Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
3. Plenarkonferenz der katholischen Stände Münster 1645 November 16

11
3

12


32
12 Plenarkonferenz ] In Köln ( Stadt ) und den damit identischen Protokollen als Consultatio 3
33
bezeichnet, in Wartenberg / Augsburg I usw. als Consultatio 2.
Plenarkonferenz der katholischen Stände


13
Münster 1645 November 16

14
Köln ( Stadt ) A I p. 42–60 = Druckvorlage; damit identisch Bamberg A I fol. 18’–29,
15
Bamberg B p. 43–49, Fulda I fol. 95–96’, Kurmainz B. Vgl. ferner Konstanz ; Kur-
16
bayern
A II fol. 1–14’, A a I; Kurmainz A Fasz. 9; Österreich B I a p. 407–418,
17
B a II, B b I; Wartenberg / Augsburg I ( damit identisch: Wartenberg / Hildesheim fol.
18
163’–172, Wartenberg /[ Kurköln ] I fol. 111’–117, Wartenberg / Register III fol.
19
220’–236 ).

20
Behandlung der Gravamina auf dem Friedenskongreß. Admission Magdeburgs.

21
Im Kapuzinerkloster. Vertreten: Augsburg, Baden-Baden, Bamberg, Bayern-Hg., Berchtesgaden,
22
Corvey, Eichstätt, Fulda, Hildesheim, Kempten, Konstanz, Kurbayern, Kurköln, Kurmainz,
23
Kurtrier, Leuchtenberg, Lüttich, Minden, Münster, Österreich, Osnabrück, Paderborn, Prälaten,
24
Regensburg, Stablo, Verden, Würzburg.

[p. 16] [scan. 84]


1

22
1–12 Kurmainz – gehörig] In Kurmainz B ist dieser Teil der Proposition etwas genauer
23
wiedergegeben: Ölhafens Forderungen (admissio exclusorum, Behandlung der gravamina
24
religionis, Geleitsbriefe für Mediatstände ) werden kurz referiert; es wird darauf hingewiesen,
25
daß die ksl. Gesandten noch keine Entscheidung in der Admissionsfrage wünschen, da die
26
Antwort auf das ksl. Abmahnungsschreiben

41
Die ksl. Schreiben an den Kurfürsten von Sachsen und an den Administrator von Magdeburg,
42
die diesen zum Verzicht auf Session und Votum aufforderten, bei C. W. Gärtner VI Nr. 114
43
S. 538ff. und Nr. 115 S. 541f.
an Magdeburg und das Ergebnis der Inter-
27
position
Contarinis wegen der Admission Hessen-Kassels abgewartet werden müssen. Schließlich
28
wird erwähnt, daß Ölhafen gedroht habe, die Protestanten würden die gemeinsamen Beratungen
29
mit den katholischen Ständen nicht antreten, wenn Magdeburg nicht zugelassen wird. Der
30
folgende, hier als Regest wiedergegebene Teil der Proposition ist in Kurmainz B ganz knapp.
31
Mit Kurmainz B stimmen sachlich überein Kurbayern A II, Österreich B I und die
32
Wartenberg - Protokolle, mit Köln ( Stadt ) Konstanz . Die zur Umfrage gestellten
33
Punkte sind in allen Protokollen gleich.

34
16, 1 –18, 16 Kurmainz – Kurbayern ] Fehlt in Fulda I .
Kurmainz . Es wurden die anwesende catholische chur- und furstliche
2
gesandte ab der per dictaturam beschehenen communication vernommen
3
haben, waß der Nurnbergische abgeordtneter Dr. Öelhafen bey dem Kayser-
4
lichen plenipotentiario herrn Volmar vor- und angebracht

38
Dr. Tobias Ölhafen, Gesandter der Stadt Nürnberg, sollte im Auftrage der evangelischen Stände
39
zu Osnabrück die Verhandlungen um die Admission Magdeburgs in Münster fortsetzen. Zu
40
seiner Mission vgl. auch C. W. Gärtner VI Nr. 154 S. 705ff.
, worauf zur
5
umbfrag gestellet würde, ob bey dießen friedentractaten der punctus grava-
6
minum religionis vorzunehmen und derentwegen sich gegen die protesti-
7
rende zu erclären, dan wie balden, auch quomodo solche vorzunehmen,
8
item ob man der außhandigung beyderseits pari passu, iedoch solches mit
9
dem reservat thun solle, indeme man ihnen (protestirenden) hierinn zu will-
10
fahren gemeint, daß hingegen die praetendirende Magdeburgische admis-
11
sionsach beyseits- und zurucksetzen solten, in ansehung ohnedaß dieses
12
werck zu bedeuten puncto gravaminum gehörig.

