Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
Montag W bei Volmar. Bericht in der Schaumburger Frage:
Die Grafschaft ist nach 1090 vom Stift Minden dem Grafen von Schaum-
burg als Mannlehen gegeben worden. Nach Erlöschen des Hauses hat 1640
das Kapitel mit Vollmacht Ws Besitz ergriffen, doch setzte sich dann
Schweden mit dem Anspruch durch, daß es das Stift Minden, zu dem
Schaumburg gehöre, in seiner Hand habe. Die Witwe
hat am ksl. Hof
gegen W geklagt und von Schweden die Restitution verlangt, dort aber
nur ein Dekret erhalten , in dem der Anspruch des Stiftes ausdrück-
lich vorbehalten ist. In Wien ist zuletzt ein für W im ganzen gün-
stiges Urteil gefällt worden. Volmar: Die Witwe hat ihm eine aus-
führliche Darlegung ihres Rechtsstandpunktes eingegeben. Sie will ihre
Beschwerden gegen W bei den Friedensverhandlungen vorbringen und
hat auch Einwände gegen das Urteil. Er hat eingewandt, die ksl. Ge-
sandten seien ad tractatus pacis publicae anhero verordnet und nicht
gemaindt, auch nicht darzu instruirt, actiones privatas zue vergleichen,
weniger dasienig, so im rechten erkendt, zue hindertreiben. Zur Be-
handlung der Repliken gibt W zu, daß es a parte der stendt sehr langsamb
hergehe, welches daher kehm, daß man erstlich in locis separatis et dissidis
die tractaten fuhren muß, und dan 2. daß man, sonderlich die catholische
und weniger die churfürstliche, was Ihrer Kayserlichen Maiestät intention
in ein oder andern puncto, nicht wisse. Sie hetten vermaint, bey ankunfft
des graffen von Trautmanstorffs wurde vel in communi, oder wenigst ad
partem davon andeuttung beschehen sein, dan ia de reputatione Caesaris
gar nicht, daß sie einer, und die stende einer andern mainung, welches zue
hochster verkleinerung bey den außwerttigen coronen, auch zu deßen gar
schlechten nuzen gereichig sein könne. Wan man auch zue allem, was ahm
Kayserlichen hoff fur gut gehalten, nur solte ia sagen, hette es der stende
gegenwart bey den tractaten nicht bedörfft; dergleichen modus beym
Prager frieden auch gebraucht, waruber sich gleichwol viel, auch von
catholischen stenden beschwerd und noch beschweren thetten. Bey der
ersten ursach des langsamben verfahrens hab man die difficultet gleich
anfangs vorgesehen. Auf den hiesigen Beschluß super modo consultandi
replicas
Vgl. APW [III A 1,1 S. 427ff] (1646 I 29).
erwartet man seit zehn Tagen die Osnabrücker Antwort; fällt sie
nicht konform aus, muß erneut beraten werden, während die Zeit ver-
geht . Volmar: Auch die Ksl. haben diese Schwierigkeit vorausgesehen,
wüßten aber nicht zu helfen, wan nit die stende fur sich selbst ein andere
resolution ergreiffen. Das ander, nemblich unio intentionis Caesareae mit
der stende hielten sie selbst fur eine große notturfft, meldendt, gleichwol in
vertrawen, daß weder der graff von Naßaw, noch er die eigenhandige in-
struction nie gesehen, noch Ihrer Maiestät eigentliche intention vom graffen
von Trautmanstorff vernommen hetten. Wobey I. H. G., daß gleichwol
selzam, solche resolution, alß mit den dreyen stifftern, und auffnehmung
der Calvinisten im reich, ohne vorgehende communication mit den stenden
zu fassen, da sich doch das ganze reich so lange iahr biß dato zue allezeit
opponirt. Auff welches der herr Vollmarn, daß die mit den Calvinisten
genommene resolution vorher zue München mit Churbayern concertirt und
guttbefunden, ob dergleichen wegen der dreyer stiffter geschehen, kondte
er nicht wissen. I. H. G. reassumirten wegen der dreyer stiffter, daß
deßwegen Lottringen und andere nicht unbillich sich beschwerden; und
seye wol zue bedencken, solch ansehenliche lehnstücke, und der stende
dependenz also der cron Franckreich hinzuewerffen. Mit der Franzosischen
satisfaction ratione Elsaß und anders haben die herren Kayserlichen selbst
gehalten, sich nicht zu ubereylen, und in ienem wirfft mans also leicht hin-
weg. Volmar: Trauttmansdorff hat das Angebot ganz allein und gegen
die Bedenken der Mediatoren durchgesetzt, die übrigen Gesandten haben
nachträglich nichts mehr ändern können. Alß I. H. G. vermeldet, daß
gleichwol gutt sein wolte, die puncten, so von Ihrer Maiestätt und dem
hauß Österreich immediate dependiren, alß ratione des Elsaßes, zu resol-
viren, andtworttete der herr Volmar, es were alberait resolvirt, und konte
einmal auß den angezogenen wichtigen ursachen nit geschehen. W: Die
Franzosen argumentieren, da ihnen das Elsaß am gelegensten, könne der
Kaiser die leopoldinischen Erben anders entschädigen. Volmar: Es seye
nit muglich, auch ganz und zumal unbillich, daß der Kayser und das hauß
Osterreich ihre landen solten weggeben, und zu wunschen, daß nit ex parte
statuum den coronis anlaß oder vertrostung in specie auf das Elsaß
gegeben, und also fruhezeitig mit dem puncto satisfactionis geeylet würde.
