Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp

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Ernvest etc.

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Insonders hochgeehrter herr vatter!

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Auf dessen den 15. huius an mich abgangenes schreiben will ich zur
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erförderten antwordt nit verhalten, waß nur die enge der zeit will zu-
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lassen.

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Was anlangt die auffnahm und empfangung der ankommenden pottschafften
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und ob dieselbe und mit was für praesenten zu verehren, ist zwar solches

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mir nit recht kundig, will mich aber dessen, so viel muglich, bey meinem
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gemelten herren mit fügiger gelegenheit erkundigen; weiß mich aber nicht
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zu erinnern, gestalt einmahl ein discurs geführt worden, daraußen so viel
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vernommen, daß die praesenten bei denen offentlichen reichstagen oder
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versamblungen im Römischen reich bräuchlich und herkommens sein.
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Weiln dan vorstehender convent zu Münster nit alleine eine gemeine
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reichs-, sondern ein universale aller christlichen potentaten versamblung
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ist, alß will ichs meines wenigen erachtens darfür halten, daß die pott-
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schafften eine jede nach ihrer herrschafft standt werden müssen respectirt
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werden, nit mehr, auch nit weniger, alß bei denen reichstagen gehalten wird.
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Es wird aber meines wenigen ermessens nit nöthig sein, daß die feindtliche
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pottschafften und sönsten andere potentaten, von welchen die statt Münster
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noch directe noch indirecte dependirt, mit einholung, empfangung, prae-
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senten und dergleichen angethan werden, sondern daß solchen nur bloße
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ehrerbietung mit offerirung muglicher beforderung und behulffligkeit
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erzeigt werde. Will hiebei andeuten, daß, alß für beinahe fünff jahren der
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freiherr von Questenberg und mein gemelter herr alhie ankommen, den-
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selben sonderlichs nichts begegnet, sondern dieselbe nur bloß in die statt
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schier unbekandter weiß gleich andern reisenden herrn hineingezogen und
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ein jeder sein losament suchen müssen, wie solches alles mein vetter Johan
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Bösendorff, welcher domahls mit von Wien auf Cölln hinabkommen,
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außführlicher ohne zweiffel wird zu referiren wissen. Und soviel ich in
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erfahrnuß kommen kan, seind meinem gemelten herrn von der statt Cöln
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biß dato noch keine praesenten zukommen. Es ist auch zu vermerken, daß
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von seiten der Römischer Kaiserlicher Majestet (wie ingleichen von Spani-
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scher seiten) nur eine pottschafft, obschon dieselbe in 3 oder mehr bevol-
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mächtigte personen bestehe, herzukommen werde; dan obschon von seiten
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höchstgedachter Ihrer Majestet Ihre Fürstliche Gnaden von Bamberg und
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Würtzburg, Ihre Excellentz herr graff von Nassaw und mein gemelter herr
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deputirt und bevollmächtigt, so constituiren dieße 3 jedoch nit mehr alß
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eine pottschaft oder legation, seind zwar 3 gesandten, dannoch ad eundem
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locum et circa eandem materiam abgeordnet und in eadem commissione
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begrieffen. Wan man dan Ihrer Kaiserlicher Majestet oder der cron
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Spanien zum respect und ehren dero commissarien einige offerten oder
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praesenten thuen solte, würde nit vonnöthen sein, einem jedwedem ge-
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sandten, sondern nur wolgemeltem bischoven von Würtzburg alß capo von
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der Kaiserlichen und den Don Francisco di Melo alß fürnembster der
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Spanischen ambassada mit sothanige ehr und praesenten zu begegnen.

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Wan Churcöln auch herzuschicken würde, wolte der landtfürstliche respect
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auch einige ehrerzeigung gegen dero pottschafft erforderen. Mit der empfan-
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gung würde es sich auch gebühren, daß allein wollgedachte Ihre Fürstliche
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Gnaden von Würtzburg bei der einkombst von herrn burgermeistern
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sambt etlichen bei sich habenden rhatsfreunden am thore mit loßbrennung

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etlicher canon oder geschütz und mit auffziehung eins theils gewehrter
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bürgerschafft und soldatesca etc. empfangen und biß ahn ihr quartier
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begleitet würden, folgendes tages, aber länger darnach mögte ihro das
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praesent vom erbaren rhat durch 2 rhatspersonen sambt bei sich habenden
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stattsecretarien fürgetragen werden. Ebensolcher respect muß auch gegen
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die Päbstliche gesandtschafft, Ihre Eminentz herrn cardinal Ginetti, ge-
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tragen werden. Mit den übrigen pottschafften mögte es gnug sein, daß
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selbige bei oder nach eintritt ihrer quartieren von 2 rhatsfreunden und dem
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stattsecretario (pro qualitate eorum principalium) in nahmen des rhats
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empfangen würden.

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Man wird frühe genug vorhero avisirt werden, dan wir reisen sobalt noch
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nit, und wird eine jede pottschafft sich erstlichen mit vorzeigung dero
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paßbrieffen anmelden und die hereinkombst begehren müssen. Dabei aber
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mueß ich woll erinnern, daß bei dem anmelden und hineinziehen oder
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hineinfahren die paßbrieff, ob sie auch richtig, in fleißigen obacht genommen,
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auch allerhandt besorgentliche verräthereyen verhütet werden, damit die
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Hessische, so überhäuffig itzund in die quartieren liegen, oder andere
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feindtliche völcker sich solcher occasion nit etwa zum bösen oder ge-
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fährlichen bedienen mögten.

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Die zeit will nit mehr leiden, habe solches alles zu unvorgriefflicher woll-
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meinung in aller eill anzeigen und den lieben vatter in schutz des allmäch-
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tigen befehlen wöllen.

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Cöln, den 19. Novembris 1641.

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Des herrn vattern
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trewgehorsamer sohn
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Johan Detten.

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