nicht überreicht werden könnten und trotzdem eine Hoffnung bestände, etwas von den
Subsidien zu erhalten, soll Herr Salvius darauf hinarbeiten, so viel er kann, und das,
was er in die Hände bekommt, so verteilen und zurückbehalten, wie oben gesagt
ist.
13.
Daneben muß Herr Salvius desgleichen fleißig darauf achthaben und alle bisher
eingeleiteten und betriebenen Friedensverhandlungen mit dem Kaiser und seinen An-
hängern richtig wahrnehmen, damit sie keineswegs versäumt und ganz beiseite ge-
schoben werden, soweit sie angeboten werden und gleichwohl nicht irgendwie dem
französischen Bündnis widersprechen; deswegen wünscht Ihre Königl. M:t, daß
Herr Salvius hierbei auf folgende Weise vorgeht: Vor allem ist sorgsam darauf zu
achten und zu prüfen, ob dieses französische Bündnis irgendwelchen Effekt haben kann,
und zwar ohne Verzug, oder ob es bloß eine französiche Laune mit vielleicht gegen-
teiliger Wirkung ist. In dem Fall, daß man sich entweder ziert oder sich solche
Hindernisse einstellen, daß keine Anzeichen zum Vollzug sichtbar werden und
ein langer Aufschub wahrscheinlich wird, soll Herr Salvius mit d’ Avaux im Zustand
des Verhandelns verweilen und nichtsdestoweniger, soweit es mit Reputation und guten
Gründen geschehen kann, die Verhandlungen mit dem Kaiser nähren, ja vorantreiben,
und zwar mittels des Vorschlags des Herzogs Franz Albrecht von Sachsen-
Lauenburg, insbesondere wenn Herzog Franz Albrecht selbst oder jemand anders
mit der Vollmacht des Kaisers nach Hamburg kommt, um mit Herrn Salvius zu
verhandeln und im geheimen abzuschließen. Im gleichen Fall soll auch Herrn Sten
Bielke anbefohlen werden, die Verhandlungen mit Markgraf Sigismund in Gang und
unabgebrochen zu halten. In diesem Fall soll sich Herr Salvius nach dem beigefügten
Memorial richten, inwieweit er sich in gleiche Unterhandlungen einlassen soll.
Er braucht auch nicht so sehr sorgfältig darauf bedacht zu sein, daß die Verhandlungen
bis zum letzten geheimgehalten werden, vor allem wenn er findet, daß für einen Er-
folg gute Anzeichen vorliegen. Im ganzen sollen also seine Bemühungen darauf aus-
gerichtet sein, durch die Allianz die Kaiserlichen zu einem guten und reputierlichen
Abschluß zu bewegen und, wenn sich dies bestimmt nicht machen läßt, den Franzosen
durch seine Friedensverhandlungen zum Vollzug der Allianz anzueifern. Und sollte
es zu guter Letzt geschehen, daß mit dem Kaiser ein Frieden geschlossen wird, wird
es des Herrn Salvius Sache sein, unsere Aktionen zu rechtfertigen, soweit er es eben
vermag.
14.
Aber wenn es geschehen sollte, daß die Allianz mit Frankreich geschlossen wird
und die Ratifikationen ausgehändigt werden, soll er die Friedensverhandlungen
zwar voll und ganz fordern und sie grundsätzlich billigen, aber am Schluß den Feind
auf allgemeine Verhandlungen verweisen, die mit beiden Kronen geführt werden müssen,
mit Schweden und Frankreich, und zwar entsprechend der Allianz. Hierbei wäre
Ihre Königl. M:t zu entschuldigen, daß sie bisher Frankreich in der Hoffnung hin-
gehalten habe, beim Kaiser und seinen Anhängern irgendeine Bereitwilligkeit zu Ver-
handlungen gefunden zu haben. Aber da dies mißachtet und übergangen worden sei,
soll er darlegen, daß Ihre Königl. M:t voll und ganz weiterhin im Sinne habe, zu
verhandeln und diesem Kriege abzuhelfen. Aber da nun die Allianz mit Frankreich
ratifiziert ist und sie sich so verpflichtet hat, gleichzeitig Krieg zu führen und zu
verhandeln, soll für diese Fälle mit d’ Avaux vereinbart und vorgeschlagen werden,
daß man mit Schweden in Hamburg und mit Frankreich in Köln verhandele, und
zwar so, daß Frankreich seinen Mann bei den schwedischen Kommissaren und Schwe-
den seinen bei den französischen habe. Hierüber ist ja nach Venedig geschrieben und
dessen Vermittlung angenommen und anerkannt worden, wie hernach folgt.
15.
Für den Fall, daß nun die Allianz geschlossen wird und die Ratifikationen aus-
gehändigt werden, wird der Krieg fortgesetzt, so wie er am besten geführt werden und
man sich trotzdem hinfort einigen kann. Gleicherweise soll, wie im vorhergehenden
Punkt gesagt worden ist, die gesamte Friedensverhandlung zu allgemeinen und ge-
meinsamen Verhandlungen verwiesen werden; dazu muß von Ihrer Königl. M:t ein
neuer und den Dingen wie auch den Zeiten angepaßter Beschluß gefaßt werden. Damit
indes Herr Salvius wisse, wie er alles nach dem Willen Ihrer Königl. Maj. im vor-
hinein vorbereiten soll, so kommen in Betracht 1. Ort und Zeit, wo und wann verhandelt
werden soll, 2. die Vermittler, die die Parteien überreden und zusammenführen
sollen, 3. die Kommissare der beiden Parteien, 4. deren Vollmachten, 5. die Alliierten
und Korrespondierenden der Parteien, 6. deren und deren Gefolges sicheres Geleit.
Dies alles soll Herr Salvius mit dem französischen Botschafter erörtern, aber
Weiteres nicht vereinbaren, sondern nur zur Berichterstattung entgegennehmen,
das hiermit Befohlene ausgenommen.
16.
Den Ort betreffend ist es das beste, daß zwischen den Katholiken, dem Kaiser und
den Königen in Köln und zwischen I. K. M:t und dem Kaiser in Hamburg verhandelt
wird; und den Termin betreffend ist zu vereinbaren, daß er auf den gleichen Zeitpunkt
festgelegt wird. 2. Vermittler gibt es zwei, die sich uns angeboten und zu Friedensver-
handlungen angeregt haben, der König von Dänemark zu besonderen und Venedig
zu allgemeinen. Betreffend die Interposition des Königs von Dänemark kann nichts
anderes bestimmt werden, als daß sie an- und entgegengenommen werden muß, wenn
sie weiterhin angeboten und aufrechterhalten wird. Allerdings für den Fall, daß sie
hernach auf beide Kronen, Schweden und Frankreich, ausgerichtet wird, müßten,
wenn etwas mehr in dieser Richtunggeschieht, auch darüber Bestimmungen erfolgen.
Venedig bietet höflich seine Dienste an mit einer Anregung und einem Angebot
und wird vom König von Frankreich vorgeschlagen. Und da es unter den Königen
keinen gibt, der sich der Sache mehr als der König von Dänemark annimmt, ist es
wohl begründet, daß man beiden dankt und die Angebote entgegennimmt. Deswegen
hat Ihre Königl. M:t ein Schreiben an die Republik Venedig abfassen lassen, wie
die hier beigefügte Abschrift ausweist, und den Brief an Herrn Salvius geschickt,
damit er ihn an Herrn Grotius, den Botschafter Ihrer Königl. M:t in Frankreich,
zur Aushändigung an den dort residierenden Botschafter Venedigs weitersende.
Herr Salvius soll jedoch den Brief solange bei sich behalten, bis er mit d’ Avaux
einig geworden ist und die Ratifikationen ausgehändigt sind; sofern keine Einigung
zustande kommt, den Brief nicht abschicken, bevor nicht neuer Befehl von hier
eintrifft. 3. Jede Partei möge diejenigen zu Kommissaren verordnen, die ihr belieben,
allein so, daß die kaiserlichen Kommissare geradeso ihre Vollmacht unmittelbar vom
Kaiser haben wie die schwedischen von I. K. M:t, so daß Legaten mit Legaten und
Subdelegierte mit Subdelegierten verhandeln. 4. Die Vollmachten müssen so stilisiert
sein, wie es in solchen Fällen und zwischen souveränen Fürsten üblich ist. Auch kann
Herr Salvius es sich angelegen sein lassen, Abschriften von Vollmachten zu Gesicht
zu bekommen, die zwischen dem Kaiser, Frankreich und Spanien in Gebrauch sind,
um sie nach Sitte und Brauch dieser Königreiche zu stilisieren, und damit dabei des
Reichs Hoheit und Recht den anderen am besten angeglichen werden. 5. Die Alliierten
und Korrespondierenden der Parteien sind hinzuzuziehen. Die Liga gehört mit
unseren abgewichenen Verbündeten, soweit sie sich zum Feind geschlagen haben, zu den
Anhängern des Kaisers. Von uns aus werden keine Erörterungen angestellt, daß sie
dabeisein sollen. Aber wie Ihre Königl. M:t und der König von Frankreich nicht
abgelehnt werden können, so besteht doch kein Zweifel, daß man die evangelischen
Stände in Deutschland, die Verbündeten der Krone Schweden, wegschieben und auf
den Prager Frieden und deren eigene Demütigung verweisen wollte. Es ist nötig, daß
Herr Salvius hierüber mit d’ Avaux fleißige Überlegungen anstellt, was in dieser
Angelegenheit zu tun ist, wobei stets zu bezeugen ist, daß Ihre Königl. M:t nicht
diejenigen Verbündeten verlassen kann, die stetig bei Ihrer Königl. M:t verblieben
sind oder aus ihren Ländern vertrieben wurden, damit diese Angelegenheit unverändert
und bei den Interessenten in gutem Leumund bleibt. 6. So muß das sichere Geleit
entsprechend der Würde, der Sicherheit und Anwendung jeder Partei makellos und
ohne List für die Kommissare, deren Gefolge und Kuriere der beiden Parteien während
der Verhandlungen sowie zum und vom Verhandlungsort ausgestellt sein, daß beide
Parteien an beiden Orten sicher sind in bezug auf Personen, Güter, Briefe, Boten und
was mehr zu den Verhandlungen gehört. Solche sichere Geleite müssen ausgestellt
werden den Allierten und Korrespondierenden der beiden Parteien, die daran inter-
essiert sind.
17.
Über all dies und auf diese Art soll Herr Salvius mit dem französischen
Botschafter sprechen, seine Ansicht über das eine oder andere ergründen, von Geleiten
Abschriften erbitten, die für den einen oder anderen für Köln ausgefertigt worden sind,
ihn darin bestärken, auf seiner Seite die Dinge im vorhinein zu regeln, allein dies alles,
als ob es Herr Salvius aus eigenem Antrieb täte, und ansonsten alsbald Order von
I. K. M:t erwarten. Und sooft ein Zweifel auftaucht, immer hierher zurück-
fragen, und in wesentlichen Punkten stets so vorgehen, wie im obigen geschrieben
steht.
18.
Betreffend die in Frankreich begonnenen und nach Hamburg verwiesenen
englischen Bündnisverhandlungen soll Herr Salvius deren Punkte und Grundtendenzen
fleißig in Erfahrung bringen und durchforschen, so auch die Wertung, Absichten
und Vorhaben des Königs von Frankreich, auch was England damit beabsichtigt
oder beabsichtigt hat, damit man sie nicht irgendwie erraten oder erdichten müsse,
daß man vielmehr sicher gehe und sich über die Ansichten und Beobachtungen anderer
unterrichten lasse. Sodann soll Herr Salvius, wenn sich eine Gelegenheit hierzu
finden läßt, bei den englischen Ministern, insonderheit beim Agenten Averie, ein
Exemplar der Bündnispunkte einfordern, damit man hernach unsere Kommissare
richtig instruieren könne. Sonst soll er gegenüber den englischen Beamten eine besondere
günstige Einstellung zur Allianz zum Ausdruck bringen, soweit man sie im
allgemeinen würdigen kann. Und sowie man deren Grundtendenzen erfahren hat,
wären sofort von hier Kommissare dahin zu schicken, da man nicht bezweifelt, daß
der König von England sich der allgemeinen Sache und der seiner Schwestersöhne
annehmen wird, nämlich durch entsprechende Maßnahmen zu restituieren und zu
konservieren; so wird man hierin in allem billige Beschlüsse fassen. Insgesamt soll
Herr Salvius auf alle Umstände achthaben, Mißgunst vermeiden und wegschieben
und gleichwohl die Hände freihalten, so daß man weiterhin entsprechend den Um-
ständen und der Lage der Zeitläufte und Dinge beschließen kann.
Dies ist nun all das, was bei diesen Zeitverhältnissen zu beachten und voranzu-
treiben ist; sollte einiges zu besserer Unterrichtung benötigt werden und als nötig
erscheinen, wird man nach Vermögen handeln und weitere einschlägige Befehle
erteilen.
Geschehen zu Stockholm, den 13. September des Jahres 1637.
Memorial für Johan Adler Salvius
Stockholm 1637 September 14/24
Herrn Hofkanzler Johan Salvius von Ihrer Königl. Maj:t ausgefertigtes Memorial,
wie er die Friedensverhandlungen mit den Kaiserlichen anzustellen und auszurichten
hat, falls sich irgendein Ernst wahrnehmen läßt.
1.
Herzog Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg hat zu verstehen gegeben, daß
er den Wunsch hat und imstande zu sein hofft, den Kaiser für Friedensverhandlungen
und einen Vergleich mit Ihrer Königl. Maj:t und der Krone Schweden geneigt zu
machen, und hat merken lassen, daß seine Reise nach Wien unter diesem Gesichts-
winkel betrachtet werden sollte. Sein Rat und Minister Miethof scheint dies durch
einige Schreiben seiner Korrespondenten aus Wien bekräftigen zu wollen. Obwohl
mehrere Zeichen vorliegen, daß dem Herzog wenig zu glauben ist, daß er in diesem
Werke weniger vermag, daß die Pläne des Kaisers und seiner Geheimen Räte ein
anderes Aussehen und eine andere Grundtendenz haben und daß diejenigen, welche
sie betreiben, sich selbst geringe Hoffnungen machen, und außerdem die Angelegenheit
von solcher Wichtigkeit ist, daß sie kaum auf diese Weise durchgezerrt werden kann
und will, kann es wenig schaden, wenn es auch nichts nützt, wenn man die Sache
betreibt, soweit sie vernünftig betrieben wird, weswegen Herr Salvius das Werk auf
folgende Weise ausführen möge.
2.
Zuallererst soll er Gewißheit darüber erlangen, ob es dem Kaiser damit Ernst ist,
dann soll er Herzog Franz Albrecht oder jemanden anderen von Würde und Vertrauen
mit hinreichender Vollmacht nach Hamburg schicken, der dort mit Herrn Salvius
im geheimen verhandele. Andere Orte als Hamburg oder Lübeck sind weder für uns
noch für den Kaiser bequem, und anders als im geheimen dies Werk zu betreiben,
liegt nicht im Sinne dieses Plans. Denn sollte dieses Vorhaben des Herzogs von
Lauenburg nur eine Vorbereitung für einen Haupt- oder einen solennen Vertrag sein,
dann müßte es anders betrieben werden. Aber die Art und Weise, wie es bislang
begonnen und betrieben wurde, hat samt und sonders den Anschein erweckt, einen
Frieden zu schließen und alle Streitigkeiten zu bereinigen, bevor jemand hiervon
Kenntnis erhielte; das müßte entweder so bewerkstelligt werden, oder die Sache
müßte auf andere Weise durchgeführt werden. Sofern die Gegenpartei versucht, die
Verhandlungen nach einem anderen Ort wie Braunschweig oder sonst irgendwohin
zu ziehen oder die Verhandlungen anders als geheim vor sich gehen zu lassen, dann
müßte sich Herr Salvius entschuldigen, deren Unbequemlichkeit als Einwand
vorbringen und hierin nicht weiterverhandeln, sondern alles nur in Gang halten und
zur Berichterstattung entgegennehmen.
3.
So soll er auch nicht seine Vollmacht vorzeigen (es sei denn, daß es schon geschehen
ist), bevor auch gleicherweise die Gegenpartei ihre Vollmacht vorzeigt, weil zu
befürchten ist, daß sie bloß versuchen, uns die Zunge hervorzulocken und hernach
unsere Friedensgeneigtheit zu unserer Verleumdung und unserem Nachteil bei unseren
Verbündeten und Genossen zu mißbrauchen, da sie nichts weniger im Sinn haben als
irgendwelche Friedens- und Vergleichsverhandlungen.
4.
