Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
Von dem königlich Dännischen residenten zu Hamburg, Balthasar Berrens,
haben wir under dato den 16. dießes, daß unnßere an deß ertzstiffts Bremen
einhaberen fürstliche gnaden abgangene schreiben , warin wir diejenige
sachen, so der von Grießheimb wegen stillstandt der wapfen in vorschlag
gebragt, gehörigenorts woll einglangt sein, unnd ist uns bey selbiger
ordinari von dem königlich Dännischen gesandten Christoph von der Lipp
sub nr. 1 beykommendes original zukommen, deme wir auff den punct
wegen der fürstlichen wittiben zu Heßen Caßell außsöhnung anthwortten
wöllen, daß eß schon vorlengst dhamitt seine völlige richtigkeit gehabt
unnd alles von Ewer Mayestätt ratificirt worden seie, aber bey der fraw
landtgraffin bißhero gestanden, daß von derselben die ratification nitt seie
angenohmen worden
Vgl. [S. 7 Anm. 3] .
gegeben, daß sie ein mehrers nitt praetendiren können.
Sönsten wirdt Ewer Mayestätt die nachrichtung einglangt sein, waß füt
gefehrliche und auffrührische schreiben die Frantzösische abgesandten zu
Münster an die reichßstände sambt unnd sonders, ümb dieselbe zu dießen
tractaten zu ziehen, newlicher zeitt abgehen laßen
Siehe [S. 418 Anm. 1] .
die Schweden gethaen
Siehe [S. 418 Anm. 2] .
Nun ist dieß ein weithaußsehendes werck unnd woll nöttig, daß demselben
mitt einen bestendigen gegenbericht sopaldt alß möglich begegnet, die
gefahr, so hierunter verborgen, den ständen deß reichß für augen gestält
und dardürch verhoittet werde, dhamit selbiges auffrürisch weesen keine
wurtzell, in erwegung, dergleichen anfrischung bey denen stätten Hamburg
unnd Straeßburg schon soviell verfangen, daß dieße, lauth abschrifft sub
nr. 2, albereit mitt anderen reichßstätten deßwegen in communication be-
griffen, jene aber, under allen die erste, ihren syndicum N. Meurer mitt
beyverwahrten credentialen sub nr. 3 würcklich hiehin abgefertigt, dener
andere baldt folgen dörfften. Derhalben ich, Crane, ein unvorgreiffliches
concept sub nr. 4, wie ethwo per modum epistolae ad legatos coronae Galliae
die gefehrligkeit deß Frantzösischen außschreibens zu entdecken, auffgesetzt,
warüber wir unns allergnädigst bescheiden zu laßen bitten, ob selbiges oder
dergleichen ethwo under unbekandten nahmen in trück zu geben und auß-
zusprengen. Stellen eß auch zu fernern nachdencken, ob nitt daß Frantzö-
sische außschreiben dürch einen herold oder currier nacher Franckreich an
die königin selbst einzuschicken unnd bey deroselben nachfrag zu haben,
ob dero zu Münster anwesende gesandten auff dergleichen auffrührische
sachen ins reich außzusprengen instruirt sein oder ob dieselbe sölchs auß
aigener bewegnuß gethaen oder ob nitt wenigst dergleichen nachfrag dürch
einen herold bey denen Frantzösischen abgesandten zu Münster zu thuen,
dhamitt eß sölchergestalt in Franckreich erschallen möge. Dan vielle eß
darfür halten wöllen, daß eß selbige gesandten für sich selbst gethaen unnd
eß denselben in Franckreich nitt dörffte guttgehäischen werden.
Bemeltes Hamburgischen stadtsyndici abfertigung halten wir, auff anleitung
der Schweden zu werck gerichtet zu sein, ümb Dennemarck dardürch zu
ingelosiren, darümb wir demselben sölchs mitt gutter manier, unnd waß
hierunter verborgen ligge, zu gemüht zu führen, auch bedacht sein, ihne,
syndicum, von uns jedtwederen in sonderheit vorkommen zu laßen, dhamitt
eß viellmehr daß ansehen einer privataudientz gewinnen möge. Wöllen auch
vorhero, ehe dan wir selbigen syndicum laßen vorkommen, mitt dem von
Langerman hierauß, wie der sach zu thuen seie, communiciren, auch hoch-
gedachtes deß ertzstiffts Bremen einhaberen fürstliche gnaden, sodan dem
von der Lipp, ümb allem ungleichen nachdencken vorzukommen, von der
sachen bewandtnüß, unnd waß hierunter gesucht werden wölle, nachricht
geben. Hinweis auf Beilage 5.