Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
Samstag So wir auch gleich folgenden tags gethan und eben-
mässig denn Spanischen gsandten hierunder zugesprochen [ 1026].
Sambstags, den 3. huius, schreibt herr graf von Trautmansdorff widerumb
communicando, waß er an herrn grafen von Wolkenstein gelangen lassen,
im votirn dahien ze sehen, daß der Franzosen allegation, se non bellare
contra imperium, bestermaassen refutirt werde [ 1027].
Eodem empfangen wir a Caesare ein recepisse de dato Lintz, 23. Januarii,
über unser relation vom 9. und 11. eiusdem, die außliferung der Franzosen
replic betreffend [ 1028].
Zufolg obgemeldten von Ihr Excellentz, herrn grafen von Trautmansdorff,
an unß abgangnen schreibens, haben wir unß sambstags, 3. huius, erstens zu
den churfürstlich Bayerischen gsandten verfliegt und inen nachfolgende
erinnerung vorgehalten: Sie wüßten sich zu berichten, waßgestalten durch
beeder chur- und fürstlichen collegiorum ordinari deputatos nechstverwich-
nen donnerstags unß were angezeigt worden, nachdem die replicae Gallo-
rum et Suecorum nunmehr in die reichsräth communicirt, auch super modo
et ordine consultandi, daß von puncten zu puncten, wie die in propositioni-
bus, responsionibus et replicis einkommen, deliberando verfaren, doch bene-
bens auch deren zu Oßnabrukh versambleter ständen meinung erwarttet
werden solte, geschlossen worden und sich dabei befunden, daß der punctus
satisfactionis von sonderbarer hoher wichtigkheit und an dem respectu
coronarum fast daß mehiste gelegen sein wolte, als hette man vor guett
angesehen, unß, Kayserliche, zu ersuechen, daß wir, inmittelst bei den stän-
den die consultationes fürlauffen theten, auch disen puncten unter der handt
negocirn und durch die mediatores bei denn Französischen plenipotentiariis
zu müglichster richtigkheit bringen wolten, damit folgendts desto ehender zu
gentzlichem schluss gelangt werden möchte, und wessen wir unß darauff
hetten vernemmen lassen, sonderlich aber unter anderm dahien bezogen,
daß wir solches anlangen vorderist auch mit unsern collegis zu Oßnabrukh
und in specie mit herrn grafen von Trautmansdorff als principal Kayserli-
chem gsandten communicirn müeßten. Nun hetten wir zwar alsbaldt bei der
ordinari dennselben dessentwegen zugeschriben. Seitemaln sie aber beraits
anderwertsher nit allein von solcher an unß, sondern auch von einer andern
an die Französischen plenipotentiarios auß allen 3 reichsräthen resolvirten
deputation nachricht gehabt, als wer unß dero meinung dahien überschriben
worden, daß, sovil erstlich daß an unß beschehene anlangen in puncto satis-
factionis betreffen thet, wir unß der sachen solchergestalt nit beladen könd-
ten, dieweil es nur allein an denn Franzosen bestehen thet, sich der accepta-
tion dessen, so inen vom herrn grafen von Trautmansdorff anerbotten wor-
den, vernemmen ze lassen, seitemaln man gentzlich entschlossen wer, inen
weiter nichts ze geben. Betreffend aber die deputation an die Franzosen
selbst, da lasse sich ansehen, daß mit diser gefaßten resolution, sonderlich im
re- und correferirn etwas füreilend were gegangen worden, seitemaln be-
wußt, daß beederseits anwesende ständt pro uno corpore et iisdem collegiis
ze halten und also einige conclusa nit gefaßt werden solten, als darüber bee-
der ortten in iedwederem collegio die vota vordrist abgeben und nach der-
selben mehrern anzahl die conclusa weren außgezogen worden, mit weitläuf-
figer remonstration, waß auß disem modo procedendi für unglegenheit ent-
springen mochten, daß auch sonderlich zu besorgen stüende, wan man bene-
bens den punctum satisfactionis solchergestalt denn andern wider der pro-
testirenden intention vorziehen wolte, das sie alsdann auch ihr versprechen,