Dies Vorhergesagte ist im allgemeinen zu beachten. Bevor jedoch Herr Salvius
weiter auf Einzelheiten eingeht, ist darauf zu achten, ob mit dem französischen
Botschafter d’ Avaux über die Ratifizierung der Allianz etwas abgeschlossen wird
oder nicht. Denn sofern sie sich einigen, darf Herr Salvius nichts anderes tun als
hören, nichts sagen, auch nichts beschließen, sondern vielmehr alles auf allgemeine
und gemeinsame Verhandlungen ankommen lassen und dahin alle seine Ratschläge und
Mahnungen ausrichten, höchstens daß er daneben Ihrer Kön. M:t Geneigtheit zu
freundschaftlichen Verhandlungen bezeugt und die Ratifikation der Allianz mit
Frankreich wegen der Notwendigkeit und der Ausflüchte des Feindes entschuldigt.
5.
Aber sollte es sich zutragen, daß er sich mit dem französischen Botschafter nicht
einigen könnte und die Ratifikationen nicht vollzogen werden, es sei dies aus Vorbedacht
oder irgendwelchen neu aufgetauchten Umständen geschehen, dann soll Herr Salvius
nicht nur in Gesprächen und vertraulichen Konferenzen die Absicht des Feindes zu
erfahren versuchen und die Verhandlungen in Gang halten, sondern seinen Fleiß darauf
verwenden, einen Frieden auszuhandeln und abzuschließen, sofern er eine gewisse
Ernsthaftigkeit bemerkt, was er mit Gewandtheit wohl zu beurteilen wissen wird.
6.
Wie weit er auf diese Weise zu gehen hat, das wird er zu einem großen Teil
erschöpfend dem Memorial entnehmen können, das ihm der Reichskanzler in Deutsch-
land hinterlassen hat; in der Art des Vorgehens möge er ihm folgen, soweit es sich
irgend machen läßt. Das folgende soll jedoch in den drei Streitpunkten das äußerste sein.
7.
Zuallererst soll er beachten, daß in erster Linie die zwei Punkte, die Satisfaktion
der Krone Schweden und das Contentement der Soldateska, erörtert und behandelt
werden, und so die Ausdehnung der Amnestie auf alle Stände bis zum Schluß
zurückbehalten und sie mäßigen und anpassen, je nachdem wie über die anderen
Punkte beschlossen wird; und so auch den Haß der nicht berücksichtigten Freunde
vermeiden, wenn man da zu keinem Abschluß kommt und der Krone doch Satis-
faktion geschieht, um nicht wegen anderer, die das wenig anzuerkennen wissen, in
einen ewigen Krieg verstrickt zu werden.
8.
Die Satisfaktion der Krone soll festgesetzt werden auf das ganze Herzogtum
Pommern mit dem Stift Cammin und auch auf Wismar und ein Stück Land meist
um Poel und Warnemünde, um für ewige Zeiten unter der Krone Schweden zu verbleiben,
als ein Lehen vom Reich anerkannt zu werden und Stimme und Rechte im Reich und
im Obersächsischen Kreis zu behalten. Könnte dies nicht angehen, so müßte man von
Wismar und Warnemünde auf das ganze Herzogtum Pommern zurückgehen; könnte
auch dies nicht erreicht werden, müßte man es auf Vorpommern ankommen lassen
einschließlich die Inseln Rügen, Usedom, Wollin sowie Kolberg Stadt und Hafen.
Sollte schließlich auch eine solche Abtretung nicht zu erreichen sein, so müßten
ganz Pommern, Wismar und Warnemünde nach hypothekarischem Recht für eine
zu gewissen Zeiten und Terminen auszuhändigende und zu bezahlende beträchtliche
Summe Geldes und die Lizenten zum Unterhalt der Garnisonen, solange die Gelder
nicht bezahlt sind, zu Händen der Krone Schweden überlassen werden. Die Summe
selbst müßte, so hoch wie möglich, auf viele Millionen veranschlagt werden, doch
zuletzt lasse man es auf 3 Millionen Speziesreichstaler ankommen, binnen 10 bis
15 Jahren zu erlegen, unter der Bedingung, daß, wenn die Summe nicht zur rechten
Zeit erlegt wird, die Länder unter den Königen und der Krone Schweden zu Lehnrecht
unter Anerkennung von seiten des Reichs verbleiben sollen. Kann auch dies nicht er-
reicht werden, soll Herr Salvius nicht abschließen, aber die äußerste Meinung der
Gegenpartei erkunden, die Verhandlungen in Gang halten und sie bloß solange
verzögern, bis hierher berichtet und von hier ein Beschluß erlangt werden kann.
9.
Auf dem Contentement der Soldateska soll man streng bestehen, um der Krone
Schweden diese Last zu nehmen; auch soll darauf gehalten werden, daß alle bezahlt
werden, entweder rechnet man mit ihnen nach Billigkeit ab oder vereinbart man bestimmte
Monatssolde. Sollten die schwedischen Streitkräfte das alleinige Hindernis ausmachen,
könnte mit ihnen vertraglich die Krone Schweden belastet werden, allerdings müßten
die Fremden bezahlt werden wie auch die Schweden, die geworbene und fremde
Regimenter befehligt haben, und die Generalspersonen, so daß den schwedischen
Offizieren als eine Entschädigung eine oder anderthalb Tonnen Gold Reichstaler
zugeteilt wird. Kann nun dies nicht erreicht werden, halte man die Unterhandlungen
auf und warte auf den erstatteten Bericht hernach eine weitere Erklärung ab.
10.
Je nachdem ob nun diese zwei Punkte verabredet und vereinbart worden sind oder
nicht, müßte man nachher den dritten Punkt behandeln: die Amnestie. Denn einigt
man sich nicht über die anderen, so müßte man streng auf der Restitution aller Stände
und auf einer Universalausdehnung der Amnestie beharren. Aber wenn sie sich günstig
zu den zwei Punkten erklären und der Krone Schweden und der Soldateska gegen-
über sich gut und gefällig erweisen, lasse man zuvörderst die Restitution des Kurhauses
Pfalz fallen und tue hierin nicht mehr, als was auf dem Wege der Empfehlung
geschehen kann; dann die Restitution aller derjenigen fallenlassen, die vor 1630 um
ihre Güter und Lebensbedingungen gekommen sind. Aber für die anderen müßte man
sich einsetzen, wie für den Herzog von Württemberg, den Markgrafen von Baden,
die Pfalzgrafen von Zweibrücken, Lautereck usw., die Wetterauischen Grafen wie
auch die Grafen von Saarbrücken, die Rheingrafen, die von Eberstein, Hanau-Lichten-
berg, die Grafen von Hohenlohe, Erbach, die Herren von Freiberg, Limburg usw.
wie auch für die Städte, insonderheit Augsburg, Straßburg, dann Osnabrück, Magde-
burg; unter anderen müßte besonders des Herzogs Bernhard von Sachsen und des
Landgrafen Wilhelm von Hessen gedacht werden. Dieser Punkt muß scharf voran-
getrieben werden. Falls man über das andere vollkommen einig wird und bei diesem
nichts zu erreichen ist, soll Herr Salvius bei dieser Sache vorsichtig vorgehen, indem
er ihnen eindringlich darlegt, wie die Krone Schweden deren Wohlfahrt nicht gut unbe-
achtet lassen könne. Aber damit der Krieg, wenn er fortgesetzt würde, nicht alles
übrige vernichte, setze sich Herr Salvius vor allem ein für die Pfalzgrafen von
Zweibrücken und Lautereck, für den Herzog von Württemberg, den Markgrafen von
Baden-Durlach, den Landgrafen Wilhelm von Hessen, die Rheingrafen und die
Grafen von Nassau-Saarbrücken wie auch für die oben genannten Städte, und em-
pfehle die anderen der Gunst des Kaisers. Aber wenn auch so kein Weiterkommen
wäre, könnte Salvius, damit diesem blutdürstigen Kriege einmal ein Ende bereitet
werde und nachdem den Interessen und der Satisfaktion der Krone Schweden Genüge
geleistet worden ist, zustimmen und geschehen lassen, daß die vorgenannten Stände aus
dem Akkord ausgelassen werden, jedoch mit dem Vorbehalt, daß der Kaiser sich
bereit erklärt, die vorgenannten Stände auf die Interzession Ihrer Königl. Maj:t
hin zu begünstigen und diese zuzulassen, so daß des Kaisers die Gunst und der Krone
Schweden das Vorrecht der wohlmeinenden Vermittlung wäre. Und wenn diese nicht
allen zugute kommen könnte, so müßte man zusehen, daß sie dem größten Teil zugute
käme.
11.
Will es so gehen, so ist es gut und möge es zum Abschluß kommen, will es nicht,
ergründe man die Absicht, breche, so viel wie möglich, allen Extremen die Spitze ab,
halte die Verhandlungen in Gang und warte weiteren Bescheid ab.
12.
Außer diesen Punkten bleibt es hierbei bei den Abreden über Freundschaft,
Handel, die Restitution der Kriegsoffiziere, die Entlassung des Kriegsvolks und der-
gleichen mehr, die zwischen dem Reichskanzler und dem Kurfürsten von Sachsen
projektiert und vereinbart worden sind, wenn auch nicht in Worten und Formalien, so
doch dem Sinne nach.
13.
Sofern die Krone Schweden die Seeküste behält, braucht irgendeine Flotte nicht zur
Sprache zu kommen. Wenn jedoch Wismar oder etwas mehr abgetreten werden
müßte, dann müßte darüber gesprochen und verhandelt werden, daß nicht irgendeine
Flotte im Namen des Kaisers oder von ihm selbst, vom König von Spanien oder von
anderen dort aufgerichtet wird, weil solches nicht ohne Unsicherheit und Nachteil des
Reichs geschehen kann, und es wäre angezeigt, sich jetzt geradeso darum zu schlagen
wie ein anderes Mal.
14.
Dies diene nun als Unterweisung für die vorgeschlagenen Friedensverhandlungen
mit dem Herzog von Lüneburg oder anderen kaiserlichen Kommissaren. Es ist der
Wille Ihrer Kön. M:t, daß Herr Salvius dies alles vorsichtig handhabe und daß
alle seine Vorhaben auf dieses Ziel zustreben. Er schließe dann ab, wenn das, wie
oben erwähnt, zu erreichen ist. Sollten sich jedoch dagegen Beschwerlichkeiten ein-
stellen, dann sind die Verhandlungen nicht abzubrechen, sondern bis zu einem
besseren und genaueren Beschluß aufrechtzuerhalten und dabei darauf zu achten, daß
alle Einzelheiten fleißig und genau hierher berichtet werden und der Bescheid hierauf
abgewartet wird.
Geschehen zu Stockholm den 14. September des Jahres 1637.
Hauptinstruktion
Stockholm
1641 Oktober 5/15
Instruktion für die Kommissare zu den Friedensverhandlungen. Desgleichen das
Nebenmemorial.
1.
Durch Herrn Salvius sind nun zum größten Teil alle Präparatorien für die
Friedensverhandlungen mit dem Römischen Kaiser abgesprochen, insonderheit die
Vollmachten wie auch die Geleitbriefe für die schwedischen Kommissare und diejenige
der Verbündeten Ihrer Kön. Maj. mit ihren Titeln und sonstigem formalen Zubehör;
was noch betreffend Ort und Zeit fehlt, kann hoffentlich voll und ganz entschieden
werden. Ihre Kön. Maj. hat sowohl den Ständen in Regensburg als auch dem König von
Dänemark ihren Entschluß zur Kenntnis gebracht, alsbald ihre Kommissare hin-
überzuschicken, die alle Gelegenheiten wahrnehmen sollen, um diesem schweren und
beschwerlichen Krieg abzuhelfen. Deswegen ist es der allergnädigste und ernste Wille
Ihrer Kön. Maj., daß sich Herr Johan Oxenstierna sogleich und ohne Verzögerung
an Bord begibt und sofort nach Stralsund reist und daß Herr Ture Bielke, weil er
wegen seiner kürzlichen Heimkehr und wegen anderer Obliegenheiten nicht gleich
mitfahren kann, ihm im Herbst so bald wie möglich nachfolge.
Und dies alles um zweier Ursachen willen, daß er sich vorerst ohne Oxenstierna
sofort wie Herr Salvius als ein für die Friedensverhandlungen verordneter Kommissar
ausgebe und von dort dann bequem mit dem vorgenannten Herrn Salvius über alle
Präparatorien und über all das korrespondiere, was in dieser Angelegenheit noch
anfallen könnte, und daß er nachher, wenn in bezug auf die Zusammenkunft ein
gewisser Tag und ein angemessener Ort unter Zustimmung aller Interessierten fest-
gesetzt ist, mit dem Vizegouverneur und dem Assistenzrat in Pommern einen sowohl
dem Kriegs- als auch dem Zivilwesen nach Lage der Zeit dienlichen Status rechtmäßig
abfasse und entsprechend der erhaltenen Sonderinstruktion regele. Wenn dann Herr
Ture Bielke hinübergekommen ist und sich mit Herrn Johan Oxenstierna vereinigt
hat, soll er nebst Herrn Johan auf all dies Bedacht nehmen.
2.
Gleich nach Ankunft in Stralsund soll Herr Johan Herrn Salvius mit einem
Schreiben seine Abfertigung und Ankunft auf deutschem Boden zu den Friedensver-
handlungen bekanntgeben, sich und Ture Bielke dabei als verordnete Kommissare zu
erkennen geben und mitteilen, daß er die Instruktion in Händen habe, um sie bei
passender Gelegenheit vorzuweisen; auch die Bitte aussprechen, Herr Salvius möge
hiervon benachrichtigen den kaiserlichen Residenten, insonderheit den französischen
Botschafter Grafen d’ Avaux und daneben unsere Verbündeten in Deutschland und bei
Gelegenheit den König von Dänemark als Vermittler; diesen möge Herr Salvius
daran erinnern, er möge entsprechend der empfangenen Weisung mit den Interessenten
all das verabreden, was betreffend Zeit und Ort der Verhandlungen noch fehlt; gleich-
zeitig darauf dringen, er wolle hernach mit Herrn Johan korrespondieren und diesem
eröffnen, was schon verabredet ist oder sich noch im Zustand der Vorbereitung befinden
könnte.
Bei dem gleichen Anlaß kann er auch Herrn Salvius davon benachrichtigen, daß
er neben den Friedensverhandlungen und, bevor man sich von allen Seiten gesammelt
hätte, den Auftrag hat, den pommerschen Status zu beachten und ihn mit Hilfe
anderer in eine richtige und womöglich gesetzliche Lage zu versetzen; dieses sowohl
als auch das Bedenken, das man hat, am Verhandlungsort einzutreffen, bevor
die Gesandten der Gegenpartei und der Alliierten sich dort eingefunden haben, sind
nicht im geringsten Gründe, um sich nicht gleich nach Hamburg zu begeben.
3.
Nach getaner Benachrichtigung und erfolgter schriftlicher Verbindung sollen Herr
Johan und Herr Salvius eine Gelegenheit suchen, um entweder in Wismar oder an
einem anderen geeigneten Ort zusammenzukommen, damit Herr Johan bequemer
Herrn Salvius seinen Auftrag eröffnen und ihn in diese Instruktion Einsicht nehmen
lassen kann und damit er andererseits um so besser alle Vorhaben und all das erfahre,
was verabredet ist oder nicht sowie auch was auf dieses oder jenes Hindernis stößt;
sie mögen da alles durchberaten, was zur Beförderung und Rechtfertigung der
Sache gehört und beiträgt, damit sie einander richtig verstehen und damit sie, wenn der
eine oder der andere einzeln besucht und angesprochen wird, immer wie aus einem
Mund sprechen und mit einer Feder schreiben und einander immer gleich bleiben.
4.
Sollte sich, während beide voneinander getrennt sind, jemand von seiten des Königs
von Dänemark bei Herrn Johan mit einem Brief oder einer Botschaft einfinden und
darauf drängen, man möge sich zu den Friedensverhandlungen entschließen und mit
ihnen beginnen, möglicherweise mit dem Sonderauftrag, die restlichen Präparatorien
oder Präliminarien zu vereinbaren, dann soll Herr Johan zuerst ganz allgemein den
Verdruß Ihrer Königl. Maj. über den langen und beschwerlichen Krieg sowie ihre hohe
Geneigtheit bezeugen, diesem abzuhelfen und das Römische Reich und die Nachbarn
zu beruhigen und zu befrieden und die frühere Freundschaft vermittels ehrlicher,
reputierlicher und sicherer Bedingungen wiederherzustellen; er sei zu dem Zweck
abgefertigt worden, um, sobald mit der Gegenpartei und den Interessenten Beschlüsse
und Abschiede betreffend Zeit und Ort gefaßt worden seien, sofort aufzubrechen und
sich mit Herrn Salvius, der über die Präparatorien bisher verhandelt und den Auf-
trag habe, über das, was noch unerledigt ist, Vereinbarungen zu treffen, zum Ver-
handlungsort zu begeben und mit den Friedensverhandlungen zu beginnen. Wenn nun
S. Maj. von Dänemark die Gegenpartei zu einem guten Entschluß antreiben und
dadurch das Werk fördern wollte, daß den Verbündeten Ihrer Kön. Maj. Genüge
getan werde und sie auch einen Entschluß faßten, vollbrächte der König ein besonderes
Werk, das von den Nachfahren zu rühmen wäre.