13
Dr. Ölhafen habe ferner den kurmainzischen Gesandten mitgeteilt, daß die Prote-
14
stanten
einen Revers annehmen würden, wonach der Inhaber des Erzstifts Magdeburg
15
nicht in qualitate administratoris, sonderen alß ein geborner weltlicher fürst
16
zuzulassen sei.

17

35
16, 17 –17, 17 Kurtrier – entstanden sein] In Konstanz etwas knapper, sachlich mit Köln
36
( Stadt ) übereinstimmend.

37
16, 17 –18, 16 Kurtrier – Kurbayern ] Fehlt in Bamberg B.
Kurtrier . Nach Wiederholung der Proposition: Ad primum haben instruction

44
Die kurtrierische Instruktion (vom 30. September 1645) im Auszug bei J. Baur II S. 149ff.
,
18
weilen punctus gravaminum von großer consideration, denselben, biß dahin
19
andere sachen verglichen, iuxta pacem Pragensem

45
Vgl. oben S. 9 Anm. 1.
, si ita fieri possit, auß-
20
stellen zu helffen, wurde diß aber nicht zu erheben sein, müße man auff
21
mittel gedencken, wie die gravamina ohne wenigstes nachtheil der catho-

[p. 17] [scan. 85]


1
lischen religion zu erledigen. Ob man sich bey gegenwertiger handtlung
2
einlaßen solle, auff welche manier und zu welcher zeit: Die gravamina haben
3
in Kayserlicher responsion ihre ordtnung

39
Die ksl. Responsion ad art. 7 der Propositionen der Kronen bewilligte die Behandlung der
40
Gravamina auf dem Friedenskongreß (vgl. Meiern I S. 616 , 621).
, darauff der Nürnbergische ab-
4
gesandter zu bescheiden, quo praevio müßen catholische sich vergleichen,
5
waß alßdan den protestirenden uber ihre ubergebende zu andtwordten,
6
davon noch gute nachricht in den Franckfurtischen compositionsacten

41
Auf dem Kompositionstag zu Frankfurt 1631 wurde zum ersten Male nach dem Restitutions-
42
edikt versucht, eine Einigung zwischen den Reichsständen über die Religionsfragen herbeizuführen
43
(vgl. M. Ritter III S. 497, 506).

7
vorhanden.

8
Ad alterum. Reverendissimus bestehet bey admission exclusorum excepto
9
Magdeburg auß den vor diesen angefuhrten motivis, und ist zu hoffen,
10
administrator werde sich auff die Kayserlichen schreiben eines anderen
11
erclären. Admissio aliorum, salvo tarnen das Heßen Caßel in sich betref-
12
fenden sachen abtrette, sey darumb nötig, ne status dissipentur; der punctus
13
seye weitaußehendt, halte die tractatus auff und werde satisfactionem coro-
14
narum sehr schwer machen, auß welcher consideration Trier außtrücklich
15
schließe auff die admission, und wan die ständt zeitlicher weren dieses streits
16
halben vereinbaret geweßen, wurden dergleichen gefehrliche conclusa wie
17
ietzt nit entstanden sein.

18

35
18–32 Kurköln angedeutet werden] In Konstanz hiermit im wesentlichen übereinstimmend.
Kurköln . Ob gravamina vorzunehmmen, were zu wunschen, man könte
19
diesen scopulum evitirn, weilen tractatus retardirt werden, und wan exteri
20
die ständt discrepant verspüren, werden sie sich deren zu ihrem vortheil
21
gebrauchen. Sey

36
21 antehac] Nach Wartenberg / Augsburg I und den damit identischen Protokollen: bey
37
letzterem Regenspurger reichstag anno 1641 wie auch jüngst zu Franckfurth.
antehac vor gut angesehen worden, gravamina nicht anhero
22
zu laßen, sonderen anderwerts zu componiren, wollen eß gern dabey laßen,
23
wan protestirende aber nit darzu zu bewegen, müste man auff andere weeg
24
bedacht sein, iuxta responsiones Caesaris, under dem temperament gleich-
25
wol , daß zuvor die replicae zu urgiren, darauß alßdan erscheinen wirdt, quid
26
coronae de pace intendant.

