Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
66. Konferenz der Deputierten der katholischen und der evangelischen Stände.Dritte Sitzung Münster 1646 November 21 (nachmittags)

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Konferenz der Deputierten der katholischen und der evangelischen Stände.Dritte Sitzung


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Münster 1646 November 21 (nachmittags)

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Kurmainz A Fasz. 13 = Druckvorlage; damit identisch Bamberg A I fol. 813’–820, Kur-
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mainz
A Fasz. 14. Vgl. ferner Österreich A II WFr XXXVI fol. 78–78’.

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Fortsetzung der Beratungen über Art. 4–8 der protestantischen Erklärung vom 24. August 1646
8
( Rechte und Pflichten der Bischöfe und Stiftsinhaber ). Abbruch der Verhandlungen.

9
Im Bischofshof. Katholische Deputierte: Augsburg (Stadt), Konstanz, Kurköln, Kurmainz ( Rai-
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gersperger , Bram), Österreich, Prälaten; evangelische Deputierte: Hessen-Kassel, Regensburg
11
(Stadt), Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg, Straßburg (Stadt), Wetterauische Grafen, Würt
12
temberg

39
Vgl. oben S. 420 Anm. 1.
.

13
Kurmainz. Heut vormittagiger veranlaßung zufolg wolle man die folgende
14
articuln zu durchgehen ahn handt nehmen, und erstlich den 4 ten anbelan-
15
gend , wehren die darin vermeldete statuta nur allein uf die stieffter und geist-
16
liche güeter, so ihnen (den Augspurgischen confessionsverwanthen) ver-
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pleiben sollen, restrictive zu verstehen, wie dan auch pro secundo soweith
18
dieselbe dem Paßawischen vertrag und religionfrieden gemeß seyen.

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Ad art. 5 tum . Erstlich quoad menses Papales erclären sich die catholische
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dahin, das selbige menses wie auch collationes, indulta etc. ahn allen denen
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örttern verpleiben sollen, da sie anno etc. 1624 noch in usu geweßen, im
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uberigen solle der terminus nit a tempore vocationis, sed a die notitiae
23
secundum concordata Germaniae anfangen zue lauffen. 2º die annaten be-
24
langend , weiln man davorgehalten, daß die catholische dießfals nit deterioris
25
conditionis sein sollen alß die herrn Augspurgische confessionsverwandten,
26
könten sie sich von erlegung der annaten nit weniger alß die catholische
27
eximiren, wolten sie dann der Päbstlichen Heyligkeidt damit nit ahn handt
28
gehen, so mögten sie eß der Kayserlichen Mayestät entrichten. Drittens
29
wegen der precum primariarum hilten es die catholische davor, daß die
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Kayserliche Mayestät zue praesendirung gewießer persohnen nit zu astrin-
31
girn , sondern solches deroselben beliebiger disposition ohne maßgebung
32
ahnheimb zu laßen wehre.

33
Ad art. 6. seye man in deme einig: 1º daß sie ihre electiones und postula-
34
tiones innerhalb iahrsfrist ahm Kayserlichen hoff zu notificiren und bey der
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lehen empfahung die gewohnliche tax zu erlegen sich erbietig machen, 2º
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daß sie zu den crayßtägen beschrieben werden, und 3º sich mit dem titul
37
„erwöhlter“ oder „postulirter zum ertz- oder bischthumben“ sich conten-
38
tiren lasßen wollen.

[p. 431] [scan. 499]


1
In deme aber seye man noch discrepant: 1º daß sie ahnstatt des indulti
2
investituram directam und secundo die session in loco ante mutatam reli-
3
gionem usitato begehren, und waß 3 tio wegen beylegung der differentien
4
zwischen Saltzburg und Magdeburg annectirt worden

41
Die evangelische Erklärung vom 24. August 1646 forderte in allgemeiner Formulierung die
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sofortige Beilegung der Differenzen zwischen Salzburg und Magdeburg (vgl. Meiern III S. 233 ).
. Ad 1 um , dieweill daß
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indultum ihnen ebendaßselbig gebe, waß die investitur, so hielte man catho-
6
lischentheils davor, sie könten dabey wohl acquiesciren. 2 do sessio et votum
7
in loco antiquo könne ihnen darumb nit gestattet werden, weilen man sie
8
vor keine geistliche halten oder erkehnen könne. 3 tio zwischen Saltzburg
9
und Magdeburg wuste man sich catholischentheils keiner differentien zu
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erinneren, dannenhero billig, daß Saltzburg bey seiner herbrachten posses-
11
sion gelasßen werde.

