Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
Montag Konferenz der katholischen Stände
Vgl. APW [III A 4,1 S. 67ff] .
.
Bayern bei W: Da Kurbayern ye lenger ye mehr verspuhren thette, daß die
cronen ganz und zumal keinen lust zum frieden, sondern ihr intentum mit
den waffen außzuefuhren, und diese tractatus bloß und allein zum schein
angesehen, zumal Oxenstierna und Salvius persönlichen Gewinn aus der Ver-
längerung des Krieges zögen, ist der Kf. der Meinung, daß auf andere mittel,
und zwarn auf verainigung der reichsstende, gedacht werden muße, damit
per hoc die cronen ad aequas conditiones desto mehrers stringirt werden
möchten. Von einem sehr hohen ort sey ihnen der bestendige bericht gesche-
hen, daß außer ieztgemelter der stende verainigung kein fried im reich zue
hoffen, wie sie dan auch nachricht haben, daß zu Pariß wegen des herrn
graffen von Trauttmanstorff gegenwart, und daß er auf solch der stend
union sehen werde, starcke apprehension gemacht werd. Wolle also nur in
modo bestehen, wie mans der gravaminum halber eins werden konne. In
politicis seye man schon zimblich weitt gangen; in ecclesiasticis werde man
auch sehen mußen, was im gewissen verandtworttlich. Des hern graffen
von Trautmanstorff intention gehe auch dahin, und seye Churbayern mit
verlangen erwarttendt, wie sich das werck von ihm wolle erheben laßen,
erpiethen sich zu aller guten cooperation, was allein dem gewissen und reli-
gion nicht zuwieder. Gegen sie seye der von Trautmanstorff so weit schon
heraußgangen, daß die bedencken zu hoff beraitz aufgesezt; daruber die
stende zue vernehmen, und wohin mans mit der protestirenden gravamini-
bus werde pringen konnen. Das meist werde wegen des catholischen reser-
vats, 2. der geistlichen jurisdiction und 3. des iuris emigrandi zue thun sein.
Ad 1. hab der herr graff von Trautmanstorff vermaint, wan sie auf den
geistlichen vorbehalt verzeyhen, daß alßdan auch disseits der stiffter halb
nichts zu moviren. Ad 2. daß das ius emigrandi freyzulaßen. Ad 3. Seye
nicht ohn, daß sie die iurisdictionem ecclesiasticam und die visitationes in
denen inhabenden landen gern wolten abgeschafft sehen. Her Volmar hab
in einer ihnen iungst gegebener visita wegen der geistlichen gütter diesen
vorschlag gethan, man mochte catholischentheyls zuegeben, daß die prote-
stirende im besitz der geistlichen gütter, biß die religion miteinander ver-
glichen, verpleiben solten, ob solches erträglich oder aber die jahren auf 60,
80 hienauß zu verstrecken? Sie hetten ihme dagegen movirt, es wurden die
protestirende besorglich sessionem fur die possedirende stiffter haben
wollen oder doch wenigstens fur die 3 oder 4 administratores. Welches
zwar res politica zu sein scheine, es lauffe aber dannoch die geistlichkeit
mit under, daß es dahero groß praeiudicium religionis catholicae causiren
könne. Begehrten I. H. G. gedancken bey einem und andern zu verneh-
men. Buschmann: Kölnerseits erkennt man gar wol, daß biß dahero die
dissidia statuum den frieden gehindert, wan auch solche nit gewesen, die
sach so weit nit würde kommen sein. Auf dem letzten Reichstag ist deshalb
die Amnestie publiziert, die Erörterung der Gravamina aber von den Frie-
densverhandlungen getrennt und auf eine andere Zusammenkunft verwiesen
worden. Zu wunschen, daß es dabey sein verpleibens behalten möcht. Wie
man aber sehe, daß die anderwertliche verweisung der gravaminum nicht
wolle von den außwertigen cronen zugeben werden, sondern davon in den
propositionibus meldung geschehen, worauf Ihre Majestät in affirmativam
sich resolvirt, so besorgen I. H. G. und ubrige Churcolnische selbst wol, daß
man diese materiam vorzunehmen also nicht werde endfliehen konnen, son-
dern ad media sich einlaßen, und erstlich von den uncatholischen, was dan
ihr begehren, vernehmen müßen. Zwarn seye nicht ohn, daß man catho-
lischen theyls auch, und zwarn meistens gravirt sich befinde, dannoch aber,
wie gemelt, zu wünschen wer, daß man der handlung pro nunc, weyln es
dem friedensnegotio nit geringe hinderung pringen wird, endtubrigt pleiben
köndte. Gestriges Gespräch mit Trauttmansdorff. Bayern: Bedenken
Trauttmansdorffs zur achten Kur: 1. Widerspruch zum Reichsrecht, Not-
wendigkeit der päpstlichen und kurfürstlichen Zustimmung, 2. paritas
votorum, 3. drei Kurfürsten aus einem Haus. Sie haben argumentiert: 1.
