Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann

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[1646 November 23]

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Hat mich, den graven von Lamberg, der Oxenstern heimbgesucht, und bin ich, Cran,
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auch gegenwertig gewest.

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Der Oxenstern entschüldigte anfenglich seine geheliche abreiß von Münster mit deme,
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daß er in sorgen gestanden, man würde die haubthandtlung von diesem convent dhahin
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ziehen wöllen, warzu er aber nit verstehen khönte, weiln er anders instruirt, solches
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auch wieder den praeliminarschluß seie. Hette iedoch nichtsdestoweiniger den Salvium
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auf etliche tage aldha hinderlaßen, und würde mit demselben können negotiirt werden.
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Der habe ihme der Kayserlichen gesandten erclehrung auf ire, der Schweedischen,
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proposition in puncto satisfactionis communicirt. Befinde darin, daß Vorpommern nach
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der alten, von denen abgestorbenen hertzogen selbst gemachten abtheilung

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Das Hgt. Pommern war zuletzt nach dem Tod Hg. Georgs I. von Pommern-Wolgast
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(Vorpommern) (1493–1531; 1523 Hg.) in den Jahren 1532 und 1541 in zwei in vielem
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voneinander unabhängige Herrschaftsbereiche – den wolgastischen Ort und den stettinischen
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Ort – geteilt worden, ohne daß die Gesamthand der hg.lichen Familie aufgegeben worden
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wäre. Die Grenze verlief durch die Swine, auf den Höhen westlich der Oder und an der
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Randow entlang; Stettin gehörte zum Hgt. Pommern-Stettin (Hinterpommern). Im Hausver-
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trag von Jasenitz (1569 Juli 25; Druck: Dähnert I S. 267–320) war diese Regelung bestätigt
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und festgeschrieben worden ( Barthold, Pommern S. 239–242, 309–310, 379–380; Wehr-
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mann
II S. 33–35, 65–66; Back S. 4–5).
wölle
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definiirt werden. Würde solchergestalt nit fortzukommen sein, dan die cron Schweeden

[p. 240] [scan. 316]


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laße Stettin und Wollin nit wieder zuruck, der churfürste hole sie dan mit den
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handtschuhen, wie das formale gewest. Solte ie eine theilung uber die Pommerische
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lande gemacht und der cron Schweeden Vorpommern gelaßen werden, so würden
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dieienige stücke, deren in iren, der Schweeden, zu Münster übergebenen memorial
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gedacht worden, mit müßen zu Vorpommern gerechnet werden, sönsten seie der cron
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Schweeden mit der abtheilung nit geholffen. Er habe es denen Churbrandeburgischen
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gesandten, so noch gestern bey ihme gewest, Teütsch gnug zu verstehen geben. Die
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hetten ihme offtmals viel von particularhandlung, so darüber mit der cron Schweeden
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gepflogen werden sölten, angebracht, die cron Schweeden sich auch darzu nit ungeneigt
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bezeigt. Wie man aber zum werck tretten wöllen, wehre von denen Churbrandeburgi-
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schen ein solcher unvolnkommener gewaldt fürgebracht worden, daß er sich darüber in
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einige handlung einzulaßen billig bedenckhen trüge. Der graff von Witgenstein gebe
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zwar für, daß er selbst zum churfürsten reisen wolle, umb die umbfertigung zuweege zu
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bringen, seie aber der cron gelegenheit nit, so lang zuzuwarten oder sich aufhalten zu
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laßen. Wölte also forthan die generalhandtlung fortsetzen und selbe particular allerdings
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fahren laßen, und seie dies die vornhembste ursach, warumb er unß heimbsuchen
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wöllen, nhemblich umb unß anzuzeigen, daß auf selbige particularhandlung mit
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Churbrandeburg ferners khein absehen zu machen, sondern daß die cron Schweeden
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bey dem puncto satisfactionis den einmahl eingetrettenen weeg der generaltractaten
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nachgehen und sich mit Kaißerlicher mayestät und dem Reich vergleichen wolle. Wölte
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Churbrandeburg Vorpommern mit denen in gemeltem memoriale specificirten stücken
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nit nachgeben, so wölten sie gantz Pommern behalten. Sähen wol, daß sie Churbrande-
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burg offendirn müesten, so offendirten sie denselben so mehr wegen des gantzen alß
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halben landts. Die Pommerische stendte selbst verlangten kheine abtheilung, sondern
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geben für, daß selbiges landt unzertheilter entweder under der cron Schweeden oder
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Churbrandeburg verpleiben müeste

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Die Ges. der pommerschen Landstände hatten sich in dieser Frage wegen mangelnder
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Instruktion nicht bindend erklärt, bestanden aber, wenn überhaupt, nur zugunsten des Kf.en
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von Brandenburg auf der Einheit des Hgt.s ( Baltische Studien 6 [1839]. 2 S. 45–51;
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Breucker S. 63 Anm. 2).
.