I. H. G. replicirten, daß viele der mainung, wan man in puncto satisfac-
tionis mit den coronen eins, daß der fried alßdan desto leichter folgen und
viele difficulteten in ein und anderen cessiren würden. Wegen Kurtrier und
in anderen Sachen hat der Kaiser, während die Kurfürsten beständig blie-
ben , nach langem Sträuben doch nachgegeben, und seye woll zu conside-
riren, ob man den frieden mit vergleichungh des puncti satisfactionis auch
nicht promoviren wolle, und ob man die so offt geklagte unmöglichkeit
belli continuandi werde ersetzen können, dabey auch andeudent, daß viele
der meinung, der herr graff von Trautmansdorff werde von Ihrer Kayser-
lichen Maiestät dergestalt instruirt sein, daß an diesem puncto der frieden
sich nicht zerschlagen möchte. Er Volmari: I. H. G. wolten ihme sicher-
lich glauben, daß der herr graff von Trautmansdorff weder ihme noch
anderen Kayßerlichen von solcher instruction parte geben, und konte sich
solches auch nicht einbilden, und finge darauff gleich ahn von der vor-
geweßener deputation ad Gallos zu reden, daß nemblich sie Kayßerliche,
insonderheit der herr graff von Trautmansdorff anderß darauß nicht be-
finden konten, alß daß den Frantzoßen dardurch nur mehrer anlaß zu
einem und anderen gegeben wurde. I. H. G. repetirten, was gesteren
von den stenden hierin abgeredt worden. Volmar: Von Wolkenstein ist
zunächst anders berichtet worden, nach Einsicht in das von Goll über-
schickte Fürstenratsprotokoll hat Trauttmansdorff eine mehrere satisfac-
tion bekommen, betawreten aber zum höchsten, daß etliche von den catho-
lischen stenden nicht allein sehr kleinmutig, sondern uberall die unmüglich-
keit, den krieg zu continuiren, vorwendeten und dardurch dem feindt hoch-
mütig und die tractaten schwerer mächten, da doch sicher und gewiß, wan
die cronen von ihrem unbilligen begehren mit Elsaß, der chur- und derglei-
chen nit abstehen, daß auch der krieg nicht auffhoren werde. I. H. G.
bekenten gleichfalß, daß Churbayern in ewigkeit die churwurde von
seinem loblichen hauß nicht nehmen laßen wurde.
W bei Bergaigne. Gratulation zur Beendigung des Informationsprozesses
wegen Cambrai. Bergaigne: Frage der Session im Reich, wozu auch
drei seiner Vorgänger ohne die Regalien zugelassen worden sind. W:
Da die protestantischen Administratoren wegen Nichterhalt der Regalien
ausgeschlossen sind, soll man diese Fälle besser nicht bekannt machen, son-
dern beim Kaiser die Regalien zu erhalten suchen, sofern Spanien es nicht
verhindert, das aber jetzt zur Vermehrung seiner Fürstenratsstimmen wohl
weniger Schwierigkeiten als sonst machen wird. Andernfalls sei ein indul-
tum administrandi auf 1, 2, oder mehr iahren, welches so viel auffsehens
nicht machen wurde, zu erhalten. [...] Erste spanisch-staatliche Besuche,
fortdauernde Verhinderung französisch-spanischer Besuche durch Zere-
monialschwierigkeiten . Geringe Fortschritte der französisch-spanischen
Verhandlungen, da Frankreich auf Abtretung aller eroberten Gebiete
besteht. Peñaranda hat sich bei Castel Rodrigo über die ohne Befragen
der Gesandten wegen Hammerstein vorgenommenen Maßnahmen und die
Annahme Lothringens zum General gegen Frankreich beschwert.
D’Avaux bei W. Diskussion der spanisch-französischen Verhandlungen
anläßlich Ws Besuch bei Bergaigne. Dabei erwähnt W, Bergaigne wolle, so-
bald die Bulle wegen Cambrai eingetroffen sei, unerachtet der sonstigen
Titulaturstreitigkeiten für seine Person die Franzosen besuchen. [...]
D’Avaux: Ob nicht paldt die deputati statuum bey inen dem veranlaßen
nach sich würden angeben. W: Die hiesigen Katholiken haben die Depu-
tation beschlossen, an einer etwaigen Verzögerung oder Verhinderung sind
die Franzosen selbst schuldig. D’Avaux: Ksl. und Österreicher suchen
die Deputation zu verhindern. W: Er hat früher vor der Berufung der
Stände und dann ihrer Aufteilung auf beide Kongreßorte die Franzosen im
eigenen Interesse gewarnt. Jetzt muß man den Beschluß erst nach Osna-
brück schicken und, wenn von dort keine Zustimmung kommt, neu ver-
handeln . D’Avaux: Die Aufteilung mußte gegen den Wunsch Frank-
reichs den Schweden zugestanden werden [...], subnectirend, daß sie der
deputation statuum mitt verlangen erwartteten, wie auch waß der stendten
mainung auff ihre replic und sonderlich in puncto satisfactionis. Zwischen
denselben und der cron Franckreich bedörffte es keinen mediatoris, zumaln
sie mitt inen in ungueten nichts zue schaffen hetten. I. H. G. replicir-
ten, daß mans mitt inen in hoc principio, daß nemblich die stendte und das
reich an inen Frantzosen keinen feyndt haben, gantz nicht einig, und könt-
ten sich diejenige, denen sie vel inmediate, oder durch ihre alliirte landt
und leute abgenommen, verschenckt, oder ruinirt, sich zumaln keiner
freundtschaft gerümen. Quoad modum consultandi wunsche man selbst
einen schleunigen, sonderlich a parte catholicorum. Wegen der satisfaction
müsten sie zweifflen, ob gewihrige andtwortt von den stendten erfolgen
werd, zumaln sie die gewiße nachricht hetten, daß die uncatholische gantz
nicht gern sehen, daß inen Frantzosen das Elsas oder andere landen vom
reich eingeraumbt worden sollen. Welches er d’Avaux auch vernom-
men zu haben vermeldet, es seye aber darumb also beschaffen, daß sie
ungern eine solche starcke assistenz pro catholicis sehen woltten, hingegen
aber würde inen gar nicht zugegen, ia lieb sein, den Schweden landt und
leute zur desto starckerer assistentz contra catholicos, umb dieselbe desto
ehender und leichter gäntzlich zu vertilgen, einzuraumen. Alß darauff
I. H. G. gar eigentlich und gewiß vernommen zu haben vermeldet, daß die
Schweden niemaln landt und leute zu begeren gewillet, sondern erst her-
nacher, alß die Frantzosen gantze landtschafften praetendiren dörffen,
auch sich verlauten haben laßen sollen, wan die Franzosen davon ab-
wichen, sie auch ihres theilß darauff nicht bestehen woltten, sagte er
d’Avaux auff Latein: ipsi fallunt; I. H. G. aber, wan sich die Frantzosen
erclerten, gleich vor dießem den stenden der dreyer craißen geschehen, daß
sie vom reich nichts praetendirten, würde sich, wer fallirte, paldt zaigen.
