Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
Freitag Forderungen der Schweden wegen ihrer und der
hessischen Satisfaktion und Antwort der Ksl.
Anlage (schwedische Satisfaktionsforderung 1646 XI 18; practensio satisfactionis sere-
nissimae domus Hasso-Casselanae 1646 XI 18; ksl. Antwort 1646 XI 20): fehlt; Druck:
J. G. Meiern III S. 754f. , 755ff., 758f.
– Konferenz der katholischen
Stände
Vgl. APW [III A 4,1 S. 436ff] .
. – Danach Bericht Haslangs:
Salvius hat Krebs ein Schreiben der
Königin gezeigt, das befiehlt, ferner noch das stifft Minden sambt der
graffschafft Schauwenburg zue begehren und derentwegen sich muglichst
zu bemuhen. Im Auftrag Neuburgs arbeitet Grießheim in Schweden gegen
Bayern und sucht die Abmachungen über die Pfalz zu verhindern.
Bericht Buschmanns: Vorgestern haben die Altenburger und Weimarer bei
ihm die Religionsfrage berührt, sonderlich aber auf freystellung der under-
thanen und Ferdinandi I. declaration gar hart bestanden, vorgebendt daß
wan catholischentheylß nicht etwas gewichen, schwerliche ein vergleich
zwischen beiderseits stenden wurde getroffen werden, und haben pro medio
compositionis dießes angezogen, daß wenigstens diejenige underthanen, so
itzo noch der Augspurgischen confession zugethan und coram magistratu
sich intra certum terminum darzu bekennen wurden, sambt deren posteris
der religion halben unbeschwert bleiben möchten. Darwidder er Busch-
mann ihnnen diejenige rationes, so iungst bey dem herrn Salvio von I. H. G.
auch movirt worden, zu gemuth gefuhrt, mit dem andeuten, daß sie auf
kein anders temperamentum hoffnung oder gedancken zu machen, alß daß
kein theyl dem andern in seinem landt und gebiet maß oder ordtnung zu
geben, warin dan auch eben die von ihnnen selbsten so starck suchende
aequalitet platz haben wurde. Nachdem auch folgendts der immediat
stiffter halber und daß die vergleichung sive temporia sive in perpetuum
wegen des geistlichen vorbehalts reciproca sein muste, von ihnnen meldung
geschehen, hab er Buschman occasion genommen von den stifftern Osna-
brugk und Minden anregung zu thun, daß es nemblich ein frembdes und
unbilliches ding, daß die Augspurgische confessionsverwandte I. H. G. den
ietzigen bischoff alß legitime electum seu postulatum deren zu endtsetzen
sich understunden. Warauf dieselbe geandtwortet, daß den Augspurgi-
schen confessionsverwandten fast keine stiffter, zu welchen die adliche
familiae oder andere qualificirte persohnen hernegst befurdert werden kön-
ten, ubrig plieben, derowegen sie dan billich wegen conservation dieser bei-
der fur die ihrige sorgfältig sein musten, yedoch stunde es dahin, daß auf
mittel gedacht werden möchte, ietziges hern bischoffs H. G. ad vitam
dabey zu laßen etc. – Danach Buschmann bei Trauttmansdorff: Emp-
fehlung der Pyrmonter Sache
Die Grafschaft Pyrmont war paderbornisches Lehen der Grafen von Spiegelberg und
kam im Erbgang über das Haus Gleichen 1625 an die Grafen von Waldeck. Paderborn
hatte die Grafschaft bei beiden Erbfällen als erledigtes Lehen zurückgefordert und
1630–1633 und 1636–1646 in wirklichem Besitz gehabt, bis nach der Eroberung durch
Königsmarck im Juni 1646 sie wieder den Grafen von Waldeck eingeräumt wurde.