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Nos dissimulando, waß wegen des gehelichen aufbruchs von Münster erinnert worden,
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bedanckten unß der heimbsuchung und wünschten, weiln zu Münster mit dem werck
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nit seie vortzukommen gewest, daß es alhie forderlichst möege zur richtigkeit und
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endtschafft gebracht werden, maßen es dan mit der Münsterischen negotiation kheine
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andere meinung gehabt, alß umb die handlung, bevorab den punctum satisfactionis, in
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gegenwart irer excellentz herrn graffen von Trautmansdorff (weiln dieselbe wegen
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offenkhündiger leibsindisposition sich ex medicorum consilio anhero nit erheben
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dörfften) zu befordern und richtig zu machen. Es seien aber darbey gar kheine
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gedancken gewest, die tractaten von hie ab nacher Münster zu ziehen, derentwegen,
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umb solches ungleiches nachdencken zu benhemmen, deutlich die bedingnus beschehen
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wehre, daß alles, waß zu Münster zwischen unß verhandtlet würde, alhie mit underset-
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zung des dati zu Oßnabruck solte gefertigt und unterschrieben werden. Es wehren auch
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die Frantzosen selbst sambt dem Venedischen ambassador mit denen Kaiserischen hirin
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einer meinung gewest, daß ein solcher weeg zu abhelffung der sachen ersprießlich und
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kheinem theil nachtheilig seie, weiln der praeliminarschluß beyde conventus pro uno
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hielte. Wie dem allen, weiln er, Oxenstern, seine bedencken darwieder gehabt, wehren
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wir alßpaldt wieder hiehero nachgefolgt, und würde dieserseits anderst nichts alß der
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sachen beforderung gesucht, gestalt solches der Kayserlichen herrn abgesandten außge-
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bene erclehrung und antwort auf der Schweedischen gesandten postulata und darbey
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gespürte maturation gnugsamb zu erkennen gebe. Wölten unß dhabey versehen,
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dieselbe also abgefaster zu sein, daß die cron Schweeden gar wol dhamit würde
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zufrieden sein können.

[p. 241] [scan. 317]


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Ille: Es würde sich bey wiederkhombst seines collegae, das Salvii, von diesem werck
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reden laßen. Er habe vor diesmahl nur obgemeltes unß andeuten wöllen, dhamit wir die
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particulartractaten mit Brandeburg nit anders alß für aufgehoben und zerschlagener
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halten möegten, atque ita discessit.

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[ 1646 November 25]

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Wir haben aber dem Oxenstern gestern, den 25. dieses, die revisita erstattet und ferners
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vernhommen, daß sie mit der Kayserlichen erclehrung in puncto satisfactionis gar nit
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zufrieden, sondern es dhavor halten wollen, daß irem aufgesetzten memorial, soviel die
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praetension mit Pommern anlangt, in allem müeße nachgangen werden, weiln darin
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ultimus gradus instructionis Suecicae circa hunc passum eröfnet sein solle, darbey es sein
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verpleiben haben müeste (außerhalb waß etwoh von dem stifft Camin noch möegte
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nachgegeben werden). Die cron Schweeden seie des marscandieren

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Von marchander (frz.) – handeln, feilschen. Zu dieser Äußerung Oxenstiernas vgl. UA IV S.
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469.
nit gewont. So hette
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er auch auß der herrn Kayserlichen gesandten antwort vermerckt, daß des Heßen
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Caßlischen memorials nit gedacht, weeniger darauf geantwortet worden. Wüste nit, wie
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sie solches verstehen solten!

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Nos: Man müeße ersten richtigkeit mit den cronen haben, und würde sich darnacher
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von andern nebensachen reden laßen. Also hetten die Frantzosische abgesandte zu
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Münster zuvorderist ire satisfaction richtig gemacht und die Heßen Caßlische praeten-
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sion biß dhahin außgestelt. Ebenergestalt müeße man itzo auch den punctum satisfactio-
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nis pro corona Sueciae für allen dingen richtig machen.