Auff welches der d’Avaux allein gefraget, ob dan auch die catholische
nicht gern sehen, daß Franckreich das Elsas verpliebe. Deme I. H. G.
hinwieder geandtworttet, den Kayser und das hauß Österreich belangent,
werde es, wie sie schon öffters gehört, pro impossibili gehaltten, ratione
anderer catholischen köntten sie in vertrawen ihme nicht pergen, daß bey
denen, mitt welchen sie noch geredet, gantz keine inclination befinden.
Waruber er die schulder gezogen, und nachdeme er ein zeitlangh in ge-
dancken still geseßen, vermeldet, ob dan keine möglichkeit, das die catholi-
sche die guete intention zue ihrer assistentz apprehendiren köntten, es
geschähe inen in deme ungleich, daß sie so viell soltten praetendiren, dan
Basel, Straeßburg, Abtey Murbach, und waß dergleichen, sie darunder
nicht verstunden, sondern allein das Elsas cum iuribus, wie es das hauß
Österreich über ein- oder andern standt praetendirt und excercirt. So hab
sich auch wegen Philipsburg der bischof zu Speyr eben so hoch nicht zu
beclagen, dan ihme alle iurisdiction, renten und gefälle verpleiben soltten.
I. H. G.: Eben dießes seye kein modus, die stendt zu devinciren, und
thetten sich in specie die reichsstette, deren 9 unter die landtvogtey gehörig,
gar hoch beclagen, daß man sie gleichsamb dem könig in Franckreich
undergeben woltte. Worauf er, daß die Frantzoßen kein mehrer ius
über sie, alß Österreich gehabt, praetendirten. I. H. G.: Sie woltten
ihme ihre gedancken vertrewlich enddecken, wie es mitt den sachen be-
wandt. In Metz, Toul und Verdun wird seit einiger Zeit die alte Rechts-
stellung geändert, im Elsaß neuerdings gegen die alten Privilegien ver-
fahren , wegen Philippsburg zeigt das Beispiel der von staatischen Truppen
besetzten kurkölnischen Stadt Rheinberg , wie die Rechte des Landesherrn
von Jahr zu Jahr eingeschränkt werden. Darauf er anderst nicht, alß
daß sie keine Hollender weren. I. H. G., daß aber die Frantzosen
mechtig. Sagte er lachend, daß es wahr, und wiederholete, köntten sich
nachmaln nicht genug verwundern, daß die catholische dießes intentum
impugniren soltten, da doch per hoc sie drey so ansehenliche häußer alß
Osterreich, Franckreich, und Bayern zur assistentz haben köntten, welches
dan die churfürsten am Rhein sonderlich lieber sehen soltten. I. H. G.:
Daß letzte stünde dahin, ob die politica zuließe, daß anstatt eines ertz-
herzogen von Osterreich im Elsaß ein mechtiger könig am Rhein sein soltte,
deßwegen sie dan alberait allerley discursus vernommen hetten. Waß die
assistentz anlangt, wan es den Frantzosen sonsten damit ernst, köntte den
catholischen, wan sie angefochten, und hülff begeren würden, in tempore
allezeit, maßen dan itzo den uncatholischen geschehe, assistirt werden. Die
obige landen weren maistens catholisch, der unrat aber, wie man gesehen,
ex septentrione et circulo Saxonico inferiore herkommen, dadurch auch die
stiffter, welche Carolus Magnus fundirt, mehrentheils von den ketzern ver-
schluckt. Es köntte aber herunderwerts viell mehr auß den dreyen stifftern
Metz, Tull und Verdun, wan die Frantzosen nur sonsten woltten, succurrirt
werden, köntten sich gantz nicht imaginiren, daß den Frantzosen ernst, bey
ihren postulatis zu bestehen, verstünden auch nicht, waß mitt der linea com-
municationis gemaint seye, wie lang oder breit solche sein solle, und wurden
sich dadurch einmahl die reichsstendte, so solche linea treffen wurde, sich
högstens zu beschweren haben, auch sehr große difficulteten abgeben.
Warauff er allein, daß man hiervon noch tractiren köntte. I. H. G.
replicirten, die Frantzosen bildeten den catholischen vor, daß sie deren so
große freundt, und guete correspondentz mitt inen zu haltten gedächten; es
bezaige aber das werck bißhero ein anders, falß aber von denselben anders
sich, sonderlich bey den tractaten bezeigt und zue beßerer confidentz anlaß
geben wurde, möchte man auß den sachen beßer kommen können. Sie
hetten ihme vor dießem mehrmaln zu verstehen geben, daß die confidentz
gegen unß schlecht, indeme sie die suspicion hetten, daß die catholische
stendte mit dem Kayser, Spanien, und hauß Österreich gar zue starck ver-
bunden, consequenter alles, waß sie denselben anvertraweten, dorthin
offenbarten, und also sie sich ob der verhofften confidentz betrogen befin-
den, welches doch gleichwohl in sich anderst bewandt, hingegen aber dießes
viellmehrers wahr und zu beclagen, daß alles von ihnen der cron Schweden
und Hessischen abgesandten, waß von den catholischen herrürete, revelirt
und entdeckt würde; wan die Frantzosen mitt den catholischen fein rund
verführ- und handleten, würde den sachen beßer geraten sein. Er: Sei-
nes theilß hette er zue wünschen, und soltte an ihme nicht mangelen. Fiele
dcmnegst abermaln auff das vorig, daß er nicht apprehendiren köntte,
warumb die catholische, sonderlich die am Rhein geseßene, nicht gern sehen
soltten, daß die Frantzosen einige landen im reich innen bekehmen.