. Trauttmansdorff: Auch Salvius ist zu
informieren. Die Schweden fordern wieder eine Satisfaktion für die Land-
gräfin , die Ksl. halten für besser, erst die schwedische Satisfaktion abzu-
schließen , bei der Salvius wegen zurucklasung der Hinterpomerischen
landtschafft fur die cron Schweden das stifft Minden und graffschafft
Schaumburgh mundtlich von ihm graven anbegertt. – Danach Buschmann
bei Salvius: Pyrmont. Daß nachdemahln solche sach neque cum causa
neque cum effectibus huius belli einige gemeinschafft habe, man nicht sehe,
wie dieselbe ad hosce tractatus [...] gezogen werden könne, und muste man
nicht allein dahin schawen, ob es eben ein Augspurgischer confessionsver-
wandter seye, gegen welchen ein catholischer vel vice versa in lite begrif-
fen, sondern ob die sach also beschaffen, daß sie under die irrungen, so
alhier nothwendig zu erledigen, mitzurechnen. Nun seye aber die Pyrmon-
tische eine civil, und zwar solche sache, daß Ihre Churfürstliche Durch-
laucht alß lehnherr ihres rechtens sich gebrauchtt und der herr graff von
Waldeck sich deroselben ohne fueg und ursach widdersetzet. Man könne
aber dießseits richterlichen endtscheidt darin gern leiden, und wan die
herrn Schwedische plenipotentiarii dergleichen irrungen zu diesen friedens-
handtlungen ziehen wolten, wurde man nimmer zum endt kommen, es
wolte auch erfolgen, daß alle iudicia und processus aufgehebt sein musten.
Übergabe von Dokumenten und Bitte, die Grafen von Waldeck auf den
schwebenden Prozeß zu verweisen. Darauff hette der Salvius hinder
sich auf den disch gegriffen und eine listam derjenigen herfurgezogen,
welche sich bey ihnnen Schwedischen angegeben und umb restitution gebet-
ten, warin der herr graff von Waldeckh wegen der herschafft Pirmondt
und Dudinghaußen im furstenthumb Westvalen begriffen , vermeldendt,
daß sie weniger nicht thun könten, alß deren anbegehrungen zu proponiren.
Eß wurde aber bey den Kayserlichen gesandten und andern interessirten
stenden stehen, darauf zu andtworten, und wehre einmahll ihr intention
nicht, eines yeden privatstreitigkeit hier zu erledigen, sondern allen den-
jenigen zu prospiciren, welche occasione huius belli deß ihrigen endtsetzet.
Diesem nach hette er Salvius deflectirt und angefangen von der Schwedi-
schen satisfaction zu reden, vermeldent, daß die Kayserliche allzusehr an
sich hielten, sonderlich wegen der Churbrandenburgischen gegenerstattung,
darauf gleichwoll auch gedacht sein muste. Er Buschman hette darauf
geandtworttet, wan die cron dem churfursten sein landt laßen wolte, werde
es ihm ein yeder woll gonnen, dafern sie es ihme aber nehmen wurden,
könte man sich nicht ersehen, wer ihm dafur ein aequivalens zu geben
schuldig, dan die cron Schweden gebe vor, daß sie selbige landen iure belli
occupirt. Nun seye aber talis occupatio ein casus fortuitus, quem de iure
nemo tenetur praestare, sondern heischet es alda, quod quaevis res pereat
suo domino. Darauf er Salvius: Eß wehre nicht ohn, daß Churbranden-
burgh under den ersten gewesen, so den konig in Schweden auf des reichs
boden gebracht, hernacher aber sich am wenigsten coniungiren wollen,
endtlich durch acceptation des Prager friedens sich gar zum feindt ge-
macht, und könten sich also die Schweden des iuris belli sehr woll gebrau-
chen, wolten aber doch gern in gute auß den sachen scheiden. Und hette
dießem hinzugesetzet, daß von den Kayserlichen auf ihr der Schwedischen
begehren wegen besoldung der armada und Hessischer satisfaction noch
nichts geandtwortet wehre, welches doch sachen, so auch zur richtigkeit
gebracht werden musten. In welchen beiden puncten es dan allerhandt
reden pro et contra geben, und hette er Salvius endtlich die Hessische satis-
faction auf seith und zu deren eigener abhandtlungh gesteltt und quoad
stipendia militum es bey dem bewenden laßen, daß post conclusam pacem
die armaden vertheilt und also in Gottes nahmen ohn andere fernere be-
zahlungh abgedanckt werden möchten. Wegen der religionsgravaminum
wehre er Salvius abermahln mit der autonomia sehr bemuhet gewesen und
hette die vergleichung zwischen beiderseits stenden in perpetuum fur ein
mittel angezogen, dardurch kunfftig alles mißtrawen aufgehebt werden
könte, hette auch deß stiffts Munsterischen amts Wildeshausen meldung
gethan, daß solches ein pertinentz zum ertzstifft Bremen und consequenter
der cron Schweden mit selbigem ertzstifft auch zufallen muste. Darauf
aber er Buschman kurtzlich replicirt hette, daß man ex parte des stiffts
Munster keineswegs gestendig, daß Wilßhausen zu Bremen gehörig, und
daß er vernommen, daß daruber in camera processus schwebten, deren auß-
schlag billig zu erwarten.
hessischen Satisfaktion und Antwort der Ksl.