27
De modo: Catholici sunt gravati, protestirende haben den Paußaurischen
28
vertrag vielfaltig infringirt, dannenhero iene ihre beschwehrdten billig zu
29
proponirn hetten. Notfalls müsse man pari passu verfahren.

30
Pro 2 do kan sich nicht ex tempore resolviren, pittendt außstandt zu weiterer
31
nachsinnung, und könne resolutio des ersten puncti, auch diese bewandtnuß
32
zu contentirung des Nürnbergischen abgesandten angedeutet werden.

33

38
17, 33 –18, 8 Kurbayern – werden ] In Konstanz im wesentlichen hiermit übereinstimmend.
Kurbayern . Referirt sich auff voriges votum circa gravamina, das sie auff
34
ein andere zeit außzusetzen, iuxta conclusa Francofurtensia et Ratisbonen-

[p. 18] [scan. 86]


1
sia

41
Zum Beschluß des Frankfurter Deputationstages vgl. oben S. 10 Anm. 2; der entsprechende
42
Beschluß des Reichstages zu Regensburg 1641 bei Londorp V S. 712, dann RA 1641 § 12.
. Weilen gleichwol Caesar in responsionibus verwilliget, das gravamina
2
alhier auch solten vorgenohmmen werden, so seye de modo et tempore zu
3
reden: separanda inprimis a tractatu pacis et erogandae coronae, ihre replicas
4
herauszugeben. Stehe demnegst bey den protestirenden, ihre gravamina zu
5
ediren, darauff alßdan catholici zu resolviren, ob materia pacis et gravaminum
6
pari passu vorzunehmen.

7
In der Admissionssache soll das Ergebnis der ksl. Abmahnungsschreiben und der
8
Interposition Contarinis abgewartet werden.

9

38
9–15 Österreich – Kurbayern] In Konstanz in den meisten Formulierungen sehr
39
ähnlich; ohne sachliche Abweichungen.
Österreich. Ad primum were zu wünschen, eß verbliebe bey dem Franck-
10
fürtischen schluß, dan hierdurch werden die tractaten schwehrer gemacht.
11
Caesar hat placidirt, daß die gravamina alhier vorzunehmen, darbey es
12
gelaßen wirdt, wan kein anderß zu erhandtlen. Eß hetten protestirende
13
erstens ihre gravamina zu ediren, widrigens submittit se cum maioribus,
14
ne separatio fiat.

15
Zur Admissionsfrage wie Kurbayern.

16
Bayern-Hg. wie Kurbayern

17

40
18, 17 –20, 5 Bamberg – instruirt] In Kurmainz B knapper.
Bamberg . Nach Wiederholung der Proposition: Nun muste man a parte Bam-
18
berg vermercken, das des Nurnbergischen abgesandtens anbringen bey dem
19
Kayßerlichen plenipotentiario fast ungleich verstanden worden, indeme
20
dieselbe principaliter uff richtigmachung und außwurckung einer erclärung
21
in den admissionstreitigkeiten gerichtet, gar aber nicht dahin gemeint ge-
22
weßen , an, quam cito et quomodo der punctus gravaminum vorzunehmen
23
eine gewiße erclarung von den catholischen dißortts zu begeren, allermaßen
24
er gestrigen und noch heutiges tags gegen ihnen erwehnet. Zumaln auch
25
in quaestione an die protestirende praesupponirten, nachdem die cron
26
Schweden die erörterung obbemelten puncti in proposition gebracht

43
Art. 7 der schwedischen Proposition vom 11. Juni 1645. Text: Meiern I S. 437 .
und
27
gleichsamb pro causa belli allegiret, offtbesagte protestirende auch deßen
28
vornehmung pro ipsorum principali scopo et fine hielten, so trugen keinen
29
zweyfel, a parte catholicorum, allermaßen eß von Ihrer Kayserlichen Maye-
30
stät placidirt, man an deren erledigung kein einiges bedencken, da man
31
anderß lust zum frieden, haben oder tragen wurde. Die Art der Verhandlungs-
32
führung
( schriftlich oder durch Deputationen ) sei den Protestanten gleichgültig.