(daß sic namblich solchen punctum satisfactionis coniunctim mit denn catho-
lischen zu aller billicheit reducirn helffen wolten) zurukhziehen, alles Ihr
Kayserlicher Maiestät und den catholischen überweisen, sich gentzlich an die
Schwedischen henkhen und, weil man inen ja in puncto electoratus liberum
votum lassen mueßte, Ihr Churfürstliche Durchlaucht zu Bayern sich solchen-
fahls eines schlechten favors zu inen zu getrösten haben würden. Zudeme
und sovil die deputation ad Gallos per se anlangt, da hab es darmit sehr
grosse bedenkhen. Dann erstlich habs daß ansehen, das die ständte hierdurch
einen fehler, so jüngst in beschehener denegation gegen denn Franzosen be-
gangen ze sein derselbenseits vorgeben werde, corrigirn wolten. 2. Were es
ein solcher actus humiliationis, der denn ständen zu merklicher verkleine-
rung außschlagen würde. 3. Geraichte es nur zu erwekhung einiger diffi-
dentz gegen unß Kayserliche. 4. Wann es darumb ze thun, daß man hier-
durch einige erleutterung uber die replicas ze erholen begehrte, so wer es an
dem, daß wir auß denen im fürstenrath von ettlichen gefüertten votis
abnemmen müeßten, daß man in puncto satisfactionis zu erforschen begehr,
ob Frankreich das bisthumb Speyer, Straßburg, Basel, propstei Weissen-
burg
, auch ettlich andere freye reichsständt unter ihr dominium zu ziehen
begehrte. Wolches nichts anders dann einen tacitum consensum in non
exceptis praesupponirn, consequenter allein auff deß hauses Österreich erb-
und aigenthumb außlauffen thet. Wir wolten nit hoffen, das das hochlobliche
hauß Osterreich so übel umb das heylige Römische reich meritirt, daß mans
solchergestalt abbandonirn solte. 5. Were der modus tractandi Ihr Kayser-
licher Maiestät zum höchsten verkleinerlich und fürgreifflich, auch dem-
jenigen, waß anno 1636 zu Regenspurg von eim hochloblichen churfürst-
lichen collegio selbst Ihr Maiestät an handt gegeben und von derselben
approbirt worden, schnurstrackhs entgegen. Solten sich ie einige dubia in
denn Französischen replicis finden, so gebüerte sich, daß die stände unß
solches fürbringen theten. Wir wurden alsdann durch mittel der herrn
mediatoren die erleutterung schon ze suechen oder auch, wo noth, immediate
dessentwegen selbst mit denn Französischen plenipotentiariis ze reden wissen.
Wir betten demnach, man wolt solche praeiudicirliche sachen unterlassen
und verhüetten, vilmehr aber daß absehen dahien richten, daß man der
gebüerenden ordnung nachhengen, mit Ihr Kayserlicher Maiestät einmüet-
tig anhalten und alles mit gesambtem zuthuen negocirn und handlen lassen
wolte. Dann uff solche weiß wurde man vill ehender und leichter auß der
sachen kommen, als wann die gegentheil sehen und spüren solten, daß man
sich zu abseittigen handlungen verlaitten lasse. Schließlich haben wir auch
angeregt, nachdem bei obberüertter ordinari deputation vom herrn Dr.
Krebßen erzehlt worden, waßgestalten Ihr Churfürstliche Durchlaucht
beuohlen, denn ständen die unvermögenheit zu remonstrirn und anzezeigen,
daß einmal die mittl nit mehr vorhanden, das verloren ze recuperirn etc., daß
wir zwar dise erinnerung zum besten auffnemmen theten und selbst wol
wüßten, daß es uff Ihr Kayserlicher Maiestät seitten mit dem kriegswesen in
schweren terminis stüende. Wir wolten aber auch dafürhalten, daß man mit
solchen remonstrationibus waß behuettsamb zu gehen, dann ob man gleich
denn uncatholischen darvon kein parte geben thet, so bleib es doch auch bei
andern nit in geheimbd, und wer leicht zu erachten, da es also in vil mäuler
und entlich auch der gegenpart kommen thue, waß nachteil und schaden man
darauß in disen fürlauffenden handlungen werde zu gewartten haben.