Die Zeitumstände erfordern die Änderung der Goldenen Bulle, 2. bei Stim-
mengleichheit kann vielleicht eine Stimme doppelt zählen, 3. die Differenz
zwischen beiden Linien bekannt, Köln ein Wahlfürstentum, bei Aussterben
einer Linie kann es wieder zu der alten Zahl kommen. Ferner zu beachten,
daß so auch ein Reichsvikariat katholisch wird. Churbayern inclinire zur
alternativ ganz nicht, zumaln solche zwischen beyden linien vor 300 jahren
auch verglichen , die Haydebergische aber habe nicht gehalten, welches
dan nur zu abermaligem krieg würde gerathen mußen. Vor diesem habe der
herr Vollmar auch darauf bey den hern mediatoribus geäuget, deßwegen er
aber einen verweiß von hoff und befelch empfangen, solches alßbalden
wieder zue revociren.
Vgl. APW [III A 4,1 S. 67ff] .
Bayern bei W: Da Kurbayern ye lenger ye mehr verspuhren thette, daß die
cronen ganz und zumal keinen lust zum frieden, sondern ihr intentum mit
den waffen außzuefuhren, und diese tractatus bloß und allein zum schein
angesehen, zumal Oxenstierna und Salvius persönlichen Gewinn aus der Ver-
längerung des Krieges zögen, ist der Kf. der Meinung, daß auf andere mittel,
und zwarn auf verainigung der reichsstende, gedacht werden muße, damit
per hoc die cronen ad aequas conditiones desto mehrers stringirt werden
möchten. Von einem sehr hohen ort sey ihnen der bestendige bericht gesche-
hen, daß außer ieztgemelter der stende verainigung kein fried im reich zue
hoffen, wie sie dan auch nachricht haben, daß zu Pariß wegen des herrn
graffen von Trauttmanstorff gegenwart, und daß er auf solch der stend
union sehen werde, starcke apprehension gemacht werd. Wolle also nur in
modo bestehen, wie mans der gravaminum halber eins werden konne. In
politicis seye man schon zimblich weitt gangen; in ecclesiasticis werde man
auch sehen mußen, was im gewissen verandtworttlich. Des hern graffen
von Trautmanstorff intention gehe auch dahin, und seye Churbayern mit
verlangen erwarttendt, wie sich das werck von ihm wolle erheben laßen,
erpiethen sich zu aller guten cooperation, was allein dem gewissen und reli-
gion nicht zuwieder. Gegen sie seye der von Trautmanstorff so weit schon
heraußgangen, daß die bedencken zu hoff beraitz aufgesezt; daruber die
stende zue vernehmen, und wohin mans mit der protestirenden gravamini-
bus werde pringen konnen. Das meist werde wegen des catholischen reser-
vats, 2. der geistlichen jurisdiction und 3. des iuris emigrandi zue thun sein.