33
Dannenhero man sich super quaestione an derzeitt keineswegs und umb so
34
wenigers auffzuhalten hette, sintemaln da die quaestio praedicta admissio-
35
num nicht resolvirt oder gar zu lang differiret, würde diese frag von sich
36
selbsten fallen, nachdem die protestirende gesinnet, ihr bereits uber alle in
37
der cronen propositionibus begriffenen articulis und darauff erfolgte Kayßer-

[p. 19] [scan. 87]


1
liche resolutionen

37
1 verfastes gutachten] Nach Fulda I ergänzt; fehlt in Köln ( Stadt ), Bamberg A I
38
und Konstanz .
verfastes gutachten

39
Die erste Fassung dieses Gutachtens war bereits am 6. November 1645 fertiggestellt worden.
40
Text: Meiern I S. 740 ff.
, darin auch suo loco et ordine
2
punctus gravaminum inseriret, allernegstens den catholicis anstatt eines
3
gutachtens zu ubergeben. Dannenhero man Bambergischentheilß darvor-
4
hielte , daß vor allen dingen der punctus admissionis in umbfrag zu stellen
5
und zu erörteren. Man sollte vielleicht nicht, wie die ksl. Gesandten vorschlagen,
6
erst die Antwort auf das Abmahnungsschreiben an Magdeburg erwarten, sondern die
7
Admissionsfrage ein für allemal lösen. Selbst wenn Magdeburg diesmal nachgeben
8
sollte, könnten doch die Schweden neue Schwierigkeiten verursachen, indem sie für
9
andere protestantische Stiftsinhaber ( wie Lübeck ) Sitz und Stimme bei den reichs-
10
ständischen
Beratungen fordern.

11
Da sonsten pro 2. von den plenipotentiariis Caesareis vorgeschutzet wird,
12
daß die herren mediatores uf sich genohmmen, die vertröste außhandigung
13
[der cronen] resolutionen ad Caesareas replicas inständig zu urgirn, also
14
were solches zu erwartten und in dem admissionstritt sich nit zu praecipitirn:
15
da hette man dießeits soviel nachricht, daß gestrigen tags zwar der Veneti-
16
anische ambasciador bey den Frantzoßen geweßen

41
Vgl. hierzu Nég. secr. II S. 209f. und C. W. Gärtner VI Nr. 163 S. 754ff.
und solche mit sehr
17
beweglichen und triftigen ursachen urgiret, warauf sich die Frantzößen
18
hierzu nicht ungeneigt, iedoch uf vorhergehente communication mit den
19
Schwedischen erclaren, hingegen hette man dißeits ebenmäßig vernohmmen,
20
daß der Schwedische resident alhir

42
Der schwedische Resident in Münster war Freiherr Schering Rosenhane (vgl. APW III D 1 S. 346).
sich gestern vermercken laßen, wel-
21
chergestalt diese cron ein- fur allemal vor oftbemelter admissionspuncten
22
erledigung sich zu der extradition der responsionum nicht verstehen wolte,
23
wie dan auch die herren mediatores selbsten erkenneten, das, da man inner-
24
halb 6 oder 8 wochen daß friedenswerck nicht mit beßeren und rechten
25
ernst angreife, daß nachgehents den gantzen kunftigen fruheling und
26
sommer uber keine hoffnung mehr zu einem erspreißlichen effect und fort-
27
gang zu machen, sintemal die Frantzößen anietzo in volliger bereitschaft
28
begriffen, geldt zu den kriegspraeparatoriis zusammenzubringen. Wan sie
29
es nun beyhanden hetten, wurden es bey der campagnien anwenden und
30
des progress abermalen, wie nunmehr ins 2. iahr beschehen, erwartten,
31
zumalen bey diesem werck vornehmblich zu erwegen, daß bey den Oßna-
32
bruckischen die separation albereits formirt […], und dieser separation
33
kein anderer effectus alß contrariantia consilia et conclusa und darauß
34
gefolgige ruptur und auffstoßung der tractaten, neüe, und zwar in exter-
35
minium der catholischen, welches gleichwohl Gott verhuten wolle, gerichtete
36
confoederationes, wie man dißeits zimblich praegusto und nachricht hette,