Auff disen vortrag haben unß die Churbayerischen abgesandten geanttwort-
tet: Erstlich, waß die an unß beschehene deputation anlangte, hette es bei inen
gar den verstandt nit, daß man denn Franzosen landt und leütt und eben,
waß sie begehrten, hingeben solt, sondern vilmehr, daß wir sie durch beweg-
liche remonstrationes darvon abzestehen behandlen möchten. Waß aber den
andern punctum anlangte, da weren sie wider solche deputation gewesen
und hetten lieber gesehen, daß selbige vermitten bliben. Dieweiln aber von
vor- und nachstimmenden darzu eingerathen und theils ihr parola gegen denn
Franzosen impegnirt worden (in discursu haben sie bekent, daß es vom herrn
bischoff von Oßnabrukh geschehen, in meinung, der Franzosen replic dar-
durch dest ehender, wie beschehen, heraußzebringen), so hetten sie auch
mit einstimmen müessen, iedoch auch dabei erinnert, mehr die rationes,
warumb solche satisfactio keinsweegs vom reich köndte nachgeben wer-
den, inen ze remonstrirn, als daß man vil erleütterung von inen begehren
solt. Weil sie nun verstüenden, daß wir dessen bedenkhens trüegen, so
wolten sie nit ermanglen, wann man hievon ferner ze red käme, daß ihrig
dabei ze thuen, daß es uff ein andern schrot gerichtet werd. Wüßten sich
sonst deß angezognen collegialconclusi wol zu erinnern und wünschten,
daß es in allem dabei were gebliben, begehrten auch an ihrem ortt, unß,
Kayserlichen gesandten, dawider nit vorzegreiffen. Ad tertium haben sie
weitläuffig erholt, warinn Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht sorgfeltigkheit
bestüende. Sie wolten zwar mit der communication sich der behuettsamb-
keit befleissen.
Eodem sambstags nachmittag haben wir mutatis mutandis fast gleich-
mässige erinnerung auch bei denn Churmaintzischen gesandten und sonder-
lich, waß circa directorium in Ihr Excellentz, herrn grafens von Trautmans-
dorff, schreiben gemeldet worden, communicirt. Die haben sich dabei vor-
drist entschuldigt, daß von inen dergleichen nichts in die proposition ge-
bracht, sondern, als allein de modo et ordine consultandi super replicis umb-
gefragt, beede deputationes ad Caesareanos et Gallos in denn votis ange-
henkht worden. Und ob sie sich zwar solcher manier starkh opponirt, so
hetten sie es doch nit verendern mögen, sondern weren gezwungen worden,
es dabei bewenden zu lassen. Sie bleiben aber erbiettig, in allen dergleichen
fählen iederzeit vertraulich mit unß ze communicirn und sich Ihr Maiestät
intentionibus trewlichst ze accommodirn. Daß aber die Churbayerischen sich
solchergestalt entschuldigt, liessen sie an sein ortt gestellt sein, gebüre inen
nit, die vota zu verrathen. Geben aber doch so vil zu verstehen, daß es wol
anderst damit hergangen. In caeteris wolten sie sehen, ob die deputatio ad
Gallos noch möchte gesteckht werden.
mässig denn Spanischen gsandten hierunder zugesprochen [ 1026].
Sambstags, den 3. huius, schreibt herr graf von Trautmansdorff widerumb
communicando, waß er an herrn grafen von Wolkenstein gelangen lassen,
im votirn dahien ze sehen, daß der Franzosen allegation, se non bellare
contra imperium, bestermaassen refutirt werde [ 1027].
Eodem empfangen wir a Caesare ein recepisse de dato Lintz, 23. Januarii,
über unser relation vom 9. und 11. eiusdem, die außliferung der Franzosen
replic betreffend [ 1028].
an unß abgangnen schreibens, haben wir unß sambstags, 3. huius, erstens zu
den churfürstlich Bayerischen gsandten verfliegt und inen nachfolgende
erinnerung vorgehalten: Sie wüßten sich zu berichten, waßgestalten durch
beeder chur- und fürstlichen collegiorum ordinari deputatos nechstverwich-
nen donnerstags unß were angezeigt worden, nachdem die replicae Gallo-
rum et Suecorum nunmehr in die reichsräth communicirt, auch super modo
et ordine consultandi, daß von puncten zu puncten, wie die in propositioni-
bus, responsionibus et replicis einkommen, deliberando verfaren, doch bene-
bens auch deren zu Oßnabrukh versambleter ständen meinung erwarttet
werden solte, geschlossen worden und sich dabei befunden, daß der punctus
satisfactionis von sonderbarer hoher wichtigkheit und an dem respectu
coronarum fast daß mehiste gelegen sein wolte, als hette man vor guett
angesehen, unß, Kayserliche, zu ersuechen, daß wir, inmittelst bei den stän-