Anlage (schwedische Satisfaktionsforderung 1646 XI 18; practensio satisfactionis sere-
nissimae domus Hasso-Casselanae 1646 XI 18; ksl. Antwort 1646 XI 20): fehlt; Druck:
J. G. Meiern III S. 754f. , 755ff., 758f.
Stände
Vgl. APW [III A 4,1 S. 436ff] .
Königin gezeigt, das befiehlt, ferner noch das stifft Minden sambt der
graffschafft Schauwenburg zue begehren und derentwegen sich muglichst
zu bemuhen. Im Auftrag Neuburgs arbeitet Grießheim in Schweden gegen
Bayern und sucht die Abmachungen über die Pfalz zu verhindern.
Bericht Buschmanns: Vorgestern haben die Altenburger und Weimarer bei
ihm die Religionsfrage berührt, sonderlich aber auf freystellung der under-
thanen und Ferdinandi I. declaration gar hart bestanden, vorgebendt daß
wan catholischentheylß nicht etwas gewichen, schwerliche ein vergleich
zwischen beiderseits stenden wurde getroffen werden, und haben pro medio
compositionis dießes angezogen, daß wenigstens diejenige underthanen, so
itzo noch der Augspurgischen confession zugethan und coram magistratu
sich intra certum terminum darzu bekennen wurden, sambt deren posteris
der religion halben unbeschwert bleiben möchten. Darwidder er Busch-
mann ihnnen diejenige rationes, so iungst bey dem herrn Salvio von I. H. G.
auch movirt worden, zu gemuth gefuhrt, mit dem andeuten, daß sie auf
kein anders temperamentum hoffnung oder gedancken zu machen, alß daß
kein theyl dem andern in seinem landt und gebiet maß oder ordtnung zu
geben, warin dan auch eben die von ihnnen selbsten so starck suchende
aequalitet platz haben wurde. Nachdem auch folgendts der immediat
stiffter halber und daß die vergleichung sive temporia sive in perpetuum
wegen des geistlichen vorbehalts reciproca sein muste, von ihnnen meldung
geschehen, hab er Buschman occasion genommen von den stifftern Osna-
brugk und Minden anregung zu thun, daß es nemblich ein frembdes und
unbilliches ding, daß die Augspurgische confessionsverwandte I. H. G. den
ietzigen bischoff alß legitime electum seu postulatum deren zu endtsetzen
sich understunden. Warauf dieselbe geandtwortet, daß den Augspurgi-
schen confessionsverwandten fast keine stiffter, zu welchen die adliche
familiae oder andere qualificirte persohnen hernegst befurdert werden kön-
ten, ubrig plieben, derowegen sie dan billich wegen conservation dieser bei-
der fur die ihrige sorgfältig sein musten, yedoch stunde es dahin, daß auf
mittel gedacht werden möchte, ietziges hern bischoffs H. G. ad vitam
dabey zu laßen etc. – Danach Buschmann bei Trauttmansdorff: Emp-
fehlung der Pyrmonter Sache
Die Grafschaft Pyrmont war paderbornisches Lehen der Grafen von Spiegelberg und
kam im Erbgang über das Haus Gleichen 1625 an die Grafen von Waldeck. Paderborn
hatte die Grafschaft bei beiden Erbfällen als erledigtes Lehen zurückgefordert und
1630–1633 und 1636–1646 in wirklichem Besitz gehabt, bis nach der Eroberung durch
Königsmarck im Juni 1646 sie wieder den Grafen von Waldeck eingeräumt wurde.