Sollte es geschehen, daß der König von Dänemark darauf bestände, Herr Johan
solle über Zeit und Ort oder andere Präparatorien beschließen, müßte er diese Dinge
geradeso erörtern, wie es Herr Salvius bisher getan hat, jedoch nicht abschließen, sich
vielmehr auf die Abreden des Herrn Salvius berufen und erklären, daß bislang Herr
Salvius mit den Präparatorien beauftragt war und er vollkommen für die Abwik-
kelung der Präliminarien instruiert und bevollmächtigt gewesen war; denn es sollten
sowohl der Kommittent der Gegenpartei als auch der residierende französische Bot-
schafter sein, mit denen am meisten und am bequemsten Abreden getroffen würden. Er
zweifele auch nicht, daß Herr Salvius mit Fleiß seinem Auftrag nachkomme, er
wolle ihn auch eifrig hierzu vermahnen; er selbst sei vornehmlich für die Hauptver-
handlung abgefertigt worden und stehe bereit, sowie das Vorherige seine Richtigkeit
habe und verabredet sei.
5.
Auf die gleiche Weise soll er sich mutatis mutandis gegenüber anderen deutschen
Fürsten und Ständen verhalten, die sich vorsätzlich oder gelegentlich in dieser Hinsicht
an ihn wenden und die Sache bei ihm betreiben; nur ist dabei zu beachten, ob die Fürsten
mit Ihrer Königl. Maj. verbündet sind und Armeen auf den Füßen haben wie Lüne-
burg und Hessen-Kassel oder sich sonst gleichwie neutral verhalten, nichts zur Sache
tun, es sei denn bloß das, was durch Zwang geschieht, wie Mecklenburg usw.
Wenn nun jemand, der Verbündeter ist und kooperiert, einen Gesandten an ihn
schickt, so soll er mit diesem vertraulich verkehren, im allgemeinen stets das Ver-
langen Ihrer Kön. Maj. nach Frieden und zugleich die Gewogenheit bezeugen, alles
mit seines Herrn Ratschlag und Mitarbeit zu einem guten und allgemeinen Frieden
zu betreiben, der sicher und reputierlich sei für die evangelischen Stände Deutschlands
wie auch für die eigenen Länder und Reiche Ihrer Königl. Maj. und die Länder ihrer
anderen Freunde und Verbündeten; er soll diese Fürsten auch ermahnen, daß sie von
sich aus das gleiche tun und daß sie, so wie Ihre Kön. M:t ihr Auge auf sie gerichtet
habe, demgegenüber die Sicherheit, Reputation und Wohlfahrt Ihrer Kön. Maj. und
ihres Reiches im Auge behalten und fördern wollen; weiterhin sollten sie dabei mit-
helfen, daß die Präparatorien sowohl bei der Gegenpartei als auch beim französischen
Botschafter vorangetrieben werden, damit alsbald alle Hindernisse weggeräumt werden
mögen.
Auch mögen durch des hocherwähnten Fürsten Anraten und Antreiben die anderen
evangelischen Stände, die vordem aus Furcht den Prager Frieden angenommen hatten,
bei diesen allgemeinen Friedensverhandlungen ihre und des Römischen Reiches Interes-
sen wahrnehmen und bei ihnen durch deren Bevollmächtigte zugegen sein, um alles, so
viel sie nur vermögen, zum Besten und außerdem das zu fördern, was im allgemeinen
zur Rechtfertigung der Sache selbst und der guten Absichten Ihrer Kön. M:t beitragen
kann.
6.
Gegenüber den anderen Fürsten und Ständen, die entweder Neutralität beobachten
oder sich in keiner Weise am Krieg beteiligen wollen, ist dies auch voll und ganz zum
Ausdruck zu bringen, nur sind sie auf andere Weise zu ermahnen, die Sache der
Evangelischen zu fördern und das, was sie durch Annahme des Prager Friedens
hintangesetzt hätten, eher jetzt als niemals zu betreiben; da eines jeden Absichten und
Gespräche entsprechende Antworten erfordern, ist einzig und allein zu erweisen und
zu beachten, daß alle Gespräche und noch mehr die Resolutionen dahin ausgerichtet
sind, daß der Haß wegen des Krieges von Ihrer Kön. Maj. und dem Reich ferngehalten
wird; und es ist die Geneigtheit klar zu beweisen und zu bezeugen, das Römische
Reich zu befrieden, und nicht minder überzeugend ist darzulegen, wie lange und durch
wie viele Fährnisse Ihre Kön. M:t diesen Krieg zu keinem anderen Ziel durchgehalten
habe, als um den Status des Römischen Reichs, vor allem der Evangelischen und in-
sonderheit der Nachbarn einigermaßen in den früheren Zustand zu bringen und so sich
und das Vaterland gegen die anwachsende österreichische Monarchie und das erstrebte
absolute Dominium in Deutschland zu sichern.
7.
Das gleiche bezeuge er auch gegenüber dem Kurfürsten von der Pfalz und anderen,
die die Sache dieses Hauses betreiben, und füge hinzu, daß Ihre Kön. Maj. es beson-
ders im Auge behalte sowohl wegen der steten Freundschaft, die seit langer Zeit
zwischen den Königen Schwedens und diesem Haus bestanden hat, als auch wegen des
großen Interesses, das das Römische Reich wie auch alle seine evangelischen Stände und
die angrenzenden Königreiche und Republiken daran haben, daß die Stimmen der
Evangelischen und der Katholischen im Kurfürstenkolleg gleich seien, andernfalls
würden jene von diesen überstimmt.
8.
Gegenüber dem Kurfürsten von Sachsen soll er sich nicht, sofern dieser hierzu
Gelegenheit gibt, * * * wegen des Unrechtes verstellen, das Ihrer Kön. Maj. angetan
worden ist, indem der Kurfürst mitten im Aufeinanderprallen der Waffen einseitig
verhandelt hat, hernach geschlossen auf die andere Seite hinübergetreten ist und ohne
irgendwelche Ursache Ihre Kön. Maj. im Prager Frieden zum Feind erklärt hat;
hierauf hat er den Kampf begonnen, ohne allen Grund Ihre Kön. Maj. und die Krone
verfolgt, deren Diener und Freunde zum Abfall verleitet und sich zu keinerlei red-
lichen Verhandlungen bewegen lassen, sondern wider all besseres Verdienst Ihre Kön.
Maj. und die Krone herrisch und schändlich behandelt, ganz abgesehen davon, daß der
evangelischen Fürsten und Stände in Deutschland Servitut auf jenem Verdienst be-
gründet ist.
Aber obwohl sich Ihre Kön. Maj. all dessen nicht ohne starke Erregung zu erinnern
vermag, haben diese Dinge trotzdem nicht so nachhaltige Kraft bei Ihrer Kön. Maj.,
daß nicht die wohlwollende Neigung gegenüber dem gemeinsamen evangelischen Wesen
bei Ihrer Kön. Maj. mehr vermöchte; wenn daher der Kurfürst zum gemeinen Besten
beitragen, zusammenarbeiten und dem abhelfen wollte, was im Prager Frieden ver-
sehentlich oder unrichtig gedeutet worden war, * * * wäre es leicht möglich, allen
Zwist zwischen Ihrer Kön. Maj. und dem Kurfürsten aufzuheben und sie beide ohne
Schwierigkeiten dazu zu bewegen, sich für die Erhaltung des gemeinen Wesens einzu-
setzen.
Sollte sich, wenn es auch unwahrscheinlich ist, eine Gelegenheit ergeben, auf solche
Weise mit dem Kurfürsten von Sachsen unmittelbar oder mittelbar ins Gespräch zu
kommen, dürfte sie nicht ausgeschlagen werden; sollte jedoch hierbei noch ein weiterer
Einwurf auftauchen, müßte Herr Johan vorsichtig vorgehen und, soweit er nicht ent-
sprechend instruiert ist, behutsam auf weitere Unterrichtung ablenken, nur daß er
indessen den Kurfürsten * * * hält, so gut er es nur vermag.
9.
Betreffend den Kurfürsten von Brandenburg ist zu beachten, daß Ihre Kön. M:t
mit ihm einen zu ratifizierenden Waffenstillstand für zwei Jahre abgeschlossen hat,
ohne richtig zu wissen, ob er ratifiziert wird oder nicht. Wird er nicht ratifiziert, ist
er so zu behandeln und ist ihm gegenüber mutatis mutandis geradeso zu beschließen, wie
betreffend den Kurfürsten von Sachsen gesagt worden ist, allerdings mit dem Vorwurf,
er habe selbst seinen Bevollmächtigten bei Ihrer Kön. Maj. gehabt, der * * * habe nach-
gesucht, verhandelt, einen Waffenstillstand geschlossen und diesen jetzt ausgeschlagen,
so daß zu den früheren Beleidigungen und Feindseligkeiten, die dessen Herr Vater
unverschuldetermaßen Ihrer Kön. Maj. und der Krone angetan und ihnen zugefügt
hatte, dieser Kurfürst Ihre Kön. Maj. noch affrontiert und getäuscht hat. Wenn er nun
deswegen alles Vertrauen einbüßt und sein Land und seine Untertanen schlecht behan-
delt werden, hat er dies einzig und allein sich selbst zuzuschreiben; so möge er die
Sache weiterhin auf sich beruhen lassen, und Ihrer Kön. Maj. Armee und die Garni-
sonen in Pommern und Mecklenburg haben das Recht und die Macht, das Land des
Kurfürsten von Brandenburg zu nutzen, so gut sie können.
10.
Aber wenn sich sonst der Kurfürst zu einem Waffenstillstandsvertrag bequemen
sollte und man bloß wegen der Werbener Schanze, die, wie es heißt, geschleift sein soll,
uneinig wäre, müßte entsprechend der Instruktion von den Kommissaren verhandelt
werden, deswegen jedoch die Angelegenheit nicht wiederum zum Bruch kommen lassen.
Für den Fall, daß der Stillstand so ratifiziert wird, wie er geschlossen worden ist,
möge Herr Johan um so mehr bei Gelegenheit gegenüber dem Kurfürsten von Branden-
burggrößeres Vertrauen als anderen bekunden und mit all seinem Fleiß ihn sowie seine
Diener und Kommissare und deren Standpunkt und Beschlüsse bei Ihrer Kön.
M:t erhalten.
11.
Weil der Kurfürst von Brandenburg derjenige ist, der am meisten an der Satis-
faktion interessiert ist, die die Krone Schweden mit guten Gründen in Form von Land
fordern kann, und der selbst rechtliche Ansprüche zugunsten des Kurfürstentums und
der Mark Brandenburg in Pommern erhebt, und weil außerdem deswegen auch sonst
einmal mit ihm verhandelt werden und sein Konsens erwirkt und erhalten werden
muß, erachtet es Ihre Kön. Maj. für gut, daß Herr Johan Oxenstierna gemäß den
Nebenmemorialen untersucht, ob sich irgendeine Gelegenheit ergibt, durch Rücksprache
mit einem der vertrauten Geheimen Räte des Kurfürsten dessen Ansicht zu erkunden;
und wenn es ihm gelänge, hierbei einigen Grund zu legen, soll er sich mit Herrn
Salvius besprechen und mit ihm gemeinsam eine Gelegenheit suchen, damit sie um so
besser und fester einen Friedensvertrag zwischen Ihrer Kön. Maj. und dem Kur-
fürsten abschließen und begründen und so das vornehmste Hindernis, das droht und
andernfalls der Krone am meisten von ihren Nachbarn aufgerichtet wird, aus dem Wege
räumen; in allem dem Wortlaut des Nebenmemorials folgend.
12.
Den französischen Botschafter und andere Minister hat Herr Johan über den Grund
seiner Absendung bei Gelegenheit dahin zu unterrichten, daß er zur Fortführung der
nun seit langem vorgenommenen allgemeinen Friedensverhandlungen namens Ihrer Kön.
Maj. und der Krone diese mit seinen Kollegen Herrn Ture und Herrn Salvius
wiederaufnehmen und nach allen möglichen Mitteln suchen solle, um dem Blutver-
gießen und Landesverderb abzuhelfen, die Christenheit zu befrieden und ihr wiederum
zur Ruhe zu verhelfen, sie wären jedoch ganz besonders instruiert worden, dies mit
Ratschlag und in Zusammenarbeit mit dem König von Frankreich und dessen bevoll-
mächtigten Botschaftern gemäß dem Wortlaut der Allianz vorzunehmen, wobei nicht
bezweifelt wird, daß sie von sich aus es an Neigung und gleichem Verhalten nicht
fehlen lassen und die Pakte der Allianz beachten.
Hernach verweise er sie an Herrn Salvius, um mit ihm wie auch mit der Gegenseite
die Präparatorien zu erörtern, insonderheit Zeit und Ort, und diese so weit zu beschleu-
nigen, damit man um so früher beginnen und hoffentlich zu einem Frieden gelangen
könne.
13.
Wenn von seiten des französischen Botschafters oder anderer ein Vorschlag be-
treffend Zeit und Ort gemacht werden sollte, möge trotzdem Herr Salvius die Ange-
legenheit allein in Kommission behalten. Sollten indes Herr Johan Oxenstierna und
Herr Salvius noch beisammen sein oder zufällig zusammenkommen, so können sie dies
gemeinsam erörtern, wenn dies jedoch wegen einer Verhinderung nicht geschehen kann
oder sie nicht länger beisammen sein können und es trotzdem zur Sprache käme, wäre
es am besten, die gesamten Verhandlungen nach Hamburg zu verlegen, wo man begon-
nen und zumeist verhandelt hat.
Aber so kann auch Herr Johan Oxenstierna in gleicher Eigenschaft wie Herr
Salvius gesprächsweise sowie zur Beförderung und Empfehlung der Angelegenheit sich
dahin äußern, man möge als Orte Osnabrück und Münster nehmen, weil sie 1. ein-
ander nahe gelegen und die Verbindungswege bequem seien, 2. schon genannt und, wie
man vernimmt, von der kaiserlichen Seite genehmigt worden seien und weil 3. von beiden
Seiten versichert werden könnte, daß die Krone Schweden Osnabrück freistellt unter
kaiserlicher und der Interessenten Bürgschaft, es bei Nichtzustandekommen des Frie-
dens zurückzustellen, und daß die Kaiserlichen dementsprechend unter gleicher
Bedingung ihre Garnison aus Münster und mehreren Orten zurückziehen, die Osna-
brück oder Münster zu nahe liegen und die Freiheit der Passage in Frage stellen.
Ebenso müßten auch Versicherungen von Bürgermeister, Rat und anderen Interessen-
ten in Osnabrück für die Kommissare Ihrer Kön. Maj. eingeholt werden, da man dort
dies alles am besten sehen und beachten kann.
Falls die Gegenseite jetzt Frankfurt und Mainz beantragt, möge Herr Johan
dagegen die weite Entlegenheit als unbequem für diese Krone einwenden, die ganze
Angelegenheit jedoch an Herrn Salvius zur Verhandlung verweisen.
14.
Die Zeit soll so kurz und schnell wie irgend möglich veranschlagt werden, und je frü-
her der Zeitpunkt anberaumt wird, desto besser, nur möge man sich deswegen mit
dem französischen Botschafter einigen, damit nicht von uns aus etwas wider die
Allianz geschehe und man das uns mit Recht vorwerfe.
Wenn jedoch eine Verzögerung eintritt und vom Franzosen Aufschub erstrebt
wird, dann sollen Herr Johan und Herr Salvius, jeder auf seiner Seite, gemeinsam oder
getrennt die Angelegenheit unauffällig dahin lenken, daß das Verhalten Ihrer Kön.
Maj. weiterhin freundlich erscheint, während der Unwille, den der Aufschub verur-
sacht, sich gegen den Franzosen oder die Gegenseite selbst wendet.
15.
Sobald man sich über Ort und Zeit geeinigt hat, die übrigen Präparatorien erledigt
und die Geleitbriefe ausgewechselt sind, und zwar dies alles mit Wissen und Ratschlag
des französischen Botschafters wie auch der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg
und der Landgräfin von Hessen-Kassel, sollen Herr Johan, Herr Ture Bielke, falls er
schon vorher eingetroffen ist, und Herr Salvius oder, falls Herr Ture noch nicht zur
Stelle ist, die anderen zwei gemeinsam an die einzelnen evangelischen Fürsten und
Stände schreiben, ihnen den Empfang des Geleites mitteilen, das Übereinkommen mit
den Kaiserlichen betreffend Ort und Zeit der Verhandlungen bekanntgeben und sie
einladen, sich selbst oder durch Bevollmächtigte einzufinden und sowohl auf den all-
gemeinen Wohlstand als auch des Vaterlandes und ihre eigenen Interessen zu achten,
und zwar unter Zuspruch namens Ihrer Kön. Maj., wie auch nicht bezweifelt wird, daß
die Fürsten und Stände sich die Freundschaft und das Zusammengehen mit der
Krone Schweden wie auch deren billiges Interesse angelegen sein lassen; und so sollen sie
sich auch versichert wissen, daß die Kommissare den Befehl und den Auftrag Ihrer
Kön. Maj. haben, die Interessen der Stände und deren billige Wünsche sich anbefohlen
sein zu lassen, in allem zu deren Bestem und rechtlichem Erwerb behilflich zu sein und
nach Möglichkeit zusammenzuarbeiten.