den die consultationes fürlauffen theten, auch disen puncten unter der handt
negocirn und durch die mediatores bei denn Französischen plenipotentiariis
zu müglichster richtigkheit bringen wolten, damit folgendts desto ehender zu
gentzlichem schluss gelangt werden möchte, und wessen wir unß darauff
hetten vernemmen lassen, sonderlich aber unter anderm dahien bezogen,
daß wir solches anlangen vorderist auch mit unsern collegis zu Oßnabrukh
und in specie mit herrn grafen von Trautmansdorff als principal Kayserli-
chem gsandten communicirn müeßten. Nun hetten wir zwar alsbaldt bei der
ordinari dennselben dessentwegen zugeschriben. Seitemaln sie aber beraits
anderwertsher nit allein von solcher an unß, sondern auch von einer andern
an die Französischen plenipotentiarios auß allen 3 reichsräthen resolvirten
deputation nachricht gehabt, als wer unß dero meinung dahien überschriben
worden, daß, sovil erstlich daß an unß beschehene anlangen in puncto satis-
factionis betreffen thet, wir unß der sachen solchergestalt nit beladen könd-
ten, dieweil es nur allein an denn Franzosen bestehen thet, sich der accepta-
tion dessen, so inen vom herrn grafen von Trautmansdorff anerbotten wor-
den, vernemmen ze lassen, seitemaln man gentzlich entschlossen wer, inen
weiter nichts ze geben. Betreffend aber die deputation an die Franzosen
selbst, da lasse sich ansehen, daß mit diser gefaßten resolution, sonderlich im
re- und correferirn etwas füreilend were gegangen worden, seitemaln be-
wußt, daß beederseits anwesende ständt pro uno corpore et iisdem collegiis
ze halten und also einige conclusa nit gefaßt werden solten, als darüber bee-
der ortten in iedwederem collegio die vota vordrist abgeben und nach der-
selben mehrern anzahl die conclusa weren außgezogen worden, mit weitläuf-
figer remonstration, waß auß disem modo procedendi für unglegenheit ent-
springen mochten, daß auch sonderlich zu besorgen stüende, wan man bene-
bens den punctum satisfactionis solchergestalt denn andern wider der pro-
testirenden intention vorziehen wolte, das sie alsdann auch ihr versprechen,
(daß sic namblich solchen punctum satisfactionis coniunctim mit denn catho-
lischen zu aller billicheit reducirn helffen wolten) zurukhziehen, alles Ihr
Kayserlicher Maiestät und den catholischen überweisen, sich gentzlich an die
Schwedischen henkhen und, weil man inen ja in puncto electoratus liberum
votum lassen mueßte, Ihr Churfürstliche Durchlaucht zu Bayern sich solchen-
fahls eines schlechten favors zu inen zu getrösten haben würden. Zudeme
und sovil die deputation ad Gallos per se anlangt, da hab es darmit sehr
grosse bedenkhen. Dann erstlich habs daß ansehen, das die ständte hierdurch
einen fehler, so jüngst in beschehener denegation gegen denn Franzosen be-
gangen ze sein derselbenseits vorgeben werde, corrigirn wolten. 2. Were es
ein solcher actus humiliationis, der denn ständen zu merklicher verkleine-
rung außschlagen würde. 3. Geraichte es nur zu erwekhung einiger diffi-
dentz gegen unß Kayserliche. 4. Wann es darumb ze thun, daß man hier-
durch einige erleutterung uber die replicas ze erholen begehrte, so wer es an
dem, daß wir auß denen im fürstenrath von ettlichen gefüertten votis
abnemmen müeßten, daß man in puncto satisfactionis zu erforschen begehr,
ob Frankreich das bisthumb Speyer, Straßburg, Basel, propstei Weissen-
burg
begehrte. Wolches nichts anders dann einen tacitum consensum in non
exceptis praesupponirn, consequenter allein auff deß hauses Österreich erb-
und aigenthumb außlauffen thet. Wir wolten nit hoffen, das das hochlobliche
hauß Osterreich so übel umb das heylige Römische reich meritirt, daß mans
solchergestalt abbandonirn solte. 5. Were der modus tractandi Ihr Kayser-
licher Maiestät zum höchsten verkleinerlich und fürgreifflich, auch dem-
jenigen, waß anno 1636 zu Regenspurg von eim hochloblichen churfürst-
lichen collegio selbst Ihr Maiestät an handt gegeben und von derselben
approbirt worden, schnurstrackhs entgegen. Solten sich ie einige dubia in
denn Französischen replicis finden, so gebüerte sich, daß die stände unß
solches fürbringen theten. Wir wurden alsdann durch mittel der herrn
mediatoren die erleutterung schon ze suechen oder auch, wo noth, immediate
dessentwegen selbst mit denn Französischen plenipotentiariis ze reden wissen.
