Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
Donnerstag
Donnerstags, den 13. huius, vormittag haben wir
beeder churfürsten Saxen und Brandenburg gsandten vor unß beschaiden,
wegen Saxen Dr. Leüber, wegen Brandenburg graf von Witgenstain, frey-
herr von Löwen und Dr. Frombholdt, dennselben comunicirt, waßgestalten
wir bißher in erwarttung gestanden, waß die Schweden und protestieren-
den unß über die außgeliferte puncta amnestiae et grauaminum unß für ein
antwortt ertheilen würden, und weren gleich im werkh gewesen, als wir ge-
sehen, daß es sich verweilen wolte, heüttigen tags noch den rest unsers
instrumenti hinaußzegeben. So weren aber die Schweden gestern zu unß
kommen und hetten unß ein solche anfrag gethan, die mehr zur ruptur als zu
fortsetzung der tractaten angesehen scheine, mit erzehlung deß verlauffs ut
supra. Wir hetten solches alsbaldt den Churmaintzischen und Bayerischen
communicirt, so der meinung weren, mit weiterer extradition innzehalten.
Wolten auch gern von inen, Saxischen und Brandenburgischen, vernemmen,
waß ihre meinung wer, daß in der sachen vor dißmal ze thuen, dann wir
hetten unß nicht anderst gegen denn Schweden in conformitet unserer in-
struction erklären könden und sonst inen wol ein gegenfrag vorzestellen
gewüßt, ob sie dann allerdings bei dem, waß mit herrn grafen von Traut-
mansdorff gehandlet und geschlossen worden, verbleiben, den Kayser et
catholicos weiterer forderung erlassen wolten. Weil wir aber auß allem deme,
waß bißher mit inen verhandlet worden, leichtlich vermuetten köndten, daß
sie unß keine clare und runde antwortt ertheilen wurden, so hetten wir es
noch derzeit underlassen, und nachdem auch die protestierenden unß bis
dato einige antwortt nit ertheilt, so weren wir entschlossen, selbige uff heüt-
tigen nachmittag vor unß kommen ze lassen und von inen zu begehren, daß
sie unß eine gwisse und specificirte erclärung ertheilen wolten, damit Ihr
Kayserliche Maiestät aigentlich wissen mögen, woran es hafften thue. Wir
versehen unß nit, daß die protestierende mit denn Schweden gleicher mei-
nung, dann diß wurde der weeg nit sein zum friden. Hielten unß versichert,
beede herrn churfürsten würden daran kein gefallens tragen, sondern sich
vilmehr mit Ihrer Kayserlichen Maiestät intention vergleichen. Wir er-
suechten also die herrn gesandten, sie wolten auch ihrestheils denn prote-
stierenden zusprechen. Dann gleich wie wir nit bevelcht, die sachen zu
einiger ruptur kommen ze lassen, also sollen auch billich die protestierenden
sich dergestalt accommodirn, daß dergleichen inen nit zugemessen werden
könde.
Nach genommnem abtritt hatt sich erstlich der Chursaxische entschuldigt,
daß ime noch kein entliche resolution von seim gnedigsten herrn, wölche
ime auch mit letsten briefen vertröstet, [zukommen] wer. Underdessen müeßt
er sich in terminis seiner vorigen instruction halten, wie er dann unß nechst-
vergangnen dinstags solches alles mit mehrerm eröffnet hette. Denn prote-
stierenden hett er sonst Ihr Churfürstlicher Durchlaucht meinung vorgehal-
ten, hett auch verhofft, es solte durch die angefangne conferentz waß frucht-
barlichs außgerichtet worden sein. Weil es sich aber zue weitlauffigkheit
ansehen lassen wollen, hett er sich nothwendig enteüssern müessen. Daß
instrumentum super amnestia et grauaminibus hett er mit ietziger post Ihr
Durchlaucht überschikht und müeßts erwartten, waß sie sich darüber
entschliessen werden.
Nach disem haben auch die Churbrandenburgischen angezeigt, daß sie noch-
weils kein andere resolution von Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht emp-
fangen, sondern denn vorigen bevelchen geleben müeßten. Wie selbige dann
auch, die autonomiam betreffend, anderst nit vermeinte, dann es würde dabei
sein verbleibens haben und wer allein umb die determinationem temporis ad
emigrandum ze thuen, worauff Ihr Durchlaucht meinung wer, daß mans zum
wenigsten ad tres annos bestimmen solt, wie mir, Volmarn, auch solch ori-
ginalschreiben vom herrn grafen von Wittgenstain wer vorgewisen worden.