16.
Sollte geschehen, daß sich der König von Polen mittelbar als Vermittler anbietet,
haben die Kommissare Ihrer Kön. Maj. diese Vermittlung höflich abzubiegen, und
zwar unter Bezeugung, daß dies ohne Zweifel * * * bei Ihrer Kön. Maj. auf Verständ-
nis stoßen würde, daß sie jedoch keine entsprechende Instruktion erhalten hätten,
da niemand eine solche wegen der nahen Verschwägerung und Verwandtschaft in
Erwägung ziehen konnte, die zwischen ihm und dem Kaiser bestehe und auf jede Weise
eine Vermittlung ausschließe.
Wenn jedoch der König von Polen unmittelbar seine Vermittlung anbietet, müßten
die Kommissare mit höflichen Worten die Bestrebungen und den Sinn des Königs von
Polen, diese Kriege in der Christenheit zum Stillstand zu bringen, rühmen, müßten
sich jedoch damit entschuldigen, daß sie auf Betreiben des Königs von Dänemark
abgefertigt worden seien und um weitere Vermittler zum Zeitpunkt ihrer Abferti-
gung nicht gewußt und deswegen nichts anderes in der Instruktion hätten. Man möge
sich an Ihre Kön. Maj. wenden und weiteren Befehl und Beschluß abwarten. Die
Kommissare mögen jedwede grobe Beleidigung meiden, aber auch nicht eine Vertrö-
stung auf Annahme verlauten lassen, sondern alledem vorsichtig entgehen.
17.
Es kann geschehen, daß jemand von England zu den Verhandlungen geschickt und
sich bei den Kommissaren Ihrer Kön. Maj. als Unterhändler oder zumindest zur
beratenden Teilnahme möglicherweise unter dem Anschein anbieten wird, die pfälzi-
sche Angelegenheit voranzutreiben, um jedoch in Wirklichkeit dieselbe voranzu-
treiben und daneben dazu zu verhelfen, die Friedensverhandlungen zum Frommen
eigener Interessen zu dirigieren.
Falls sich der König von England als Unterhändler anbietet, mögen die Kommis-
sare auf die gleiche Weise, wie es beim König von Polen gesagt worden ist, die Ver-
mittlung vermeiden und dies mit dem Versprechen entschuldigen, hierüber berichten
zu wollen.
Aber soweit sich jemand zur Teilnahme anbietet, möge man es dabei bewenden
lassen, wenn man ihn nicht ganz wegbekommen kann, und ihn daher in der pfälzischen
Angelegenheit nutzen, wenn sie zur Verhandlung kommt. Wie auch sonst in anderen
Fällen sei stets das Vertrauen Ihrer Kön. Maj. gegenüber dem König und der
Nation von England zu bezeugen und ihnen Veranlassung zu geben, auf unsere Seite
zu treten, wenn die Verhandlungen ohne Friedensergebnis ablaufen sollten, sie aller-
dings an unseren eigenen Angelegenheiten und Interessen, wie insbesondere betreffend die
Satisfaktion der Krone, wenig oder lieber gar nicht teilhaben zu lassen.
18.
Wenn nun alles fertig ist, die Präliminarien vereinbart, Ort und Zeit anberaumt,
die sicheren Geleite ausgefolgt, die Entwürfe der Vollmachten überprüft und für gut
und vollkommen befunden worden sind, der König von Frankreich die Verhandlungen
bewilligt hat, die Verbündeten hierüber gebührend in Kenntnis gesetzt worden sind
und deren Beschluß zurückgelangt ist und somit alle Präparatorien vereinbart
worden sind, wie des Herrn Salvius Spezialinformation sie anführt, sollen die Kom-
missare Ihrer Kön. Maj. einen gewissen und bequemen Ort bestimmen, wo sie sich
treffen und von dem aus sie, sowie sie vernehmen, daß die kaiserlichen und kurfürst-
lichen Deputierten unterwegs seien, sich mit sicherem Konvoi zu den nächst gelegenen
schwedischen Garnisonen verfügen könnten, um von dort zu dem vorgesehenen Ort und
zu der vorgesehenen Zeit die Anreise anzutreten.
19.
Sollte Osnabrück von beiden Seiten als schwedischer und sollte Münster als franzö-
sischer Standort für die Friedensverhandlungen angenommen werden, müßten die
Kommissare vorerst dafür sorgen, daß von seiten des Kaisers, der Kurfürsten sowie des
Bischofs und des Kapitels von Osnabrück und dieser Stadt selbst Ihrer Kön. Maj. und
der Krone genügend zugesichert wird, daß die Stadt zurückgegeben und die Besatzung
wiederaufgenommen wird, und zwar mit den Rechten und Befugnissen, wie die Krone
Schweden die Stadt jetzt besitzt, ohne irgendeine Einschränkung oder Ausnahme,
sofern die Verhandlungen fruchtlos verlaufen oder gänzlich verhindert werden sollten.
Nachdem dies so geschehen ist, soll die schwedische Garnison abgezogen und nach
anderen Orten oder zur Armee geführt werden. Entsprechendes geschehe mit den
feindlichen Orten, die zwischen uns und Osnabrück liegen; zugleich beschaffe man be-
queme und ansehnliche Unterkunft für die Kommissare Ihrer Kön. Maj. und deren
Gefolge, kurzum, man sorge dafür, daß sie in gebührender Weise zur rechten Zeit dort
eintreffen. So wie sie nicht nur um ihrer Sicherheit und ihres Ansehens willen einen
ausreichenden Konvoi mit sich führen sollen, sollen sie auch während ihres Aufent-
haltes am Ort zumindest eine oder zwei Korporalschaften gute, mit guten Kleidern
und auch sonst freigebig versorgte Knechte bei sich haben, die ihre Häuser bewachen und
ihnen auch sonst zur Hand sein können.
20.
Sollte wider Erwarten irgendein anderer Ort, insbesondere Frankfurt am Main
für die unsrigen und Mainz für die Franzosen, genannt und angenommen werden,
müßten sie sich neben der Versicherung und des Geleites von seiten des Kaisers auch
von Bürgermeister und Rat von Frankfurt Zusicherungen ausfertigen lassen; der Weg
wäre da über Minden und Kassel zu nehmen und hernach die bequemste Route nach
Frankfurt; über Unterkunft, begleitenden Konvoi und dergleichen mehr ist das im
vorhergehenden Artikel über Osnabrück Gesagte zu beachten.
21.
Bei der Anreise ist zu beachten, daß ja der Gesandte des Königs von Dänemark,
sofern der König von Dänemark weiterhin das Zusammentreffen und die Vermittlung
betreibt, zuerst anzureisen hat, um um so bequemer und reputierlicher die streitenden
Parteien zusammenführen zu können; deswegen müssen die Kommissare ihre Reise
so legen, daß er zuerst am Ort ist und sie hernach folgen; dort angekommen,
sollen sie durch ihren Haushofmeister dem Vermittler ihre Ankunft mitteilen lassen
und dessen Besuch zuerst abwarten. Besucht der Vermittler sie zuerst, hat alles seinen
richtigen und ordentlichen Gang; hernach sollen die Kommissare ihn besuchen, und
zwar so oft die Sachlage es erfordert. Tut er dies nicht und sind die deputierten Bevoll-
mächtigten des Kaisers bereits am Ort und hat der Vermittler die Kaiserlichen besucht
und will die Unsrigen nicht besuchen, so mögen sie es dabei bewenden lassen und das
Zeremoniell beiseite setzen, dafür aufmerksam und genau die Realitäten und beim
Kongreß das Zeremoniell beachten. Sind die Kaiserlichen noch nicht angekommen,
und besucht der Vermittler die Kommissare Ihrer Kön. Maj. nicht zuerst, mögen sie
es mit dessen Besuch nicht eilig haben und alles, was zur Erledigung ansteht, mit dessen
Haushofmeister und Sekretär erledigen.
Sollten die Deputierten der Kurfürsten und der Stände im Römischen Reich, die
unsere Verbündeten sind oder so erscheinen wollen, dann schon zur Stelle sein oder erst
nachher eintreffen, sollten sie deren Gesandten durch ihren Haushofmeister oder ihre
Sekretäre empfangen und sie zu deren Ankunft beglückwünschen, sie jedoch nicht
besuchen, bevor sie deren Besuch entgegengenommen haben; sowie ihnen jedoch die Ehre
erwiesen ist, die Ihrer Kön. Maj. zusteht, haben sie die Ehrenbezeugung gemäß eines
jeden Standes Eigenschaft und Würde zu erwidern, wobei in allem die Würde Ihrer
Kön. Maj. und der Anstand zu wahren sind; mit Fleiß ist darauf zu achten, nichts zu
tun und geschehen zu lassen, was sich in Zukunft nachteilig auswirken könnte.
22.
Zu den Verhandlungen der Franzosen soll entweder im voraus um der Überein-
stimmung willen und um zu wissen, was dort vor sich geht, oder zumindest bei deren
Anreise der deputierte Agent entsandt werden, durch welchen die Franzosen ent-
sprechend den Verträgen über ihre Verhandlungen zu berichten verpflichtet sind.
Demgegenüber sollen die Kommissare Ihrer Kön. Maj. den französischen Agenten
bei sich zulassen und mit ihm besprechen, was dort vorgeschlagen, geantwortet und
beschlossen wird; hierin ist wie in allem anderen bei Anwendung von Urteils- und
Unterscheidungsvermögen wohl darauf zu achten, was Ihrer Kön. Maj. durch solche
Mitteilungen zum Nachteil oder was zu Beförderung und Rechtfertigung der Ange-
legenheit gereichen kann oder was gleichwohl bekannt werden soll; dies letztere der
betreffenden Person eröffnen und mitteilen, wenn es sowieso nicht geheimgehalten
werden kann, bei den vorhergehenden Punkten jedoch größte Vorsicht walten lassen,
um keine Gelegenheit zur Störung unserer Beratschlagungen und Absichten zu geben.
Zu diesem Zweck müssen die Kommissare Ihrer Kön. Maj. auch mit sorgsamem
Auge das Vorgehen der französischen Bevollmächtigten beobachten und darnach
ihre Beschlüsse gestalten.
23.
Sollte sich der Fall ergeben, daß die französischen Deputierten eine Zusammenkunft
mit den Kommissaren Ihrer Kön. Maj. an einem bequemen Ort zwischen den Ver-
handlungsplätzen für gut befinden oder daß Ihre Kön. Maj. es selbst für gut hielte,
eine solche zu erstreben, um besser unsere Übereinstimmung und unser gutes Ein-
verständnis zu bezeugen und zu offenbaren, mögen es sich die Kommissare Ihrer Kön.
Maj. auf passende Weise vor allem angelegen sein lassen, daß dem Gleichheitsgrund-
satz dadurch genuggetan wird, daß der Ort gerade oder ungefähr in der Mitte gewählt
wird und daß man an dem Orte in der Mitte entweder in einer Kirche oder auf einer
Ratsstube sich trifft oder daß, wenn die Zusammenkunft die Form von Besuchen haben soll,
vereinbart wird, daß das, was der eine das eine Mal tut, geradeso das andere Mal von
dem anderen getan wird, so daß die Hoheit Ihrer Kön. Maj. und die mit anderen
Königen beanspruchte Gleichheit wohl beobachtet werden und diese Verhandlungen
in Zukunft als Beispiel dafür angeführt werden können, daß Ihre Kön. Maj. keinerlei
Benachteiligung erleidet.
24.
Bei solchen Zusammenkünften oder Besuchen mit den französischen Deputierten
sollten die Erörterungen der Kommissare vornehmlich auf das allgemeine Interesse aller
Könige und Republiken ausgerichtet sein; in erster Linie wäre zur Sprache zu bringen
Schwedens und Frankreichs Status, Wohlstand und Sicherheit, deren Grundformen,
Ursachen und Hindernisse, hernach in gemeinsamer Beratung darum bemüht sein,
jene zu fördern, soweit dies mit dem Vertrag vereinbar ist, und schließlich
einschlägige Erörterungen auf die gemeinsamen Verbündeten in Deutschland
und mittelbar auf einige mehr ausdehnen, wie die Generalstaaten der Niederlande
und die Fürsten Italiens; aber dies geschehe nicht so sehr deshalb, weil wir entweder
so zu handeln verpflichtet oder nachdrücklich gesonnen sind, darauf zu bestehen,
sondern weil wir versuchen, zu tun, was sich tun läßt, und um der Welt zu zeigen,
daß wir mitnichten gleichgültig sind, wie es in der Welt zugeht; natürlich muß dies
vorsichtig gehandhabt und es muß beachtet werden, daß daraus keine Verpflichtung
wird, sondern einzig und allein als Höflichkeit und Wohlwollen aufgefaßt wird.
Auf gleiche Weise müßte alles auch mit den anderen Verbündeten in Deutschland
erörtert werden, namentlich mit Braunschweig-Lüneburg und Hessen-Kassel;
hernach mit anderen, nicht restituierten Ständen, wie dem Markgrafen von Baden-
Durlach usw., sowie mit den unter unbilligen Bedingungen restituierten Ständen, wie
dem Herzog von Württemberg, dem Markgrafen von Ansbach und mehreren minderen
Ständen, sowie auch mit den Städten. Die Erörterungen mit diesen mögen betreffen
das allgemeine Wesen, dessen Aufrechterhaltung und eines jeden Privatinteressen,
es möge also in jeder Weise eine Fürsorge um deren Wohlfahrt zur Schau getragen
und bezeugt werden, allerdings soweit sie selbst daran Gefallen offenbaren, um so
deren Mitarbeit bei den billigen Forderungen Ihrer K. M:t und der Krone zu
gewinnen; dieses alles sei mit größter Gewandtheit und Vorsicht durchzuführen und
voranzutreiben.
25.
Sollten sich am Orte Botschafter von England, Venetien, Portugal, den Nieder-
landen und der Schweiz einfinden, ist von seiten der Kommissare Ihrer K. M:t mit
ihnen wie mit Gesandten von Freunden zu verkehren und die Einstellung bei den
Verhandlungen mit ihnen von den Intentionen und Interessen eines jeden abhängig zu
machen, wobei besonders auf das Ansehen Ihrer K. M:t und des Reichs und auf
die Aufrechterhaltung der Freundschaft mit deren Prinzipalen zu achten wäre;
stets sind das Wohlwollen und die Ehrerbietung zu bezeugen, die Ihre K. M:t ihnen
gegenüber hegt, und ist nichts zu unterlassen, um, soweit das Gepräge der Unter-
handlungen es zuläßt, Ihrer K. M:t Fürsorge und bereitwilligen Sinn zu bekunden,
deren Freundschaft zu bewahren und auf deren Interessen achtzuhaben; freilich
bezweifelt sie auch nicht, daß sie gegenüber Ihrer K. M:t und der Krone Schweden
ein Gleiches tun würden.
Aber da ein jeder von ihnen seine eigenen Interessen hat und sie meistens ohne
Rücksicht auf das allgemeine Wesen und mit noch weniger Rücksicht auf Schwedens
Interessen betreibt, wie sich bislang erwiesen hat, müssen Ihrer K. M:t Kommissare
hierin fleißige und vorsichtige Überlegungen anstellen, in dieser Beziehung deren
Absichten erspähen und jeden überflüssigen Wortwechsel vermeiden; deren Privat-
angelegenheiten wären da nicht allzusehr zu fördern oder zu verfechten, es sei denn,
daß sie einen Vorteil für Ihre K. M:t und Schweden in sich schlössen und deswegen
eine Förderung begründet wäre.
England wird zweifelsohne die Restitution der Pfalz fordern, Ihrer K. M:t
Kommissare haben da allseitige Geneigtheit und Beihilfe zu bekunden.
Venetien und die Schweiz werden kaum etwas anderes erstreben als ihre eigene
Sicherheit; dies wird zuvorkommend zu beachten sein. Portugal wird sich ohne
Zweifel einmischen und die Verhandlungen gern stören wollen, um im Krieg Mitläufer
zu haben. Bei aller freundlichen Behandlung wäre über dessen Angelegenheit mit
Frankreich und den deutschen Fürsten zu beraten, was nach allgemeiner Gutheißung
zu dessen Erhaltung bei der Gegenpartei zu betreiben wäre; ihm gegenüber sei Ihrer
K. M:t Wohlwollen und gute Absicht zu bekunden. Da jedoch der Krieg, der sonst
mit guten Gründen aufgehoben werden kann, nun um seinetwillen geführt wird,
müssen Ihrer K. Maj. Kommissare darauf achten, daß das, was ihm nicht zu Gefallen
geschieht, mehr der Halsstarrigkeit der Gegenpartei und den Bedenken der Ver-
bündeten zugeschrieben wird als Ihrer K. M:t, denn sonst kehrt sich der Haß
gegen die Vermittler.