I. H. G.: Dießes were leicht zu ermeßen, und hetten sie es zum theill
bereits angedeutet, und weren die underthanen selbsten starck endgegen.
Warauff er, daß man nach den underthanen nicht viell fragen, wedder sie
darin hören müeße. I. H. G.: Ob er dan vermaine, daß solchen falß,
wan die underthanen dergestaldt unwillig gezwungen, der fried langen be-
standt haben könne. Auff welches er im vertrawen gefragt, wie dan
I. H. G. vermainten, daß im reich fried zu treffen, und den coronis wie auch
den uncatholischen satisfaction zu geben sey? I. H. G. gaben darauff
zur andtwortt, den Schweden woltten sie außer der vor dießen bewilligten
geldtsumb nichts geben. Auff zufragen, waß dan den uncatholischen
stendten, andtwortteten I. H. G., daß sie inen solches selbst iudiciren laßen
woltten, und ob mitt hinwerffung der stiffter inen zue satisfacirn. Zum
högsten wurden sie mitt extension deren im Prager schluß verwilligten iahren
uti possidetis sich contentiren müeßen. Welches der d’Avaux selbst fur
ein guetes mittel, auß den sachen zu kommen, gehaltten, und zur coopera-
tion sich anerbotten. Wobey gleichwohl, sagten I. H. G., noch condi-
tiones, daß nemblich solches auff die güeter und sachen, so anno 1555 noch
in catholischen handen gewehsen, zu verstehen, gesetzet werden müsten,
zumaln folgents mitt einem und andern reichsstandt pacta particularia
auffgerichtet, die aber von den uncatholischen nicht gehaltten, welches
gleichwohl, wie verglichen, in seinem vigore verpleiben müeßen. So der
d’Avaux für pillich erkendt, und daß sich deßen der gegentheill mit fuegen
nicht werde beschweren können. Fragtte danegst, wie es mitt der catholi-
schen gegengravaminibus bewandt. Warauff I. H. G., daß die disseitige
fundamenta zusammengetragen und den uncatholischen stendten, auch inen
Frantzösischen erster tagen eingehendigt werden soltten. Auff weiters nach-
fragen, waß man sich der gesuchter newer parlamenten oder dicasterien
resolviren werde, andtwortteten I. H. G., soviell sie vermerckten, würde
solcher punct auff einem reichstag, alß wahin er gehörig, erörtert werden
müeßen. Welches der d’Avaux gleichfalß fur das beste gehaltten, mitt
vermelden, daß coronae nicht darwieder sein würden, woltte nur gepetten
haben die sachen allerseits zu befördern, sonderlich quoad punctum satis-
factionis. I. H. G., daß in hoc puncto die resolution leicht zu nehmen,
zumaln die postulata dem reich unmöglich, und wie gedacht zue hinge-
bung landt, leute catholisch und uncatholisch selbst gantz nicht inclinirten;
daß beste seye, daß die cronen außer dem reich verplieben, alßdan es kein
disputat under den stendten noch aemulation zwischen den coronen selbst
abgeben werde. Der d’Avaux: Er muste bekennen, daß es das beste
were; auß ihren underschiedtlichen propositionspuncten seyen 4 capita
gemacht, wan die stendt einen den vormittag und den andern den nach-
mittag vornehmen, oder allen tag einen, were auß den sachen baldt zu kom-
men. I. H. G.: Es hielten aber die puncta gar viell in sich, auch die vota
verscheiden, dabey underschiedtliche affectus und interesse, gleich sie dan
beraits zuvor erwehnet, waß es für remoras abgebe, mitt den stendten zu
Oßnabrugk zue communiciren. Fragten dabey, wan er dan vermaine, daß
man zum frieden zu gelangen, obs auch noch dießes jahr. Darauff er
von ia, und noch lang ante finem anni, sonderlich mitt dem reich, wanß
nicht durch Österreich verhindert würde. Dießem nach haben I. H. G.
ihme der deputirten cleri Coloniensis suchen recommendirt, und nachmaln
repraesentirt, welcher gestaldt von ihren alliirten die religion undertruckt
würde, [...] und hetten sie herren Frantzösische sich billig einen großen
scrupulum conscientiae zu machen, daß sie die orter, welche sie ienseit
Rheins occupirt, darnach den Calvinisten eingeraumbt, und dardurch die
catholische religion dergestaltt ubell tractiren und undertrucken ließen.
Daruber sahe er conte d’Avaux gegen himmel und vermeldete mit einem
großen seuffzer, daß ihme sein hertz wehe thete, wan er dergleichen horen
muste, aber er konte es allein, wie gern er auch wolte, nicht remediiren.
I. H. G.: Sie wusten woll, daß nicht alle Frantzosische ministri hieran
schuldt hetten, meldeten nur von diesen, daß selbige eine große verandt-
wortung bey Gott dem allmechtigen auff sich laden thetten. D’Avaux
erbietet sich zu weiteren Bemühungen in dieser Sache und beteuert, als W
ihm von dem Reichshofratsurteil gegen die Witwe von Schaumburg berich-
tet , daß er allezeit ad partem capituli etiam ad invidiam aliorum eiferig
wehre gestanden, gratulirte derohalben I. H. G. von erlangter sententz und
sonderlich, daß ein solch vornehm stuck und landt wiederumb wurde zu
der catholischen religion gebrachtt werden.