Am andern, die paritet der assessorum beim Kayserlichen camergericht be-
treffend, hielten Ihr Durchlaucht vor ein mittel, daß nit allein in caussis
ecclesiasticis et politicis, wann der streit inter catholicos et protestantes vel
hos, id est protestantes solos, sondern auch, wann der streit allein inter
catholicos solos stüende und etwan ein tertius interueniens von der prote-
stierenden confession wer, paritas assessorum ex utraque religione ad iudi-
candum solte gebraucht werden. Drittens bestüenden Sein Churfürstliche
Durchlaucht vestiglich drauff und hieltens gleichsamb vor ihr aigne sach,
daß denn evangelischen bürgern in Aach ihres begehrens halber solte will-
fahrt werden. Im übrigen hetten sie deß Churbrandenburgischen obristcam-
merers, deß von Borgsdorff, relation von seiner bei Chursaxen gehabten
negociation mit ietziger ordinari empfangen und solte heüt dato ihrem gne-
digsten herrn überschikht werden, darüber sie nun der resolution erwartten
müeßten. Köndten also auff daßjenig, waß wir inen angezeigt, der Chur-
brandenburgische geheime rath, der von Horn
, dem freyherrn von Plumental
de 7. Januarii zugeschriben haben sole, sich nichts einlassen, sondern es weren
particularauertimenti. Sonsten hette man sich der Schweden beschehene an-
frag umb so vil nit irren ze lassen, dann die protestierende beraits re et facto
darvon gewichen, indeme sie auff so fridliebende temperamenta sich hetten
vernemmen lassen. Wolten auch nit zweiflen, wann die jüngst under denn
ständen angefangne conferentz nit were underbrochen worden, daß man sich ,
ob nun der rest unsers instrumenti vollendts zu extradirn oder nit, werde sich
hiernechst bei der consultation befinden, dahien sie es gestellt sein liessen.
Weil wir dann auß disen gegebnen antwortten ersehen, daß nichts be-
stendigs wegen ermanglender resolution von ihren herrn principaln zu
erlangen, wir unß auch der conferentz halber pro vel contra einzelassen
bedenkhens getragen, als haben wir es dahiengestellt, daß sie uff ihre er-
langende instructiones unß weitere erclärung thuen wolten, sonsten aber der
auffgelassnen conferentz halber einige schuldt nit trüegen. Wir hetten auch
die extradition mit vorwissen der catholischen gethan, stunde nur auff deme,
wessen sich die protestierenden darüber erclären wurden, damit wir alsdann
denn sachen weiter nachzesetzen wüßten.
Bei der autonomi regten wir under anderm an, daß der § ’Illi denique‘ schon
hievor von denn Schweden wer außzelassen bewilligt worden. Frombholdt
replicatur, ja daß wer geschehen, si status protestantes consentirent. Ergo,
regerebam ego Volmarus, gedenkht ihr herrn, daß denn catholischen billich
sei, sich auch dergleichen replication über unsere ihres interesse halber er-
gangne handlung zu gebrauchen. Graf von Wittgenstein sagt hiebei, man wolte
sie per denegationem autonomiae auß dem reich vertreiben, und wann man
schon uff die von unß proponirte weiß entlich den friden wurde schliessen
sollen, so wer es doch nur ein erzwungner frid und wurde nit lenger stehen
bleiben, als biß sich andere occasion presentirn thete. Endtlich, als im auff-
stehen ich, Volmar, sagte, es werden sich doch zuletst wol mittel finden,
auß der sachen zu kommen, namb es Frombholdt dahien auff, daß wir noch
andere ultimiora hetten. Respondi, dahien wer es nit zu verstehen, er aber
müeßte den Manticam ’De coniecturis ultimarum voluntatum‘
wol studirt
haben, daß er so baldt ze coniecturirn wüßte.
Eodem nachmittag haben wir die sambtliche protestierende von fürsten und
ständen erfordert und mit inen daßjenig gehandlet, waß in nachfolgender
relation begriffen.
Gleich von unß seind sie zu denn catholischen, so im Churmaintzischen
quartier (doch Churtrier und Bayern außgenommen) beisamen waren,
gangen und haben von dennselben zu vernemmen begehrt, ob sie sich zu
andern temperamentis, als in deren gegen declarationibus begriffen, wolten
vernemmen lassen, mit anzug, ob legten wir alle schuldt auff die catholischen
und machten unß zu weitern mittlen erbiettig.
Eodem donnerstags, 13. huius, ad Caesarem, waß vorstehendermaassen mit
denn protestierenden, Schweden und catholischen verloffen [ 1962].
