Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
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Wien 1644 Juli 18
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 92 III nr. 347 fol. 152–153 = Druckvorlage – Konzept:
ebenda Fasz. 47b fol. 108–108’.
Abberufung Volmars.
Uns hat unser freundlich geliebten muhm, der erzherzogin Claudia zu
Österreich liebden, durch dero an unserm Kayserlichen hoff abgeordneten
rath Leonhardten Pappus unter anderm auch zu erkhennen gegeben
massen sie deiner persohn ohne merkhlichen nachtheil ihrer erzfürstlichen
vormündtschafftsachen lenger nicht in mangel stehen noch entrahten könten,
und uns dahero ganz beweglich ersuchen lassen, sintemahlen sie auff die
fur nothwendig befundene licentiirung des jezigen hoffkanzlers Wilhelmen
Bienners
Wilhelm Bienner, oberösterreichischer Hofkanzler (um 1590–1651). Über ihn vgl. NDB II
S. 229f.
theten, daß wir dich der bey den generalfriedenstractaten zu Münster auffge-
tragener function in Kayserlichen gnaden entlassen und verwilligen wolten,
daß du dich wieder an ihrer liebden hoff begeben und alda deinen angewie-
senen diensten abwarten möchtest.
Nun haben wir ob deiner bißherigen verrichtung und bemühung, so du bey
angeregten Münsterischen tractaten gehabt, ein sonderbar gnedigistes wohl-
gefallen getragen, wolten auch nichts lieber gesehen haben, alß daß du
deiner uns bekhanten guten erfahrenheit und geschigligkheit nach unserm
gesambten erzhauß und dem allgemeinen weesen zu gutem dieser handlung
fortan noch weiters hettest beywohnen und solche zum gewünschten endt
bringen helffen mögen.
Dieweiln wir aber ihrer liebden umb obangezogenen umbständten und
ursachen willen nit lenger dich vorenthalten können, als haben wir in erwe-
gung, daß du nit weniger droben unserm erzhauß ersprießliche gute dienste
leisten könnest, in ihrer liebden begehren gewilligt und dich dessen hiermit
zu dem endt gnedigist erinnern wollen, damit du dich zum auffbruch gefast
machen und bey anlangung eines anderwertigen subiecti (darauf wir schon
bedacht seindt
förderlich wieder einstellen mögest, dich darbey versicherndt, daß wir deine
hiebey gehabte mühewaltung in Kayserlichen gnaden, damit wir dir wohl
gewogen seindt, zu erkhennen unvergessen sein werden .