Die Interessen der Generalstaaten in den Niederlanden sind bei Gelegenheit ganz
besonders zu beachten, Ihrer K. M:t Fürsorge für deren Wohlergehen ist zu bekunden,
und deren Gewogenheit und Zusammenarbeit sind wiederum zu gewinnen; deswegen
sind sehr fleißig und an gebührender Stelle die Bestrebungen der Herren Generalstaaten
zu fördern, wobei allerdings darauf zu achten ist, daß diese nicht in das deutsche
Wesen eingemischt werden, sondern mit größtem Fleiß die Neutralität aufrecht-
erhalten haben wollen. Infolgedessen sollen Ihrer K. M:t Kommissare die Verhandlungen
der Krone Schweden mit denjenigen der Generalstaaten nicht vermengen und sich auch
nicht so weit in solche mit den Generalstaaten vertiefen, daß die Hauptunterhand-
lungen dadurch irgendwelchen Anstoß oder Behinderung erleiden würden.
26.
Wenn nun die Kommissare des Kaisers und seiner Parteigänger an dem franzö-
sischen und dem unserigen Verhandlungsort angelangt sind und durch die Vermittler
die Verhandlungen zwischen den Parteien eröffnet werden, stellt Ihre K. M:t es den
Zeitumständen und der Vereinbarung aller anwesenden Interessenten anheim, ob der
Anfang durch einen feierlichen Kongreß oder eine Zusammenkunft geschieht oder ob
der Vermittler zwischen den Parteien hin und her geht; in diesem und allen anderen
Fällen muß das gleiche Verfahren wie zwischen Kaiser und Frankreich eingehalten
werden, um des Reiches Hoheit und Ansehen sowie die Gleichheit mit anderen
Königreichen zu wahren. Wenn nun am Anfang eine Zusammenkunft stattfindet,
was wahrscheinlich ist, und wenn der Vermittler, was anzunehmen ist, mit einer
Rede den Zustand und die Wirkung dieses Krieges beklagt, die guten Absichten seines
Herrn, Europa und die Christenheit zu fördern, rühmt, zu friedlicher Beratschlagung
ermahnt oder was er sonst noch vielleicht zur Beschönigung seines Antrags anführen
mag, brauchen es die Kommissare Ihrer K. M:t nicht anzufechten, wenn die Kaiser-
lichen als erste zu sprechen wünschen, da ja die Rangstellung des Kaisers bisher von
den anderen Königen der Christenheit nicht bestritten wurde, aber die Kommissare
Ihrer K. M:t sollen gleich darauf das Wort ergreifen und in der Ausrichtung ihrer
Antwort den Verdruß und das Mitleid Ihrer K. M:t ob diesem Krieg, ob der
Spaltung Europas und der Christenheit sowie der Verödung Deutschlands und den
Wunsch Ihrer K. M:t bekunden, die frühere gute und vertrauliche Freundschaft des
Römischen und des schwedischen Reiches möge wiederum gefunden und wiederherge-
stellt werden; dann wären des vermittelnden Fürsten gute Emsigkeit und Bemühung
sowie der Gesandten Gewandtheit und gute Absicht zu rühmen, und es sollte demgegen-
über allmögliche Mitarbeit bei Erwirkung eines sicheren, ehrlichen und allgemeinen
Friedens zugesagt und mit gebührenden Glückwünschen geschlossen werden.
27.
In bezug auf die Sprache hat es seine guten Gründe, daß man lateinisch verhandele;
aber da viele deutsche Stände beteiligt sind, hat Ihre K. M:t keine Einwendungen
dagegen zu machen, daß dann und wann gelegentlich deutsch, lateinisch, französisch
oder in einer anderen Sprache vorgetragen und erörtert wird, nur sollen die schriftlich
niederzulegenden Verhandlungsakten, wie insonderheit die Beschlüsse und Abschiede,
lateinisch abgefaßt und lateinisch vollzogen werden.
28.
Wenn man nun bei den Hauptverhandlungen angekommen ist und Bedingungen
verlangt werden, dürfte es gleichgültig sein, ob diese von den Kaiserlichen aufgesetzt
oder von den Kommissaren Ihrer K. M:t vorgeschlagen werden. Wie über die Ver-
bündeten Entwürfe und Vorschläge gemacht wurden und wie 1635 und 1636
zwischen dem Reichskanzler und dem Kurfürsten von Sachsen zuerst unmittelbar wegen
Magdeburg und hernach mit dem Herzog von Mecklenburg als Vermittler über eine
Menge Hauptstreitpunkte verhandelt wurde, nämlich über die Beendigung der
Kriegshandlung und die Niederlegung der Waffen, über die Wiederherstellung der
alten Freundschaft, die freie Ausübung von Handel und Wandel, über die Freigabe
der Gefangenen und vieles andere, wie alles vereinbarungsgemäß in Ordnung und
Form gebracht wurde und wie nachher in Geheimsitzungen insonderheit zwischen
dem Hofkanzler Herrn Salvius und dem kaiserlichen Residenten in Hamburg
Lützow auf gleichem Fuß verhandelt wurde, so soll auch jetzt das Gleiche wieder-
aufgenommen und das, was als schon vereinbart erscheint, auf Anraten des Franzosen
und besonders der anderen Verbündeten verbessert und verstärkt werden; dies betrifft
vor allem den Artikel, daß diejenigen Offiziere, die in diesem Krieg dem seligen
Herrn Vater Ihrer K. M:t, Ihrer K. M:t selbst und der Krone Schweden Gefolg-
schaft geleistet haben, auf alle Weise in ihr Eigentum, ihre Rechte und Befugnisse
wiedereingesetzt werden, ungeachtet dessen, daß sie aus den Erblanden des Kaisers
stammen oder Besitz und Erbansprüche in Ländern von Ständen haben, die sich
dem Kaiser angeschlossen hatten. In all diesem sollen die Kommissare den Bereich
ihrer Forderungen so weit ausdehnen, als es sich nur irgend machen läßt.
29.
Drei Hauptpunkte sind strittiggeblieben:
1. Die Ausdehnung der Amnestie auf alle Stände und Städte sowie auf alle
diejenigen, die durch den Krieg der verflossenen Jahre ihrer Fürstentümer, Graf-
schaften, Herrschaften, Länder und anderer Würden und Rechte verlustig gegangen
sind, und namentlich diejenigen, die sich Ihrer K. M:t und der Krone Schweden
angeschlossen hatten.
2. Die Satisfaktion der Krone Schweden und 3. das Contentement der Soldateska,
woran sich die Angelegenheit bislang gestoßen hat und wobei vermutlich noch die
gesamten Schwierigkeiten in Erscheinung treten werden. Und deswegen müssen die
Kommissare Ihrer K. M:t gerade diese drei Punkte besonders voranzutreiben sich
angelegen sein lassen.
Betreffend den ersten Punkt, die Ausdehnung der Amnestie, möge ihnen anbe-
fohlen sein, gegenüber dem Vermittler, der Gegenpartei und allen anderen Ständen, und
zwar in erster Linie gegenüber den evangelischen, öffentlich und eindringlich die
Notwendigkeit der Generalamnestie darzulegen, um für jetzt und in Zukunft alle
Ursache und allen Anlaß zu beseitigen, um das Römische Reich zu befrieden, ihm
den Frieden zu bewahren und um fremden benachbarten Kronen und Königreichen
alle Not und allen Zwang zu nehmen, wiederum in einen Krieg zu geraten. Weiterhin
ist die Billigkeit dieser Forderung mit der Begründung zu unterbauen, daß solche
Bürgerkriege, die mehr gegenseitigem Mißverstehen und gegensätzlichen Absichten
der Beteiligten entspringen, nicht anders abgeschafft zu werden pflegen und es auch
nicht anders können, als wenn jeder zu dem Seinigen zurückkehrt und, indem man das
Geschehene vergißt, in das Seinige wiedereingewiesen wird. Schließlich können die
Kronen Schweden und Frankreich mit Ehren nicht aus diesem Krieg heraus-
kommen, es sei denn, daß dies erwirkt wird, denn, und das muß allen klar vor Augen
geführt werden, das war der vornehmlichste Grund, warum der Krieg so lange fort-
gesetzt wurde; und er müßte zweifelsohne solange weitergeführt werden, bis hierfür
Abhilfe geschaffen ist; und wohin auch immer dieser Punkt abgeschoben würde, er
würde notwendigerweise wiederum anderswo auftauchen. Deshalb muß dieser Punkt
bei der Gegenpartei und beim Vermittler nachdrücklich und mit einschlägigen Gründen
und Leitgedanken sowie unter gleichzeitiger Beratschlagung mit den Franzosen
mit großem Ernst betrieben werden. Die Absicht mit diesem Punkt und auch sonstiges
müßte den Verbündeten in Deutschland und anderen Interessenten mitgeteilt werden,
die durch ihre Gesandten zugegen sind; mit ihnen möge man ratschlagen, sie zur
Mitarbeit und kräftigem Beschluß aneifern, um diese Gelegenheit nicht aus den
Händen gleiten zu lassen, die uralte, nun gleichsam mit Füßen getretene Freiheit
wiederum aufzurichten; zugleich wäre ihnen der künftige Zustand auszumalen, falls
man diese Gelegenheit ungenutzt verstreichen ließe.
30.
Bei dieser Gelegenheit könnten die Kommissare auch den Prager Frieden zur
Sprache bringen und unmittelbar oder mittelbar irgendwelche Mittel finden, um ihn
Zu kassieren, und dies ganz besonders, wenn die Stände selbst dazu neigen und dazu
veranlaßt werden könnten oder wenn Frankreich dies tun wollte. An letzteres
sollten die Kommissare denken und wohl darauf achthaben; allerdings wäre es Ihrer
K. M:t lieber, wenn die Stände dazu veranlaßt würden und sie sich diese Ange-
legenheit anbefohlen sein ließen; wobei alle unnötige Mißgunst, soweit nur irgend
möglich, zu vermeiden wäre.
31.
Dieser Artikel der Universalausdehnung der Amnestie und der Aufhebung des
Prager Friedens muß mit allem Eifer und Ernst behandelt und der Gang der Ver-
handlungen und Erörterungen muß so ausgerichtet werden, daß Ihrer K. M:t lebhafte
und bereitwillige Anteilnahme am gemeinen Wesen sowie an der Befreiung und der
Wiedereinsetzung der Unterdrückten klar hervortritt und zur Geltung kommt;
und sollte irgendwo zurückgewichen oder nachgegeben werden, so möge dies von seiten
der Stände selbst und auf Anraten des Franzosen geschehen.
Schließlich soll betreffend diesen Artikel weder zu Ende verhandelt noch abge-
schlossen und noch viel weniger nachgegeben werden, bevor man nicht über die zwei
anderen Punkte, die Satisfaktion der Krone und das Contentement der Soldateska,
einig geworden ist; und immer soll man diese Dinge und die Verhandlungen so aus-
richten, daß es keinen Zusammenstoß in den Fragen der Satisfaktion der Krone oder
des Contentements der Soldateska gibt, sondern eher in der der Amnestie, sofern kein
Friede erzielt werden kann.
Aber wenn man in diesen zwei letzteren Artikeln einig geworden ist, kann man
bei der Amnestie nachgeben, und zwar auf Anraten und unter Zustimmung der
Stände und Interessenten.
32.
In Regensburg wurde ein kaiserliches Amnestiedekret veröffentlicht, auf das sich
die Gegenpartei ohne Zweifel beziehen wird; die Kommissare Ihrer K. M:t haben
jedoch gute und offensichtliche Gründe, dieses Dekret zur Begutachtung zu unter-
breiten, sowohl wegen der Vorbehalte und Beschränkungen in bezug auf Zeit und
Personen als auch wegen des Durchführungsverfahrens und anderer einschlägiger
Umstände; größter Fleiß, Vorsicht und vorherige Beratung mit den anderen sind
geboten, vor allem sind mit den Interessenten Überlegungen anzustellen, ist gerecht
zu entscheiden und bis zum äußersten Abhilfe und eine universale, unbegrenzte
Ausdehnung zu erstreben.
33.
Betreffend die Satisfaktion der Krone Schweden sollen sich die Kommissare Ihrer
K. M:t in erster Linie angelegen sein lassen, sowohl gegenüber der Gegenpartei als
auch gegenüber dem Vermittler folgende billige Gründe für die Forderung darzulegen,
daß 1. Seine in Gott selige K. M:t sich diesem Kriege zum Dienst und Frommen
der Stände in Deutschland unterzogen hat, die vom Herzog von Friedland und den
großen Armeen bedrängt wurden, daß 2. der Kurfürst von Sachsen und mehrere
Stände S. sel. K. M:t zur Hilfe aufgefordert und sich mit ihm in Bündnis und
Waffen vereinigt haben, daß sie 3., solange alles wohl und glücklich ablief, all
das Gewonnene an sich gezogen und damit ihren Ansprüchen genugzutun versucht
haben und daß sie 4. Seiner sel. K. M:t im Bündnis selbst Satisfaktion ver-
sprochen haben; daß 5. die Krone während so vieler Jahre auch große Auslagen hatte,
die ohne Satisfaktion nicht schadlos zu machen sind; daß 6. der Kurfürst von
Bayern und der Kurfürst von Sachsen es für billig gehalten haben, einen solchen
Schadenersatz vom Kaiser zu fordern, und desgleichen Dänemark früher von
Schweden; daß 7. weiterhin von der Krone Schweden eine Mehrzahl von Festungen
und Plätzen gefordert wird, was ohne Vergeltung nicht zuzulassen ist, was niemand
ohne weiteres täte und deren Wiedergewinnung viele Männer und viel Geld kosten
würde und trotzdem sehr fraglich wäre; und 8. haben der Kurfürst von Sachsen in
seinem Vertrag und andere diese Forderung grundsätzlich gebilligt, wie die Verträge
erweisen. In dieser Frage könnten noch mehrere Argumente gefunden werden.
[34.]
Es kann ohne weiteres geschehen, daß die Kaiserlichen und katholische Stände
und sogar auch die Evangelischen wie auch der Vermittler selbst versuchen werden,
diese Argumente beiseite zu schieben und zu zeigen, man könne mit triftigen Gründen
nichts fordern, indem sie entweder vorgeben, es sei Krieg gewesen und der sei nicht
anders beizulegen, als daß alles wiederum in seinen früheren Zustand komme, oder daß
Deutschland von uns und durch unser Verschulden verödet worden sei, oder daß eine
solche Satisfaktion gegen Würde und Reputation der Gegenpartei verstieße oder
dergleichen mehr. In solchen Fällen müssen die Kommissare ihre Antworten der
Eigenschaft eines jeden, der solches vorbringt, anpassen und sagen, daß das im
Kriege Geschehene vergessen und aufgehoben, daß jedoch wohlbegründete Forderungen
stets anerkannt und billigerweise befriedigt werden sollen. Deutschland sei am Anfang
durch die Friedländischen und andere große Armeen und hernach durch einen und
anderen deutschen Fürsten wie auch den König von Dänemark verödet worden,
hingegen hätten König Gustav Adolf von Schweden, Ihrer K. M:t seliger hochgeehrter
königlicher Herr Vater, und zuletzt der König von Frankreich gemeinsam mit Ihrer
K. M:t darnach getrachtet, die Dinge wiederum in Ordnung zu bringen und zur
Wiederherstellung der früheren Lage zu verhelfen unter Berücksichtigung der
mannigfaltigen Beweggründe, die ein jeder für sich allein und sie alle gemeinsam
hierfür aufgewiesen hätten; und da konnte es nicht anders zugehen, als daß der eine
oder andere in seinem Lande angegriffen wurde, und dies besonders wegen der mannig-
faltigen veränderlichen Einstellung der Stände, da der eine sich an den einen und ein
anderer sich an einen anderen angeschlossen und mitunter gewechselt hat, wie es der
Fall war mit der Liga, der Union, dem Leipziger Konvent, dem Heilbronner
Bund, den Bündnissen mit dem König von Dänemark und den Bündnissen, die Ihrer
K. M:t sel. Herr Vater, Ihre K. M:t selbst mit dem König von Frankreich
geschlossen haben. Die Auflösung von Bündnissen kann nicht uns und unserem
Verschulden zugeschrieben werden, sondern vielmehr denjenigen und deren Absichten,
die das Römische Reich unterdrückt, die Beziehungen, die fremde Könige und Fürsten
seit alters zu den Ständen des Reiches hatten, aufgehoben und Spanien in die Unter-
drückung der Glieder des Reichs mit hineingezogen wie auch einen nach dem anderen
Nachbarn nach allen Seiten hin verunglimpft haben, insonderheit den sel. König
Gustav Adolf und die Krone Schweden, gegen die unverschuldetermaßen Kriegsvolk
und Armeen zweimal nach Preußen geschickt worden sind usw. Daß eine solche
Forderung auch keine Einbuße an Würde und Reputation nach sich zieht, ist durch
Beispiele zu erweisen; diese Forderung ist begründet durch Billigkeit, durch die
Restitution der eroberten Plätze, durch die Versprechen vieler Stände sowie durch
andere Gründe und Argumente. Was sonst noch von dem einen oder anderen gesagt
und eingewandt werden könnte, sollte im Hinblick auf Ort und Umstände entsprechend
der Gewandtheit, dem Fleiß und der Vorsicht der Kommissare beantwortet werden.