Eodem ad Caesarem recepisse auff dero bevelch, den articulum secretum der
Franzosen hilff contra Turcam betreffend [ 1963].
beeder churfürsten Saxen und Brandenburg gsandten vor unß beschaiden,
wegen Saxen Dr. Leüber, wegen Brandenburg graf von Witgenstain, frey-
herr von Löwen und Dr. Frombholdt, dennselben comunicirt, waßgestalten
wir bißher in erwarttung gestanden, waß die Schweden und protestieren-
den unß über die außgeliferte puncta amnestiae et grauaminum unß für ein
antwortt ertheilen würden, und weren gleich im werkh gewesen, als wir ge-
sehen, daß es sich verweilen wolte, heüttigen tags noch den rest unsers
instrumenti hinaußzegeben. So weren aber die Schweden gestern zu unß
kommen und hetten unß ein solche anfrag gethan, die mehr zur ruptur als zu
fortsetzung der tractaten angesehen scheine, mit erzehlung deß verlauffs ut
supra. Wir hetten solches alsbaldt den Churmaintzischen und Bayerischen
communicirt, so der meinung weren, mit weiterer extradition innzehalten.
Wolten auch gern von inen, Saxischen und Brandenburgischen, vernemmen,
waß ihre meinung wer, daß in der sachen vor dißmal ze thuen, dann wir
hetten unß nicht anderst gegen denn Schweden in conformitet unserer in-
struction erklären könden und sonst inen wol ein gegenfrag vorzestellen
gewüßt, ob sie dann allerdings bei dem, waß mit herrn grafen von Traut-
mansdorff gehandlet und geschlossen worden, verbleiben, den Kayser et
catholicos weiterer forderung erlassen wolten. Weil wir aber auß allem deme,
waß bißher mit inen verhandlet worden, leichtlich vermuetten köndten, daß
sie unß keine clare und runde antwortt ertheilen wurden, so hetten wir es
noch derzeit underlassen, und nachdem auch die protestierenden unß bis
dato einige antwortt nit ertheilt, so weren wir entschlossen, selbige uff heüt-
tigen nachmittag vor unß kommen ze lassen und von inen zu begehren, daß
sie unß eine gwisse und specificirte erclärung ertheilen wolten, damit Ihr
Kayserliche Maiestät aigentlich wissen mögen, woran es hafften thue. Wir
versehen unß nit, daß die protestierende mit denn Schweden gleicher mei-
nung, dann diß wurde der weeg nit sein zum friden. Hielten unß versichert,
beede herrn churfürsten würden daran kein gefallens tragen, sondern sich
vilmehr mit Ihrer Kayserlichen Maiestät intention vergleichen. Wir er-
suechten also die herrn gesandten, sie wolten auch ihrestheils denn prote-
stierenden zusprechen. Dann gleich wie wir nit bevelcht, die sachen zu
einiger ruptur kommen ze lassen, also sollen auch billich die protestierenden
sich dergestalt accommodirn, daß dergleichen inen nit zugemessen werden
könde.
Nach genommnem abtritt hatt sich erstlich der Chursaxische entschuldigt,
daß ime noch kein entliche resolution von seim gnedigsten herrn, wölche
ime auch mit letsten briefen vertröstet, [zukommen] wer. Underdessen müeßt
er sich in terminis seiner vorigen instruction halten, wie er dann unß nechst-
vergangnen dinstags solches alles mit mehrerm eröffnet hette. Denn prote-
stierenden hett er sonst Ihr Churfürstlicher Durchlaucht meinung vorgehal-
ten, hett auch verhofft, es solte durch die angefangne conferentz waß frucht-
barlichs außgerichtet worden sein. Weil es sich aber zue weitlauffigkheit
ansehen lassen wollen, hett er sich nothwendig enteüssern müessen. Daß
instrumentum super amnestia et grauaminibus hett er mit ietziger post Ihr
Durchlaucht überschikht und müeßts erwartten, waß sie sich darüber
entschliessen werden.
Nach disem haben auch die Churbrandenburgischen angezeigt, daß sie noch-
weils kein andere resolution von Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht emp-
fangen, sondern denn vorigen bevelchen geleben müeßten. Wie selbige dann
auch, die autonomiam betreffend, anderst nit vermeinte, dann es würde dabei
sein verbleibens haben und wer allein umb die determinationem temporis ad
emigrandum ze thuen, worauff Ihr Durchlaucht meinung wer, daß mans zum
wenigsten ad tres annos bestimmen solt, wie mir, Volmarn, auch solch ori-
ginalschreiben vom herrn grafen von Wittgenstain wer vorgewisen worden.