Ad 1. hab der herr graff von Trautmanstorff vermaint, wan sie auf den
geistlichen vorbehalt verzeyhen, daß alßdan auch disseits der stiffter halb
nichts zu moviren. Ad 2. daß das ius emigrandi freyzulaßen. Ad 3. Seye
nicht ohn, daß sie die iurisdictionem ecclesiasticam und die visitationes in
denen inhabenden landen gern wolten abgeschafft sehen. Her Volmar hab
in einer ihnen iungst gegebener visita wegen der geistlichen gütter diesen
vorschlag gethan, man mochte catholischentheyls zuegeben, daß die prote-
stirende im besitz der geistlichen gütter, biß die religion miteinander ver-
glichen, verpleiben solten, ob solches erträglich oder aber die jahren auf 60,
80 hienauß zu verstrecken? Sie hetten ihme dagegen movirt, es wurden die
protestirende besorglich sessionem fur die possedirende stiffter haben
wollen oder doch wenigstens fur die 3 oder 4 administratores. Welches
zwar res politica zu sein scheine, es lauffe aber dannoch die geistlichkeit
mit under, daß es dahero groß praeiudicium religionis catholicae causiren
könne. Begehrten I. H. G. gedancken bey einem und andern zu verneh-
men. Buschmann: Kölnerseits erkennt man gar wol, daß biß dahero die
dissidia statuum den frieden gehindert, wan auch solche nit gewesen, die
sach so weit nit würde kommen sein. Auf dem letzten Reichstag ist deshalb
die Amnestie publiziert, die Erörterung der Gravamina aber von den Frie-
densverhandlungen getrennt und auf eine andere Zusammenkunft verwiesen
worden. Zu wunschen, daß es dabey sein verpleibens behalten möcht. Wie
man aber sehe, daß die anderwertliche verweisung der gravaminum nicht
wolle von den außwertigen cronen zugeben werden, sondern davon in den
propositionibus meldung geschehen, worauf Ihre Majestät in affirmativam
sich resolvirt, so besorgen I. H. G. und ubrige Churcolnische selbst wol, daß
man diese materiam vorzunehmen also nicht werde endfliehen konnen, son-
dern ad media sich einlaßen, und erstlich von den uncatholischen, was dan
ihr begehren, vernehmen müßen. Zwarn seye nicht ohn, daß man catho-
lischen theyls auch, und zwarn meistens gravirt sich befinde, dannoch aber,
wie gemelt, zu wünschen wer, daß man der handlung pro nunc, weyln es
dem friedensnegotio nit geringe hinderung pringen wird, endtubrigt pleiben
köndte. Gestriges Gespräch mit Trauttmansdorff. Bayern: Bedenken
Trauttmansdorffs zur achten Kur: 1. Widerspruch zum Reichsrecht, Not-
wendigkeit der päpstlichen und kurfürstlichen Zustimmung, 2. paritas
votorum, 3. drei Kurfürsten aus einem Haus. Sie haben argumentiert: 1.
Die Zeitumstände erfordern die Änderung der Goldenen Bulle, 2. bei Stim-
mengleichheit kann vielleicht eine Stimme doppelt zählen, 3. die Differenz
zwischen beiden Linien bekannt, Köln ein Wahlfürstentum, bei Aussterben
einer Linie kann es wieder zu der alten Zahl kommen. Ferner zu beachten,
daß so auch ein Reichsvikariat katholisch wird. Churbayern inclinire zur
alternativ ganz nicht, zumaln solche zwischen beyden linien vor 300 jahren
auch verglichen , die Haydebergische aber habe nicht gehalten, welches
dan nur zu abermaligem krieg würde gerathen mußen. Vor diesem habe der
herr Vollmar auch darauf bey den hern mediatoribus geäuget, deßwegen er
aber einen verweiß von hoff und befelch empfangen, solches alßbalden
wieder zue revociren.