Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
Hinweis auf Beilagen A und B betreffend kurbayerischen Vorschlag eines Waffen-
stillstandes auf Zeit
Am gleichen Tag übersandte Ferdinand III. die kurbayerischen Vorschläge an Lamberg und
Krane. Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48b, Konv. b fol. 34–34’–Konzept: ebenda Fasz.
48b, Konv. b fol. 33–33’ –Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 487 fol. 72–72. Beilagen:
A Kf. Anselm Kasimir an Ferdinand III., Aschaffenburg 1644 November 22. Kopie: RK , FrA
Fasz. 48b, Konv. b fol. 35–35’; A 1 Kf. Maximilian an Kf. Anselm Kasimir, München 1644
November 2. Kopie: RK , FrA Fasz. 48b, Konv. b fol. 37–39’; A 2 Kf. Anselm Kasimir an
Kf. Maximilian, Aschaffenburg 1644 November 10. Kopie-Auszug: RK , FrA Fasz. 48b,
Konv. b fol. 41–41’.
in Bayrn liebden weder selbst noch durch die unserige, wie vorgeben wirdt,
dißorths viel oder wenig heraußgelassen, gleichwohl aber weillen wohl zu
muetmassen, es werde des bischoven zu Oßnabrugg andacht in nahmen
beeder churfürsten zu Cöln und Bayrn liebden das armistitium nit weniger
zu Münster bey denen interpositoribus urgiren und suchen, also haben wir
euch dises zu dem endt einschliessen und benebens anbevehlen wollen, daß
ihr bey dem Pabstlichen nuncio mit gueter dexteritet penetriret, waß hierin-
nen bemeltes bischoven andacht bey demselben etwa angebracht habe,
unnd ihme soviel zu verstehen gebet, er werde sich am besten zu erinnern
wissen, wie die Franzosen baldt dieser baldt anderer ursachen halben von
den friedenstractaten ein absprung genommen und die verlengerung des
haubtwerkhs bißhero gesucht hetten. Dannenhero wir in der beysorg begrif-
fen, daß, wan den Franzößischen abgesandten ein anwurff von dem armisti-
tio geschechen solte, sie hiervon anlaß nehmen möchten, von der haubt-
handtlung des fridens abermahl außzusezen. Dahingegen, wan man dem
haubttractat selbst einmahl ein anfang machen thette, allzeit frei unnd bevor-
stehen wurde, under werender fridenshandlung incidenter sich des armisti-
tii halben zu vernehmen. Wie ihr dan euch, es seye dan das gesambte chur-
fürstliche collegium in locis tractatuum zur stell, hierinnen nichts erklären
würdet können.
Was aber des bischoven zu Oßnabrugg andacht betrifft, da hettet ihr zu
erwartten, ob sy die vertrewlichkeit gegen euch gebrauchen und euch von
dero handtlung bey dem nuncio in puncto armistitii parte geben wurde.
Solte nun ein solches geschehen, so werdet ihr baldt vernemmen können,
wie weit seine andacht bey ermeltem nuncio in dieser negotiation gegangen.
Und da ihr vermerkhen thettet, das es mit der proposition dises armistitii
bey denen Franzosen dahin kommen möchte, das sy hierdurch entweder
von dem haubttractat ein absprung nehmen oder auf ein uti possidetis, ita
possideatis ziehen wolten, so hettet ihr euch gleicher gestalt wie gegen dem
nuncio also auch gegen dem bischoven zu Oßnabrugg heraußzulassen und
mit mehrerm zue remonstriren: Erstlichen, das wir unnsersorths für unrath-
samb hielten, die tractatus pacis, umb die mann sich so lange jahr beworben,
mit dem tractatu armistitii zu alteriren und zwar ehe man noch ein anfang
der fridenshandlung (alß die man bißhero allzeit in unsicherheit gefunden)
machte; und dan fürs ander, daß man nit wohl und füeglich von einem
armistitio ohne offendierung anderer dabey interessirten churfürsten von
der sachen was verläßlichs handlen werde können, es seye dan vorvermel-
termassen obbesagtes churfürstliches collegium zur stell und gegenwertig,
bevorab, weil Mainz, Sachssen, Brandenburg unterweegs oder dahin abzu-
ordnen haben, nicht zweivelendt, ihr werdet hierdurch allen tractatum armi-
stitii, und ohne das ihr unnserseits ein abalienation hiervon zaiget, glimpflich
divertiren können, entzwischen wirdt die zeit mehrers an die handt geben,
waß in diser sachen zu thuen oder zu lassen. Erwarte hierüber Bericht.