Die Grafschaft ist nach 1090 vom Stift Minden dem Grafen von Schaum-
burg als Mannlehen gegeben worden. Nach Erlöschen des Hauses hat 1640
das Kapitel mit Vollmacht Ws Besitz ergriffen, doch setzte sich dann
Schweden mit dem Anspruch durch, daß es das Stift Minden, zu dem
Schaumburg gehöre, in seiner Hand habe. Die Witwe
gegen W geklagt und von Schweden die Restitution verlangt, dort aber
nur ein Dekret erhalten , in dem der Anspruch des Stiftes ausdrück-
lich vorbehalten ist. In Wien ist zuletzt ein für W im ganzen gün-
stiges Urteil gefällt worden. Volmar: Die Witwe hat ihm eine aus-
führliche Darlegung ihres Rechtsstandpunktes eingegeben. Sie will ihre
Beschwerden gegen W bei den Friedensverhandlungen vorbringen und
hat auch Einwände gegen das Urteil. Er hat eingewandt, die ksl. Ge-
sandten seien ad tractatus pacis publicae anhero verordnet und nicht
gemaindt, auch nicht darzu instruirt, actiones privatas zue vergleichen,
weniger dasienig, so im rechten erkendt, zue hindertreiben. Zur Be-
handlung der Repliken gibt W zu, daß es a parte der stendt sehr langsamb
hergehe, welches daher kehm, daß man erstlich in locis separatis et dissidis
die tractaten fuhren muß, und dan 2. daß man, sonderlich die catholische
und weniger die churfürstliche, was Ihrer Kayserlichen Maiestät intention
in ein oder andern puncto, nicht wisse. Sie hetten vermaint, bey ankunfft
des graffen von Trautmanstorffs wurde vel in communi, oder wenigst ad
partem davon andeuttung beschehen sein, dan ia de reputatione Caesaris
gar nicht, daß sie einer, und die stende einer andern mainung, welches zue
hochster verkleinerung bey den außwerttigen coronen, auch zu deßen gar
schlechten nuzen gereichig sein könne. Wan man auch zue allem, was ahm
Kayserlichen hoff fur gut gehalten, nur solte ia sagen, hette es der stende
gegenwart bey den tractaten nicht bedörfft; dergleichen modus beym
Prager frieden auch gebraucht, waruber sich gleichwol viel, auch von
catholischen stenden beschwerd und noch beschweren thetten. Bey der
ersten ursach des langsamben verfahrens hab man die difficultet gleich
anfangs vorgesehen. Auf den hiesigen Beschluß super modo consultandi
replicas
Vgl. APW [III A 1,1 S. 427ff] (1646 I 29).
nicht konform aus, muß erneut beraten werden, während die Zeit ver-
geht . Volmar: Auch die Ksl. haben diese Schwierigkeit vorausgesehen,
wüßten aber nicht zu helfen, wan nit die stende fur sich selbst ein andere
resolution ergreiffen. Das ander, nemblich unio intentionis Caesareae mit
der stende hielten sie selbst fur eine große notturfft, meldendt, gleichwol in
vertrawen, daß weder der graff von Naßaw, noch er die eigenhandige in-
struction nie gesehen, noch Ihrer Maiestät eigentliche intention vom graffen
von Trautmanstorff vernommen hetten. Wobey I. H. G., daß gleichwol
selzam, solche resolution, alß mit den dreyen stifftern, und auffnehmung
der Calvinisten im reich, ohne vorgehende communication mit den stenden
zu fassen, da sich doch das ganze reich so lange iahr biß dato zue allezeit
opponirt. Auff welches der herr Vollmarn, daß die mit den Calvinisten
genommene resolution vorher zue München mit Churbayern concertirt und
guttbefunden, ob dergleichen wegen der dreyer stiffter geschehen, kondte
er nicht wissen. I. H. G. reassumirten wegen der dreyer stiffter, daß
deßwegen Lottringen und andere nicht unbillich sich beschwerden; und
seye wol zue bedencken, solch ansehenliche lehnstücke, und der stende
dependenz also der cron Franckreich hinzuewerffen. Mit der Franzosischen
satisfaction ratione Elsaß und anders haben die herren Kayserlichen selbst
gehalten, sich nicht zu ubereylen, und in ienem wirfft mans also leicht hin-
weg. Volmar: Trauttmansdorff hat das Angebot ganz allein und gegen
die Bedenken der Mediatoren durchgesetzt, die übrigen Gesandten haben
nachträglich nichts mehr ändern können. Alß I. H. G. vermeldet, daß
gleichwol gutt sein wolte, die puncten, so von Ihrer Maiestätt und dem
hauß Österreich immediate dependiren, alß ratione des Elsaßes, zu resol-
viren, andtworttete der herr Volmar, es were alberait resolvirt, und konte
einmal auß den angezogenen wichtigen ursachen nit geschehen. W: Die
Franzosen argumentieren, da ihnen das Elsaß am gelegensten, könne der
Kaiser die leopoldinischen Erben anders entschädigen. Volmar: Es seye
nit muglich, auch ganz und zumal unbillich, daß der Kayser und das hauß
Osterreich ihre landen solten weggeben, und zu wunschen, daß nit ex parte
statuum den coronis anlaß oder vertrostung in specie auf das Elsaß
gegeben, und also fruhezeitig mit dem puncto satisfactionis geeylet würde.