informieren. Die Schweden fordern wieder eine Satisfaktion für die Land-
gräfin , die Ksl. halten für besser, erst die schwedische Satisfaktion abzu-
schließen , bei der Salvius wegen zurucklasung der Hinterpomerischen
landtschafft fur die cron Schweden das stifft Minden und graffschafft
Schaumburgh mundtlich von ihm graven anbegertt. – Danach Buschmann
bei Salvius: Pyrmont. Daß nachdemahln solche sach neque cum causa
neque cum effectibus huius belli einige gemeinschafft habe, man nicht sehe,
wie dieselbe ad hosce tractatus [...] gezogen werden könne, und muste man
nicht allein dahin schawen, ob es eben ein Augspurgischer confessionsver-
wandter seye, gegen welchen ein catholischer vel vice versa in lite begrif-
fen, sondern ob die sach also beschaffen, daß sie under die irrungen, so
alhier nothwendig zu erledigen, mitzurechnen. Nun seye aber die Pyrmon-
tische eine civil, und zwar solche sache, daß Ihre Churfürstliche Durch-
laucht alß lehnherr ihres rechtens sich gebrauchtt und der herr graff von
Waldeck sich deroselben ohne fueg und ursach widdersetzet. Man könne
aber dießseits richterlichen endtscheidt darin gern leiden, und wan die
herrn Schwedische plenipotentiarii dergleichen irrungen zu diesen friedens-
handtlungen ziehen wolten, wurde man nimmer zum endt kommen, es
wolte auch erfolgen, daß alle iudicia und processus aufgehebt sein musten.
Übergabe von Dokumenten und Bitte, die Grafen von Waldeck auf den
schwebenden Prozeß zu verweisen. Darauff hette der Salvius hinder
sich auf den disch gegriffen und eine listam derjenigen herfurgezogen,
welche sich bey ihnnen Schwedischen angegeben und umb restitution gebet-
ten, warin der herr graff von Waldeckh wegen der herschafft Pirmondt
und Dudinghaußen im furstenthumb Westvalen begriffen , vermeldendt,
daß sie weniger nicht thun könten, alß deren anbegehrungen zu proponiren.
Eß wurde aber bey den Kayserlichen gesandten und andern interessirten
stenden stehen, darauf zu andtworten, und wehre einmahll ihr intention
nicht, eines yeden privatstreitigkeit hier zu erledigen, sondern allen den-
jenigen zu prospiciren, welche occasione huius belli deß ihrigen endtsetzet.
Diesem nach hette er Salvius deflectirt und angefangen von der Schwedi-
schen satisfaction zu reden, vermeldent, daß die Kayserliche allzusehr an
sich hielten, sonderlich wegen der Churbrandenburgischen gegenerstattung,
darauf gleichwoll auch gedacht sein muste. Er Buschman hette darauf
geandtworttet, wan die cron dem churfursten sein landt laßen wolte, werde
es ihm ein yeder woll gonnen, dafern sie es ihme aber nehmen wurden,
könte man sich nicht ersehen, wer ihm dafur ein aequivalens zu geben
schuldig, dan die cron Schweden gebe vor, daß sie selbige landen iure belli
occupirt. Nun seye aber talis occupatio ein casus fortuitus, quem de iure
nemo tenetur praestare, sondern heischet es alda, quod quaevis res pereat
suo domino. Darauf er Salvius: Eß wehre nicht ohn, daß Churbranden-
burgh under den ersten gewesen, so den konig in Schweden auf des reichs
boden gebracht, hernacher aber sich am wenigsten coniungiren wollen,
endtlich durch acceptation des Prager friedens sich gar zum feindt ge-
macht, und könten sich also die Schweden des iuris belli sehr woll gebrau-
chen, wolten aber doch gern in gute auß den sachen scheiden. Und hette
dießem hinzugesetzet, daß von den Kayserlichen auf ihr der Schwedischen
begehren wegen besoldung der armada und Hessischer satisfaction noch
nichts geandtwortet wehre, welches doch sachen, so auch zur richtigkeit
gebracht werden musten. In welchen beiden puncten es dan allerhandt
reden pro et contra geben, und hette er Salvius endtlich die Hessische satis-
faction auf seith und zu deren eigener abhandtlungh gesteltt und quoad
stipendia militum es bey dem bewenden laßen, daß post conclusam pacem
die armaden vertheilt und also in Gottes nahmen ohn andere fernere be-
zahlungh abgedanckt werden möchten. Wegen der religionsgravaminum
wehre er Salvius abermahln mit der autonomia sehr bemuhet gewesen und
hette die vergleichung zwischen beiderseits stenden in perpetuum fur ein
mittel angezogen, dardurch kunfftig alles mißtrawen aufgehebt werden
könte, hette auch deß stiffts Munsterischen amts Wildeshausen meldung
gethan, daß solches ein pertinentz zum ertzstifft Bremen und consequenter
der cron Schweden mit selbigem ertzstifft auch zufallen muste. Darauf
aber er Buschman kurtzlich replicirt hette, daß man ex parte des stiffts
Munster keineswegs gestendig, daß Wilßhausen zu Bremen gehörig, und
daß er vernommen, daß daruber in camera processus schwebten, deren auß-
schlag billig zu erwarten.