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Ille: Wir wehren in errore, daß wir den punctum satisfactionis pro corona Galliae für
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richtig praesupponirten. Die Frantzösische abgesandten würden selben punct itzo
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reassumirn und andere praetensiones machen. Die begehrten noch die vier waldtstätte

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Die vier österreichischen Waldstädte Laufenburg, Rheinfelden, Säckingen und Waldshut in
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Vorderösterreich ( Zedler LII Sp. 1504; HHStD VI S. 380, 574–575, 718–719).
.
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Zudeme so bestehe der cronen satisfaction vornhemblich in satisfactione der stendte.
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Der cronen satisfaction seie das geringste, und würde dieselbe den punctum satisfactio-
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nis niemaln für richtig halten, solang nitt denen stendten in iren praetensionibus
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satisfactio widerfahren, ia biß alles bey diesen tractaten zum völligen schluß bragt, müße
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alles pari passu gehen und geschloßen werden.

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Nos: Das seie wieder zurückgegangen, und würde man solchergestalt niemals zum
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friedenschluß gelangen und wol kheiner von allen, so gegenwertig bey dieser handlung
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sein, dieser tractaten endt und schluß erleben.

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Ille subridendo: Es würde noch wol darauszukommen sein. Der Salvius habe zu
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Münster auf der Kayserlichen herren abgesandten außgebene antwort in puncto
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satisfactionis replicirt; der würde morgen oder ubermorgen wieder hir sein und alßdan
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von dieser materia ferners zwischen unß handtlung können gepflogen werden. Immitls
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würde ein ander vorschlag in puncto satisfactionis auf die baan gebracht. Der komme
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von den alhie anweesenden landtschafft Pommerischen abgeordtneten her, und seie
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dieser, daß sich die cron Schweeden, weiln die Pommerische lande nit wol zu zertheilen
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sein, mit der anwartschafft auf die gantze Pommerische lande sölte begnügen und neben
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Churbrandeburg simultanee investiiren laßen und etwoh ire fernere satisfaction anders-
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woh suchen

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Vgl. das Memorial der Ges. der pommerschen Stände betr. die schwed. Satisfaktion [praes.
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Oxenstierna 1646 November 15/25] (vgl. nr. 148 Beilage A; Breucker S. 68–69; APW II C
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3 S. XXXI). Dazu bevollmächtigt waren 1644 März-Juli sowie 1645 Oktober-1647 Mai die
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Ges. Eickstedt und Runge ( Bär S. 154–164). – Marcus (Marx) von Eickstedt (1595–1661);
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Hofrat in Pommern-Wolgast; seit 1627 diplomatisch tätig ( ADB V S. 746 ; Bär S. 47 Anm.
51
210). Friedrich Runge (1599–1655); 1624 in die pommersche Verwaltung eingetreten, 1625
52
Hofrat, 1641 Kanzler in Stettin, 1654 bg. Kanzler in Hinterpommern; 1652–1654 bg. Ges.
32
bei den Stettiner Verhandlungen über den schwed.-bg. Grenzrezeß von 1654 Mai 4/14
33
(Druck: Dähnert I S. 95–156; Regest: Moerner I nr. 89; vgl. UA IV S. 923–933) ( ADB
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XXIX S. 683–684 ).
, er, Oxenstern, vermeine, in Silesien oder bey denen stifftern in Westpha-

[p. 242] [scan. 318]


1
len, die wehren so in nullius bonis und gehörten occupanti. Es wölte ihme aber selbiger
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vorschlag nit recht eingehen. Seie waß nachdencklich, daß sie anstatt inhabenden landen
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sich mit lehrer hofnung auf eine ungewiße zeit solten abspeisen laßen; seie auch solches
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der cron Schweeden nit zu rathen und er nit darauf instruirt. Darumb hette er selben
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vorschlag nur ploß ad referendum angenhommen.

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Nos: Ließen dieses an seinen orth gestelt sein. Wan man aber itzo allererst newe sachen
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wölte ad referendum annhemmen, würde noch eine geraumbe zeit darzu gehen, ehe dan
8
man werde in diesem punct zum schluß gelangen können. Wöllen unß eins beßern
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versehen, nhemblich daß auf einglangte königliche Schweedische instruction mit
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rechtem eiffer und ernst zur sache sölte gethaen und ein endt gemacht werden. Ac dum
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hisce versamur discursibus, hat sich in des Oxensterns hauß eine fewersbrunst im
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rauchfang erhebt und man also abbrechen müßen. Es ist aber das fewer paldt wieder
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geloschen worden und wir hinweggefahren.

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