[p. 20] [scan. 88]


1
umb so mehrers zu erwartten sein, sintemaln dero Schwedischen

33
1 force] Nach Bamberg A I ergänzt.
force sich
2
von tag zu tag vermehrete. Das Reichsdirektorium wird also dringend ersucht,
3
den punctum admissionis in hauptsachliche deliberation und umbfrag zu
4
stellen, wie man den a parte Bamberg in denselben punctis specialiter
5
instruirt […].

6

34
20, 6 –21, 13 Baden-Baden Cöln] Fehlt in Bamberg B und Fulda I.
Baden-Baden wie Bayeren

7

35
7–21 Würzburg – laßen] In Konstanz etwas ausführlicher; außer der Bemerkung, daß
36
der Domprobst von Lübeck bald eintreffen und vermutlich auch die Session verlangen würde,
37
keine sachlichen Ergänzungen.
Würzburg . Deputatus Nurmbergensis gehe nicht formaliter auff die grava-
8
mina , sondern daß sich nur catholici darauff praeparirn, wie protestirende
9
alschon gethan. Von diesem puncto solle zu seiner zeitt in ordine geredet
10
werden, man habe sich nicht verbintlich einzulaßen, dan protestirende alleß
11
in plenissimo sensu aufnehmen. Replicae vorhin zu sehen, ut appareat de
12
pace, si eo autem non vergant und aliquid circa gravamina ercläret sein
13
mögte, wurde eß catholicis nachtheilig sein. Widrigens conformirt sich, daß
14
gravamina per deputatos praeparirt werden, replicae dabunt modum et
15
ordinem.

16
Admission anlangent, wan kein periculum in mora undt landt und leuth
17
daruber nicht leyden müßen, wehre dieselbe

38
17 woll] In Köln ( Stadt ) irrtümlich nicht, hier nach Kurmainz B berichtigt.
woll außzuesetzen, weiln aber
18
protestirente sich separirn wollen, und obschon Magdeburg weichen wolte,
19
dennoch coronae ihre meinung behaupten werden, so wehre dieser punct
20
nochmals und nützlich zu deliberirn. Catholici haben umb so mehr ursach,
21
daß werck zu befurtteren, weiln sie sich vor diesen vernehmen laßen

39
Zuletzt am 30. September 1645 (vgl. oben S. 6 und Anm. 1).
.

22
Leuchtenberg wie Bayeren

23
Eichstätt. Befindet punctum gravaminum sehr bedencklich, halte den
24
frieden auf; desto weniger doch nicht, weiln Caesar darvon meltet und pro-
25
testirente daruf starck gehen, so wehren dieselbe in ein absonderliche
26
deputation zu bringen, insonderheit weiln protestirente nicht eben darauf
27
tringen, will sich gleichwohl nicht separiren. Zunächst müssen jedoch die Reso-
28
lutionen
der Kronen auf die ksl. Responsion erwartet werden. Die Protestanten
29
sollen ihre Gravamina zuerst veröffentlichen.

30
Admissiones stehen auf der resolution und interposition, weiln aber auß
31
der verzögerung große gefahr zu besorgen, so könte hieruber ein ander-
32
wehrte consultation angestellet werden.

[p. 21] [scan. 89]


1

25
1–3 Konstanz – Herbipolense] In Konstanz etwas ausführlicher als Köln ( Stadt ),
26
sachlich jedoch keine Ergänzungen.
Konstanz . Pittet die admissionsdifficultät nochmals vorzunehmen, weiln
2
Venetus bescheiden, Schweden werden vor deren erledigung nichts weiterß
3
tractirn; referendo se in reliquis ad votum Herbipolense.

4
Augsburg wie Aichstatt

5
Hildesheim und Paderborn wie Cöln

6
Regensburg wie Aichstatt

7
Münster . Weiln ex dilatione admissionis periculum bevorstehet, Caesar
8
aber deßwegen geschrieben, müse nichtsdestoweniger pro evitanda confu-
9
sione resolution darauff erwarttet werden, will sich gleichwol conformirn.