I. H. G. replicirten, daß viele der mainung, wan man in puncto satisfac-
tionis mit den coronen eins, daß der fried alßdan desto leichter folgen und
viele difficulteten in ein und anderen cessiren würden. Wegen Kurtrier und
in anderen Sachen hat der Kaiser, während die Kurfürsten beständig blie-
ben , nach langem Sträuben doch nachgegeben, und seye woll zu conside-
riren, ob man den frieden mit vergleichungh des puncti satisfactionis auch
nicht promoviren wolle, und ob man die so offt geklagte unmöglichkeit
belli continuandi werde ersetzen können, dabey auch andeudent, daß viele
der meinung, der herr graff von Trautmansdorff werde von Ihrer Kayser-
lichen Maiestät dergestalt instruirt sein, daß an diesem puncto der frieden
sich nicht zerschlagen möchte. Er Volmari: I. H. G. wolten ihme sicher-
lich glauben, daß der herr graff von Trautmansdorff weder ihme noch
anderen Kayßerlichen von solcher instruction parte geben, und konte sich
solches auch nicht einbilden, und finge darauff gleich ahn von der vor-
geweßener deputation ad Gallos zu reden, daß nemblich sie Kayßerliche,
insonderheit der herr graff von Trautmansdorff anderß darauß nicht be-
finden konten, alß daß den Frantzoßen dardurch nur mehrer anlaß zu
einem und anderen gegeben wurde. I. H. G. repetirten, was gesteren
von den stenden hierin abgeredt worden. Volmar: Von Wolkenstein ist
zunächst anders berichtet worden, nach Einsicht in das von Goll über-
schickte Fürstenratsprotokoll hat Trauttmansdorff eine mehrere satisfac-
tion bekommen, betawreten aber zum höchsten, daß etliche von den catho-
lischen stenden nicht allein sehr kleinmutig, sondern uberall die unmüglich-
keit, den krieg zu continuiren, vorwendeten und dardurch dem feindt hoch-
mütig und die tractaten schwerer mächten, da doch sicher und gewiß, wan
die cronen von ihrem unbilligen begehren mit Elsaß, der chur- und derglei-
chen nit abstehen, daß auch der krieg nicht auffhoren werde. I. H. G.
bekenten gleichfalß, daß Churbayern in ewigkeit die churwurde von
seinem loblichen hauß nicht nehmen laßen wurde.
W bei Bergaigne. Gratulation zur Beendigung des Informationsprozesses
wegen Cambrai. Bergaigne: Frage der Session im Reich, wozu auch
drei seiner Vorgänger ohne die Regalien zugelassen worden sind. W:
Da die protestantischen Administratoren wegen Nichterhalt der Regalien
ausgeschlossen sind, soll man diese Fälle besser nicht bekannt machen, son-
dern beim Kaiser die Regalien zu erhalten suchen, sofern Spanien es nicht
verhindert, das aber jetzt zur Vermehrung seiner Fürstenratsstimmen wohl
weniger Schwierigkeiten als sonst machen wird. Andernfalls sei ein indul-
tum administrandi auf 1, 2, oder mehr iahren, welches so viel auffsehens
nicht machen wurde, zu erhalten. [...] Erste spanisch-staatliche Besuche,
fortdauernde Verhinderung französisch-spanischer Besuche durch Zere-
monialschwierigkeiten . Geringe Fortschritte der französisch-spanischen
Verhandlungen, da Frankreich auf Abtretung aller eroberten Gebiete
besteht. Peñaranda hat sich bei Castel Rodrigo über die ohne Befragen
der Gesandten wegen Hammerstein vorgenommenen Maßnahmen und die
Annahme Lothringens zum General gegen Frankreich beschwert.
D’Avaux bei W. Diskussion der spanisch-französischen Verhandlungen
anläßlich Ws Besuch bei Bergaigne. Dabei erwähnt W, Bergaigne wolle, so-
bald die Bulle wegen Cambrai eingetroffen sei, unerachtet der sonstigen
Titulaturstreitigkeiten für seine Person die Franzosen besuchen. [...]
D’Avaux: Ob nicht paldt die deputati statuum bey inen dem veranlaßen
nach sich würden angeben. W: Die hiesigen Katholiken haben die Depu-
tation beschlossen, an einer etwaigen Verzögerung oder Verhinderung sind
die Franzosen selbst schuldig. D’Avaux: Ksl. und Österreicher suchen
die Deputation zu verhindern. W: Er hat früher vor der Berufung der
Stände und dann ihrer Aufteilung auf beide Kongreßorte die Franzosen im
eigenen Interesse gewarnt. Jetzt muß man den Beschluß erst nach Osna-
brück schicken und, wenn von dort keine Zustimmung kommt, neu ver-
handeln . D’Avaux: Die Aufteilung mußte gegen den Wunsch Frank-
reichs den Schweden zugestanden werden [...], subnectirend, daß sie der
deputation statuum mitt verlangen erwartteten, wie auch waß der stendten
mainung auff ihre replic und sonderlich in puncto satisfactionis. Zwischen
denselben und der cron Franckreich bedörffte es keinen mediatoris, zumaln
sie mitt inen in ungueten nichts zue schaffen hetten. I. H. G. replicir-
ten, daß mans mitt inen in hoc principio, daß nemblich die stendte und das
reich an inen Frantzosen keinen feyndt haben, gantz nicht einig, und könt-
ten sich diejenige, denen sie vel inmediate, oder durch ihre alliirte landt
und leute abgenommen, verschenckt, oder ruinirt, sich zumaln keiner
freundtschaft gerümen. Quoad modum consultandi wunsche man selbst
einen schleunigen, sonderlich a parte catholicorum. Wegen der satisfaction
müsten sie zweifflen, ob gewihrige andtwortt von den stendten erfolgen
werd, zumaln sie die gewiße nachricht hetten, daß die uncatholische gantz
nicht gern sehen, daß inen Frantzosen das Elsas oder andere landen vom
reich eingeraumbt worden sollen. Welches er d’Avaux auch vernom-
men zu haben vermeldet, es seye aber darumb also beschaffen, daß sie
ungern eine solche starcke assistenz pro catholicis sehen woltten, hingegen
aber würde inen gar nicht zugegen, ia lieb sein, den Schweden landt und
leute zur desto starckerer assistentz contra catholicos, umb dieselbe desto
ehender und leichter gäntzlich zu vertilgen, einzuraumen. Alß darauff
I. H. G. gar eigentlich und gewiß vernommen zu haben vermeldet, daß die
Schweden niemaln landt und leute zu begeren gewillet, sondern erst her-
nacher, alß die Frantzosen gantze landtschafften praetendiren dörffen,
auch sich verlauten haben laßen sollen, wan die Franzosen davon ab-
wichen, sie auch ihres theilß darauff nicht bestehen woltten, sagte er
d’Avaux auff Latein: ipsi fallunt; I. H. G. aber, wan sich die Frantzosen
erclerten, gleich vor dießem den stenden der dreyer craißen geschehen, daß
sie vom reich nichts praetendirten, würde sich, wer fallirte, paldt zaigen.