12
Ad art. 7. befinde sich, daß die Augspurgische confessionsverwandten eine
13
reciprocation setzen, gestalt den numerum canonicorum in denen stieffteren,
14
dahe beederseits religionen sich anno etc. 1624 permixtim gefunden, aequa-
15
liter in eadem utrimque quantitate zu continuiren, wie eß anno etc. 1624
16
gewesßen. Solches aber könte man catholischentheils nicht nachgeben, und
17
dieweillen selbiger stieffter nit viell wehren, wurd begehrt, sie wolten
18
selbige specificiren, damit man desto besßer in specie sich darauff erklähren
19
könte.

20
Ad art. 8. Daß ein ertz-, bischoff oder praelat nit mehr alß 1, 2 oder zum hoch-
21
sten 3 stieffter haben solle, darahn konne man sich catholischentheils nit bin-
22
den lasßen, sonderen ließe man es bey dem iure canonico undt Pabstlicher dis-
23
pensation pillig bewenden; die Augspurgische confessionsverwandten aber
24
mögten in denen stieffteren, so ihnen verbleiben werden, ihres beliebens
25
dießfahls disponiren, hetten auch also den catholischen hierunder keine
26
maeß vorzuschreiben.

27
Sachsen-Altenburg. Quoad hunc punctum de pluralitate beneficiorum
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replicirten, die Schweden wehren hierinnen mit ihnen nit einig, sonderen
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hetten ihnen noch gesteren zu verstehen geben, daß ein geistlicher nit mehr
30
alß ein beneficium haben muste, ihre rationes wehren, weilen solches dem
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iure divino und reichsconstitutionibus directe zuwieder, dan daß ius divinum
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verordnete, quod alteri suum aufferre non licet, die stieffter aber seyen nit
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nur uff ein geschlecht oder persohn, sonderen iedeß uff seine besonderen
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vorfaheren fundirt, zumahlen derselb, welcher deren mehr alß eines besitzt-
35
anderen soviell hinwegnimbt, gegen die reichsconstitutiones wehre es dart
36
umb, weiln ein iedweder in comitiis sein absonderliches votum führen, ni,
37
aber so viel vota zugleich in einer persohn cumulirt werden sollen.

38
Hierauff wurden sie gefragt, warumb dan die Schweden so viell stieffter uff
39
einmahl und doch zugleich alle vota begehren thetten? Undt ließ mans
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catholischentheils bey voriger erklerung bewenden.

[p. 432] [scan. 500]


1
Illi haben hierauff einen abtritt genohmen et reversi proposuerunt, hetten
2
die puncta, darinen man einig, wie auch darinen man noch different wehre,
3
vernohmmen, wehre aber eben daßselbig, waß in der catholischen letzteren
4
den herrn Keyserlichen ubergebenen bedencken enthalten, so sie zugleich
5
producirten

36
Gemeint ist die katholische Erklärung vom 17. September 1646, die den Protestanten nur
37
mündlich mitgeteilt worden war (vgl. Meiern III S. 352 ).
.

6
Kurmainz. Fragte, woher ihnen solches bedencken zu handen kohmmen?

7
Sachsen-Altenburg. Respondebant, hetten es fortuito bekohmmen

38
Aus den Angaben bei T. Pfanner S. 355 könnte geschlossen werden, daß Vorburg (Würzburg)
39
und Ernst (Bayern) die evangelischen Gesandten informiert haben.
, wehre
8
also nit nötig, weiter vorzugehen, wan wir eben in den termino selbigen
9
bedenckens verbleiben wolten. Interim geben ahnstatt der resolution zu
10
vernehmen, daß die evangelische sich zu den annaten nit verstehen wurden;
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anbelangendt die preces primarias konten sie ebenergestalt nit darinwilligen,
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die Keyserlichen herrn gesandten wurdens auch nit begehren.

13
Kurmainz. Ließen solches der Keyserlichen Mayestät anheimbgestelt sein.

14
Sachsen-Altenburg. Fragten, warumb ihr bischöffe nit ebensowohl solten
15
investirt werden alß die catholische bischove?

16
Kurmainz. Weillen Keyserliche Mayestät solches ratione concordatorum
17
Germaniae nit thuen könte.

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Sachsen-Altenburg. Sie bekenneten sich nit zu selbigen concordatis.

19
Kurmainz. So bekenneten sich doch Ihre Mayestät darzue.

20
Sachsen-Altenburg. Sessio in loco 3 tio seye ihnen ein großer schimpff,
21
alß wan sie indigni wehren, bey anderen ihren mitstenden zu sitzen, undt
22
wan man schon catholischentheils sie vor geistliche nit erkennen wolte, so
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haben doch Österreich und Burgundt ihre session uff der geistlichen banck

40
Vgl. oben S. 288 Anm. 1, 289 Anm. 2.

24
etc. Der streitt mit Magdeburg wehre auch alhie beyzulegen, wan man
25
selbige sach ad petitorium hienweisen wolte, wurde nimmer einen auß
26
gang haben.