[35.]
Wenn die Dinge soweit gedeihen, daß die Satisfaktion gebilligt und von den Interessen-
ten angenommen wird und gesprächsweise die Frage aufgeworfen wird, was von Schweden
als Satisfaktion begehrt wird, dann sollen die Kommissare Ihrer K. M:t vorerst
die Absichten und Meinungen der Kaiserlichen und des Vermittlers ergründen. Und
wenn jene auf eine Geldsumme hinauslaufen, müssen Ihrer K. M:t Kommissare das
Mißverhältnis des Angebotes darlegen; denn so große Auslagen wurden gemacht,
so mancher stolze schwedische Mann hat sein Blut vergossen und insonderheit der
unvergleichliche Held, König Gustav Adolf der Große, daß man mit einer geringen
Summe nicht befriedigt werden kann und auch kein gebührendes Verhältnis zu
finden ist, es sei denn, man verspräche eine ansehnliche Summe, die man mit Ehren
entgegennehmen könnte, aber eine solche Summe wäre bei den jetzigen Zeitläuften
nicht zu bezahlen, sie müßte demnach hypothek- und terminmäßig sichergestellt werden,
und hieraus würden unausweichlich Ungemach und Schwierigkeiten erwachsen, ein
Umstand, der eine stete Freundschaft nicht aufkommen ließe, was man doch notwen-
digerweise mit diesem Vertrag verhindern will.
Mittels solcher und ähnlicher, durch Zeitumstände und die Gegenpartei veranlaßter
Gespräche sollen die Kommissare Ihrer K. M:t eine Gelegenheit wahrnehmen, um die
Rede auf ein ansehnliches Fürstentum in Deutschland zu bringen, das Ihrer K. M:t und
der Krone Schweden eingeräumt, übertragen und abgetreten würde, und zwar unter
Anerkennung des Lehnrechts von seiten des Kaisers und des Reiches; dies könnte
zugestanden werden, ohne daß das Römische Reich dadurch Ungemach, Kosten und
Einbußen in bezug auf Stärke und Sicherheit erlitte; dieses mögen die Kommissare
gebührend darlegen, allerdings ohne eine Erklärung namens Ihrer K. M:t und der
Krone.
[36.]
Kommt man darauf zu sprechen, welches Land es doch sein sollte, dann ist Pommern
zu nennen, 1. wegen der Lage, denn, obwohl es weit weg liegt, liegt es trotzdem so,
daß es einigermaßen erreichbar ist; 2. weil die regierenden Herren ausgestorben sind
und die Prätendenten es nie innegehabt haben und deswegen mit etwas anderem
Gleichwertigen vorliebnehmen könnten; 3. weil nun auch Ihre K. M:t im Besitz des
Herzogtums ist, mit Verträgen und Bündnissen hineingekommen und nicht anders
als mit Waffen oder Verträgen herauszubringen ist, weswegen es das billigste ist,
es in den Händen Ihrer K. M:t zu belassen.
[37.]
Bei diesem Gespräch ist wohl zu notieren, was bei diesem Gegenstand von dem
einem oder dem anderen gesagt wird und welchen Gesichtsausdruck der eine oder der
andere hierbei hat: die kaiserlichen Kommissare, die kurfürstlichen und Deputierten
der Stände, insonderheit die kurbrandenburgischen, und ganz besonders der Gesandte
des vermittelnden Königs von Dänemark. Und Ihrer K. M:t Kommissare müssen
sich vor allem angelegen sein lassen, die Billigkeit der Forderung sowohl gegenüber
dem einen als auch gegenüber dem anderen zu erweisen, und zwar auf die Art
und Weise, wie gesagt worden ist oder wie ansonsten die Zeitumstände, der Verlauf
des Gesprächs oder die Absichten des einen oder anderen es erfordern und erlauben
mögen, aber immer steif darauf bestehen, daß eine Satisfaktion nicht anders als mit
der Feder vollzogen werden kann.
[38.]
Hierbei müssen sie dann steif verharren und zumindest zum Schein den Rat und
die Beihilfe der französischen Kommissare wahrnehmen und benutzen, wenn sie
sehen, daß die Gegenpartei hierzu nicht geneigt ist, aber so, daß sie von sich aus
nicht nachgeben, und deswegen sehr vorsichtig bei diesem Werk vorgehen.
Wäre es möglich, die evangelischen Fürsten und Stände in Deutschland, die mit
Ihrer K. M:t verbündet sind oder es gewesen sind und die sich früher zur Satisfaktion
verpflichtet hatten, zu einer Mitarbeit in dieser Angelegenheit zu bewegen, sollten
Ihrer K. M:t Kommissare diese Hilfe und diesen Beistand vorsichtig zu nutzen
und zu brauchen wissen.
Im großen ganzen mögen die Kommissare alle ihre Ideen und Kräfte daran setzen,
um ganz Pommern als Satisfaktion der Krone zu erringen; und sollte dies zuwege
gebracht werden können, dann nicht nur darauf hinarbeiten, daß ein Abschied zustande
kommt, es sich vielmehr angelegen sein lassen, daß ein richtig abgefaßter Lehnsbrief,
so wie er für andere solche kurfürstliche und fürstliche Lehen ausgegeben zu werden
pflegt, ausgestellt und gemeinsam mit dem Vertrag desgleichen unter Hand und Siegel
des Kaisers in feierlichster Form ausgehändigt wird, und zwar mit allen denjenigen, in
keinem Punkt geschmälerten Rechten und Gerechtsamen, kraft welcher die ausge-
storbenen Herzöge von Pommern das Land besessen haben, eher mehr, aber nicht
weniger; die einzelnen Rechtstitel können den allgemeinen pommerschen Urkunden
entnommen werden, die im Archiv verwahrt werden.
[39.]
Die Kommissare mögen versuchen, die Bereinigung der Privilegien der Landstände
auf Vereinbarungen und auf einen Vergleich zwischen Ihrer K. M:t und den
Landständen abzulenken; wenn jedoch die Gegenpartei unbedingt darauf besteht, daß
deren Gewährung in den Lehnsbrief aufgenommen wird, möge dies in allgemein ge-
haltenen Wendungen geschehen, allerdings so, daß Ihre K. M:t nicht zu den
Rezessen der letzten Herzöge, vor allem des allerletzten Herzogs Bogislaws, ver-
pflichtet wird, um so bei den künftigen Verhandlungen freie Hand zu haben; auch ist
darauf hinzuarbeiten, daß das Stift Cammin mit den geistlichen Gütern und den
Prälaturen Ihrer K. M:t und der Krone ausdrücklich zugeschlagen und zugeeignet
werde. Auch wären Ihrer K. M:t Lizenten zuzubilligen, so lang wie irgend
möglich, etwa 8 oder 10 Jahre, oder was sonst noch mehr sein könnte.
[40.]
Auch muß mit besonderem Fleiß darauf geachtet werden, daß eine solche Satis-
faktion oder das pommersche Lehen nicht nur der Person Ihrer K. M:t oder ihren
Nachkommen zuerkannt wird, sondern auch Ihrer K. M:t Nachfolger im Reich
und der Krone Schweden, wie es auch der Fall sein muß mit allen Interessenten, die in
diesem Krieg verstoßen worden waren.
[41.]
Sollte nun bei den Gesprächen die Rede auf Magdeburg und Halberstadt oder ir-
gendein anderes Lehen oben im Reich verfallen, dann ist die Unbequemlichkeit der
Lage für Ihre K. M:t und die Krone Schweden darzulegen und vorzuschlagen,
solche Reichslehen wären dem Kurfürsten von Brandenburg als Entschädigung anzu-
bieten, die im Vergleich zu Pommern etwas Gleichwertiges darstellen müßte.
[42.]
Sollte man bei diesem allen nicht weiterkommen und sollte nichts angenommen
werden, haben Ihrer K. M:t Kommissare zu erklären, keine weitere Instruktion
zu besitzen, weil Ihre K. M:t nicht vermutet hatte, man würde solch eine billige
Forderung ausschlagen oder verweigern; sie erbäten deswegen Zeit, um nach
Hause zu berichten und endgültigen Beschluß zu erhalten; so ist die Angelegenheit bis
auf weiteren Bescheid hinauszuzögern.
[43.]
Betreffend das Contentement der Soldateska sollen sich die Kommissare hoch an-
gelegen sein lassen, bei der Gegenpartei und natürlich auch bei den evangelischen
Ständen, soweit eine solche Beweisführung da nötig sein sollte, die Einsicht zuwege zu
bringen, daß dieses Contentement billig und wohl begründet ist, weil 1. ein solches in
Übereinstimmung ist mit dem Abschied und dem Bund von Heilbronn, gemäß
welchem die Armeen geradeso auf die verbündeten Stände wie auf die Krone Schweden
vereidigt und verpflichtet wurden, weil 2. alles, was im Lauf der Jahre gewonnen
wurde, zum Contentement der Armeen ausgeteilt wurde, was am Beispiel Würzburg am
besten zu sehen ist, weil es 3. auch ganz und gar unbillig wäre, daß die Krone Schweden
eine solche Last allein um der Freiheit Deutschlands willen tragen solle, weil 4. sich
kaum jemand fände, der wohlbedacht als gerecht beurteilen würde, daß die Krone
Schweden so viele edle Länder aufgeben solle, ohne daß ihre Armeen eine Bezahlung
erhielten und die Krone ohne größeren Nutzen diese Last auf sich nähme, und weil 5.
der Kurfürst von Sachsen dies schon gebilligt und der Kaiser selbst in seinen Resolu-
tionen sich nicht dagegen ausgesprochen, sondern bloß erklärt hat, dies sei Sache der
Evangelischen.
[44.]
Wird das Contentement der Soldateska bewilligt, überläßt Ihre K. M:t es dem
Befinden der Gegenpartei, wer es bestreiten soll, wenn jedoch über Menge und Zeit
verhandelt wird, sollen sich die Kommissare mit der Armee in Verbindung setzen
und mit dem Feldmarschall und den vornehmsten Offizieren Überlegungen anstellen;
diese mögen sich über Menge und Zeit oder Termine einigen. Um alle nutzlosen und
verdrießlichen Gespräche, Darlegungen und Gegendarlegungen zu vermeiden, hält es
Ihre K. M:t für das Ratsamste und Billigste, das ganze Contentement auf einige
Monatssolde ankommen zu lassen: 2, 3 oder mehrere; und bloß den Generälen und
einigen Signaloffizieren sei ein außerordentliches Contentement vorbehalten; dies möge
mit dem Feldmarschall und den vornehmsten Offizieren so besprochen werden, daß der
Kuchen bei Ihrer K. M:t verbleibt und das Mißfallen der Gegenpartei zufällt.
[45.]
Es ist auch darauf zu achten, daß etwas jetzt gleich ausgeteilt wird, und zwar
bevor der Friedensbeschluß bekanntgegeben wird, und daß gewisse Stände für das
übrige bürgen und daß die Soldateska mit Hypotheken versorgt und versehen wird.
[46.]
Sollten noch einige andere kommen, die gedient haben, aus dem Krieg ausgeschieden
sind und noch verdienten Sold zu fordern hätten, so soll auch ihretwegen mit dem Feld-
marschall und den vornehmsten Offizieren in der Armee beraten werden, wer von
ihnen würdig wäre, in das Contentement einbezogen zu werden. Diejenigen, von wel-
chen die Kommissare ermittelt haben, daß sie sich wegen gewisser Ursachen und mit
Unwillen von uns geschieden hatten, sollen sie auch in die Förderung mit aufnehmen,
den Rest jedoch fahrenlassen; aber alles wohl und vorsichtig entscheiden.
Da dies alles fleißig und mit guten Überlegungen vollzogen werden muß, damit die
Last von Ihrer Kön. Maj:t Schultern hinweggenommen werde, möge die Güte be-
stehen bleiben und der Haß abgedreht werden; und die Kommissare Ihrer K. M:t
mögen bei Ausführung dieses Werks ihre Rolle so spielen, daß sie sich eher als Ver-
mittler zwischen den Gegenparteien, besonders wenn die Last den Evangelischen
zufällt, und Ihrer K. M:t Soldateska verwenden lassen, als daß sie entweder gegen
die Gegenpartei sprächen oder gar die Soldateska verletzten.
[47.]
Wenn die Gegenpartei in diesem Punkt sich bereit finden sollte, die Armee unter
dem Vorbehalt zu befriedigen, daß sie in ihren Dienst träte, dürften dies die Kom-
missare Ihrer K. M:t keinesfalls bewilligen, sondern vielmehr bloß ganz einfach
Contentement und Abdankung unter dem Vorbehalt fordern, vom Kriegsvolk das zu
behalten, was Ihre K. M:t für die Sicherheit ihres eigenen Status benötigt und
was ihrer Nation angehört; dem Rest stände frei, zugehen und sich dort anwerben zu
lassen, wie es einem jeden gefällt. Dies alles muß ausdrücklich in den Abschied auf-
genommen werden.
[48.]
Nachdem man über Satisfaktion und Contentement der Soldateska einiggeworden ist,
müßten die Kommissare durchsetzen, daß als Versicherung und Hypothek des Rests
des Contentements der schwedischen Nation die Krone Wismar, Walfisch und
Warnemünde mit den Lizenten in Händen behält, oder nach langwierigen Ausein-
andersetzungen zumindest Walfisch und Warnemünde mit den Lizenten sowie das
Recht, nach Belieben in Wismar und Rostock Steuereinnehmer zu haben, und zwar
entweder auf eine ansehnliche Anzahl Jahre, 11, 10 oder 12, oder einen Teil, aber
dann so, daß der Unterhalt der Garnisonen solange gewährleistet ist, bis eine Minde-
rung eintritt.
[49.]
Vor Einlieferung der Notifikation darf kein Platz restituiert werden. Vor allem
ist Wismar die längste Zeit zu halten als eine Hypothek für das Contentement der
Soldateska, und dann besonders, wie schon erwähnt, Wallfisch und Warnemünde;
sonst kämen in diesem Fall noch in Frage Minden, Nienburg, Landsberg, Driesen
oder andere Plätze sowie einige neue, deren Lage bequem ist; dies alles wäre an Ort
und Stelle und entsprechend dem Gutdünken der Interessenten zu entscheiden.
[50.]
Kein Platz darf restituiert werden, bevor nicht vorher die Ratifikation nach all-
seitigem Abschied eingeliefert ist. Noch viel weniger darf die Armee abgedankt oder
auseinandergezogen, und es darf auch nicht mit den Offizieren verhandelt werden, bevor
nicht alles Versprochene geschehen und erfüllt ist und die Ratifikationen nach allen
Seiten hin ausgehändigt worden sind.
Sowie jedoch all dies vollzogen ist und die Ratifikationen gesichert sind, müssen alle
Plätze geräumt werden, die außerhalb Pommerns liegen oder nicht ausdrücklich
reserviert sind, und zwar sind sie den Eigentümern zurückzustellen und auszuhän-
digen, nur der Krone Geschütze und Munition sollen weggeführt und hierher be-
fördert werden.
[51.]
Aus der Armee sind vorerst gewisse Offiziere und Regimenter auszuwählen, die
im Dienst der Krone zu behalten und aus der Armee zu verstärken und zum Teil
in pommersche Festungen einzulegen und zum Teil gemäß Verordnung Ihrer K.
M:t nach Livland zu befördern sind. Der Rest der Armee ist, nachdem er teils
contentiert und teils des Contentements versichert worden ist, ordnungsgemäß abzu-
danken und zu entlassen und möge nach Belieben wo immer einen Dienst suchen; darüber
soll jedoch später weiterer Bescheid ergehen.
[52.]
Wenn nun alles dies nicht gerade so gehen sollte und es geschähe, daß irgendein neuer
veränderter Ratschlag in bezug auf Besserung oder Warnung auftauchen sollte,
müssen Ihrer K. M:t Kommissare ihr bestes Feingefühl aufwenden, um das zum
Vorteil Ihrer K. M:t sowie zur Besserung der Bedingungen zu nutzen, was Glück
und Zufall an die Hand geben. Und wenn die Dickköpfigkeit der Gegenpartei oder
die Parteilichkeit des Vermittlers oder des Glückes Widrigkeit Anstoß verursachen
und die Ratschläge zerspalten, müssen die Kommissare die Sache dennoch beisammen
halten und entweder auf eine in solchen Fällen übliche Weise das Fehlen eines Auf-
trages vorschützen oder vorbringen, man benötige bessere Unterrichtung oder wolle
günstigen Bericht erstatten usw., und auf diese Weise bis zum Eintreffen eines
weiteren Bescheids die Verhandlungen in Gang halten und die Hände frei behalten.
[53.]