Am andern, die paritet der assessorum beim Kayserlichen camergericht be-
treffend, hielten Ihr Durchlaucht vor ein mittel, daß nit allein in caussis
ecclesiasticis et politicis, wann der streit inter catholicos et protestantes vel
hos, id est protestantes solos, sondern auch, wann der streit allein inter
catholicos solos stüende und etwan ein tertius interueniens von der prote-
stierenden confession wer, paritas assessorum ex utraque religione ad iudi-
candum solte gebraucht werden. Drittens bestüenden Sein Churfürstliche
Durchlaucht vestiglich drauff und hieltens gleichsamb vor ihr aigne sach,
daß denn evangelischen bürgern in Aach ihres begehrens halber solte will-
fahrt werden. Im übrigen hetten sie deß Churbrandenburgischen obristcam-
merers, deß von Borgsdorff, relation von seiner bei Chursaxen gehabten
negociation mit ietziger ordinari empfangen und solte heüt dato ihrem gne-
digsten herrn überschikht werden, darüber sie nun der resolution erwartten
müeßten. Köndten also auff daßjenig, waß wir inen angezeigt, der Chur-
brandenburgische geheime rath, der von Horn
de 7. Januarii zugeschriben haben sole, sich nichts einlassen, sondern es weren
particularauertimenti. Sonsten hette man sich der Schweden beschehene an-
frag umb so vil nit irren ze lassen, dann die protestierende beraits re et facto
darvon gewichen, indeme sie auff so fridliebende temperamenta sich hetten
vernemmen lassen. Wolten auch nit zweiflen, wann die jüngst under denn
ständen angefangne conferentz nit were underbrochen worden, daß man sich ,
ob nun der rest unsers instrumenti vollendts zu extradirn oder nit, werde sich
hiernechst bei der consultation befinden, dahien sie es gestellt sein liessen.
Weil wir dann auß disen gegebnen antwortten ersehen, daß nichts be-
stendigs wegen ermanglender resolution von ihren herrn principaln zu
erlangen, wir unß auch der conferentz halber pro vel contra einzelassen
bedenkhens getragen, als haben wir es dahiengestellt, daß sie uff ihre er-
langende instructiones unß weitere erclärung thuen wolten, sonsten aber der
auffgelassnen conferentz halber einige schuldt nit trüegen. Wir hetten auch
die extradition mit vorwissen der catholischen gethan, stunde nur auff deme,
wessen sich die protestierenden darüber erclären wurden, damit wir alsdann
denn sachen weiter nachzesetzen wüßten.
Bei der autonomi regten wir under anderm an, daß der § ’Illi denique‘ schon
hievor von denn Schweden wer außzelassen bewilligt worden. Frombholdt
replicatur, ja daß wer geschehen, si status protestantes consentirent. Ergo,
regerebam ego Volmarus, gedenkht ihr herrn, daß denn catholischen billich
sei, sich auch dergleichen replication über unsere ihres interesse halber er-
gangne handlung zu gebrauchen. Graf von Wittgenstein sagt hiebei, man wolte
sie per denegationem autonomiae auß dem reich vertreiben, und wann man
schon uff die von unß proponirte weiß entlich den friden wurde schliessen
sollen, so wer es doch nur ein erzwungner frid und wurde nit lenger stehen
bleiben, als biß sich andere occasion presentirn thete. Endtlich, als im auff-
stehen ich, Volmar, sagte, es werden sich doch zuletst wol mittel finden,
auß der sachen zu kommen, namb es Frombholdt dahien auff, daß wir noch
andere ultimiora hetten. Respondi, dahien wer es nit zu verstehen, er aber
müeßte den Manticam ’De coniecturis ultimarum voluntatum‘
haben, daß er so baldt ze coniecturirn wüßte.
ständen erfordert und mit inen daßjenig gehandlet, waß in nachfolgender
relation begriffen.
Gleich von unß seind sie zu denn catholischen, so im Churmaintzischen
quartier (doch Churtrier und Bayern außgenommen) beisamen waren,
gangen und haben von dennselben zu vernemmen begehrt, ob sie sich zu
andern temperamentis, als in deren gegen declarationibus begriffen, wolten
vernemmen lassen, mit anzug, ob legten wir alle schuldt auff die catholischen
und machten unß zu weitern mittlen erbiettig.
Eodem donnerstags, 13. huius, ad Caesarem, waß vorstehendermaassen mit
denn protestierenden, Schweden und catholischen verloffen [ 1962].
Eodem ad Caesarem recepisse auff dero bevelch, den articulum secretum der
Franzosen hilff contra Turcam betreffend [ 1963].