Auff welches der d’Avaux allein gefraget, ob dan auch die catholische
nicht gern sehen, daß Franckreich das Elsas verpliebe. Deme I. H. G.
hinwieder geandtworttet, den Kayser und das hauß Österreich belangent,
werde es, wie sie schon öffters gehört, pro impossibili gehaltten, ratione
anderer catholischen köntten sie in vertrawen ihme nicht pergen, daß bey
denen, mitt welchen sie noch geredet, gantz keine inclination befinden.
Waruber er die schulder gezogen, und nachdeme er ein zeitlangh in ge-
dancken still geseßen, vermeldet, ob dan keine möglichkeit, das die catholi-
sche die guete intention zue ihrer assistentz apprehendiren köntten, es
geschähe inen in deme ungleich, daß sie so viell soltten praetendiren, dan
Basel, Straeßburg, Abtey Murbach, und waß dergleichen, sie darunder
nicht verstunden, sondern allein das Elsas cum iuribus, wie es das hauß
Österreich über ein- oder andern standt praetendirt und excercirt. So hab
sich auch wegen Philipsburg der bischof zu Speyr eben so hoch nicht zu
beclagen, dan ihme alle iurisdiction, renten und gefälle verpleiben soltten.
I. H. G.: Eben dießes seye kein modus, die stendt zu devinciren, und
thetten sich in specie die reichsstette, deren 9 unter die landtvogtey gehörig,
gar hoch beclagen, daß man sie gleichsamb dem könig in Franckreich
undergeben woltte. Worauf er, daß die Frantzoßen kein mehrer ius
über sie, alß Österreich gehabt, praetendirten. I. H. G.: Sie woltten
ihme ihre gedancken vertrewlich enddecken, wie es mitt den sachen be-
wandt. In Metz, Toul und Verdun wird seit einiger Zeit die alte Rechts-
stellung geändert, im Elsaß neuerdings gegen die alten Privilegien ver-
fahren , wegen Philippsburg zeigt das Beispiel der von staatischen Truppen
besetzten kurkölnischen Stadt Rheinberg , wie die Rechte des Landesherrn
von Jahr zu Jahr eingeschränkt werden. Darauf er anderst nicht, alß
daß sie keine Hollender weren. I. H. G., daß aber die Frantzosen
mechtig. Sagte er lachend, daß es wahr, und wiederholete, köntten sich
nachmaln nicht genug verwundern, daß die catholische dießes intentum
impugniren soltten, da doch per hoc sie drey so ansehenliche häußer alß
Osterreich, Franckreich, und Bayern zur assistentz haben köntten, welches
dan die churfürsten am Rhein sonderlich lieber sehen soltten. I. H. G.:
Daß letzte stünde dahin, ob die politica zuließe, daß anstatt eines ertz-
herzogen von Osterreich im Elsaß ein mechtiger könig am Rhein sein soltte,
deßwegen sie dan alberait allerley discursus vernommen hetten. Waß die
assistentz anlangt, wan es den Frantzosen sonsten damit ernst, köntte den
catholischen, wan sie angefochten, und hülff begeren würden, in tempore
allezeit, maßen dan itzo den uncatholischen geschehe, assistirt werden. Die
obige landen weren maistens catholisch, der unrat aber, wie man gesehen,
ex septentrione et circulo Saxonico inferiore herkommen, dadurch auch die
stiffter, welche Carolus Magnus fundirt, mehrentheils von den ketzern ver-
schluckt. Es köntte aber herunderwerts viell mehr auß den dreyen stifftern
Metz, Tull und Verdun, wan die Frantzosen nur sonsten woltten, succurrirt
werden, köntten sich gantz nicht imaginiren, daß den Frantzosen ernst, bey
ihren postulatis zu bestehen, verstünden auch nicht, waß mitt der linea com-
municationis gemaint seye, wie lang oder breit solche sein solle, und wurden
sich dadurch einmahl die reichsstendte, so solche linea treffen wurde, sich
högstens zu beschweren haben, auch sehr große difficulteten abgeben.
Warauff er allein, daß man hiervon noch tractiren köntte. I. H. G.
replicirten, die Frantzosen bildeten den catholischen vor, daß sie deren so
große freundt, und guete correspondentz mitt inen zu haltten gedächten; es
bezaige aber das werck bißhero ein anders, falß aber von denselben anders
sich, sonderlich bey den tractaten bezeigt und zue beßerer confidentz anlaß
geben wurde, möchte man auß den sachen beßer kommen können. Sie
hetten ihme vor dießem mehrmaln zu verstehen geben, daß die confidentz
gegen unß schlecht, indeme sie die suspicion hetten, daß die catholische
stendte mit dem Kayser, Spanien, und hauß Österreich gar zue starck ver-
bunden, consequenter alles, waß sie denselben anvertraweten, dorthin
offenbarten, und also sie sich ob der verhofften confidentz betrogen befin-
den, welches doch gleichwohl in sich anderst bewandt, hingegen aber dießes
viellmehrers wahr und zu beclagen, daß alles von ihnen der cron Schweden
und Hessischen abgesandten, waß von den catholischen herrürete, revelirt
und entdeckt würde; wan die Frantzosen mitt den catholischen fein rund
verführ- und handleten, würde den sachen beßer geraten sein. Er: Sei-
nes theilß hette er zue wünschen, und soltte an ihme nicht mangelen. Fiele
dcmnegst abermaln auff das vorig, daß er nicht apprehendiren köntte,
warumb die catholische, sonderlich die am Rhein geseßene, nicht gern sehen
soltten, daß die Frantzosen einige landen im reich innen bekehmen.