Ist man einig geworden, ist die Urkunde lateinisch abzufassen und hierbei zu
beachten, daß Ihre K. M:t von den kaiserlichen oder anderen Kommissaren
nicht mit königlicher Würde, sondern als Königliche Majestät tituliert wird, dessen
Billigkeit hinreichend zu erweisen ist; weiterhin ist bei den Kaiserlichen vorzubringen,
daß Ihre K. M:t hernach von den kaiserlichen Räten und Ministern nicht anders
zu titulieren ist, sofern sie nicht wünschen, daß deren Briefe zurückgeschickt werden.
[54.]
Die Ratifikation muß vom Kaiser und den Ständen in einer oder verschiedenen
Urkunden vollzogen werden, die Abtretung Pommerns muß gesondert vom Kurfürsten
von Brandenburg in seinem und seines ganzen Hauses Namen ratifiziert werden, damit
so allen Verwicklungen vorgebeugt und abgeholfen werde.
So lauten Wille und Ansichten Ihrer Königlichen Majestät betreffend die Friedens-
verhandlungen, nach welchen die Kommissare sich zu richten haben.
Geschehen wie oben.
Nebenmemorial I.
Stockholm 1641 Oktober 5/15
Der eigentlichen Hauptinstruktion beigefügtes Nebenmemorial zur Unterrichtung
der zu Friedensunterhandlungen mit dem Kaiser verordneten Kommissare Ihrer K.
M:t. Geschehen zu Stockholm.
1.
Obwohl die Hauptinstruktion klar Absichten und Wille Ihrer K. M:t be-
züglich der Umstände und Punkte aufweist, die am meisten vor und während der
Unterhandlungen auftauchen könnten, so haben doch die Kommissare, wenn etwas
Neues heranwachsen sollte, mittelbar oder unmittelbar gemäß der Instruktion die Sach-
lage zu beurteilen und dank ihrem eigenen Feingefühl dessen innezuwerden, was Ihrer K.
M:t und dem Reich zum Guten und zur Sicherheit gereichen könnte; da gleichwohl
einiges vor deren Abreise vorgefallen ist, was irgendeiner Erklärung zu bedürfen
scheint, hat man für nötig erachtet, solches hervorzuheben und zu deuten, was mit dem
folgenden getan wird.
2.
Vor allem sollen die Kommissare bei den Verhandlungen und den Beschlüssen nicht
den König von Spanien vergessen, daß so wie mit dem Kaiser auch mit ihm alle Miß-
verständnisse aufgehoben werden; es bedarf nicht der Behauptung, daß ein regelrechter
Krieg mit ihm geführt wurde, nur gelegentlich des Krieges mit dem Kaiser seien einige
feindliche Handlungen da und dort auf der einen und der anderen Seite vorgekommen,
weswegen alle Mißverständnisse, und was sonst noch an Feindseligkeiten vorgefallen
wäre, sowohl mit Spanien und dessen abhängigen und angeschlossenen Verbündeten als
auch mit dem Kaiser usw. aufgehoben und vergessen sein sollten, alle Freundschaft wie
auch Handel und Verkehr nach beiden Seiten hin zu Wasser und zu Land wieder-
hergestellt und wiederum eröffnet werden.
3.
Ist man über den Frieden einig geworden und sollen die Plätze, die Ihre K. M:t
noch in Händen hält, an ihre Eigentümer zurückgestellt werden, so ist vonnöten, daß
alle Plätze bei Namen genannt werden, damit deswegen nachher keine Auseinander-
setzungen entstehen.
Wenn Pommern jetzt auf friedlichem Weg für die Krone Schweden gewonnen
werden kann, werde dem Kaiser und dem Haus Österreich auch Benfeld restituiert
und welche Plätze man noch innehat und hält in Schlesien oder welche man noch in-
zwischen in des Kaisers Erblanden erobern könnte.
Sodann gebe man Erfurt seine eigene Freiheit durch Abzug der Garnison Ihrer
K. M:t und versuche, Erfurts Sache durch Verhandlungen so gut zu regeln,
wie irgend möglich.
Auch die Stadt Osnabrück versetze man in den Stand ihrer Freiheit zurück und
regele auf beste Weise ihre Bedingungen gegenüber dem Bischof; das Stift Osnabrück
gehe an den Bischof zurück, das Stift Minden, wenn möglich, an die Herren von
Braunschweig und Landberg, soweit sie bei uns verbleiben oder auf freiem Fuß, Nien-
burg und Wolfsburg an die Herzöge von Lüneburg, mehrere Plätze an den Kurfürsten
von Sachsen und mehrere Städte in der Altmark, Landsberg, Driesen, Frankfurt an
den Kurfürsten von Brandenburg. Wismar, Walfisch, Warnemünde, Plau und einige
kleinere Orte werden namens der Krone oder der Soldateska unter dem Titel Pfandrecht
und Hypothek zurückgehalten. An die Herzöge von Mecklenburg und an mehrere
andere, von denen man etwas hat, soll deren Eigentum an einem zu vereinbarenden
Tag zurückgestellt werden.
4.
Bei den Verhandlungen um Pommern, soweit sie in einen Vergleich münden, mögen
die Kommissare Ihrer K. M:t darum bemüht sein, nicht nur die Zustimmung des Kur-
fürsten von Brandenburg zu erwirken, sondern auch diejenige der anderen Markgrafen
von Brandenburg; schließlich soll auch der Kurfürst von Bayern seine Bewilligung aus-
sprechen und auf seinen Anspruch verzichten, so daß die Krone Schweden betreffend
Pommern gegenüber allen Prätendenten gesichert sei.
5.
Zuallerletzt ist nicht zu vergessen, daß man sich mit vollem Fleiß bemühen muß,
feierlich und unter der Hand alle die zwischen uns und unserer Gegenpartei obwaltenden
Zwiste beizulegen; aber zugleich müssen es sich die Kommissare besonders angelegen sein
lassen, nicht einen feierlichen Abschluß zu vollziehen, bevor man nicht mit den Franzosen
bei den Unterhandlungen zu einem Ende gediehen ist; wenn dann unsere Angelegen-
heiten richtig geregelt sind, mögen es die Kommissare als einen Befehl ansehen, sowohl
die Gegenpartei als auch die französischen Kommissare dazu zu veranlassen, daß es zu
einem Ende kommt, und zwar auf eine Weise, wie es sich am besten machen läßt, und
daß bei allen Angelegenheiten das Bündnis mit Frankreich berücksichtigt und einbe-
zogen wird. Wenn jedoch die Kommissare sähen, daß man auf französischer Seite
billigerweise nicht darauf eingehen will, müßten sie die Angelegenheiten offenhalten,
um später eine Resolution zu erhalten; aber gleichwohl die Angelegenheiten in solcher
Intensität betreiben, wie nur irgend möglich. Was ihnen sonst noch an Unterrichtung
mangelt, darüber mögen sie nach erfolgter Berichterstattung einen Beschluß abwarten.
Geschehen wie oben.
Geheime Nebeninstruktion
Stockholm
1641 Oktober 5/15
Von Ihrer K. M:t ihren zu den Friedensverhandlungen verordneten Kommis-
saren Herrn Johan Oxenstierna, Herrn Ture Bielke, Reichsrat, und Herrn Johan
Salvius, Hofkanzler, ausgegebene geheime Nebeninstruktion betreffend den Artikel
über die Satisfaktion Ihrer K. M:t und der Krone.
1.
Ihre K. M:t hat schon in der Hauptinstruktion ihre Erklärung über den
Artikel betreffend die Satisfaktion abgegeben, die so ausgedehnt werden soll, daß das
ganze Herzogtum Pommern-Stettin Ihrer K. M:t und der Krone überlassen und
daß diese Überlassung vom Römischen Kaiser und Reich zu Lehnsrecht zu ewigem
Eigen anerkannt wird. Nun will Ihre K. M:t nochmals Ihrer K. M:t
verordnete Kommissare ermahnen, diese Angelegenheit mit Fleiß, höchster Treue und
allmöglicher Gewandtheit entsprechend dem Wortlaut der Instruktion an den fest-
gesetzten Orten zu betreiben, sich von dem Ziel weder durch Drohungen noch auf andere
Weise leicht abbringen zu lassen, sondern vielmehr die Angelegenheit aufzuschieben,
inzwischen einen Bericht einzuschicken und neue Ordern und Befehle abzuwarten, die
vielleicht auf Grund der veränderten Zeiten eine Veränderung erfahren könnten.
2.
Ihre K. M:t weiß hinreichend, merkt und sieht, daß Ihrer K. M:t und der
Krone Schweden betreffend die Satisfaktion in Pommern Schwierigkeiten nicht nur von
der Gegenpartei und beinahe allen deutschen Fürsten bereitet werden, insonderheit vom
Kurfürsten und vom Haus Brandenburg, denen das Lehen durch das Aussterben der
Herzöge eröffnet ist, sondern auch von allen Nachbarn und mehreren Königen und
Republiken, insonderheit jedoch vom König von Dänemark, der als Mittler agiert
und der sich wegen eines anderen Beweggrundes kaum mehr dazu gedrängt hat, als daß
Pommern nicht Ihrer K. M:t zugesprochen werde; auf Grund dieser Sachlage muß
Ihre K. M:t wohl urteilen und annehmen, daß der ganze Verhandlungsverlauf an
diesem Punkt sich leicht stoßen, ganz und gar scheitern und fruchtlos ausgehen
kann.
3.
Sollte man sich nun über alle anderen strittigen Punkte einigen können, besonders
darüber, daß die Amnestie so weit ausgedehnt wird, daß dadurch die Sicherheit dieses
Reichs einigermaßen gewährleistet ist und die Stände des Römischen Reichs selbst sich
zufriedengeben, daß die Armeen auf eine Weise contentiert werden, daß diese Last der
Krone Schweden genommen und von ihr abgelenkt wird, somit es allein auf die Satis-
faktion ankäme, darf man sich trotzdem nicht ohne triftigere Ursachen einschüchtern
lassen und muß man sich allem Radikalismus bis zum äußersten entgegenstemmen.
Gleichwohl darf doch Ihre K. M:t nicht außer acht lassen das beträchtliche
Ungemach, das dem Reich aus einer Fortsetzung des Krieges erwüchse, die Gefahr, die
dem Reich erstehen und leicht dessen Bestehen und Grenzen bedrohen könnte, wenn Gott
im Kriegswesen ein ernstes Unglück verhängen würde, und schließlich den Neid und die
Eifersucht der Nachbarn, die sie, da sie nun dann in Ruhe sitzen und Kräfte sammeln,
leicht über uns ausgießen und so bei Gelegenheit uns in neue und mehrere Kriege und
Fährnisse verwickeln würden; hierbei würde man uns für die neue Gefahr verant-
wortlich machen, wozu mehr Grund als sonst vorläge. Schließlich scheint ein Bedürfnis
für die Forderung vorzuliegen, daß dieses Reich für eine Zeitlang zur Ruhe komme und
die Möglichkeit erhalte, sich zu erholen und zu festigen, bevor der Waffenstillstand mit
dem Polen sich seinem Ende nähert. So hat es Ihre K. M:t für gut befunden, der
Treue, dem Stillschweigen und der Vorsicht der Kommissare ihre äußersten An- und
Absichten anzuvertrauen, um alles zum Frommen Ihrer K. M:t und des Reichs
gut zu nutzen.
4.
Um es mit wenigen Worten zu sagen und zu beschreiben: Kann zu der Krone
Satisfaktion nicht ganz Pommern, nämlich sowohl Hinter- als auch Vorpommern zu
erhalten sein und sollte eines von beiden angeboten werden, was in einem solchen Fall
wahrscheinlich ist, man hat ja schon Vorpommern mit Rügen vorgeschlagen, da mögen
die Kommissare Ihrer K. M:t, nachdem aller Fleiß zur Gewinnung von ganz
Pommern vergeblich gewesen war, diesem zustimmen und sich mit Vorpommern und
Rügen befriedigt sein lassen, allein allen Fleiß daran wenden, daß das Stift Cammin
mit der Insel Wollin und allen drei Odermündungen, der Peene, der Swine und der
Dievenow, Ihrer K. M:t und der Krone zugesprochen und Vorpommern hinzu-
geschlagen wird; und wenn die Wolgaster Regierung auf ein oder zwei Bezirke in der
Stadt selbst zugunsten Stettins und der Oder verzichten sollte, wäre zu beachten, daß
die Lizenten Ihrer K. M:t und der Krone entweder für immer oder für eine
erkleckliche Anzahl von Jahren vorbehalten bleiben, und außerdem Rostock und Wis-
mar mit Warnemünde und Walfisch.
5.
Könnten die Kommissare eine Geldsumme von einer oder zwei Millionen mehr oder
weniger zusätzlich zu Vorpommern erhalten, dann sollen sie ihren Fleiß dafür ver-
wenden und als Hypothek dafür Warnemünde und Walfisch mit mehreren Nachbar-
orten fordern. Wenn jedoch das Stift Cammin nicht zu bekommen ist und auch nicht
irgendeine Geldsumme, dann soll es bei Vorpommern und Rügen mit allen ihren
Rechten und Gerechtsamen im Römischen Reich verbleiben; und zwar sollte selbst-
verständlich deren Übernahme sich so gestalten, wie sie am besten und reputierlichsten
von den Herzögen früher innegehabt und genutzt worden sind.
6.
Sollte auch dies nicht durchgehen, obwohl durchaus wahrscheinlich ist, daß dies nicht
ausgeschlagen wird, es sei denn, daß sich der Stand der Dinge in Deutschland gänzlich
verändert und die Gegenpartei als Satisfaktion der Krone eine Geldsumme und zu
deren Sicherung irgendeine Hypothek anbietet, so findet sich Ihre K. M:t darein,
auch dies gelten zu lassen, und zwar eher, als noch länger in diesem Krieg ausharren zu
müssen. Die Kommissare sollten es deswegen erst, nachdem das Vorherige durchbe-
sprochen ist, auf eine Satisfaktion in Form von Geld ankommen lassen und vorerst eine
Einigung über die Höhe des Betrags und hernach über die Sicherung herbeiführen.
7.
Die Summe oder den Betrag sollten sie so hoch ansetzen als möglich, wobei sie die
schweren Kriegskosten anführen und als Entsprechung auf die Absichten und For-
derungen hinweisen sollen, die die Kurfürsten von Bayern und Sachsen gegenüber ihrem
Herrn, dem Kaiser, geltend machten; nach langen Erörterungen wären 10 Millionen
Reichstaler namhaft zu machen und schließlich wäre bei 4 Millionen Reichstaler halt-
zumachen; die Billigkeit dieser Forderung kann verbrämt werden durch das Angebot
des Kurfürsten von Sachsen vor 5 oder 6 Jahren, der damals 25 Tonnen Gold Reichs-
gulden geboten hatte.
8.
Die Sicherung muß in einer ganz Pommern umfassenden Hypothek bestehen, falls
dies zu erreichen ist, zuzüglich Rostock und Wismar und dem, was dazugehört, oder
zumindest Vorpommern, das Stift Cammin und die obenerwähnten Inseln, sowohl
Warnemünde als auch Walfisch sowie die Lizenten der Seehäfen, damit der Krone
Schweden eine Hilfe für den Unterhalt der Garnisonen zuteil werde; auch sollte bei
dieser Regelung der Krone Ungemach weder von seiten des Reichs noch anderswoher
aufgebürdet oder zugemutet werden, die Hypotheken sollen vielmehr frei von Lasten
und Verpflichtungen sein. Hierin müssen die Kommissare alle Mittel wahrnehmen,
damit die Sicherung Ihrer K. M:t und des Reichs nach Gesetz und Herkommen
so gut, so fest und unbeschwert geschehe, wie es sich nur irgendwie machen läßt.
9.
Diesen äußersten Willen und diese Absichten Ihrer K. M:t mögen die
Kommissare beachten, bevor die Verhandlungen mißlingen und vergebens verlaufen
sollten; allerdings soll das Alleräußerste erst dann in Betracht kommen, wenn alle
vorherigen Versuche gescheitert sind. Gleicherweise wird der Gewandtheit und der
Vorsicht der Kommissare Ihrer K. M:t anheimgestellt, inwieweit sie all dies zu
betreiben am bequemsten erachten, ob feierlich oder in Sonderkonferenzen, ob in
Geheimverhandlungen mit der Gegenpartei und den Bevollmächtigten des Kurfürsten
von Brandenburg oder durch den Mittler. Der Treue und der Vorsicht der Kommis-
sare wird volles Vertrauen geschenkt, daß alles zu Ihrer K. M:t und des Reichs
Frommen, Sicherheit und Ansehen betrieben wird.
10.
Wenn sie sehen, daß auf seiten der Gegenpartei kein Ernst besteht, müssen sie sich
so verhalten, daß sie sich nicht zur Unzeit verausgaben und den äußersten Willen
Ihrer K. M:t preisgeben, sondern im Gegenteil die Sachlage zu rechtfertigen und
alles beieinander zu behalten versuchen.