Wir betten demnach, man wolt solche praeiudicirliche sachen unterlassen
und verhüetten, vilmehr aber daß absehen dahien richten, daß man der
gebüerenden ordnung nachhengen, mit Ihr Kayserlicher Maiestät einmüet-
tig anhalten und alles mit gesambtem zuthuen negocirn und handlen lassen
wolte. Dann uff solche weiß wurde man vill ehender und leichter auß der
sachen kommen, als wann die gegentheil sehen und spüren solten, daß man
sich zu abseittigen handlungen verlaitten lasse. Schließlich haben wir auch
angeregt, nachdem bei obberüertter ordinari deputation vom herrn Dr.
Krebßen erzehlt worden, waßgestalten Ihr Churfürstliche Durchlaucht
beuohlen, denn ständen die unvermögenheit zu remonstrirn und anzezeigen,
daß einmal die mittl nit mehr vorhanden, das verloren ze recuperirn etc., daß
wir zwar dise erinnerung zum besten auffnemmen theten und selbst wol
wüßten, daß es uff Ihr Kayserlicher Maiestät seitten mit dem kriegswesen in
schweren terminis stüende. Wir wolten aber auch dafürhalten, daß man mit
solchen remonstrationibus waß behuettsamb zu gehen, dann ob man gleich
denn uncatholischen darvon kein parte geben thet, so bleib es doch auch bei
andern nit in geheimbd, und wer leicht zu erachten, da es also in vil mäuler
und entlich auch der gegenpart kommen thue, waß nachteil und schaden man
darauß in disen fürlauffenden handlungen werde zu gewartten haben.
Auff disen vortrag haben unß die Churbayerischen abgesandten geanttwort-
tet: Erstlich, waß die an unß beschehene deputation anlangte, hette es bei inen
gar den verstandt nit, daß man denn Franzosen landt und leütt und eben,
waß sie begehrten, hingeben solt, sondern vilmehr, daß wir sie durch beweg-
liche remonstrationes darvon abzestehen behandlen möchten. Waß aber den
andern punctum anlangte, da weren sie wider solche deputation gewesen
und hetten lieber gesehen, daß selbige vermitten bliben. Dieweiln aber von
vor- und nachstimmenden darzu eingerathen und theils ihr parola gegen denn
Franzosen impegnirt worden (in discursu haben sie bekent, daß es vom herrn
bischoff von Oßnabrukh geschehen, in meinung, der Franzosen replic dar-
durch dest ehender, wie beschehen, heraußzebringen), so hetten sie auch
mit einstimmen müessen, iedoch auch dabei erinnert, mehr die rationes,
warumb solche satisfactio keinsweegs vom reich köndte nachgeben wer-
den, inen ze remonstrirn, als daß man vil erleütterung von inen begehren
solt. Weil sie nun verstüenden, daß wir dessen bedenkhens trüegen, so
wolten sie nit ermanglen, wann man hievon ferner ze red käme, daß ihrig
dabei ze thuen, daß es uff ein andern schrot gerichtet werd. Wüßten sich
sonst deß angezognen collegialconclusi wol zu erinnern und wünschten,
daß es in allem dabei were gebliben, begehrten auch an ihrem ortt, unß,
Kayserlichen gesandten, dawider nit vorzegreiffen. Ad tertium haben sie
weitläuffig erholt, warinn Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht sorgfeltigkheit
bestüende. Sie wolten zwar mit der communication sich der behuettsamb-
keit befleissen.
Eodem sambstags nachmittag haben wir mutatis mutandis fast gleich-
mässige erinnerung auch bei denn Churmaintzischen gesandten und sonder-
lich, waß circa directorium in Ihr Excellentz, herrn grafens von Trautmans-
dorff, schreiben gemeldet worden, communicirt. Die haben sich dabei vor-
drist entschuldigt, daß von inen dergleichen nichts in die proposition ge-
bracht, sondern, als allein de modo et ordine consultandi super replicis umb-
gefragt, beede deputationes ad Caesareanos et Gallos in denn votis ange-
henkht worden. Und ob sie sich zwar solcher manier starkh opponirt, so
hetten sie es doch nit verendern mögen, sondern weren gezwungen worden,
es dabei bewenden zu lassen. Sie bleiben aber erbiettig, in allen dergleichen
fählen iederzeit vertraulich mit unß ze communicirn und sich Ihr Maiestät
intentionibus trewlichst ze accommodirn. Daß aber die Churbayerischen sich
solchergestalt entschuldigt, liessen sie an sein ortt gestellt sein, gebüre inen
nit, die vota zu verrathen. Geben aber doch so vil zu verstehen, daß es wol
anderst damit hergangen. In caeteris wolten sie sehen, ob die deputatio ad
Gallos noch möchte gesteckht werden.