Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 IX 20

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1646 IX 20
Donnerstag Die autem Iouis 20. huius dicti Hollandorum
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deputati Osnabrugas abierunt secreta commissione ab Hispano, ut cum
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Gallis de pace quoque inter se et Hispanos concludenda agerent.

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Eodem donnerstags a meridie haben der dreyen reichsräthen ordinari depu-
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tati mir angebracht, waßgestalt im namen deß herrn churfursten von Bran-
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denburg eine intercession an die Schwedischen plenipotentiarios gesuecht
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worden, umb sie von ihren allzu grossen postulatis wegen Pommern abwen-
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dig ze machen. Darauff dann vor rathsamb erachtet worden, vordrist die
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Kayserlichen plenipotentiaros zu ersuechen pro primo, daß sie denn ständen
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communicirn wolten, worauff die handlungen mit Schweden in puncto
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satisfactionis bestuenden und wie weit man ex parte Imperatoris darinn
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heraußgangen. 2. Weil man auch verstehe, daß zu [!] von denn protestieren-
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den allberait solcher intercession wegen ein deputation an die Schweden auß-
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gericht worden, wessen sich dise gegen dennselben erclärt, und tertio, ob
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die Kayserlichen unbeschwehrt denn ständen ihr guettachten ertheilen wol-
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ten , waß sie vermeinten, in der sachen ze thuen sein.

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Respondi, ich wolte nit unterlassen, Ihren Excellentzen, denn herrn grafen
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von Trautmansdorff und Nassaw, dises anbringens relation ze thuen und es
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dahien ze richten, daß mit nechstem hierüber denn ständen ein resolution
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ertheilt werde. Meines wissens aber hetten die protestierenden zu Oßna-
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brukh von ihrer bei den Schweden gehabter verrichtung denn Kayser-
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lichen alldort einige communication nit gethan. Und dieweil nit zweiflete,
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es werden diser intercession halber bei denn ständen etwas vorberaitliche
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considerationes gefaßt worden sein, also wann denn deputirten geliebte,
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mir darvon etwas nachricht ze geben, so wurden die Kayserlichen pleni-
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potentiarii alsdann sich desto besser zu resolvirn wissen. Herr Reigens-
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perger , als er sich etwas wenigs mit denn andern underredte, sagt, es were
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in dem chur- und fürstenrath per maiora, im stättrath aber durchgehend
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darfürgehalten worden, daß man noch mit solcher intention etwas und
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so lang innhalten solte, biß man sich in puncto grauaminum under den
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ständen miteinander wurde verglichen haben. Alsdann wurde man mit
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desto besserer und einmüettiger zusamensetzung sich der sachen annemmen
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könden.

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Eodem donnerstags, den 20. huius, schreiben wir nach Oßnabrukh an nostros
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collegas mit communication der catholischen voti in puncto grauaminum
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sambt einer instruction, waß sie hierauff mit denn protestierenden und dann
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auch mit denn Franzosen negocirn sollen [ 1440 ].

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