Nebenmemorial II
Stockholm
1641 Oktober 5/15
Nebenmemorial, nach dem sich gemäß dem Willen Ihrer K. M:t die zu den
Friedensverhandlungen in Deutschland verordneten Kommissare Herr Johan Oxen-
stierna, Herr Ture Bielke und Herr Johan Salvius bei ihren Verhandlungen mit dem
Kurfürsten von Brandenburg und dessen Verordneten zu verhalten haben.
1.
Die verordneten Kommissare Ihrer K. M:t sollen wissen und wohl beachten,
daß die Satisfaktion Ihrer K. M:t und der Krone Schweden an keinem Ort mit
Land vollzogen und geleistet werden kann außer mit Pommern, weil alle anderen
Länder entlegen und mit der Krone Schweden durch Seefahrt und Flotten nicht besser
zusammengefügt werden können als Pommern und Mecklenburg, dessen regierende
Herren Feinde Ihrer K. M:t sind.
2.
Soll nun die Satisfaktion vermittels Pommerns geschehen, ist vonnöten, daß der Kur-
fürst von Brandenburg, auf den das Lehen gefallen ist, seine Einwilligung hierzu erteilt,
weswegen Ihre K. M:t für ratsam erachtet, daß die Kommissare Ihrer K. M:t,
sobald man sich über den Waffenstillstand geeinigt hat und der Kurfürst einige Ge-
neigtheit zeigt, jede Gelegenheit aufgreifen, um mit den Räten und Kommissaren des
Kurfürsten über Pommerns Abtretung in Gespräche und Beratungen einzutreten, und
zwar aus folgenden Gründen: 1. es muß doch mit ihnen verhandelt werden, und dann
ist es gut, die Absichten des Kurfürsten vorher zu wissen denn nachher; 2. kommt
man mit ihm überein, ist die ganze Sache gewonnen und jede Schwierigkeit aufgehoben;
kommt man nicht überein, kann man nachher so wie vorher darüber durch andere
verhandeln; 3. nirgends ist die dänische Vermittlung gefährlicher und für uns wider-
wärtiger als in der pommerschen Frage, weswegen es besser ist, über sie eher unter
Ausschluß von Schiedsrichtern als feierlich zu verhandeln. 4. So kann man auch ver-
traulicher über den Gegenwert Vereinbarungen treffen.
3.
Wird von kurfürstlicher Seite Gelegenheit zu einer Beratung über Pommern ge-
boten, ist diese begründeterweise anzunehmen und zu nutzen; wird sie nicht geboten,
mögen die Kommissare Ihrer Kön. Maj:t selbst eine solche veranlassen, und wenn sie
besonders ein solches gelegentliches Gespräch dann veranstalten könnten, wenn der
Kurfürst von Brandenburg und der Kurfürst von Mainz vom Kurfürstenkollegium
abgeordnet sind, um bei den Friedensverhandlungen zugegen zu sein, und wenn sie bei
diesen Gesprächen niemanden außer ihm hätten, wäre dies Ihrer K. M:t sehr lieb;
es besteht kein Zweifel, daß bei einer solchen Gelegenheit die Kurbrandenburgischen
mittelbar näherkommen und sich zur Förderung der Verhandlungen anbieten würden
und sogar, wenn ihr Herr von den Wünschen Ihrer K. M:t unterrichtet würde,
behilflich sein möchten, damit die Angelegenheiten zu einem guten und friedlichen
Abschied gelangen.
Eine solche oder eine ähnliche Gelegenheit müssen die Kommissare Ihrer K. M:t
vorsichtig wahrnehmen und bei dem Bestreben, für die obenerwähnten strittigen Punkte,
nämlich 1. die Erklärung und Ausdehnung der Amnestie, 2. die Satisfaktion der
Krone Schweden und 3. das Contentement der Soldateska, Abhilfe zu schaffen, auf dem
Wege fortschreiten zum Punkt der Satisfaktion der Krone; dessen Billigheit wäre zu
erweisen 1. durch die ausgestandenen Unkosten, das Ungemach, die erlittenen Unglücke
und Schäden, 2. durch Beispiele und 3. durch die Versprechen der Stände in Heilbronn
und bei allen Bündnissen und 4. dadurch, daß ihn niemand mißbilligt hat, daß auch
der Kurfürst von Sachsen und andere ihn stets grundsätzlich gebilligt und eine wenn
auch unproportionierte Geldsumme angeboten haben.
Weiterhin ist von seiten der Kommissare Ihrer K. M:t darzulegen, daß eine
solche Satisfaktion nicht in Geld vollzogen werden kann, weil dies 1. einer Krone
unwürdig ist, weil sich 2. vieles ereignet hat, das mit Geld nicht eingeschätzt werden
kann, weil 3. eine proportionierte Geldsumme nicht aufgebracht und auch nicht ge-
nannt werden kann und weil 4. dies Ursache zu ewigen Mißhelligkeiten und zu erneu-
tem Verdruß wäre; man würde demnach nach einer von Gesprächen und Beratungen
erfüllten Zeit zu guter Letzt doch zur Satisfaktion in der Gestalt von Ländern ge-
langen.
4.
Falls andere Orte vorgeschlagen würden, wie es Magdeburg, Osnabrück, Minden
oder einige Fürstentümer in Schlesien oder etwas anderes Derartiges sein könnten, wie
insonderheit Bremen und Verden, die der Herzog von Braunschweigfrüher vorgeschla-
gen hatte, müßten die Kommissare Ihrer K. M:t die Entlegenheit jener Gebiete
sowie die Unbequemlichkeit darstellen, sie von hier aus zu regieren; und in Anbetracht
dessen, daß Bremen und Verden allzusehr in Dänemarks Augen liegen werden, haben
die Kommissare einzuwenden, daß es nicht leicht wäre, den Sohn des Königs, der sie
als dänischen Besitz innehat, von dort wegzubekommen; auch erstrebe Ihre K.
M:t mit diesen Verhandlungen nichts anderes als die Aufrichtung freundschaft-
licher Beziehungen zu Dänemark.
5.
Sollte nun der kurfürstlich brandenburgische Gesandte als Einwand das Projekt
vorbringen, das der Reichskanzler zu Frankfurt gegenüber dem kurfürstlichen Kanzler
Götze geäußert hatte, nämlich Magdeburg, [Halberstadt, Osnabrück] und einen Ha-
fen in Pommern, dann sollen die Kommissare Ihrer K. M:t fürs erste einwenden, um
diesen Handel nichts zu wissen, 2. daß dieses Projekt in keiner Weise ausgearbeitet
worden sei und daher nicht einmal für Verhandlungen als Unterlage dienen könne, und
daß 3. vielmehr dieses Projekt damals zur Sprache kam, um die Freundschaft zwi-
schen Ihrer K. M:t und dem kurfürstlichen Hause aufrechtzuerhalten und
Weiterungen und größerem Übel zuvorzukommen; aber inzwischen hätte das branden-
burgische Haus mit der Krone gebrochen, und diese lange Reihe von Fehden und Kriegs-
läuften haben die Länder des Kurfürsten und das ganze Römische Reich erschüttert
und entvölkert und die Krone Schweden über alle Maßen schwer betroffen, so daß somit
4. die Dinge selbst und die erörterten Planungen durch und durch verändert sind.
6.
Wenn schließlich die Kommissare auf Pommern zu sprechen kommen, müssen sie
sagen, daß es kein anderes Land oder Herzogtum gibt, daß irgendwie als Satisfaktion
der Krone Schweden in Betracht käme, und zwar auf Grund der in der Hauptin-
struktion angeführten Ursachen. Es besteht kein Zweifel, daß der Kurfürstliche
seinerseits das Recht des Kurfürsten von Brandenburg auf das Herzogtum Pommern
herleiten wird von kaiserlichen Belehnungen, Familienverträgen mit Pommern, dessen
Eiden und Huldigungen, seit Jahren geführtem Titel und dergleichen mehr; die
Kommissare haben solche Rechte und Ansprüche nicht zu bestreiten, ihnen ihren
Wert zu belassen und zu erklären, daß Ihre K. M:t deswegen bisher den Mark-
grafen den Titel weder streitig gemacht noch verweigert habe. Aber all dieses gründet
sich auf den Friedensvertrag und auf die Vereinbarungen, daß der selige König Gustav
Adolf vom Kaiser zu seiner eigenen und der Ostsee Verteidigung gezwungen wurde,
daß sowohl bei der seligen K. M:t selbst als auch bei verschiedenen anderen
deutschen Fürsten vom Kurfürsten von Brandenburg die Bitte erhoben wurde, sich der
Rettung und Befreiung der Unterdrückten anzunehmen, wobei Unterstützung ver-
sprochen wurde, so im Jahr 1624 durch Bellin, hernach 1625 durch Götze, und dann
durch Knesebecks Intervention beim Reichskanzler in Preußen, Deutschlands Sache zu
befürworten und Seine K. M:t zu bitten, sich ihrer anzunehmen. Als dann Seine
K. M:t eingegriffen hatte und sich außer mit anderen mit dem Herzog und dem
Herzogtum Pommern vereinigt und verbündet hatte, da wurde er vom größten Teil,
insonderheit vom Kurfürsten von Brandenburg, im Stich gelassen und so in große
Schwierigkeiten und Gefahren für seinen eigenen Status und für das ganze Wesen
versetzt.
Der Kurfürst wollte auch nachher nicht in ein Bündnis mit Seiner K. M:t ein-
treten, weswegen der 14. Artikel in der Allianz betreffend die Sequestration und die
Wiedererstattung der Kosten ohne Hilfe der pommerschen Lande weiterhin in Geltung
blieb. Um so mehr war er erfreut, als der Prager Frieden dazwischenkam und
Ihre K. M:t und die Krone Schweden ohne allen Grund zum Feind erklärt
und seither vom Kurfürsten wider alles Verdienst feindlich behandelt wurden, ja
Pommern selbst mit Krieg überzogen und verödet wurde, so daß jetzt nichts anderes
übrigbleibt, als sich mit Waffen oder mit Verträgen herauszuwinden. So wurde die
Krone Schweden wohl oder übel diejenigen los, denen sie zu helfen kam, vor allem dem
Kurfürsten von Brandenburg; sie wurde zuerst nicht unterstützt, dann im Stich ge-
lassen, sodann zum Feind erklärt und schließlich verfolgt; unter diesen Umständen
braucht man nicht allzuviel auf das alte Recht des kurfürstlichen Hauses auf Pom-
mern zu bauen, man hat vielmehr das zu betrachten, was nachher vorgefallen, und
darauf zu achten, wie man mit guten Gründen und ohne allzuviel Ungemach all dies
wiederum gerade macht.
7.
Mit den vorher erwähnten und anderen einschlägigen Beweisgründen sind die Ange-
legenheit Ihrer K. M:t und der Krone zu rechtfertigen und die Billigkeit ihrer
Forderung zu unterbauen. Aber daneben muß dargestellt und gezeigt werden, daß
die Abtretung Pommerns an Ihre K. M:t und die Krone Schweden dem Kur-
fürsten gar nicht so sehr bedenklich zu erscheinen braucht, wenn ihm 1. Gleichwertiges in
Ländern und Zinsen gegeben wird entweder in der Gestalt von Magdeburg oder eines
Teils von Schlesien oder anderer Gebiete; denn solche Gebiete sind für den Kurfürsten
und sein Haus geradeso gut gelegen wie Pommern. 2. Auch könnte das Kurfürstentum
auf diese Weise die Gewogenheit der Krone erwerben und durch ein gutes Bündnis eine
beachtliche Stütze von seiten der Krone wider seine Gegner und außerdem festen
Beistand in allen Reichs- und Kreisangelegenheiten erhalten.
8.
Ist man so weit gekommen, daß die Abtretung Pommerns bejaht wird, muß
über den Gegenwert beraten werden, und dabei haben die Kommissare Ihrer K. M:t
in einem solchen Fall allen Beistand beim Kaiser und den anderen Ständen zu ver-
sprechen und sich aufs höchste angelegen sein zu lassen, daß in einem solchen Fall die
Entschädigung und Vergeltung des kurfürstlichen Hauses Brandenburg im Haupt-
vertrag verankert wird; hierbei ist den eigenen Wünschen Brandenburgs zu folgen und
einzig und allein zu beachten, daß sie nicht durch Erörterungen fehlgeleitet werden.
9.
Wenn jedoch der kurfürstliche Verordnete so weit kommt, daß er wohl Vor-
pommern mit Rügen der Krone Schweden abtreten, aber Hinterpommern sich vorbe-
halten will, müssen die Kommissare hören, was die anderen sagen, und deren Absichten
ergründen, aber nicht zustimmen, sondern anhaltend darlegen, daß eine solche Zer-
stückelung und Aufteilung für die Krone Schweden untragbar und gefahrvoll wäre, vor
allem deswegen, weil die Last, die man der einen Hälfte Pommerns aufbürdete, zu
groß wäre und weil obendrein in Vorpommern Stralsund mit seinen bedeutsamen
Privilegien liegt, was Ihrer K. M:t nicht besonders empfehlenswert erscheint.
Infolgedessen muß bei diesem Punkt sehr behutsam und vorsichtig vorgegangen werden,
und wenn man bei diesen Erörterungen sonst keinen Nutzen hat, so wenigstens den,
eine Richtschnur zu haben für die Absichten der Gegenpartei.
10.
Ist man über Pommern einig geworden, daß es hernach Ihrer K. M:t und der
Krone Schweden folgen soll, und kommt zum Schluß die Rede auf Wappen und Titel,
die der Kurfürst behalten wollte, dann muß voll und ganz dagegen gesprochen werden;
denn derjenige, der die Sache selbst abtritt, darf nicht wegen Titel oder Wappen
betrübt sein, da ja das, was ihm als Entgelt gegeben wird, wiederum ihm mit seinem
Wappen und Titel zukommt; es muß also darauf bestanden werden, daß Pommerns
Titel und Wappen abgelegt werden. Aber sofern sich alles allein daran stoßen sollte,
könnte man darin einen Ausweg suchen, daß der Kurfürst sie nur zu seinen Lebzeiten
führte und sie hernach abgelegt würden und daß den anderen, die das Entgelt abträten,
auch gestattet würde, sie unter den gleichen Bedingungen zu führen; allerdings müßte
der ausdrückliche Vorbehalt statuiert werden, daß sich das Haus Brandenburg hier-
aus hernach kein Recht auf Pommern zueignen darf und daß es aus der Huldigung
der pommerschen Stände ausgelassen wird, so wie die Untertanen Ihrer K. M:t
und der Krone Schweden nicht verpflichtet sein sollen, einen solchen Titel den Mark-
grafen zu geben; so etwas könne man nicht durchgehen lassen, ohne ein maßgebendes
Beispiel zu schaffen.
11.
Sollte man bei den brandenburgischen Rezessen irgendwie auf einen Anspruch auf
Pommern nach dem Absterben Ihrer K. M:t sowie ihrer Nachkommen hin-
arbeiten, muß das in der Hauptinstruktion Erwähnte darauf geantwortet werden, daß
Pommerns Abtretung nicht nur auf Ihre K. M:t und ihre Nachkommen aus-
gerichtet sein muß, sondern vielmehr auf die Krone Schweden und die Nachfolger der
K. M:t in der Krone, eben wegen der bereits vermeldeten Gründe.
12.
Sollte nun geschehen, daß man hierüber mit den Verordneten des Kurfürsten von
Brandenburg irgendeine Absprache über Pommern zustande bringen könnte, um mit
Willen und Beschluß versichert zu sein, wäre es gut, wenn man solches irgendwie
schriftlich festlegen könnte, wenn schon nicht durch die Abfassung eines Vertrages, so
wenigstens durch eine schriftliche Resolution, damit man etwas hätte, worauf man fußen
könnte und was die Grundlage abgäbe für eine Zusammenarbeit zu beider Partner
Behagen und Sicherheit.
13.
Dies haben die Kommissare Ihrer K. M:t insgesamt zu beachten; wenn sich
ihnen jedoch keine Gelegenheit bietet, gemeinsam darüber zu verhandeln, wenn vielmehr
Herr Johan Oxenstierna mit einem der Geheimen Räte des Kurfürsten bei anderer
Gelegenheit ins Gespräch kommt oder sich dem Hofkanzler Herrn Salvius in Ham-
burg eine Gelegenheit bietet, hierüber mit einem Vertrauten und Bevollmächtigten
des Kurfürsten ins Gespräch zu kommen, dann soll jeder für sich die vorgeschriebenen
Beratungen vornehmen und sie so ausrichten, wie gesagt worden ist. Nur ist dabei zu
beachten und zu betonen, daß, wenn bei den Brandenburgischen keine Neigung dazu
vorliegen sollte, diese Gespräche bloß als partikuläre und nicht bindende anzusehen sind
und nicht den Gesamtverhandlungen vorgreifen dürfen. Was bei solchen Gesprächen vor
sich gehen könnte, müssen die Kommissare unter dem Siegel des Stillschweigens und
der Vertraulichkeit einander mitteilen. Geschehen wie oben.