10

27
10 Lüttich wie Münster] Nach Wartenberg / Augsburg I ergänzt, fehlt in den übrigen
28
Protokollen.
Lüttich wie Münster

11

29
11 Osnabrück ] Nach Wartenberg / Augsburg I : … wolte das Eychstädtische votum
30
repetirt und umb etwas dilation gebetten haben.
Osnabrück . Ihre Furstliche Gnaden

34
Franz Wilhelm von Wartenberg, Bischof von Osnabrück, Minden und Verden, kurkölnischer
35
Prinzipalgesandter und Vertreter von 12 weiteren Reichsständen (zur Biographie: NDB V
S. 635 ; über die Zahl seiner Stimmen vgl. unten S. 57). Wie in Münster verlautete, hatte er
37
sich Anfang November 1645 auf einen Jagdausflug begeben, doch wurde vermutet, er sei Trautt-
38
mansdorff nach Bonn entgegengereist, um ihn zu veranlassen, seine Verhandlungen nicht in Osna-
39
brück , sondern in Münster zu beginnen (vgl. den Bericht des schwedischen Residenten in Münster,
40
Schering Rosenhane, an Oxenstierna 1645 November 10, APW III C 1 Nr. 429, dazu dem-
41
nächst die Ausgabe des Diarium Wartenberg in APW III B).
seint verreiset, und muese in punc-
12
to excludendorum bescheidts gewerttig sein.

13
Minden und Verden wie Cöln

14

31
14–20 Fulda – macheten] In Kurmainz B etwas knapper, im wesentlichen hiermit überein-
32
stimmend
.
Fulda . Hauptsachlich wie Bamberg, iedoch zugleich mit placitirung deß
15
in Wurtzburgischen voto angehengten vorschlags, das der Nurmbergische
16
in puncto gravaminum nicht ratione temporis et modi zu beantwortten,
17
insonderheit weiln er ohnedaß hirunder uf die resolution nicht urgiret.

18
Bittet im übrigen nochmals um schleunige Beilegung des Admissionsstreits, in anse-
19
hung mora causaret conditiones non meliores, sed deteriores dießeits
20
macheten.

21

33
21–24 Kempten – Kempten] Fehlt in Bamberg B und Fulda I .
Kempten wie Bamberg, Wurtzburg, Costantz

22
Berchtesgaden und Stablo wie Munster

23
Corvey wie Aichstatt

24
Prälaten wie vor Kempten

[p. 22] [scan. 90]


1

35
1–19 Kurmainz – haben.] In Konstanz im wesentlichen hiermit übereinstimmend, teilweise
36
wörtlich wie Köln ( Stadt ).
Kurmainz . Habe vota wohl eingenohmmen; in puncto gravaminum gehen
2
maiora dahin, daß Nurmbergischer deputatus nicht eben darauff treibet,
3
darumben mit ihme derentwegen nicht einzulaßen, exspectandae replicae,
4
darauß zu ersehen sein wird, quid de pace sperandum, alßdan wird man
5
auch de modo, ordine et tempore, die gravamina vorzunehmen, reden
6
können.

7
Secundo, wehre guet, gravamina könnten iuxta conclusa absonterlich trac-
8
tirt werden, quia vero Caesar aliud respondit und protestirende nit wohl
9
weichen werden, muß man sich derentwegen gefast machen.

10
Tertio, wan dan solchergestalt muste gehandlet werden, so söllen protesti-
11
rende ihre gravamina erstlich edirn, weiln sie sich im Prager frieden be-
12
schwehrt zu sein ermeßen, damit sich Maintz allerdingss vergleichet.

13
In puncto admissionis aber, weiln vota diversa und meistentheils auff eine
14
abermahlige consultation schließen, so wird eß dahingestellet und zue
15
solchem endt sontag umb 9 uhren vormittag bestimbet.

16

37
16–19 Obwoln – haben] In Bamberg A I und Kurmainz B als Marginal; fehlt in Fulda I .
Obwoln in dieser conclusion nicht angedeutet, daß die gravamina non
17
acceptatis replicis solten catholischentheilß zuesammengetragen werden, so
18
seindt doch maiora dahin gerichtet, und wird man sich dannach zu ver-
19
halten haben.

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