Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
Donnerstag Reichsräte . – W bei den Franzosen. Empfeh-
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lung
der Interessen Bremens und Verdens. Longueville: Daß sie plenipoten-
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tiarii bißhero I. H. G. interesse wie ihr eigenes vertheittiget, wolten solches
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hinfuhr auch gern ferner thun. Belangend aber das stifft Verden, seye es
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damit einmal gleichsamb eine geschehene sach und were solcher stifft den
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Schweden schon vorlengst von den Kayserlichen, alß sie gehofft, durch
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dergleichen offerta die Schweden ahn sich zu ziehen und von der cron
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Franckreich zu separiren, angepotten, dahero auch sie Franzosen, indem sie

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sonderlich gesehen, daß die religio dabey nicht hoch interessirt, bedenckens
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getragen, sich darin viel zue wiedersetzen, da vorab sie dadurch anderst
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nicht würden gerichtet haben, alß ihre officia wegen I. H. G. ubriger stiff-
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ter unfruchtbar zue machen. Der conte d’Auvaux und Servient sezeten
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discurrendo hinzu, daß beßer were mit dem stifft Verden alß einem gesche-
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hen ding, und darin sich die Kayserliche sub spe obtinendae separationis
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ubereilet, abzubrechen, dan es doch nit zu erhalten sein würde, zumaln es
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von den Kayserlichen nicht allein vorlengst den Schweden angepotten, son-
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dern solches auch noch täglich wiederholet, ja auch gleichsamb pro gratia
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würde gehalten werden, wan die Schweden sich damit befriedigen und
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nicht weitter greiffen thetten. Alß nun I. H. G. ferner remonstrirt, was
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es gleichwol fur eine gefehrliche und beschwerliche sach seye, daß diese
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ertz- und stiffter in weltliche fürstenthumber verändert werden wolten.

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Hat der conte d’Avaux vermeldet, ob dan nicht etwa von einigem tem-
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peramento konne gered werden, nemblich daß nicht allein die catholische
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closter, die im erzstifft Bremen sich noch befinden (welches ohne das sein
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müste), sondern auch die canonicatus und praebendas catholicorum in
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ihrem stand unnd unverändert zu laßen, allein wolte die cron Schweden
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yedesmalß, wan sich die vacanz begibt, die collation sich vorbehalten.
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Dadurch were nun zwarn der catholischen religion wenig genuzt, weyln
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leicht zu gedencken, daß sie solche mit der zeit niemanden anders alß
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Luttherischen conferiren würden. Daß aber die collationes bey der cron
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Schweden nit zu laßen und die menses et provisiones pontificiae zuruckzu-
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sezen, haben I. H. G. mit mehrerm remonstrirt und zugleich angezeigt, wie
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nottig es seye, zue praecaviren, daß auch den canonicis nicht gestattet
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werde, ihre praebenden ahn die cron Schweden oder andere zu verkauffen
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oder zu ihrer erben bestes lehen darauß zu machen. Welche erinnerung,
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wie sie von den Franzosischen nicht ubel auffgenommen, also haben sich
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auch erpotten, darinnen ihr bestes zu thun, ihrestheyls wol wunschend, daß
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man die ganze stiffter den catholischen und der religion zum besten hette
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erhalten konnen, auff solche weiß nun bliebe gleichwoln bey diesen stiff-
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tern noch aliqua status ecclesiastici forma. Folgendts ist man auf den
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punctum satisfactionis gerathen, dabey von den Franzosen vermeldet wor-
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den, daß der churfurst von Brandenburg pro aequivalente fur den von den
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Pommerischen landen offerirten antheyl Magdeburg, Halberstatt, Minden,
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Oßnabruck und Münster begerte, und hetten auch dieser beyder lezter
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halber die Schweden bey ihnen anpringens gethan und starck darauff be-
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standen, sie Franzosische aber hetten solches pro re ridenda gehalten und
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würden nimmermehr darin einwilligen, wie sie dan auch den Schweden
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offentlich zu verstehen gegeben, daß solches den confoederationsarticuln zu
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nahe tretten würde, und konte oder wolte die cron Franckreich, alß welche
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in diesen krieg ex causis mit eingetretten, nicht gestatten, daß darunter der
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catholischen religion ein newer abbruch geschehe. Der Servient hat hinzu-
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gesezt, daß erst gestern einer von den Churbrandenburgischen bey ihme ge-

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wesen und obbemelte landen zu einer gegenrecompenz vorgeschlagen, deme
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er aber eben auf vorgemelte weiß geandworttet, und hette er scheinbarlich
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gemerckt, daß berürter Brandenburgischer abgesandter sich darab commo-
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viret. Sie seyen vorhabens, den St. Romain zum churfursten von Branden-
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burg zu schicken, umb ihnen zue einer andern und beßern resolution zu
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disponiren, dan auf die weiß, wie es Churbrandenburg vorhette, nicht fort-
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zuekommen, und mochte der churfurst bey beharrender mainung sich wol
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endtlich selbst einig nachtheyl bey den tractaten veruhrsachen. Diesem
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nach ist man der gravaminum religionis und darunter sonderlich der auto-
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nomiae zu red worden, da dan den Franzosen die rationes, warumb die
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protestirende solche den catholischen stenden anzumutthen keine fug noch
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grund haben, remonstrirt worden, auch weyln diß anbegehren zu nichts
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anderß alß genzlicher exterminirung der catholischen religion und auff-
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lainung der underthanen wieder ihre obrigkeit angesehen, so würden die
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catholische darin keineswegs, es ergehe ihnen auch darüber, wie es immer
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wolle, verstehen. Welches sie Franzosische plenipotentiarii auch ihres-
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theyls wol erkend, den catholischen darin beyfall gegeben und I. H. G. er-
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mahnet, sich hart darin zu halten, nit zweifflend, daß die Schweden und
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protestirende endtlich wol weichen würden, mit dem fernern anhang, daß
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wan mit den Schwedischen in puncto satisfactionis der vergleich getroffen,
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alßdan ratione gravaminum die sach so starck nit verfechten würden. Im
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Hinblick auf den Tod des spanischen Thronfolgers

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Baltasar Carlos, gest. 1646 X 9; einziges überlebendes Kind Philipps IV. war jetzt die
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Infantin Maria Theresia, von den Schwestern des Königs war die Königin-Witwe von
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Frankreich die ältere, die Mai 1646 verstorbene Kaiserin die jüngere.
deutet Longueville an,
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daß beim Tod seiner Schwester und weiterer Kinderlosigkeit des Königs die
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Königin von Frankreich die nächste Erbin sei. Wie aber darauff replicirt,
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daß die konigin vor ihrer vermählung auff die succession in quemcumque
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casum renunciirt, haben sie Franzosen daruber gelacht und damit zu ver-
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stehen gegeben, daß sie solche renunciation wenig achten würden.

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