27
Wegen der ad art. 7. begehrten specification wohlten solches übrigen ihren
28
confessionsmitverwandten referiren.

29
Ad art. 8. (de pluralitate beneficiorum) habe man ihre intention gehört.

30
Kurmainz. Dieweill wir vernohmmen, daß sie der catholischen uber ihre
31
letztere schriefft verfastes bedencken in handen hetten undt dahero ohn
32
vonnöten , mit erzehlung der discrepantzien lang uffzuhalten, zumahlen sie
33
auch keine media vorschlagen, sonderen solches von unß erwarten wolten,
34
so wurden sie ersucht, sie wolten unß ahnzeigen, in welchen puncten sie
35
sich beschwerdt befinden, undt solches nit allein zu gewinnung der zeit,

[p. 433] [scan. 501]


1
sonderen auch, damit die relation uber dieße angestelte conferentz bey
2
negstfolgenden pleno desto bestendiger könte eingerichtet werden.

3
Sachsen-Altenburg. Warinnen die discrepantz bestunde, darinnen bestun-
4
den auch ihre beschwerdten, gestalt wir ihre beschwerdten darab bey unß
5
selbst gnugsamb wisßen könten.

6
Haben darauff einen abtritt genohmen und post ingressum proponirt, der
7
verspuhrte modus procedendi kheme ihnen frembdt vor undt machte sie
8
nit wenig besturtz, gebe ihnen auch ursach, dießen handell ab ovo zu repe-
9
tiren . Eß wehre unß wisßend, daß unßere compositionsvorschläge durch
10
die herrn Keyserliche sowohl denen Schwedischen herrn abgesandten alß
11
ihnen (Augspurgischen confessionsverwandten) außgeben worden

38
Die katholischen media compositionis waren den evangelischen Ständen am 17. März 1646,
39
den Schweden am folgenden Tage durch die ksl. Gesandten ausgehändigt worden ( vgl. Meiern II
S. 578 , 584 ).
, warzu
12
sie sich in allen puncten nit verstehen könten. Hetten doch verhofft, die vor
13
augen schwebende noth des vatterlandts wurde die catholische angewisßen
14
haben, etwaß nacher zusahmmen- undt nacher Oßnabrug alß locum tractatus
15
zu kohmmen, eß wehre aber endtlich die resolution kohmmen, die catholi-
16
schen wolten sich nach Oßnabrug nit wieder einstellen, auch dieß und ihres in
17
handlung nit kohmmen lasßen, waruber sie samblich höchstens consternirt
18
worden, undt obwohl sie bey so beschaffenen dingen keine ursach gehabt
19
hetten, nach Munster zu kohmmen, dieweill sie iedoch bey sich bedacht,
20
daß sie nit fortuito zu dießen tractaten kohmmen wehren, sonder auß Gott-
21
licher vocation (den Gott hette sie beruffen zu abhandlung einer solchen
22
sachen, welcher menschenbluth betriefft, dahe so viell thaußendt wegen ver-
23
zogerung deß friedens zugrundt gehen), so hetten sie sich herzu resolvirt,
24
undt stunde einem iedem hiebey wohl zu bedencken, ob nit Christus der
25
gerechte richter ahn iehnem tag sagen wurde: „Ihr gesandten, ich habe euch
26
geschickt gehabt, friedt und einigkeit zu tröest so vieller nothleidenden
27
einrathen helffen, du aber hast solches underlasßen und dadurch so vieller
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menschen verderb verursachet“, welches dan eine große und schwehre
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verandwortung nach sich ziehen wurde. Darumb dan, allen schein deß
30
verzueges zu verhuethen, damit ihnen dergleichen inskunfftig nit könte
31
imputirt werden, so wehren sie, und zwahren mit unwillen der Schweden

41
Vgl. die Konferenz zwischen Schweden und Protestanten am 30. September 1646 in Osnabrück
42
( Meiern III S. 386f. ). Die Verlegung der Traktate nach Münster wurde von Oxenstierna
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mißbilligt, während Salvius sie befürwortete (vgl. hierzu oben S. 388 Anm. 1 und 2).
,
32
hiehinuber nacher Munster kohmmen und verhoffts, es wurde dieße con-
33
ferentz alsopaldt ihren anfang gewinen. Sie ihrestheils hetten sich also-
34
baldt darzue verstanden, man sich auch wuste zu erineren, waß abgeredet
35
worden, man wolte kurtzlich ohne haltung einiger protocollen und beruh-
36
rung der iurium partium zusamen conferiren. Sie verspuhrten aber anietzo
37
daß contrarium, dahe wir wohl wusten, daß sie in die Keyserlichen vor