I. H. G.: Dießes were leicht zu ermeßen, und hetten sie es zum theill
bereits angedeutet, und weren die underthanen selbsten starck endgegen.
Warauff er, daß man nach den underthanen nicht viell fragen, wedder sie
darin hören müeße. I. H. G.: Ob er dan vermaine, daß solchen falß,
wan die underthanen dergestaldt unwillig gezwungen, der fried langen be-
standt haben könne. Auff welches er im vertrawen gefragt, wie dan
I. H. G. vermainten, daß im reich fried zu treffen, und den coronis wie auch
den uncatholischen satisfaction zu geben sey? I. H. G. gaben darauff
zur andtwortt, den Schweden woltten sie außer der vor dießen bewilligten
geldtsumb nichts geben. Auff zufragen, waß dan den uncatholischen
stendten, andtwortteten I. H. G., daß sie inen solches selbst iudiciren laßen
woltten, und ob mitt hinwerffung der stiffter inen zue satisfacirn. Zum
högsten wurden sie mitt extension deren im Prager schluß verwilligten iahren
uti possidetis sich contentiren müeßen. Welches der d’Avaux selbst fur
ein guetes mittel, auß den sachen zu kommen, gehaltten, und zur coopera-
tion sich anerbotten. Wobey gleichwohl, sagten I. H. G., noch condi-
tiones, daß nemblich solches auff die güeter und sachen, so anno 1555 noch
in catholischen handen gewehsen, zu verstehen, gesetzet werden müsten,
zumaln folgents mitt einem und andern reichsstandt pacta particularia
auffgerichtet, die aber von den uncatholischen nicht gehaltten, welches
gleichwohl, wie verglichen, in seinem vigore verpleiben müeßen. So der
d’Avaux für pillich erkendt, und daß sich deßen der gegentheill mit fuegen
nicht werde beschweren können. Fragtte danegst, wie es mitt der catholi-
schen gegengravaminibus bewandt. Warauff I. H. G., daß die disseitige
fundamenta zusammengetragen und den uncatholischen stendten, auch inen
Frantzösischen erster tagen eingehendigt werden soltten. Auff weiters nach-
fragen, waß man sich der gesuchter newer parlamenten oder dicasterien
resolviren werde, andtwortteten I. H. G., soviell sie vermerckten, würde
solcher punct auff einem reichstag, alß wahin er gehörig, erörtert werden
müeßen. Welches der d’Avaux gleichfalß fur das beste gehaltten, mitt
vermelden, daß coronae nicht darwieder sein würden, woltte nur gepetten
haben die sachen allerseits zu befördern, sonderlich quoad punctum satis-
factionis. I. H. G., daß in hoc puncto die resolution leicht zu nehmen,
zumaln die postulata dem reich unmöglich, und wie gedacht zue hinge-
bung landt, leute catholisch und uncatholisch selbst gantz nicht inclinirten;
daß beste seye, daß die cronen außer dem reich verplieben, alßdan es kein
disputat under den stendten noch aemulation zwischen den coronen selbst
abgeben werde. Der d’Avaux: Er muste bekennen, daß es das beste
were; auß ihren underschiedtlichen propositionspuncten seyen 4 capita
gemacht, wan die stendt einen den vormittag und den andern den nach-
mittag vornehmen, oder allen tag einen, were auß den sachen baldt zu kom-
men. I. H. G.: Es hielten aber die puncta gar viell in sich, auch die vota
verscheiden, dabey underschiedtliche affectus und interesse, gleich sie dan
beraits zuvor erwehnet, waß es für remoras abgebe, mitt den stendten zu
Oßnabrugk zue communiciren. Fragten dabey, wan er dan vermaine, daß
man zum frieden zu gelangen, obs auch noch dießes jahr. Darauff er
von ia, und noch lang ante finem anni, sonderlich mitt dem reich, wanß
nicht durch Österreich verhindert würde. Dießem nach haben I. H. G.
ihme der deputirten cleri Coloniensis suchen recommendirt, und nachmaln
repraesentirt, welcher gestaldt von ihren alliirten die religion undertruckt
würde, [...] und hetten sie herren Frantzösische sich billig einen großen
scrupulum conscientiae zu machen, daß sie die orter, welche sie ienseit
Rheins occupirt, darnach den Calvinisten eingeraumbt, und dardurch die
catholische religion dergestaltt ubell tractiren und undertrucken ließen.
Daruber sahe er conte d’Avaux gegen himmel und vermeldete mit einem
großen seuffzer, daß ihme sein hertz wehe thete, wan er dergleichen horen
muste, aber er konte es allein, wie gern er auch wolte, nicht remediiren.
I. H. G.: Sie wusten woll, daß nicht alle Frantzosische ministri hieran
schuldt hetten, meldeten nur von diesen, daß selbige eine große verandt-
wortung bey Gott dem allmechtigen auff sich laden thetten. D’Avaux
erbietet sich zu weiteren Bemühungen in dieser Sache und beteuert, als W
ihm von dem Reichshofratsurteil gegen die Witwe von Schaumburg berich-
tet , daß er allezeit ad partem capituli etiam ad invidiam aliorum eiferig
wehre gestanden, gratulirte derohalben I. H. G. von erlangter sententz und
sonderlich, daß ein solch vornehm stuck und landt wiederumb wurde zu
der catholischen religion gebrachtt werden.