[p. 434] [scan. 502]


1
schläge nit gewilliget noch in allen puncten willigen könten; wir hetten
2
selbige vorschläg verworffen (ob nit mit verkleinerung der Keyserlichen
3
herrn abgesandten, ließen sie dahingestelt sein), item ahnstatt der erwarteten
4
mediorum höre man nur von differentiis reden, von den mediis aber wehre
5
ein altum silentium, undt wolte deren beypringung ihnen dabey noch uff-
6
geburdet

40
6 werden] Nach Österreich A II an dieser Stelle: Es sei Zeitvergeudung, nur die differentiae
41
beider Parteien zusammenzustellen, das ergäbe sich aus einem Vergleich der protestantischen
42
Endlichen Erklärung vom 24. August 1646 mit den ksl. Vorschlägen vom 12. Juli von selbst.
43
Man erwarte vielmehr remedia oder die Annahme der ksl. Vorschläge.
werden, hingegen waß wir vorbrachten seye doch fast gar nichts;
7
wurde alles uff fernere consultation hinaußgesetzt, dem ansehen nach nur ihre
8
intention zu expisciren und darnoch gleichwohl zue thuen, waß wir selbst
9
wolten.

10
Die königliche Schwedische herrn abgesandten hetten anfangs darin nit
11
willigen wollen und schon propheciirt, wie eß ablauffen würde; wann sie
12
nun vernehmen würden, wie eß damit abgangen, würden sie solches gewiß
13
lich empfinden. Sie (die Augspurgische confessionsverwanthen) stelleten
14
eß dahin, ob nun solche empfindung achteten oder nit, geben dabey gleich-
15
wohl zu bedencken, ob nit mit den Schwedischen herrn abgesanden glümpf
16
lich zu gehen, damit sie sehen, das man lust habe, mit ihnen den general-
17
frieden zu schließen. Ihre (der Augspurgischen confessionsverwanthen) zu
18
Osnabruck anweßende mittgesanden würden dieß befrembtlich hören; sie
19
wolten ihrestheils ahn dieser verzögerung vor Gott und der weldt entschul-
20
diget sein, wehren noch bereith, zu den sachen rechtschaffen zu thun, wolten
21
morgen alleß umbständlich, insonderheit unßer letzte begehren, ubrigen
22
ihren confessionsmittverwanthen zu referiren nit underlaßen, die würden
23
aber sagen, die discrepantiae und ihre beschwerten bestünden in unis iisdem-
24
que punctis. Bathen, wir wolten doch beßer zur sachen thuen, damit eß
25
beßerergestalt (und zwarn wie sie vorgeschlagen) angegrieffen werde, und
26
die uberige catholische gesandtschafften sich in der nähe zugleich einfinden
27
mögten, gestalt deren endtliche resolution in vorfallenden punctis ohne
28
zeitverliehrung könte eingeholt werden. Sie (die Augspurgische confessions-
29
verwanthen ) wüsten, daß die meiste vota nit von viellen dependirten, son-
30
dern könten uf etliche wenig persohnen gepracht werden; bathen aber
31
mahlß , wir wolten doch mittel vorschlagen, sie wolten sich alsobaldt dar-
32
uber vernehmen laßen und ihre letzte meinung heraußsagen. Sie wüsten
33
gewüßlich, daß sie nichts vorschlagen würden alß waß der pilligkeid gemäß
34
wehre.

35
Kurmainz. Daß die catholische in dießer schwehrwichtigen sach nit der-
36
gestalt vorteilten oder auch hierinen sich so baldt wie sie (die Augspur-
37
gische confessionsverwanthen) undereinander nit vergleichen könten, darin
38
könne man die catholische nit verdencken, zumahlen dieß werck etliche
39
under ihnen, ya fast alle, hart trefe, dergestalt, daß auch etlicher ihre wohl-

[p. 435] [scan. 503]


1
farth hiervon dependiren thette, dahero sie (die Augspurgische confessions-
2
verwanthe ), alß welche sich leichtlich undereinander einer mainung ver-
3
gleichen könten (zumahlen deren forderung in lucro captando, hingegen
4
der catholische in damno vitando versiren thette), leichtsamb bey sich
5
selbsten ermeßen könten, daß catholischentheils hierinen sich ebennso
6
geschwindt, wie sie (die Augspurgische confessionsverwanthen) ihrestheils
7
wohl thun könten, einzulaßen nit möglich wehre. Wir wolten immittelß
8
nit underlaßen, dieß alleß morgen in pleno fideliter zu referiren und des
9
darauf außfallenden schlues alßbaldt ihnen hinwiderumb parte zu geben.

10
Warauff man, weilen die zeit verfloßen, voneinander geschieden.

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